Beiträge von ADMIN
-
-
Zitat von "Man_at_Light"
Gílt ein solcher Ausschluß oder ist das eher eine unzulässige Klausel ?
Er gilt nicht, siehe Landgericht Trier vom 29. Oktober 1992
(3 S 191/92 - LG Trier) -
Zitat von "Jelly"
Gibts schon einen Treffpunkt?
Wird rechtzeitig hier bekannt gegeben.
Ich hoffe ja noch, dass wir am Vortag abends rein können und das Pre-Rigg hängen...
Am Rande: Wer aus der Region könnte denn ein wenig Rigging-Material beisteuern?
-
1.) Im Außenverhältnis haften der Veranstalter und ggf. der Betreiber der Versammlungsstätte. Diese sind in der Verkehrssicherungspflicht, diese haben alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um ihr Publikum vor Schaden zu bewahren.
2.) Zur Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf den Beschallungsdienstleister zitiere ich mal direkt aus dem sog. Bon-Jovi-Urteil, da steht das sehr klar drin:
Zitat von "LG Nürnberg-Fürth"Die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten ist zwar grundsätzlich zulässig. Sie bedarf jedoch klarer Absprachen, die die Sicherung der Gefahrenquelle zuverlässig garantieren. Erst dann verengt sich die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht (BGH NJW 1996, 2646).
Im Falle der wirksamen Übertragung der Verkehrssicherungs-pflicht hätten sich die Sorgfaltspflichten der Beklagten auf die Auswahl und Überwachung des Dritten verengt. Bei der Auswahl des Dritten hat sich der Geschäftsherr - hier die Beklagten - zu überzeugen, dass der Dritte die Fähigkeiten, Eignung und Zuverlässigkeit besitzt, die zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtung erforderlich ist.
Die Beklagten haben die ihnen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht obliegende Überwachung an die Musiker bzw. deren Tontechniker und damit auf die Gefahrenquelle selbst übertragen. Der ausgewählte Dritte war daher aufgrund seiner Stellung als „Lärmverursacher“ bzw. als in deren Lager Stehender schon objektiv nicht geeignet, die den Beklagten obliegende Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.
Also ohne klare Absprache keine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht.
3.) Eine Schadensersatzpflicht würde dann bestehen, wenn die Techniker eine Aufforderung zur Reduzierung des Pegels missachten.
4.) Starfrechtlich bekommt man über Mittäterschaft und Beihilfe alle, die irgendwas mit dem Pegel zu tun haben. Aber nach meiner Beobachtung leiten die Staatsanwaltschaften da meist kein Verfahren ein sondern verweisen auf die Möglichkeit der Zivilklage.
5.) Rechtsgrundlage ist das allgemeine Haftungsrecht, präzisiert durch die dafür zuständige technische Regel, die DIN 15905-5.
Ein paar Präzendenzfälle sind auf der Seite http://www.din15905.de zu finden.
6.) Ohne Auftrag muss der Beschallungsdienstleister eine solche Messung nicht durchführen, üblicherweise fehlt ihm ja auch das Fachwissen dafür.
7.) Änderungen an der Rechtslage gibt's nicht, aber die DIN 15905-5 ist derzeit in Bearbeitung (Einspruchssitzung war vor knapp zwei Wochen, inhaltlich ist alles festgelegt, ein paar Formulierungen werden noch glatt gezogen, dann geht das durch die Normprüfungsstelle beim DIN und dann in der Druck).
<Werbung>Messgeräte zur Messung nach DIN 15905-5 inkl. Einführungsschulung gibt's bei mir: http://www.dbmess.de </Werbung>
-
Zitat von "irishstout"
Einzeln am Boden stehend spielen beide Recht gut nur zusammen nicht?
Was kann ich machen ?Sich mal das Phasenverhalten genauer ansehen.
In der Regel ist es keine gute Idee, unterschiedliche Boxen direkt neben- oder aufeinander zu stellen.
-
Zitat von "bandit"
Center Hotel MainFranken macht sich immer ganz gut.
Habe dort eben auch mal gebucht.
-
Kontaktdaten sind inzwischen bekannt, bitte sowas künftig per PM und nicht öffentlich. Jörg hat sich auch schon gemeldet, wir werden mal sehen, was sich da ergibt.
-
Zitat von "tonzwerg"
wir können gerne eine trafosymmetrierte GL3000 mitbringen, die hat genug outputs. Ich gehe davon aus, daß wir mono hören?
1.) Gerne
2.) Ja, mono
-
Ich habe eben mal versucht, den Betreiber von venues.de zu kontaktieren (info at venues.de in Ermangelung eines richtigen Impressums. Kennt jemand die richtige eMail-Adresse?)
Mal sehen, wie der zu dem Thema steht.
-
Eigentlich hängt man da ja nichts ran, bevor's nicht ein Statiker gerechnet hat.
Über welche Gesamtlast sprechen wir denn da? Und was ist über den Holzsparren?
Am Rande: Wie viele Leute gehen denn da rein, und hat das Teil 'ne Zulassung als Versammlungsstätte?
-
Zwischenstand:
1.) Pläne gibt's vielleicht am Montag.
2.) Freiwillige Helfer gibt's inzwischen ausreichend. Wer hat, der bringt bitte seinen Helm mit - Schäkel von oben ist nicht witzig.
3.) Nach wie vor suche ich jemand, der Traversenstücke, Rundschlingen, Safetys und Schäkel stellt. Da wir kurze Stücke hängen, sollte jede normale Vier-Gurt-Truss ausreichen.
4.) Nach wie vor habe ich die Hoffnung, dass sich jemand um die Einspielgeschichten kümmert. Wenn das nicht klappen sollte: Wer könnte ein Pult mir sehr vielen Ausgängen mitbringen?
5.) Inzwischen sollte sich absehen lassen, ob eigene Systeme an dem Tag im Einsatz sind oder nicht. Wer könnte denn das Testfeld noch ergänzen?
-
Eine Überlegung wäre auch, erst mal mit der "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" anzufangen, Strom ist eigentlich das Thema, wo es am deutlichsten vorgeschrieben ist, dass ohne Schein nix geht.
-
Zitat von "DIN VDE 0100-718.55.1"
Freihängende elektrische Betriebsmittel über 5 kg Masse in Räumen für Besucher und auf Bühnen sind durch zwei voneinander unabhängige Aufhängevorrichtungen zu sichern. Hierbei muss jede für sich das Gesamtgewicht mit 5facher Sicherheit tragen. Sicherungsseile oder Sicherungsketten gelten als zweite Aufhängung (siehe auch DIN 56950).Also alle elektrischen Betriebsmittel über 5kg, somit auch Boxen.
-
Zitat von "Carlo Hohmann"
Laut VPLT SR 3 darf auch derjenige truss anschlagen sowie deren anschlag prüfen, der im besitz des anschlagsscheins für veranstaltungstechnik ist, da er für derartige anschläge sehr wohl was in seinem schein mitbekommen hat.
Wenn ich mir den SR 3.0 anschaue, dann gehört zu den Tätigkeitsbeschreibungen des Anschlägers auch die Auswahl und Sichtprüfung von geeigneten Anschlagmitteln, nicht jedoch der Traversen. Sprich: nur mit einem Anschläger kommt man nicht weit...
-
Zitat von "ebner-vt"
Mit welchen System wollt ihr den Messen?
Was soll den als Grundlage für die Messung dienen? (Pink MLS)
Oder soll nach Geschmack (Musik) beurteilt werden?
1.) EASERA
2.) Pink Sweep, da man da auch noch die Verzerrungswerte rausziehen kann
3.) Schwerpunkt ist nicht die Messung, sondern ein systematisierter Vergleichstest.
-
Wir haben jetzt einige Male den Fall gehabt, dass User sehr früh versucht haben, über das Warnungen-Brett Druck zu machen. (Der Extrem-Fall war eine Warnung, weil die Ware nach 2 Tagen noch nicht da war... :roll: )
Das verkennt den Sinn des Warnungen-Bretts: Wir wollen hier vor den schwarzen und dunkelgrauen Schafen warnen, nicht vor den "nicht mehr ganz rein weißen". Von daher gibt es nun die 4-Wochen-Regel:
- Wenn 4 Wochen nach Vorkasse die Ware noch nicht da ist.
- Wenn 4 Wochen nach der 1. Mahnung der Betrag noch nicht eingegangen ist.Dann bleibt hier eine Warnung stehen.
Für Diebstahl und Unterschlagung und ähnliche Geschichten gilt diese Frist nicht.
Zitat5.) Der früheste Termin zum Einstellen einer Warnung wegen unterbliebener Leistung (Lieferung der Ware oder Überweisung) ist 4 Wochen nach Erbringen der Gegenleistung. Diebstahl und Unterschlagung dürfen natürlich sofort reingestellt werden.
-
Zitat von "Sebbe"
vielleicht müsste man sich gedanken über die LaKas machen, nicht, das die brüchig werden, oder so!
Eigentlich ist outdoor nur Gummi zulässig.
-
Zitat von "Bastler"
Könnte das vielleicht mal einer der Elektro-Profis kommentieren ob das richtig ist. Mir kommt das sehr spanisch vorn N und PE sollten sich doch eigentlich auf gleichem Potential befinden, wie soll da ein Strom fließen. Wo keine Spannung da auch kein Strom.
Das hört sich doch eher an wie L und N falsch rum angeklemmt.
Gruß
MichaelEin RCD löst ab etwa 20mA Fehlerstrom aus (ab 30mA muss er sicher auslösen). Der Widerstand vonn N zur PE-N-Verbindung beträgt bei einer ordentlichen Installation vielleicht 0,3 Ohm. Damit da ein Strom von 20mA "davonkrauchen" kann, benötigt es im Kurzschlussfall (N->PE) einen Spannungsabfall von mehr als 9 mV, das hat man fast immer.
Mit dem Duspol habe ich etwa 3k75 (Duspol analog 15 k), um darüber 20 mA abzuzweigen, brauche ich einen Spannungsfall von 75V, das habe ich so gut wie nie. Wenn ich über die Verbindung N-> PE und Duspol-Lastzuschaltung einen RCD auslöse, dann habe ich schon vorher einen ganz erheblichen Fehlerstrom.
-
Zitat von "Christian_Thomas"
Aber einige Beiträge in diesem Thread würde ich schon löschen - hätte ich die Macht dazu.
Zu den Prinzipien dieses Forums gehört, dass Kritik an der Forenleitung nicht unterdrückt wird.
-
Zitat von "master"
Wunderbar, dann hab ich ja kein misst gekauft.
Und dann lässt Du Dir das messen bitte noch von jemand erklären, der sich damit auskennt.