Zum Verbleib einiger Beiträge hier: Ich will der Sache mal auf den Grund gehen, bis dahin bleiben diese Beiträge "unter Verschluss".
So oder so: Ich halte den Ton eines der Beteiligten Kollegen für nicht angemessen.
Zum Verbleib einiger Beiträge hier: Ich will der Sache mal auf den Grund gehen, bis dahin bleiben diese Beiträge "unter Verschluss".
So oder so: Ich halte den Ton eines der Beteiligten Kollegen für nicht angemessen.
Zitat von "Fx´er"wie errechne ich für eine Multi-VA Halle die max. zulässigen Stehplätze zusätzlich zu den Sitzplätzen mit vorhandenen Bestuhlungsplan.
Da muss man gar nicht rechnen: Die zulässige Anzahl der Stehplätze steht im Bestuhlungsplan. Wenn dort nichts steht, ist sie 0.
Evt. gibt's unterschiedliche genehmigte Bestuhlungspläne.
Ich halte folgende Vorgehensweise für sinnvoll:
1.) Das Video drehen.
2.) Die Vertriebswege können dann geklärt werden, wenn absehbar ist, dass es das Video geben wird. Ob ich das dann für Netz oder DVD rendere, macht ja erst ganz am Schluss einen Unterschied.
DVD lässt sich an vielen Schlen deutlich einfacher einbringen als eine Internetlösung, wobei auch ein "Sowohl-Als-Auch" denkbar ist.
Zitat von "Christian_Thomas"Sach- und Fachgerecht bauen darf jeder x-Beliebige.
Jein.
Die Sache mit der Prüfung der Arbeitsmittel ist halt die, wo's eindeutig im Gesetz drinsteht. Beim Aufbau ist der Auslegungsspielraum der einzelnen Vorschriften deutlich größer.
Zitat von "Christian_Thomas"Während einer Veranstaltung, bei der mehr als 200 Personen denselben Notausgang des Veranstaltungsortes benutzen, muss bis zu einer VA-Größe X (3.000 oder 5.000, die korrekte Zahl weiss ich nicht mehr) Personen ein VA-Techniker anwesend sein, darüber hinaus ein Meister?
1.) Bitte nicht alle Themen quer durcheinander werfen
2.) Es wären 5000, die genauen Vorschriften über Anwendungsbereich und die nötigen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik dann bitte nochmal genau nachlesen.
3.) Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik ist Sache des Betreibers, die Prüfung der Arbeitsmittel Sache des Arbeitgebers.
Zitat von "RSV-Tech"Vorallem wenn ich sehe das es sich wohl um worklifte handelt die so oder so das gewicht nicht tragen dürfen .... grussel.....
Wie hoch wäre denn das Gewicht, und was darf ein solcher Lift denn tragen?
Damals war's halt VBG70...
Zitat von "Utz Rüscher"durch viel zu engmaschig bzw. gleich geschlossene Bleche in Crash Barrier verursacht. Aber das muß wohl so ...
Da Sicherheit vor Klang geht, muss das tatsächlich so. Was dabei herauskommt, wenn zehn Reihen Publikum die Mädels in der ersten Reihe gegen grobmaschiges Gitter drücken, möchte man sich lieber nicht konkret ausmalen...
100 Hz haben 3,40m Wellenlänge, da sollte eine Crash Barrier noch nicht allzuviel reflektieren können.
Im Industrie-Anschlägerschein dürfte wohl überhaupt nichts über die Prüfung von Traversensystemen vorkommen, das kann man da vergessen.
Der SR 1.0 ordnet den Sachkundigen für Veranstaltungsrigging über der Fachkraft ein.
1.) Ich habe im Moment das Problem, dass die Halle gerade im Umbau ist, und Pläne wird's vielleicht bis zum 8. 11. nicht geben (unschön für uns, richtig bescheiden für diejenigen, die da richtige VAs machen wollen...)
2.) Catering steht noch nicht fest, wer das machen darf, somit auch nicht, was es genau geben wird. Ich kann momentan nur zusagen: Es wird 20,- Euro geben, und es wird ordentlich sein. (Wenn ein paar Hersteller ein wenig sponsern - ein Angebot in diese Richtung gibt's bereits - dann vielleicht auch weniger als 20,- Euro, aber da steht erst mal ein dickes "vielleicht")
Ich bitte um Anmeldung unter forumstag@pa-forum.de . Je mehr Leute sich frühzeitig anmelden, desto besser ist die Verhandlunsposition beim Catering, und vor allem desto mehr Hersteller sind vielleicht doch noch interessiert, daran teilzunehmen.
Am Rande: Ihr dürft die Vertriebe in Euerm Umfeld durchaus ganz direkt einladen, dort teilzunehmen.
3.) Rigging: Ich möchte an die Träger über der Bühne einzelne Traversenstücke von 5m oder 2,5m anschlagen (ggf. auch 2,40). Da hätte ich gerne 15 - 20 m davon, Vier-Punkt, auf diese Strecken ist die Belastbarkeit ja nicht ganz so das Problem. Dazu 6 Rundschlingen, ebesoviele Stahlseile oder -ketten und die dazugehörenden Schäkel.
Kann jemand aus der Region dieses Material stellen?
Ganz toll wären dann noch Hand- oder Motorzüge a' 12m (oder mehr) Länge.
4.) Auf- und Abbauhilfe: Wir haben das Problem, dass immer nur ein LKW gleichzeitig be- oder entladen werden kann - das muss also schnell gehen. Dazu brauche ich Freiwillige, die schon morgens da sind.
Ganz prima wären ein paar Rigging-Erfahrene, die oben das Zeugs hängen oder unten die Sachen einhaken.
Freiwillige vor!
5.) Nach wie vor suche ich noch ein kleines Team, das die Zuspiel-Geschichte selbständig vorbereitet (Stückauswahl, Zuspiel-Situation schaffen).
Zitat von "SimonFB"Wobei ich das komisch finde - im Prinzip kann man jahrelang etwas falsch bauen und durch Glück ist nichts passiert. Irgendwann ist man dann aber trotzdem plötzlich mit den "erforderlichen Fachkenntnissen" ausgestattet...
Die Verknüpfung von
- Ausbildung
- Erfahrung
- zeitnahe berufliche Tätigkeit
ist eine UND-Verknüpfung.
Das mag hart für die sein, die seit Jahrzehnten ordentlich Bühnen bauen, aber so steht's halt mal im Gesetz.
Dazu erreicht mich folgende eMail:
ZitatAlles anzeigenHallo,
kurze Info dazu - eh die Gerüchte überhand nehmen
Vi 6 ist mit Windows XP - embedded ausgestattet. Das erwähnte Pult bei der Provinzial-Feier war ein frühes Demopult von Audio Pro Heilbronn. Das Pult hat während der Show audiomäßig korrekt funktioniert. Die Bildschirme haben am Ende einmal ausgesetzt (Audio war nicht beeinflußt!).
Inzwischen ist auch bei diesem Pult andere Hard- und Software implementiert, so dass ein solches Phänomen nicht mehr auftreten kann.
Gruß,
______________________________________________
Jörg ter Veer
Vertriebsleiter
AUDIO PRO HEILBRONN Elektroakustik GmbH
Pfaffenstraße 25 · 74078 Heilbronn
Wenn man schon konsequente Maßnahmen ergreifen möchte, dann folgende: Gefahrenstelle sichern und der betreffenden Firma die Kosten dafür in Rechnung stellen, Stichwort "Geschäftsführung ohne Auftrag".
Zitat von "sebkoch"Nun meine KLEINE Frage bezüglich der Haftung:
-Wer haftet für Schäden die durch Herabstürzende Motorkettenzüge / Traverse.. entstehen????
-Und wer darf diese Warten und Prüfen???
1.) Der Betreiber
2.= Jährlich eine sachkundige Person, alle 4 Jahre ein Sachverständiger (siehe BGV C1)
Zitat von "Webseite PEM"Spannweiten von 10m, die mittig noch mit 500 Kilo belastet werden können sind unsere Mindestanforderung an die Hersteller.
Also FD 33 trägt nach Load-Calculator 155 kg mittig auf 10m... :roll:
ZitatUm alle Sicherheitsvorschriften im vollen Umfang erfüllen zu können, sind unsere Mitarbeiter bestens mit den Vorschriften der BGV C1 vertraut
Die Fotos sprechen eine ganz andere Sprache, nicht nur die hier zitierten...
Ok, andere pfuschen auch. Aber sie reissen dann wenigstens nicht so weit die Klappe auf (man kommt ja direkt in die Versuchung, da mal eine Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb hinzuschicken...)
Zitat von "Volker Holtmeyer"Die Absorption durch die Zuschauer ist zu vernachlässigen; durch die große Wellenlänge wird der Schall im Wesentlichen um die Zuhörer herumgebeugt.
Da hier auch Einsteiger mitlesen, erlaube ich mir eine Verdeutlichung: Die Absorption durch die Zuschauer ist bei tiefen Frequenzen zu vernachlässigen; nur da haben wir die großen Wellenlängen.
Im Gegensatz zum Strom ist die Lage hier nicht ganz so eindeutig. Bauen darf eigentlich jeder, aber hinterher muss es von einem Qualifizierten geprüft werden.
Zitat von "BetrSichV § 10 Prüfung der Arbeitsmittel"(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.
Zitat von "BetrSichV § 2 Begriffsbestimmungen"(7) Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Bei dem, was Ihr da tut, würde ich sagen: mindestens Fachkraft.
Zitat von "warwick"Hat nur absolut nix mit dem Thema zu tun.
Das sehe ich ähnlich.
Inhaltlich mag man dazu ja stehen, wie man möchte (ich bin ja auch nicht gerade ein GEZ-Fan...), aber in der Verknüpfung hier halte ich das nicht für zielführend.
Am Rande: Wer der Ansicht ist, dass die Redaktion von Frontal21 dann doch noch eine Stellungsnahme auf meinen offenen Brief (http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=56379) abgegeben sollte, der darf in den kommenden Wochen (ein wenig Zeit sollte man denen noch gönnen, es sind ja recht viele Fragen...) mal nachfragen, wie es denn um die Sache steht.
ZitatWir freuen uns über jeden Brief und jede Mail an Frontal21
Adresse: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,2000589,00.html
Zitat von "korschi"
Welche Druck-Kräfte nimmt das auf?
Ansonsten: Stange in der Mitte, damit das nicht auseinander gleitet.
Mal ein paar Sachen zum Nachdenken:
1.) Laut Statistik hat jeder Vierte den Gehörschaden schon beim Eintritt in's Berufsleben. (Das macht die Arbeitsschützer etwas nervös, weil deren Richtwerte auf einem unbelasteten Gehör aufbauen...)
2.) Das Pfeifen auf dem Ohr mag zwar weggehen, aber der Verlust der Hörfähigkeit nicht. Da kann auch der Ohrenarzt nichts machen, das bleibt lebenslang (bzw. wird nur noch schlechter). Man braucht auch nicht darauf zu hoffen, das man das in 10 Jahren operieren kann (um an's gehör ranzukommen, müsste man erst das Hirn ausbauen...)
3.) Vermutlich jeder, der hier liest, hört ab und an Musik mit Disco-Pegel und ist somit in einer Risiko-Gruppe. Entscheidend ist, was er sonst noch so tut: Den ganzen Tag mit dem Knopf im Ohr, während der Hausaufgaben läuft MTV und das Autoradio wird grundsätzlich Vollgas gefahren? Dann ist es ziemlich absehbar, was dabei heraus kommt.
Also lieber:
- Ruhepausen für's Gehör!
- Keine extremen Pegel!
4.) Auch wenn's nicht jeder hören mag: Wir haben auch eine moralische Verantwortung für das Gehör unserer Gäste (die juristische Verantwortung lieber beim Veranstalter, siehe auch http://www.din15905.de ).
Meiner Erfahrung nach: Diejenigen, die's lauter haben wollen, rennen zum DJ, diejenigen, die's leiser haben wollen, gehen heim. Das Pegel-Optimum (wenn man jetzt einfach den Umsatz zum Maßstab macht) bei einer Disco- oder Party-Veranstaltung liegt so bei 95 bis 97 dB Leq(A). Um das einzuhalten, braucht's ein Messgerät - man fährt ein Auto ja auch nicht ohne Tacho.
Eisenbahnschwellen wären schon mal besser als das hier, aber auch die könnte man nicht einfach aufeinander stapeln.