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Beiträge von ADMIN

  • Sinn und unsinn von von 2 Ohm stabilität

    • ADMIN
    • 24. September 2006 um 19:05

    Die zitierte Aussage ist nicht ganz verkehrt, aber auch nicht so vollständig richtig. Das mit dem Dämpfungsfaktor ist natürlich richtig. Eine Endstufe, die beispielsweise wirkliche 800 W an 4 Ohm Sinusdauerleistung macht, macht mit Musik auch an 2 Ohm selten Probleme, vorausgesetzt, dass nicht schon der Kurzschluss-Schutz anspringt.

    Mit Schaltnetzteilen hätte der Hersteller auch die Möglichkeit, mit zunehmender Kühlkörpertemperatur die Spannung und damit die Verlustleistung zu verringern.

    Wenn eine Endstufe abraucht, kann es auch mal ganz hilfreich sein, wenn die anderen 2 Ohm-Betrieb verkraften.

  • Forumstag Linearraytest III

    • ADMIN
    • 23. September 2006 um 23:02
    Zitat von "MarkusZ"


    (Gut) gemasterte CDs sind nur im Hinblick auf Konservenbeschallungen interessant und aussagekräftig. Ich würde deshalb mindestens eine ungemasterte, nicht-komprimierte Aufnahme vorziehen.

    Ich würde sagen: sowohl das eine als auch das andere.

    Zitat

    Zu den "Zugangskriterien" für die Systeme: IMO keine. Jede Einteilung (Membranenfläche, Truckspace etc.) wäre ohnhin nur willkürlich.

    Klassifizierung nicht als Zugangskriterium.

    Aber wenn ich ein Arrow (2 x 15", 2 x 8", 4 x 1") mit einem Clia (2 x 5", 8 x 1") vergleiche, wird's irgendwo unfair.


    Zitat von "MarkusZ"

    Beides hier vorhanden. Ebenfalls sehr gut für solche Tests wäre Drumset ohne Dynamics und EQ. Habe einiges in die Richtung angesammelt. Man müsste sich halt nur darauf einigen was man haben möchte.

    Zitat von "pke"

    Bezüglich Zuspieler: Ich fände es super, wenn das Testsignalrouting nicht digital erfolgt, oder zumindest, wenn digital, dann die Programmquellen digital eingebunden werden, damit die Anzahl von Wandlungen so gering wie möglich bleibt.
    Für den Fall einer analogen CD Spieler Einspielung finde ich es zumindest wichtig, einen guten standalone D/A Wandler dahinter zu hängen. Den könnte ich gerne beistellen.

    Ich würde vorschlagen, dass sich eine Gruppe von vielleicht drei oder vier Teilnehmern findet, welche die Zuspielung vorbereitet. Das würde beinhalten:

    1.) Die Auswahl von vielleicht 6 Stücken, die insgesamt dafür geeignet sind, ganz unterschiedliche Kriterien zu bewerten. Diese sollten
    a) entweder allgemein bekannt sein oder
    b) GEMA-frei sein, so dass man sie hier vorab zum Download reinstellen kann.

    2.) Auswahl der jeweils vielleicht 15 Sekunden, die gespielt werden, und Schaffung der technischen Voraussetzungen, die wiederholt identisch abzuspielen.

    3.) Festlegung der jeweils drei Bewertungskriterien zu jedem der Stücke

    4.) Technik stellen, mit der dann die Einspielung unproblematisch vorgenommen werden kann.

    Wer würde sich bereit erklären?

  • Forumstag Linearraytest III

    • ADMIN
    • 23. September 2006 um 22:44

    Zur Fragebogen: Der Entwurf von Volker ist schon mal 'ne schöne Anregung, aber wenn ich ihn jetzt nicht missverstehe, dann ist er nicht ganz kompatibel zu dem, was sonst so geplant ist.

    Wenn die einzelnen Takes etwa 15 Sekunden lang angespielt werden sollen, dann lassen sich keine 12 Kriterien bewerten, sondern vielleicht 3. Ich könnte mir aber vorstellen, dass man bei jedem Take unterschiedliche Kriterien abfragt - wenn "money for nothing" läuft, achtet wohl keiner auf Sprachverständlichkeit, und bei Sprachbeschallung wollen wir doch lieber mal keine Spitzenpegel-Performance beurteilen.

    Vielleicht sollten wir für das Abstrahlverhalten dann noch einen Durchgang mit vielleicht 3 Minuten pro Stück machen, so dass man die Fläche abgehen kann. Das könnte dann auch kein Blindtest sein.

  • Zu was zählt ein Gottesdienstraum ?

    • ADMIN
    • 23. September 2006 um 22:32

    Diese Frage gehört mit zu den umstrittensten in der ganzen Verordnung. Im Verordnungstext heisst es lapidar:

    Zitat von "MVStättV 2005

    (3) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für 1. Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind...

    Das stellt eindeutig auf den Raum und dessen Widmungszweck ab.

    Die Begründung schreibt dazu:

    Zitat von "Begründung MVStättV 2005 hat Folgendes geschrieben"

    Wie auch bisher nach Absatz 2 VStättVO 1978, fallen Räume, die für den Gottesdienst gewidmet sind, nach Nummer 1 nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung. Damit sind Kirchen, Moscheen und andere für den Gottesdienst förmlich gewidmete Räume von der MVStättV ausgenommen. Dies gilt jedoch nur für Veranstaltungen, die den Widmungszweck nicht verlassen. Die Einbeziehung der nicht für den Gottesdienst gewidmeten Räume und Nutzungen in den Anwendungsbereich der MVStättV ist mit den Bestimmungen des Artikel 137 Abs. 3 der Weimarer Verfassung vereinbar, auf den Art. 140 des Grundgesetzes verweist. Artikel 137 Abs. 3 Satz 1 lautet "Jede Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze." Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind daher den allgemeinen Bestimmungen des Bauordnungsrechtes in gleicher Weise unterworfen wie jeder andere.

    Das stellt jetzt ab auf die Art der Veranstaltung.


    Da ergeben sich jetzt eine ganze Reihe von Schwierigeiten:


    1.) Formale Schwierigkeiten:

    Der Gesetzgeber, der die VStättVo erlässt, ist der Landtag des jeweiligen Bundeslandes (oder das entsprechende Gremium in Stadtstaaten). Wenn dieser dazu eine Begründung schreiben würde, ok. Die Begründung stammt aber von einem völlig anderen Gremium und ist auch keine Begründung zu der Verordnung, sondern zu einem Musterentwurf.


    2.) "Widmungszweck" ist ein unbestimmer Rechtsbegriff und muss somit ausgelegt werden. Und ich wage mal ganz frech die Behauptung, dass damit schon mindestens 90% der Juristen mit Spezialisierungsrichtung Baurecht völlig überfordert sind, von Veranstaltungstechnikern gar nicht zu reden.

    Nehmen wir einmal an, wir führen die Johannes-Passion von Bach in der Schlosskirche zu Altshausen auf. Die Kirche selbst ist eigentlich ein gotischer Bau und wurde dann von Bagnato barockisiert. Zu dieser Zeit wurden keine Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, der Souverän (der Landkomtur des Deutschen Ordens) war ohnehin der Bauherr. Dass der Bau dem Gottesdienst gewidmet ist, steht außer Zweifel, aber wie weit der Widmungszweck nun reicht, lässt sich aus keiner Baugenehmigung ersehen, die gibt's nämlich nicht. Die Kirche ist aber auch kein Schwarzbau.

    Zu dieser Zeit wurden ganz selbstverständlich auch geistliche Konzerte in den Kirchen aufgeführt. Würde man zum Maßstab nehmen, was damals in der Kirche üblicherweise gemacht wurde, dann dürfte heute ein Konzert kein Problem sein (wenn nicht gerade ACDC den Highway to hell besingen möchte, das dürfte wohl eindeutig außerhalb des Widmungswecks liegen).

    3.) Man darf bei dieser Auslegung auch das Schutzziel der VStättVo nicht ganz außer Augen lassen, nämlich die Sicherheit der Besucher. Die Befreiung der Kirchen von VStättVo lässt sich ja dadurch begründen, dass aller Erfahrung nach (und die Erfahrungen gehen über einen deutlich längeren Zeitraum, als es die Baugesetzgebung gibt...) in den Kirchen keine Personen zu schaden kommen (bei massiv Weihraum kippen vielleicht mal ein paar Ministranten um, aber die tragen keine bleibenden Schäden davon). Man mag das dem Einfluss des Heiligen Geistes zurechnen, irdischer betrachtet haben wir diszipliniertes, nüchternes und mit der Örtlichkeit vertrautes Publikum.

    Wenn wir nüchtern betrachten, was alles in Gottesdiensten passiert, ohne dass etwas passiert, dann müsste man sich eigentlich wundern:

    - Kerzen auf der Bühne - pardon - im Altarraum, also feuergefährliche Handlungen
    - Ausstattung und Ausschmückung alles andere als schwer entflammbar
    - bei Gottesdiensten mit viel Besuchern werden auch schon mal zusätzliche Stühle in die Gänge gestellt, also die Fluchtwege verschmälert
    - Türen sind ohnehin zu wenig da, teilweise sind sie sogar verschlossen, und beleuchtete Notausgangschilder verhindert schon der Denkmalschutz
    - heute ein wenig aus der Mode gekommen, aber früher, als die Leute noch nicht lesen konnten, also auch nicht die Bibel lesen konnten, hat man Szenen wie beispielsweise die Kreuzigung mit einem szenischen Aufbau visualisiert. In Altshausen ist inzwischen das sogenannte "heilige Grab" wieder vom Dachboden geholt und in einer Kapelle aufgebaut, das hat einen Umfang, der einer mittleren Theaterproduktion nicht nachsteht. Damals wurden auch szenische Verwandlungen durchgeführt, da gibt es Obermaschinerie wie in einer Gemeindehalle.

    Trotzdem: es pasiert nichts.

    Wenn jetzt nun ein solches Konzert veranstaltet wird (also Johannes-Passion), dann haben wir kein anderes Gefährdungsniveau als während eines Gottesdienstes. Ich wäre da gespannt, wie die untere Baubehörde da auf eine Anfrage die Anwendbarkeit der VStättVo sauber begründet...

  • Was sollte mal erfunden werden?

    • ADMIN
    • 23. September 2006 um 21:45

    eMail-Steuer, weltweit durchgesetzt, so 1 Cent pro eMail, der ganze Spam hätte sich erledigt, und die vielleicht 20 Cent am Tag zahle ich gerne.

  • Niclen - Ein Erfahrungsbericht

    • ADMIN
    • 23. September 2006 um 14:57
    Zitat von "Ravemaster"

    Die Mods werden wissen was sie tun.

    Ja.


    Und man muss es den Mitarbeitern dort auch zugestehen, dass sie "unflexibel" werden, wenn da jemand auf "Teufel komm raus" etwas ohne die vereinbarte Bezahlung haben möchte.

    Unerfreulich, aber wenn ich mit jemand Barzahlung bei Abholung vereinbart habe, dann möchte ich auch cash sehen, und mit einer Kreditkarte wäre bei mir auch nicht viel zu machen...

  • Fernsehtip :Heute Abend 21:00 Frontal21

    • ADMIN
    • 23. September 2006 um 02:09

    Zur Ergänzung: Die WZ hat sich dem Thema auch angenommen. Mit allen Details der Darstellung bin ich auch da nicht einverstanden, aber das Niveau von Frontal21 wird dort um gleich einige Größenordnungen überboten.

    http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=128626

  • Die besten amtlichen Endstufen

    • ADMIN
    • 22. September 2006 um 17:59
    Zitat von "4Art"

    Irgend einen Sinn muss auch im Party-PA-Forum ein Threat haben, oder :wink:

    Im PA-Forum muss ein Thread einen Sinn haben. Im Party-PA-Forum sieht man das etwas lockerer... 8)

  • Fernsehtip :Heute Abend 21:00 Frontal21

    • ADMIN
    • 22. September 2006 um 11:36
    Zitat von "Leuchtturm"

    Eigentlich ist das, was Frontal 21 macht, wiederum Rufmord an unserem Forum und deren Betrieber.

    Um den Begriff "Rufmord" zu rechtfertigen, wären die Vorwürfe doch ein paar Größenordnungen zu harmlos.

  • Fernsehtip :Heute Abend 21:00 Frontal21

    • ADMIN
    • 21. September 2006 um 21:53
    Zitat von "schallereignissortierer"

    hat man leider nicht veröffentlicht,

    Sagen wir mal: Noch nicht. Bei mir hat es auch etwa 24 Stunden gedauert, bis das freigeschalten war.

  • schließen des Biete Bretts

    • ADMIN
    • 21. September 2006 um 13:55

    Ja, das darf sich noch steigern.

  • Fernsehtip :Heute Abend 21:00 Frontal21

    • ADMIN
    • 21. September 2006 um 10:59
    Zitat von "schallereignissortierer"

    Wie sind denn Frontal 21 und dieser Thread zusammengekommen? Doch nicht rein zufällig, in dem man ein der Hetze eher unverdächtiges Forum wochenlang beobachtet hat.

    Dass diese Sache ganz gewaltig stinkt, darüber sind wir uns wohl einig. Richtig interessant wird es allerdings, wenn man nicht nur die paar Takte betrachtet, die dem PA-Forum gewidmet sind. Sondern beispielsweise sich einmal die in dem Beitrag empfohlene Seite Internetvictims ansieht oder deren Forum: http://www.internetvictims.de/forum/index.php

    Die armen Opfer, die da völlig zu Unrecht verfolgt werden, stehen in dem Verdacht, als Adressbuch-Betrüger tätig zu sein. Google erweitert den Horizont...

    Wenn ich nun mal wild spekuliere, dann halte ich es für nicht ausgeschlossen, dass die Adressbuch-Mafia ihre Gegenpropaganda-Seite etwas promoten wollte und ganz allgemein Stimmung gegen Foren und Webseiten machen möchte (zumindest die, auf denen vor solchen und ähnlichen Machenschaften gewarnt wird...). Irgendwie ist es gelungen, diesen Beitrag dann dem ZDF unterzujubeln (als Verantwortlich werden der Redaktions-Oldie sowie eine Frau genannt, die nicht auf der Redaktionsliste steht. Ich lasse der Phantasie mal freien Lauf...)


    Dass nun aus dem PA-Forum gerade die Warnung genommen wird, die wohl am wenigsten zum verbreiteten Tenor des Berichts passt, kann man eigentlich nur mit massivem Zeitdruck der Macher erklären. Bei auch nur halbwegs gründlicher Recherche hätte man da anderes gefunden.


    Am Rande: Frontal21 betreibt selbst ein Internetforum, aber zu diesem Thema wurde noch kein einziger Beitrag freigeschalten. Und ich bin mir sehr sicher, dass ich nicht der einzige bin, der dazu etwas geschrieben hat. Man mag das selbst bewerten...

  • Fernsehtip :Heute Abend 21:00 Frontal21

    • ADMIN
    • 20. September 2006 um 19:28

    Das Manuskript des Sendung ist jetzt online: http://www.zdf.de/ZDFde/download/0,1896,2003750,00.pdf

  • Fernsehtip :Heute Abend 21:00 Frontal21

    • ADMIN
    • 20. September 2006 um 10:56
    Zitat von "Akustikfuzzi"

    1. Ich habe auch schon eine Warnung im besagten Brett veröffentlicht. Bis es zu diesem Schritt kam, habe ich lange mit mir gerungen und es wurden auch einige Mails bzw. PN im Vorfeld ausgetauscht. Seit dieser Warnung macht mein Kunde allerdings erstaunliche Fortschritte was die Bezahlung seiner Rechnung angeht. (Was er in den vergangenen neun Monaten nicht gemacht hat.) Das Brett erfüllt also schon seinen Zweck.

    Der Zweck des Warnungen-Bretts ist eigentlich, dass man mit gewissen Zeitgenossen gar keine Geschäfte mehr macht oder nur per Vorkasse (bzw. eben nicht per Vorkasse). Dass eine Warnung manchmal den Gang der Dinge etwas beschleunigt, ist lediglich ein Nebeneffekt.

  • schließen des Biete Bretts

    • ADMIN
    • 20. September 2006 um 10:44
    Zitat von "DrNo"

    Bilder fehlen ebenso im B2B

    aha... :roll:

  • Fernsehtip :Heute Abend 21:00 Frontal21

    • ADMIN
    • 20. September 2006 um 00:16

    Zur Kenntnisnahme:

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?p=461252

  • Heutige Sendung bei Frontal21

    • ADMIN
    • 19. September 2006 um 23:57

    In der heutigen ZDF-Sendung "Frontal21" wurde in einem Bericht auch das PA-Forum erwähnt. Es könnte sein, dass der eine odere andere noch ein paar Informationen benötigt, um die Sache richtig einzuschätzen.


    1.) Die Warnung, um die es da ging

    Ist von uns schon deutlich vor der Sendung in die Ablage verschoben worden. Die wesentlichen Teile sollen hier anonymisiert zitiert werden:

    Verfasst am: 15.09.2006, 16:54:

    Zitat von "Verfasser der Warnung"

    Nach reichlichem überlegen habe ich mich dazu entschlossen vor dem ******* zu warnen.

    Die Warnung bezieht sich auf eine nicht beglichene Rechnung inkl. 1 und 2 Mahnung. Trotz mehrfacher freundlicher Aufforderungen versucht sich Herr ***** der Begleichung dieser Rechnung zu entziehen.

    Da inzwischen meine Geduld am Ende ist und es sich um eine nicht unerhebliche Summe handelt werde ich nun diese Angelegenheit meinem Anwalt zur Einreichung des gerichtlichen Mahnverfahrens übergeben.


    MfG

    Adresse

    Alles anzeigen


    Verfasst am: 15.09.2006, 20:12

    Zitat von "Person

    Gegendarstellung:

    Da Herr ***** bis heute leider nicht dazu in der Lage war, mir eine korrekte Rechnung, welche vom Fiskus auch als solche anerkannt wird (Stichwort Vorsteuerabzugsberechtigt), auf dem normalen Postweg zuzustellen, braucht er sich ja auch nicht sonderlich wundern das keine Überweisung erfolgt.
    Desweiteren hat Herr ***** auf seiner Auftragsbestätigung keinerlei Hinweis auf seine AGB vermerkt, welche auch scheinbar garnicht existieren. Damit treten bekannterweise die gesetzlichen Bedingungen in Kraft. Im Klartext : Zahlungsziel 30 Tage netto, welches ich selbstverständlich bei Zugang einer Rechnung auch einhalten werde. Datum der Veranstaltung war der 20. August, Zahlungsziel somit 20. September.

    Gleichzeitig möchte ich auch vor Herrn ***** warnen:
    Er wurde auf der Veranstaltung, für den ich ihn gebucht hatte, meinem Auftraggeber gegenüber verbal sehr ausfallend, was leider kein gutes Aushängeschild für einen kleinen Unternehmer ist.
    Da er scheinbar mit seinen kaufmännischen Fähigkeiten überfordert ist, verbreitet er nun nicht nur in diesem Forum Unwahrheiten, Finger weg !

    Adresse


    Verfasst am: 15.09.2006, 22:33:

    Zitat von "Verfasser der Warnung"

    Sehr geehrter Herr ***** das diese Ablenkungsmanöver von ihnen kommen würde war uns bereits Klar.
    Ich möchte dazu Folgendes Klarstellen
    1. Ja ich war auf der Veranstaltung von Herrn ****** als Subunternehmer Gebucht
    Für die Planung von Truss / Lichttechnik/Tontechnik, Logistik, Bereitstellung von Licht-/Tontechnik/ Truss/ Bühnenpodeste /7,5t Lkw + Sprinter, sowie um die Lichtshow an 3 Tagen zufahren, den Auf und Abbau mit von ihm Gestellten Helfern zumachen.
    2. Ja auf der Veranstaltung wurde ich einmal laut dies war aber nicht gegenüber dem Kunden sondern gegenüber Herr *****, nachdem er mir gegenüber Laut wurde, Zudem würde ich den Begriff „Verbal ausfallend „ nicht gebrauchen da dieses nicht stimmt. Es wurde einfach etwas Lauter Gesprochen
    3. Sie erhielten am 21.08.2006 eine Rechnung die ich ihnen mit Ihrem Einverständnis als PDF im Emailanhang zustellte. Diese Haben sie auch Erhalten wie sie mir Persöhnlich Bestätigten. Zudem Wollte sie die Überweisung innerhalb kürzester Zeit betätigen.
    4. Als Sie am 21.08.2006 nach ausladen des Lkw´s an meinen Schreibtisch standen und ich die Rechnung schrieb fragte ich sie, Ob sie mit einen Zahlungsziel von 7 Tagen nach erhalt der Rechnung einverstanden seien oder ob ich das Zahlungsziel erweitern solle? Ihre Antwort da drauf war :“ 7 Tage Passt ich habe Akkonto Zahlung gemacht,
    ich werde die Überweisung innerhalb Kürzester Zeit Tätigen.“
    5. Wie mir gestern Abend mein Anwalt mitteilte ist zudem das Gesetzliche Zahlungsziel
    nicht wie Sie Meinen 30 Tage sondern im Dienstleistungsbereich Per Sofort. Die 30 Tage beziehen sie Lediglich darauf wenn das Zahlungsziel nicht mit einem Kalender Bestimmbar ist, gilt das Zahlungsziel 30 Tage nach erbrachter Leistung. Dies habe ich auch schon Versucht ihnen in meinen Letzten 3 Email Klar zu machen.
    Mein Zahlungsziel ist Bestimmbar per Kalender
    Zudem Berufe ich mich auf 4. Gesetz zur Regelung der AGB (BGB)§4
    Vorrang der Individualabrede
    Zitat: Individual Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Siehe Punkt 4)
    Zudem muss ich ihnen Leider mitteilen das Meine Rechnung Leider auch den Fiskus Befriedigen wird Dar Klar erkennbar ist das Sie Herr ***** der Rechnungsempfänger sind(Mal ne Frage wie setzen sie eigendlich Tankquitungen etc. ab Meines Wissens nach Füllt Keine Tankstelle eine Quitung Mit Namen und Adressen aus)
    Zudem möchte Hier auch noch einmal Ausdrücklich darauf verweisen das sie mir ihre Hausnummer erst am 14.09.2006 Mitgeteilt haben (Wenn Administrator möchte sende ich ihm gerne das Orginale PDF zu)
    6. Dar Meine AGB´s Offen und Direkt rechts neben dem Haupteingang hängen sieht
    man sie Spätestens beim Verlassen des Büros. Sollten sie diese Nicht
    Wahrgenommen haben kann ich das Leider nicht Verstehen. Dar sie Teilweise Längere Zeit den Direkt Da drüber angebrachten Bildern Verweilten und diese Betrachteten
    7. Dar ja nun Geklärt sein sollte Das mein Zahlungsziel von 7 Tagen Nach erhalt der Rechnung
    Richtig war und ist setze ich sie Hiermit noch einmal Öffentlich in Kenntnis das wenn sie nicht ihre noch offenen Foderungen bis Morgen zum Büroschluss um 13:00 Uhr (am 19.09.2006) Beglichen haben sollten ich am Montag Morgen meinen Rechtanwalt damit Beauftragen Das Gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten zudem meine Zusätzlichenkosten die enstanden sind nach dem ich sie in Verzuggesetzt ( Durch Ablauf des Zahlungszieles / 1 Mahnung am 31.08.2006) einzuklagen.

    Adresse

    ps ihren Letzten Absatz könnte man als Bösswillige Verleumung Betrachten Herr *****

    Alles anzeigen


    Verfasst am: 15.09.2006, 23:29 :

    Zitat von "Person

    Persönliche Mitteilungen gehören wohl nicht hier her ;)
    Ich werde mich hier auch nicht weiter äußern, der Rest ist Sache meines Anwalts.

    Nur noch kurz zu dem Hinweis mit den verbalen Ausfallerscheinungen:

    Wortlaut: Ihr könnt mich mal alle am Ar*** lecken, das könnt ihr selber machen.
    Zu anwesenden Musikern: Ich hoffe das euch die ganze Sche*** hier heute Abend auf den Kopf fällt.
    Ich habe garnichts gesagt, weil mir die Kinnlade runtergeklappt ist.

    Nun, Zeugen dafür gibt es auch, mir war es ohne Ende peinlich mich da entschuldigen zu müßen. Das waren unter anderem der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt *****, Herr *****, sowie der 1. Beigeordnete der Stadt *****, Herr *****.
    Wortlaut: Herr *****, was haben sie denn da für Mitarbeiter ?

    Noch ein Wort an die Forumsgemeinde:
    Ich bin noch nie jemandem etwas schuldig gebleiben, aber das Verhalten des Herrn ***** kann ich so nicht hinnehmen.
    Er wird natürlich auch sein Geld bekommen, auch wenn ich das Verhalten als "unterste Schublade" bezeichnen möchte.

    Zu den AGB von Herrn *****:
    Er hat gar keine, das was in angeblich seinen "Geschäftsräumen" zu lesen ist gehört zur Firma "Audio-Service *****" in ***** und nicht der Firma "*****".
    Und bis heute hat er nicht begriffen, das in Verträgen auf AGB hinzuweisen ist.
    Desweiteren hat Herr ***** auch kein eigenes Equipment, sondern mietet bei besagter Firma.

    Adresse

    Alles anzeigen


    16.09.2006, 00:28:

    Zitat von "Verfasser der Warnung"

    Sehr geehrter Herr ***** ich Schwöre hiermit Hoch und Heillig das ich noch nie mit einer Firma Audioservice ***** etwas zutun hatte .
    Richtig hingegen wäre wenn sie gesagt Audio Service ***** wo ich zur Zeit als freier Mitarbeiter den Betrieb Leite in deren Geschäftsraumen ich mein Angemietetes Büro +Werkstatt +Lager habe als Untermieter .
    Nicht richtig ist das ich kein Eigenes Equitment Habe Dies ist Schlicht eine Lüge mein Persöhnliches Lager hat zwar nicht die Grösse von Showtech oder Procon aber es ist nunmal verhanden.
    Desweitern sind die Satzfetzen die sie Hier Anbringen sind Absolut aus dem Zusammenhang gerissen und stimmen Teilweise nichtmit der Wahrheit Überein . Wozu im moment auf Anraten meines Anwalts aber nicht näher eingehen will dar dies Garnicht Bestandteil meiner Warnung war.Ausserdem Erinnere ich nur mal an den Zelt Wirt da könnte man Über Verbale entgleisungen und Beleidigungen Reden die Sie ihm an den Kopf geworfen haben. Das das nicht in einer handfesten Schlägerei geändet ist war auch schon alles

    Auch das sie noch nie Jemanden etwas Schuldig geblieben sind Stelle ich mal in Frage dar sie meine 2 Mahnung bis heute immer noch nicht Bezahlt haben. das sie immer noch auf AGB Rum reiten Verstehe ich nicht. Das sie diesen Vermerk nicht erhalten haben Bestreite ich auch nicht dar sie von mir ja auch kein Angebot erhalten haben, Ich rede Hier vom Gesetz das Greift §en Habe ich auch schon Genannt.
    Frist Ist RechtsMässig Gesetzt wurden Mit ihren Einverständnis somit greift §4 AGB Gesetz4 im BGB . Seit dem 31.8.06 Befinden sie sich im Verzug. ich um Bitte um unmittelbare Ausgleichung.

    Adresse

    Zitat von "ADMIN"

    Nach unwidersprochener Behauptung von Herrn ***** wurde die Veranstaltung am 20. August durchgeführt. Bis zum 15. September liefen also die Rechnungsfrist und die Fristen für 2 Mahnungen.

    Ich erlaube mir, mich zu wundern...

    Michael Ebner
    Dolgenseestraße 22
    10319 Berlin


    An dieser Stelle möchte ich mal abbrechen, es wurde noch von Dritten diskutiert, welche formale Anforderungen eine Rechnung erfüllen muss, das tut hier nichts zur Sache.


    2.) Die Person, vor der gewarnt wurde, hat bereits selbst eine Warnung im Warnungen-Brett verfasst

    Diese wurde einen Tag vor der Sendung inhaltsleer gestellt. Aber es gibt ja Backups...

    Zitat

    Hallo Kollegen,

    bitte seit vorsichtig bei der Firma

    *****

    Ich habe für diese Firma am 3. September einen Gala-Job gemacht, denen die Rechnung direkt mitgegeben und bis heute nach div. Mahnungen noch keinen Geldeingang auf dem Konto.
    Bei mehreren Telefonaten wurde mir immer wieder erzählt das es sich wohl um einen Fehler der Bank handeln müße. Auffällig ist dabei aber, das zwei Partner (Zeltverleiher, Locationbetreiber), mit denen ich zusammen diese Veranstaltung durchführte, genau dasselbe nach mehrern Telefonaten zu hören bekamen.
    Insgesamt geht es um einen fünfstelligen Betrag.

    Gut, es gibt ja bekanntlich krassere Fälle als 7 Wochen Rückstand, aber das Übel ist ja auch, das man selbst für Personalkosten und Zumietungen in Vorlage tritt.

    Adresse

    Alles anzeigen

    Ich weiß ja nicht, was die betreffende Person alles dem Kamerateam gesagt hat, bisweilen ist der Schnitt da ein wenig "einseitig". Aber die Darstellung des ZDF muss man vor diesem Hintergrund vielleicht doch ein wenig differenzierter betrachten.


    3.) Das PA-Forum ein Instrument des Rufmords, und gäbe es Frontal21 nicht, dann wüsste es keiner?

    a) Das Spannungsfeld der unterschiedlichen Interessen ist nicht gänzlich unbekannt...

    Verfasst am: 16.05.2002, 16:33:

    Zitat von "ADMIN"

    Dieses Brett stellt einen Spagat zwischen dem Grundrecht der Meinungsfreiheit und Straftaten wie der üblen Nachrede dar. Es soll die Möglichkeit bieten, vor den "schwarzen Schafen" der Branche zu warnen, nicht aber ein bequemes Mittel sein, andere per Rufmord zu schädigen.

    Aus diesem Grunde gelten hier folgende zusätzlichen Regeln...


    b.) Natürlich besteht auch hier die Möglichkeit, berechtigte Interessen auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Nicht umsonst hat jeder Verfasser in diesem Brett seine eigene Adresse drunterzusetzen.

    Und wenn man zumindest halbwegs belegen kann, dass hier falsche Tatsachenbehauptungen veröffentlicht werden, dann nehme ich das auch ohne Rechtsweg sofort raus. (Das man dann auch mal einen Kontoauszug zugefaxt bekommt, der nicht von der Hausbank, sondern von Photoshop erstellt wurde, steht auf einem anderen Blatt...)

    c.) Keine 3,5 Stunden später hat die Person, vor der gewarnt wurde, ihre erste Gegendarstellung veröffentlicht. Hat eine öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt eine Gegendarstellung auch nur einmal so schnell veröffentlicht?

  • Fernsehtip :Heute Abend 21:00 Frontal21

    • ADMIN
    • 19. September 2006 um 22:43
    Zitat von "Witchcraft"

    Genau, und das ist ja das hinterhältige an der ganzen Geschichte.
    Selbst wenn Warnungen hier im Board gelöscht wurden, weil diese evt. unbegründet waren, bleiben diese aber in vielen Suchmaschienen hängen...wenn auch nur in der Kurzform.
    Wer trägt in solchen Fällen denn bitte diese Verantwortung ???
    Google wohl weniger......

    Das Problem bei Google ist, dass die wohl ihre Suchmaschine nicht uneingeschränkt unter Kontrolle haben. Da hatten wir mal den Fall: Schon lange herausgenommene Warnung, über google noch drin, ich schreibe an google, die nehmen's auch raus. Nach ein paar Monaten war's wieder drin...

  • Warnungen-Brett

    • ADMIN
    • 19. September 2006 um 22:37
    Zitat von "marcoboy"

    bitte hier weiter diskutieren :roll:

    genau

  • Fernsehtip :Heute Abend 21:00 Frontal21

    • ADMIN
    • 19. September 2006 um 21:51
    Zitat von "Maxit"

    Es wurde aber mal wieder ziemlich übertrieben. Als ob man keine Chance hätte sich zu wehren...
    Hier im Forum kann jeder Stellung nehmen und im Zweifel den Admin kontaktieren.

    Die Möglichkeit zur Stellungsnahme wurde ja genutzt. Anschließend war das ja keine wirkliche Warnung mehr und auch weit von Rufmord entfernt. Wir haben's dann noch eine Weile stehen lassen, damit die Leute, die den ursprünglichen Beitrag gelesen haben, auch die Chance bekommen, die Erwiederung zu lesen.


    Zitat

    Genauso die Theorie, dass ein schlechter Beitrag in nem Forum ne ganze Existenz zerstört....
    Wer googlt schon nach seinen Geschäftspartnern.....
    Total übertrieben.

    Obacht, das sollte man nicht unterschätzen.

    Aber in diesem speziellen Fall: Da hat jemand 'ne Rechnung nach einem Monat immer noch nicht gezahlt, weil sie formalen Anforderungen nicht entsprochen hat. Und der Rechnungsstellen hat es in dieser Zeit auch noch geschafft, eine erste und zweite Mahnung zu schreiben (inkl. der damit verbundenen Fristsetzungen). Das war jetzt wohl das Harmloseste, was man im Warnungen-Brett finden konnte... :roll:

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

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