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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Fernsehtip :Heute Abend 21:00 Frontal21

    • ADMIN
    • 19. September 2006 um 21:44
    Zitat von "bemi"

    Ich gehe davon aus, dass wenigstens das ZDF sich vorher an die Betreiber gewandt hat, sonst ist deren Verhalten auch nichts anderes als Rufmord an diesem Forum.

    1.) Hat es nicht.

    2.) Als "Rufmord an diesem Forum" sehe ich das nicht. Es war wohl nicht gut recherchiert und darüber hinaus einseitig dargestellt, aber wie heist's so schön: Wer die Hitze nicht vertragen kann, hat in der Küche nichts zu suchen.

  • pa-forum in "Frontal21"

    • ADMIN
    • 19. September 2006 um 21:36

    eben

  • Disco-Visionen für 2020

    • ADMIN
    • 19. September 2006 um 10:52
    Zitat von "f8274"

    Anbieter: Ein Monopolist (Marktbeherrschung) für die großen deutschen Tanztempel. Rest bunt gemischt von 0815 bis underground.

    Da habe ich meine Zweifel. Große wirtschaftliche Einheiten entstehen dann, wenn sie wirtschaftlich Sinn machen. Welchen wirtschaftlichen Vorteil hätte eine bundesweit agierende große Discotheken-Kette?

    Die stärkere Verhandlungsposition beim Getränkeeinkauf dürfte insgesamt unbedeutend sein. Man muss sich ohnehin regional beliefern lassen, wenn die Transportkosten nicht massiv anwachsen sollen (2020 haben wir auch einen deutlich höheren Benzinpreis, das ist das einzige, dessen ich mir sehr sicher bin)

    Die stärkere Verhandlungsposition bei den Baukosten könnte ein Argument sein, aber hauptsächlich dann, wenn bundesweit identische Gebäude hingestellt werden. Ich glaube nicht, dass das beim Publikum ankommt. Wenn jede Hütte wieder eine eigene Detailplanung benötigt, dann relativiert sich das ganz schnell wieder.

    Auch zentrale Personal- oder Know-How-Steuerung dürfte als Vorteil ausscheiden: Wichtiger als Know-How ist das Gespür für den regionalen Markt. Und einen DJ oder gar eine Tresenkraft von Flensburg nach Frankfurt zu schicken, dürfte unwirtschaftlich sein.

    Große Ketten im Gastro-Bereich sind bislang nur da entstanden, wo es um Verzehr geht und um einheitliche Produkte. Von daher halte ich eine massive Marktkonzentration für sehr unwahrscheinlich.

  • oktoberfest - pegel

    • ADMIN
    • 18. September 2006 um 20:24
    Zitat von "Jeremy"

    Im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) steht sinngemäß, dass eine Bestimmung, die aus tatsächlichen Gründen nicht erfüllt werden kann, ungültig ist. Ich denke, dass müsste nur mal jemand konsequent durchstreiten. Der Festwirt ist ja aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage, sein Publikum unter 90 dB zu bekommen.

    1.) Alle bayrischen Auflagen, die ich so kenne (man wendet sich ja ab und an hilfesuchend an mich) wollten Limiter. Die kann man ohne Publikum einstellen.

    2.) Alle bayrischen Auflagen, die ich so kenne, ignorieren souverän die gültige technische Regel, nämlich die DIN 15905-5. Meist wird ein A-bewerteter dB-Wert als Grenze definiert, und wenn man da mal nachfragt, ob das jetzt lpeak, lMax, Ltmax, Leq oder was auch immer ist sowie wo und nach welchem Verfahren gemessen werden soll, dann stellt man hin und wieder fest, dass die Sachkenntnis der zuständigen Behörde nur knapp über der Wahrnehmbarkeitsgrenze liegt.

    3.) Wird nach DIN 15905-5 gearbeitet und die Einhaltung des Richtwerts durch Messung nachgewiesen, dann kann man durch sachgemäße Anbringung der Mikrofone den Publikumseinfluss so weit minimieren, dass er keine praktische Relevanz mehr hat.

  • Abrechnung mündlich geschlossener Miete

    • ADMIN
    • 18. September 2006 um 20:16
    Zitat von "test"

    unter lehrgeld verbuchen und nicht wieder machen.

    genau!

  • Warnungen-Brett

    • ADMIN
    • 18. September 2006 um 20:09
    Zitat von "Manuela"

    dazu genügt jede beliebige Wirtschaftsauskunft im Vorfeld einer Bestellung.

    Man könnte ja mal schauen, vor wie vielen hier genannten "schwarzen Schafen" (die mit den 4 Wochen bei fiskalisch unbrauchbarer Rechnung gerne ausgenommen) eine Wirtschaftsauskunftei eine Warnung anbringt. Nach meinen Schätzungen noch nicht mal bei 30% (es sei denn, die pflegen das Warnungen-Brett in ihre Datenbank ein. Aber welche Konsequenz hätte es, wenn wir das Warnungen-Brett zu machen?)


    Zum Thema "sollte man Kleinkram stehenlassen" folgende Gedanken:

    1.) Wo zieht man die Grenze?

    2.) Bislang bleibt alles stehen, was den formalgen Regeln entspricht, und liegt in der Verantwortung des Verfassers. Wenn ich nun inhaltlich werte, dann schaffe ich mir rechtlich schwer einzuschätzende Risiken, weil ich ja nach dem Gleicheheitsgrundsatz zu verfahren habe.

    3.) Vielleicht sollte man da ein wenig mehr auf "soziale Kontrolle" setzen. Wenn da etwas steht, was so vielleicht ein wenig übertrieben ist, dann ist doch jedem freigestellt, seine Meinung per PM dem Verfasser mitzuteilen. Wenn dann jemand zwei Dutzend PMs bekommt, setzt vielleicht ja ein Lernprozess ein...

  • oktoberfest - pegel

    • ADMIN
    • 18. September 2006 um 10:51
    Zitat von "Hawkeye"

    aber wie will man den korrekten Pegel ermitteln, wenn die Gäste lauter sind?

    Meines Wissens werden Limiter eingesetzt, und die kann man ohne Gäste einstellen.

  • Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung v. H. Starke

    • ADMIN
    • 18. September 2006 um 01:43
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Punkt b) finde ich nicht überflüssig - es geht sicherlich darum ob diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege nutzen. Dieser Hintergrund müßte noch erwähnt werden.

    Das wäre dann durch Punkt c) abgedeckt...

  • Versammlungsstätte Ja / Nein

    • ADMIN
    • 17. September 2006 um 19:19
    Zitat von "Ebbenuts"

    über was definiert sich eine Versammlungsstätte im Sinne der VStätt?

    Steht eindeutig in § 2 (1)

    Zitat

    Als Beispiel: Wenn ich mir einen Raum kaufe mit einer Fläche von ca. 250m² der im Bauantrag nicht als Versammlungsstätte (VS) eingereicht wurde aber über einen Genehmigten Bestuhlungsplan für 198 Personen und eine Szenenfläche mit 24m² verfügt. Bin ich auf Grund der Raumgröße schon eine VS oder erst, wenn ich 200 Personen in den Raum lasse. Ist es also ausreichend, wenn ich garantiere, dass nie mehr als 199 Besucher in diesem Raum anwesend sind oder wie genau verhält sich das in so einen Fall. Wenn ich dann nicht unter die VStätt falle was gilt dann in Bezug auf Türbreiten Rettungswege usw.

    1.) Du selbst bist mit Sicherheit keine Versammlungsstätte, allenfalls der Betreiber einer solchen.

    2.) Eine Versammlungsstätte fällt nicht zwigend unter die VStättVo.

    3.) Wenn die VStättVo nicht anzuwenden ist, dann sollte die Bauordnungsbehörde im Genehmigungsverfahren nach pflichtgemäßen Ermessen und dem sonstigen Baurecht entscheiden.

  • Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung v. H. Starke

    • ADMIN
    • 17. September 2006 um 19:13

    1.) Dieses Buch ist als "Book on demand" herausgekommen, was den Autoren ermöglicht, relativ kurzfristig Änderungen vorzunehmen. Ich weiß nicht, ob diese Möglichkeit genutzt wurde, aber es wäre denkbar, dass wir hier vor unterschiedlichen Diagrammen sitzen.

    2.) Das Diagramm (in der Fassung, wie es mir vorliegt) ist etwas unglücklich: Punkt b) ist überflüssig. Die Punkt e) und f) müssten in den JA-Zweig von Punkt d) (es gibt da rechts unten eine entsprechende Anmerkung)

  • Forumstag Linearraytest III

    • ADMIN
    • 16. September 2006 um 21:57
    Zitat von "klauston"

    wie ist das eigentlich, hat man beim probehören genug zeit, ein system einmal richtig abzugehen ( vor und zurück, und seitlich ) um wirklich die Coverage bzw den Abfall nach hinten genau abschätzen zu können, oder stehe ich halt nur wo in der mitte und höre kurze Musikstücke ?

    Was soll jetz an Systemen kommen, gibts ev wirklich ein Vdosc um da mal einen Ansatzpunkt zu anderen Systemen zu sehen ???

    Traditionell gibt's a) das systematisierte, b) das freie Vergleichshören. Das systematisierte Vergleichshören ist ein Blindtest, dort wird sicher nicht die Zeit sein, die Fläche abzugehen. Dafür gibt's ja noch das freie Vergleichshören.

    Vdosc ist angekündigt worden, aber nicht vom Vertrieb, sondern vom Bekannten eines Besitzers, und ich ergänze mal in Gedanken "solange es nicht irgendwo auf Tour ist"...

  • K3 vs 01V96

    • ADMIN
    • 13. September 2006 um 23:15
    Zitat von "Phis"

    Lohnt das? Oder lohnt es sich nicht??

    Und für wen lohnt sich das?

  • DJ Führerschein

    • ADMIN
    • 13. September 2006 um 18:36

    Ein Spitzenwert ist nun mal ganz etwas anderes als ein Beurteilungspegel.

    Und:

    Zitat

    Aus den Messergebnissen war ersichtlich, dass ein Überschreiten des höchst zulässigen Beurteilungspegels Lr= 85 dB/A für die Bademeister/innen in der Regel anzunehmen ist. Zwei der drei ausgewerteten Messgeräte haben einen LA,eq von 82 bzw. 85 dB festgehalten.

    Ich weiß ja nicht, wie in Österreich die Beurteilungspegel gebildet werden. Hier in Deutschland würde ich aus dem gemessenen Leq folgern, dass eine Überschreitung in der Regel _nicht_ anzunehmen ist.

  • Knobelfrage für Anfänger

    • ADMIN
    • 13. September 2006 um 00:23
    Zitat von "Manuela"

    Da unser Lautsprecher immernoch 8 Ohm hat müßte das nun, gemäß dem Ohmschen Gesetz, - die doppelte Leistung sein.

    Wo im ohm'schen Gesetz steht was von Leistung?

  • DJ Führerschein

    • ADMIN
    • 13. September 2006 um 00:19
    Zitat von "PeeKay"

    Es soll ja auch Leute geben die trotz KFZ-Führerschein mit 80 durch ne 30er Zone donnern...

    Aber die wissen, was diese 30 im roten Kreis da soll, oder dass dieses Zeigerinstrument über'm Lenkrad die Geschwindigkeit anzeigt.

  • DJ Führerschein

    • ADMIN
    • 13. September 2006 um 00:16
    Zitat von "Outliner"

    oder man geht ins schwimmbad,wo um die 120 dba auf die lauschlappen hämmern.wann lernen diese dämlichen kinder das endlich,sich leiser zu freuen,denn der bademeister hat 85db im arbeitsvertrag stehen.

    1.) 85 dB sind nicht eine Sache des Arbeitsvertrags, sondern berufsgenossenschaftlicher und gesetzlicher Vorschriften (Arbeitsstättengesetz und BGV B3)

    2.) Auch mit schreienden Kindern kommt keine Bademeister auf einen Beurteilungspegel von auch nur näherungsweise 85 dB.

  • Wie wird denn jetzt eine Lichtanlage Verkabelt?

    • ADMIN
    • 9. September 2006 um 22:01
    Zitat von "Mathias K."

    Erstens: Genau für solche Fragen gibt es http://www.party-pa.de Da solltest Du Dich mal genauer umsehen.

    Dort wirst Du sicher auch viele Einsteiger-Tipps bekommen.

  • Boxen fliegen in Diskothek

    • ADMIN
    • 8. September 2006 um 16:16
    Zitat von "tom noise"


    Gerade in einer Discothek hab ich die Erfahrung gemacht, dass viele Sachen durch den ständigen Temperaturwechsel und den Niederschlag am Abend an Metallteilen eher korrodieren. Mag sein, dass das Outdoor noch eine andere Kategorie ist, aber wenn ich nach ein paar Jahren Dauerbetrieb so manches mal zum Service abhänge entdeckt man dann doch erstaunliches.

    Damit meinte ich jetzt eher etwas in Richtung Salzwasser oder chemische Industrie. Also alles, was einen "eigentlich rostfreien" Stahl angreift.

  • 4-Punkttruss an nur einem Gurt fliegen

    • ADMIN
    • 8. September 2006 um 00:15

    Wenn die Traversen darauf nachgewiesen sind (und somit sogenannte Auskreuzungen haben), dann geht das, reduziert die Belastbarkeit aber auf etwa 70% (es trägt nur ein Gurt mit, aber die Traversenhöhe nimmt um 1,41 zu).

    Bei Traversen ohne Auskreuzung macht man so etwas allenfalls bei kurzen Längen und für Bagatell-Lasten.

  • Boxen fliegen in Diskothek

    • ADMIN
    • 8. September 2006 um 00:11

    Anschlagketten sind in der Regel das, was die "klassische Industrie" dafür nimmt, um alle möglichen und unmöglichen Lasten an den Kran zu hängen. Daraufhin hat die Berufsgenossenschaft ihre Regeln gemacht, und die sind ja erst mal nicht unvernünftig.

    Jetzt haben wir hier den Fall, dass jemand eine Box in einer Discothek aufhängen möchte. Festinstallation. Da wird keine Kette um einen Träger geschlungen, da habe ich kein "Wind und Wetter", keine korrosive Atmosphäre, keine Kerbwirkung durch darauf abgelegte Doppel-T-Träger, keine ruckartige Belastung, weil sich die Last erst mal wo festgeklemmt hat.

    Es ist ja nicht so, dass ohne Prüfzeugnis eine Stahlkette weich wie Schokolade oder spröde wie Mürbekekse wäre. Da rechnet man mit dem popeligsten, was es an Stahl gibt, zieht 50% BGV C1-Abschlag ab und gut ist. Und da ist eine 25-kg-Box an einer 4mm-Stahlkette nun mal kein Problem.

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  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

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    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
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    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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