Zitat von "Akustikfuzzi"ist immer so eine Sache.
Besser kann man es eigentlich nicht formulieren...
Dieser ganze HKS-Pfusch fällt ja nicht in die Kategorie "das wird schiefgehen" oder gar "das wird auf dieser Veranstaltung schiefgehen", sondern in die Kategorie "das könnte mal schiefgehen".
Für denjenigen, der dafür verantwortlich ist (also den Veranstalter, wenn's eine Halle ist, auch noch der Hallenbetreiber), kann es eigentlich nur heißen "es darf nichts schiefgehen können", und zwar aus rechtlichen wie aus moralischen gründen. Für den Techniker, der den Aufbau macht, gilt das gleiche (wobei meist nur aus moralischen Gründen).
Der Sachkundige, der da als Bandtechniker oder als Gast auftaucht, ist nicht in der rechtlichen Verantwortung. Und meiner Erfahrung nach erreicht man mit ein paar freundlichen Worten mehr, als wenn man den Oberlehrer raushängen lässt.
Zitat von "Akustikfuzzi"Blatt Papier und Stift nehmen. Mängel niederschreiben und vom Veranstalter die Kenntnisnahme mit Datum und Uhrzeit gegenzeichnen lassen. Dabei den Namen und die Adresse der Person, welche sich dir gegenüber als Veranstalter ausgibt natürlich mit auf das Blatt schreiben.
Wer hat das schon mal tatsächlich gemacht, und hat dann der Veranstalter auch unterschrieben?
Eine Mängelliste, die vor Zeugen übergeben wird, scheint mir da doch praxistauglicher zu sein.
ZitatDann bist du für den Fall der Fälle auf der sicheren Seite.
Damit wäre aber auch eindeutig domumentiert, dass Du die Mängel gekannt hast...