Und laut Arbeitszeitgesetz bräuchte man zumindest eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde...
Beiträge von ADMIN
-
-
Zitat von "Gast"
Es geht mir nur um die 2 "arme", die über die trussbrücken nach vorne hinausstehen.
Mir geht es erst mal um die Gesamtlast:
hinten 300 kg
vorne 100 kg
zwischen den Brücken 2 x 50 kg, also 100 kg
vorne 2 MHs a' 35 kg, also 70 kg
geschätzte 50 m Traversen a' geschätzten 5kg/m, also 250 kgzusammen also 820 kg. (Hoffentlich wurden auch alle Leitungen mit berücksichtigt...)
Ein Work-Lift ist mit 220 kg angegeben. Vier davon bilden ein statisch unbestimmtes System. Da gibt es jetzt drei Möglichkeiten:
1.) Statiker, mach mal...
2.) zumindest Ablastung um 50% nach SP 25.1/2-3 (BGI 810-2), also zulässig 440 kg Gesamtlast.
3.) Wenn man sich ganz weit aus dem Fenster lehnt: Von vier Liften tragen bei statisch unbestimmten Systemen nur drei mit, also zulässige Gesamtlast 660 kg. (Aber - wie gesagt - das ist schon mutig...)
Fazit: Das ist deutlich zu viel Last für die Lifte.
Jetzt geht es mir um die Traversen:
Auf der hinteren Traverse liegen nach Deinen Angaben 300 kg auf, vermutlich auch eine Spannweite von 12 m. Dazu kommen jetzt noch die beiden Auflieger, da müsste man mal genau wissen, wie die Last verteilt ist. Da würde mich mal interessieren, was das für eine Truss ist. (Wenn es etwas ordentliches ist, stimmen vielleicht die 5kg/m von vorhin nicht mehr, wenn es etwas leichtes ist, kann das schon über die Belastungsgrenze gehen.)
Und jetzt zu den beiden Kragarmen: Wenn man das sauber durchrechnet (und sieht, dass das funktioniert), kann man das machen. Wie werden die Traversen miteinander verbunden?
-
Es gab da gestern einen Thread im Warnungen-Brett, der ein wenig Aufregung verursacht hat.
Zitat von "akustikkoppler"vorsicht! offensichtlich mit falschen informationen verseuchtes individum fragt fragen und sperrt das thema! das gibt bei mir eins aufs maul. bis dann du spinner! und dafür kannste mich jetzt anzeigen!
björn herzog
marzellenstr. 68-70
50668 kölnedit: hab grade telefoniert, heute oder morgen ist es schon so weit *freu* eidesstaatliche versicherungen von mir mit sowas beantworten wird dir noch gut bekommen du wichser...
Da ich jetzt nicht alle PMs einzeln beantworten möchte:
1.) Ja, so etwas gehört nicht in's Warnungen-Brett, egal, welche Person es betrifft. Vom Tonfall und den verwendeten Wörtern gehört es noch nicht mal in dieses Forum.
2.) Einige Mitglieder haben Mutmaßungen über den Geisteszustand von Herrn Herzog angestellt. Ich bin da nicht vom Fach, somit möchte ich mal nicht widersprechen.
3.) Bevor hier ein User gelöscht wird, bekommt er erst mal 2 Wochen Pause - gleiches Recht für alle.
4.) Nein, wegen so etwas muss man nicht auch noch die Justiz belästigen.
-
Zitat von "mringhoff"
ein deutlicher Button auf die Hauptseite fehlt. Nach langem Suchen habe ich die "pa-forum.de"-Werbung oben links angeklickt und siehe da ich war auf der b2b-Startseite... Da hätte ich das jetzt erstmal nicht vermutet...
Funktioniert hier im Forum genauso...
ZitatAnsonsten heißt es ja b2b -also Business to Business. Warum wird dann die Preisgestaltung zwischen den Firmen dann doch wieder brutto, also incl. MWSt. gefordert? Das wäre eher unüblich. Oder sollte das "b2b" nicht so ernst genommen werden und die Plattform auch für Privatanwender sein?
Es gibt in Deutschland deutlich mehr Anwälte, als eigentlich gebraucht würden, und somit suchen sich etliche dieser Zeitgenossen ihre Arbeit selbt. Da werden eben manche Sachen zum Problem, die für den normalverständigen Durchschnittsbürger kein Problem sind.
-
Zitat von "Johnny"
Sagt mal, geht's noch? Bei allem Verständnis für persönliches Mitteilungsbedürfnis - so ein Scheiß (sic!) hat im Warnungen-Brett wirklich gar nichts verloren.
Das hat in keinem Brett etwas verloren.
-
Zitat von "dj-bsj"
Verdammt... das is ja Wohl hart....
Man achte insbesondere darauf, dass das Haken-Spanngurte sind.
-
Beiträge im Warnungen-Brett bitte mit vollständiger eigener Adresse. danke.
Michael Ebner
Dolgenseestraße 22 / 1806
10319 Berlin -
Zitat von "Markus Verza"
Messtechnik denke ich mal kann Micha bei steuern wenn er kommt.
Ich komme mit hohre Wahrscheinlichkeit.
Zitat von "dave"Hätte vorallem Interesse an der M7CL und dem DLP würde auch ein Laptop mitbringen, wenn der Einführungslehrgang zustande kommt.
Sowohl Bass-Systeme als auch Digi-Pulte würde das Treffen sicherlich überfrachten...
-
Entsprechende Software-Lösungen sind deutlich leistungsfähiger, als es ein Terzbandanalyser je sein könnte. Letztere mögen in günstigen Handgeräten wie dem t-meter noch ihre Berechtigung haben, aber für das Einmessen von Anlagen ist das seit mindestens 10 Jahren überholt.
-
Liebe Kollegen,
auch dieses Jahr wollen wir wieder Linearrays nebeneinander hängen, der "traditionelle" Termin wäre Mittwoch, der 6. September (wobei es auch Anregungen gab, das zweitägig zu machen).
Für diesen Forumstag suche ich ein geeignetes Gelände und bitte um Mithilfe:
- Bengen (nähe Bonn) und Karlsruhe hatten wir bereits, ich wäre nicht dagegen, das immer ein wenig wo anders zu machen.
- Bislang waren die Linearraytests outdoor, damit sind wir jedoch wetterabhängig (und auch schon mal heftigen Stechmückenattacken ausgesetzt gewesen...). Eine gut klingende Halle (zumindest eine nicht grausam klingende Halle...) wäre mir auch recht.
- Eine gewisse Infrastruktur bezüglich Strom und Rigging ist fast zwingende Voraussetzung. Ich bin durchaus bereit, da einen kleinen Etat dafür bereit zu stellen, aber möchte nicht wieder Alu "quer durch die Republik" zusammenzutelefonieren müssen.
- Man muss laut machen dürfen.
-
Zitat von "Markus Verza"
Wir schiften das Treffen damit natürlich in eine andere Ebene. Das muss aber eben nicht in jedem Fall die Bedürfnisse der Teilnehmer treffen.
Wenn wir diesen Bass-Vergleichstest zum Thema machen, dann sollte der jeweils "beste" Vertreter der entsprechenden Gattung antreten. (Oder vielleicht auch sowohl "der beste" als auch "der preiswerteste").
Wobei ich so ein wenig am Grübeln bin, ob dieser Test an diesen Ort passt, das Gebäude weicht doch etwas von den sonst üblichen Gegebenheiten ab. Ich habe bei den letzten Treffen nicht so genau darauf geachtet, aber wenn ich mich recht erinnere, dann trafen die "Raumschweinereien" eher den Mitten- und Höhen-Bereich. Wie habt Ihr das in Erinnerung?
Ansonsten: Ein ordentlicher Vergleichstest von Bass-Systemen füllt ein solches Forumstreffen ziemlich vollständig, da braucht's keine weiteren Themen (von essbaren Themen abgesehen...)
-
Zum Verbleib einiger Beiträge: Ihr könnt dieses Thema gerne diskutieren, aber dann bitte im Warnungen-Brett unter Berücksichtigung der dort geltenden Regeln.
-
Zitat von "Eliminator"
da ich öfters in größeren Höhen zu tun habe (in unserm Bürgerhaus muß man durchs Dachgebälk, um die Leitungen zum FOH zu bringen),
Nach §4 ArbSchG sind Gefahren an der Quelle zu bekämpfen (Punkt 2)und individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Maßnahmen (Punkt 5).
Auf diesen Fall bezogen heisst das also, dass fest installierte Leitungen zu verwenden sind. (Wenn die Gemeinde da rumzicken sollte: Das Arbeitsschutzgesetz macht da keine Vorschläge oder Empfehlungen, sondern zwingt den Unternehmer zu einer solchen Vorgehensweise. Und der Betreiber der Versammlungsstätte ist nach § 38 (1) MVStättV dafür verantwortlich, dass solche Vorschriften auch eingehalten werden...)
-
Es kommt ja nicht oft vor, dass ich Volker widersprechen muss...
Zitat von "Volker Holtmeyer"Mit "rechtlich" hat das Ganze zunächst überhaupt nichts zu tun. Jedenfalls gibt es keine Gesetze, die regeln, wie man Veranstaltungstechnik einsetzt. Das nur am Rande, da in diesem Brett oft auch von "legal und illegal" gesprochen wird.
Es gibt Werke (BGV, DIN, VSTättVO, SR etc.), in denen der so genannte Stand der Technik festgehalten wird.
Die VStättVo nennt sich zwar Verordnung, hat aber den Rang eines Gesetzes. Dementsprechend gibt es auch einen Paragraphen (§ 47 in der MVStättV 2005) über Ordnungswidrigkeiten, die selbstverständlich auch mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften basieren auf § 15 SGB VII, die Berufsgenossenschaften werden darin quasi ermächtigt, für ihre Mitglieder Regelungen zu setzen, die einem Gesetz quasi gleich stehen. Auch hier gibt es wieder Bußgeldvorschriften (siehe § 209 SGB VII)
Das, was die Normausschüsse des DIN herausgeben, hat die sognenannte Vermutungswirkung, eine anerkannte Regel der Technik zu sein, das geht über den Stand der Technik hinaus.
Es gibt also eine Reihe von Gesetzen oder deren gleichstehenden Regelungswerken.
-
Wenn ich in die Schneider Bautabellen (11. Auflage) schaue, dann habe ich
1.) Bei den Grenzzugkräften
8.8 49,0 kN (entsprechend 4,9 to)
10.8 61,3 kN (entsprechend 6,1 to)2.) bei den Grenzscherkräften
8.8 49,3 kN (entsprechend 4,9 to)
10.8 56,5 kN (entsprechend 5,6 to)Einen Kuppler würde ich nicht unbedingt so hoch belasten wollen...
-
Zitat von "Lex2003"
aber sollen diesmal nur gekaufte systeme verglichen werden oder ist selbstbau auch wieder gerne gesehen?
Meine Vorstellung wäre, dass man sich hier auf je einen Vertreter der fünf genannten Bauprinzipien einigt.
-
Zitat von "Oliver/ RodeVT"
Thema Boxen: Können wir auch wieder gerne Testen & Vergleichen.
Dann wäre ich aber wieder für ein Thema!Es würde noch ein Vergleichstest der Bass-Systeme anstehen (Urps, Hybrid, Reflex, Horn, Bandpass). Eigentlich war der ja für den Norddeutschen Raum geplant, aber vielleicht lassen sich einige Leute ja auch für Viersen begeistern (ggf. mit Fahrtkostenzuschuss aus der Forenkasse...).
-
Ich habe wenig Hoffnung, dass hier noch viel Sinnvolles kommt...
-
Zitat von "Akustikfuzzi"
In einigen Bundesländern (z. B. NRW) machst du in den entsprechenden Versammlungsstätten keine VA wenn du keinen "Verantwortlichen f. VA-Technik" dabei hast. Die Betreiber sind da etwas schlauer und sichern sich ab. Hoffentlich macht das bald auch im Rest der Republik Schule.
Der Begriff "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik" stammt aus der VStättVo (also aus dem Baurecht) und ist somit eine Pflicht des Betreibers.
Die Möglichkeit, diese Pflicht auf den Veranstalter zu übertragen, sind recht begrenzt.
-
Der Ruf von Firmen steht nicht unbedingt in einem adäquaten Verhältnis zur Qualität ihrer Produkte.
So ist beispielsweise (um auch mal andere Firmen zu nennen) eine Turbosound TMS 3 auch nach heutigen Maßstäben keine schlechte Box, im Gegenteil. Allerdings haben es ein paar Rental Firmen geschafft, TMS 3 + TSE 218 (eigentlich ein 4-Wege-System) als Bi-Amping-Anlage auf den Markt zu werfen (pro TMS 3 eine Crown Macrotech mit PIP-Modul, wirklich schön skalierbar, aber nicht das, was dem System angemessen wäre...). Dementsprechend der Ruf.
Zurück zu HK: Wir hatten da ja mal einen Forumstag, da durften auch eigene Boxen mitgebracht werden, die HK-Produkte haben sehr gut abgeschnitten. Auf der anderen Seite: Wenn irgendwo auf 'nem Stadtfest eine an 'ner kleinen Bühne eine Anlage böse verzerrt, dann brauche ich gar nicht erst dort hin zu laufen, um zu sehen, dass da mal wieder jemand ein Lukas-System völlig überfordert. Soll man's dem Hersteller anlasten?