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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Was kann man tun!? Fahrlässigkeiten von Disco-(Kinder)-Teams

    • ADMIN
    • 11. Juni 2006 um 21:44
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Nur ... wie führt man die Situation herbei, in der das Amt wieder vorbeugend prüft?

    Es ist ja nicht "das Amt", das da prüfen sollte, sondern

    - das Landesamt für Arbeitsschutz
    - die untere Baubehörde
    - die Gewerbeaufsicht
    - die Brandschutzbehörde
    - das Umweltamt

    und vielleicht auch noch ein paar mehr. Es wäre also naheliegend, das erst mal in einer Hand zu bündeln, beispielsweise beim Landesamt für Arbeitsschutz. Dort eine entsprechende Abteilung geschaffen und mit wirklich fachkundigen Personen ausgestattet, die von den Leuten draußen auch ernst genommen werden.


    Da bräuchte man jetzt mal ein Bundesland, das so vorgeht. Vielleicht reicht sogar ein einziger Landkreis. Was fehlt, ist ein entsprechender Einfluss auf die, die das entscheiden.

  • Ist dieser Bühnenaufbau so zulässig? Bilder.

    • ADMIN
    • 11. Juni 2006 um 20:53

    1.) Es ist ja schön, das so etwas hier besprochen wird. So können die Betroffenen und nicht nur die daraus lernen und es besser machen.

    2.) Bei der Wortwahl bitte ich zu berücksichtigen, dass wir alle mal klein angefangen haben. Zumindest ich habe in meiner "Sturm- und Drang"-Zeit doch einige Konstruktionen gemacht, an die ich heute lieber nicht mehr erinnert werden möchte...

    3.) So schrecklich unsicher stehen Traversenlifte nicht, solange da alle vier Ausleger dran sind. Und dass da vier Tische drum herum stehen, zeigt doch schon mal, dass man sich zumindest Gedanken gemacht hat.

    Allerdings: Ich weiß ja nicht, ob auf diesen Veranstaltungen gepogt wird. Wenn da eine "größere Masse" mit Schmackes in Richtung Lift fliegt, dann kann der kippen (das muss noch nicht mal direkter Kontakt sein, das kann eine Kettenreaktion sein). Was dann los ist, malen wir uns besser nicht aus.

    Zugegeben, das ist nicht das gängigste Szenario bei den Veranstaltungsrisiken. So wenig, wie mancher damit gerechnet hat, dass das Publikum Ausleger bei Traversenliften entfernt - und das ist letztes Jahr tatsächlich mal passiert (und hat der betreffenden Firma viel Ärger eingebracht, wenn auch nicht von der Staatsanwaltschaft). Sprich: Man kann gar nicht so dumm denken, wie es manchmal kommen kann.

  • Welche Kamera kann man für den Profibereich verwenden?

    • ADMIN
    • 11. Juni 2006 um 20:34

    Ergänzend zur Ausgangsfrage: Es kommt da nicht drauf an, wie hell der Beamer ist, sondern nur, welche Qualitätsanforderungen an das Signal gestellt werden.

  • Was kann man tun!? Fahrlässigkeiten von Disco-(Kinder)-Teams

    • ADMIN
    • 11. Juni 2006 um 11:50

    1.) Wir sollten den schulischen und den gewerblichen Bereich ganz klar trennen, das sind zwei ganz verschiedene Sachen.


    zum schulischen Bereich
    ================

    2.) Der Ansatz der GUV mit "geschulter Hausmeister unter Aufsicht einer Fachkraft" ist ja prinzipiell richtig. Nach meiner Beobachtung könnte die Umsetzung eine bessere sein.

    3.) Es wäre eine Überlegung, eine DVD zu produzieren, mit der die Schüler auf die elementaren Sicherheitsregeln hingewiesen werden. Ich glaube, DVD wird eher angenommen als lange Texte.


    zum gewerblichen Bereich
    =================

    4.) Das eigentliche Problem ist, dass der Staat immer weniger vorbeugend kontrolliert und halt erst dann, wenn etwas passiert ist, mit den Mitteln der Justiz durchgreift.

    Was das "Dumpen zur Lasten der Sicherheit"-Problem betrifft, so wäre das ganz schnell gelöst, wenn nur 5% der Veranstaltungen (auch der kleinen) stichprobenweise gründlich geprüft und dann gegebenenfalls untersagt werden.

  • Vertragsmuster für Bühne

    • ADMIN
    • 10. Juni 2006 um 17:18

    Vermutlich ist die Bühne bis Windstärke 8 gerechnet und muss dann abgebaut werden. Da würde ich vertraglich festlegen, dass es keine "Nebenwirkungen" gibt, wenn Du das auch tatsächlich tust...

  • Verschluss für Ketten

    • ADMIN
    • 10. Juni 2006 um 17:17
    Zitat von "Skyper"

    b) wenn man einmal die Ausfertigung des Schnellverbindungsgliedes nach DIN 56926 voraussetzt, nennt die BGI 810/3 bzw. SP25.1/2-4 für 10mm Durchmesser ein mögliches zu sicherndes Gewicht von bis zu 60 kg. (bei Anwendung als Safety, also mögliche erhebliche dynamische Lastfälle)

    Wenn man wirklich genau nachschaut, dann bei einsträngiger Methode bis 100 kg, bei zweisträngiger sogar bis 200 kg. Diese Lastangaben - wie richtig erkannt - jedoch für Sicherungsseile, die erhebliche dynamische Lastanteile aufnehmen müssen.


    Ansonsten: Wenn nichts da steht von wegen "nach DIN 56926", dann einfach die Lastangabe (hier 1100 kg) halbieren, etwas anderes macht nämlich die Tabelle nach DIN 56926 auch nicht.

  • Ist dieser Bühnenaufbau so zulässig? Bilder.

    • ADMIN
    • 9. Juni 2006 um 16:57
    Zitat von "sniper09"

    Auf diese Länge - und wenn 5 Mann auf der Bühne am Pogen sind - kann sich das Ding nicht aufschaukeln und brechen?

    Nein.


    Zur Ausgangsfrage:

    1.) Eine bestimmungsgemäße Verwendung der Kurbelstative ist das nicht.

    2.) Von den Lasten her dürfte das gerade noch so (oder gerade so nicht mehr) hinkommen.

    3.) Wenn da Leute auf der Bühne am Pogen sind, dann knallt da auch mal einer dagegen, und dann dürfte das ziemlich sicher kippen (unabhängig davon, ob da jetzt 'ne zentrische Last drauf ist oder nicht...).

  • Bon -Jovi Koblenz Konzertende um 22Uhr wg.Bussgeldandrohung

    • ADMIN
    • 9. Juni 2006 um 12:34
    Zitat von "Reini"

    Mich würde brennend interessieren, wie sich das Ordnungsamt wärend der WM verhält.

    siehe http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=49572

  • Bon -Jovi Koblenz Konzertende um 22Uhr wg.Bussgeldandrohung

    • ADMIN
    • 9. Juni 2006 um 07:41
    Zitat von "RBP-Duo"

    Gibt es eigentlich irgendeinen Präzedenzfall, an dem man ablesen kann, wie gut die Chancen sind, dass eine Kommune mit so einer Bußgeldforderung bei Gericht Erfolg hat, wenn es eine Veranstaltung betrifft, die die Kommune selbst genehmigte?
    Gibt es auch Präzedenzfälle, in denen ein Veranstalter in einem vergleichbaren Fall erfolgreich Schadensersatz erklagen konnte?

    Die Genehmigung eines Vorhabens entbindet nicht davon, dabei gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Die gesetzlichen Bestimmungen sind lange bekannt, die Abschätzung, ob sich das Vorhaben unter den gegebenen Umständen wie gewünscht realisieren lässt, obliegt dem Geschäftsherrn, hier also dem Veranstalter.

  • Großflächiger Bandenbetrug bei ebay

    • ADMIN
    • 7. Juni 2006 um 19:10

    Beiträge ohne vollständige eigene Adresse werden ohne Vorwarnung gelöscht...

    (Bitte in jeden einzelnen Beitrag die Adresse, auch wenn sie im Thread schon irgendwo steht, wir haben nicht die Zeit und die Lust, das jedesmal zu suchen.)


    EDIT: Adresse nachgetragen...

    Michael Ebner
    Dolgenseestraße 22 / 1806
    10319 Berlin

  • 9x7m gestempeltes Traversenpultdach

    • ADMIN
    • 7. Juni 2006 um 13:43
    Zitat von "Montesuma"

    AFi
    Das habe ich auf der PLS in einem Vortrag über Sicherheit erfahren. Ich habe ihm mal geglaubt. Da ein Meister sowieso vorhanden ist, bin ich dann nicht näher darauf eingegangen, sondern habe das einfach in meinem Hirn eingespeichert. Jetzt verunsicherst Du mich jedoch. Ab wann braucht man nun einen Meister wirklich?

    Vortrag von Hartmut Starke?


    1.) Es gibt keine konkrete Meisterpflicht für den Aufbau einer Bühne.

    2.) Schauen wir mal in die Betriebssicherheitsverordnung:

    Zitat von "BetrSichV § 10"

    Prüfung der Arbeitsmittel
    (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.

    Dass die Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, dürfte unzweifelhaft sein.

    Dann schauen wir uns mal die Begriffsbestimmungen an:

    Zitat von "BetrSichV § 2"

    (7) Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.

    Jetzt werfen wir auch noch einen Blick ins Arbeitsschutzgesetz:

    Zitat von "ArbSchG § 7 "

    Übertragung von Aufgaben
    Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.


    Die Aussage mit der Meisterpflicht ist also so eine 90%-Aussage: Es mag Fälle geben, in denen auch eine erfahrene Fachkraft reicht, und ein Dipl-Ing sollte auch eine befähigte Person sein, auch wenn er kein "Meister"-Befähigungszeugnis hat. Aber im Prinzip ergibt sich aus den zitierten Paragraphen eine Meisterpflicht.

  • !!!!!!!!! BEAMER VERLEIHEN 10/8000 ANSI Lumen !!!!! DRINGEND

    • ADMIN
    • 7. Juni 2006 um 13:32
    Zitat von "mringhoff"

    Ich sehe das auch so, daß hier sich so mancher etwas verkalkuliert hat...

    Man hätte es wissen können, oder zumindest nachlesen...

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=45080 (letzter Beitrag auf der ersten Seite...)

  • Link ins Party-PA-Forum

    • ADMIN
    • 7. Juni 2006 um 10:39
    Zitat von "Mr.Pink"

    Man bekommt nur eine Endlosschleife der Seitseite

    Verhindert eine Browsereinstellung das Öffnen eines neuen Fensters?

  • Anschlägerschein

    • ADMIN
    • 6. Juni 2006 um 21:08

    Rechtsberatung im Einzelfall macht der Anwalt.

    Ganz allgemein: Das könnte eine Maßnahme nach dem ArbSchG sein, insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber die dadurch erworbene Befähiung seines Mitarbeites dann betrieblich nutzt:

    Zitat von "ArbSchG § 7 "

    Übertragung von Aufgaben
    Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.

    Dann wäre die folgende Bestimmung anzuwenden:

    Zitat von "ArbSchG § 3"

    (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

    Auch nicht teilweise.

  • Linearray an Gabelliften

    • ADMIN
    • 6. Juni 2006 um 10:35
    Zitat von "Reiner"

    Windstärke 8 ist auch schon hoch angesetzt, Camco Tower sind bis 5 - 6 angegeben ( bei welcher Angriffsfläche eigentlich ?)

    Windstärke 8 ist das absolute Minimum, was das abkönnen muss (DIN 4112).

    Camco Tower sind auf der Webseite mit Windstärke 6 angegeben, aber in der Doku wird dann schon verraten, unter welchen Rahmenbedingungen (Fläche, Last...) das bis Windstärke 8 geht.

  • Bar nur mit safety ins Zeltdach o.k?

    • ADMIN
    • 6. Juni 2006 um 10:26

    Zwei unabhängige Aufhängungen bei ortsveränderlichen Bild-, Beschallungs- und Beleuchtungsgeräten.

  • Bon -Jovi Koblenz Konzertende um 22Uhr wg.Bussgeldandrohung

    • ADMIN
    • 6. Juni 2006 um 10:22
    Zitat von "franz45"

    Letzteres will Norbert Link so nicht stehen lassen. "Nach Beginn des Auftritts von Bon Jovi räumten die anwesenden Beamten ein, dass es subjektiv leiser klänge, die Spitzenwerte bei den Messungen aber weiterhin kritisch seien"...

    Da hat man wohl nicht verstanden, wie der Beurteilungspegel nach TA Lärm gebildet wird und entsprechend agiert. Zumindest dieser Teil des Problems wäre vermeidbar gewesen.


    Ansonsten: So ist halt die derzeitige gesetzliche Regelung. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass es im Großraum Koblenz auch Locations gibt, die für solche Vorhaben deutlich besser geeignet sind.

  • Bar nur mit safety ins Zeltdach o.k?

    • ADMIN
    • 5. Juni 2006 um 22:05
    Zitat von "LUX"

    Ist es prinzipiell überhaupt zulässig Lasten an "normalen" Safeties zu fliegen?

    Ja natürlich. Da Safetys für dynamische Lasten gerechnet werden, halten sie der statischen Belastung auf jeden Fall stand.

  • Linearray an Gabelliften

    • ADMIN
    • 5. Juni 2006 um 11:52
    Zitat von "Reiner"

    Auf der PLS bekam ich vom Standpersonal eines Herstellers den Hinweis, man müsse die Windlast mit Abspannungen eben abfangen.

    Wobei durch die Abspannung dann dafür sorgt, dass sich die vertikale Kraft erhöht, oft um so viel, dass die Lifte wegzuknicken drohen. Abspannen hilft allenfalls dann, wenn man ganz flach abspannt, und dafür fehlt meist der Platz.

    Zitat

    ...wenn einer der hier anwesenden Physik Doktoren mal so eine Daumenformel und Beispielwerte zum besten geben könnte wie etwa:
    Windgeschwindigkeit im Quadrat * Angriffsfläche * geschätzer CW Wert * Luftdichte ->> auftretende Kraft.

    Dann kann man sich ja vertretbare Massnahmen ausdenken.

    Die Windkraft F in kN beträgt Fläche A in m² mal cw-Wert (je nach Aussehen so etwa 1,1 bis 1,9) mal Staudruck q (je nach Regelungswerk und Höhe zwischen 0,15 kN/m² und 0,8 kN/m²).

    F = q * A * cw

    Mal grob überschlägig als Beispielrechnung: Linearray mit 3 m² Frontfläche, cw 1,5, Staudruck 0,15 kN/m² (also ab Windstärke 8 ab runter) wären 0,675 kN (entsprechend 67,5 kg).

    Das in 6m Höhe, abgespannt nach alle 4 Seiten mit einem Radius von 2m würde die Kraft verdreifachen, hätten wir eine Zusatzlast von etwa 2 kN (entsprechend 200 kg).

    Und bei dieser Betrachtung haben wir jetzt rein statische Lasten.

    Zitat

    Eine selbstverständliche Sicherheitsmassnahme sollte auch Überwachungspersonal in der Nähe sein, dass bei Problemen die Konstruktion unverzüglich ablässt. Jedenfalls handhaben wir das so.

    In dem Moment, wo abgelassen wird, verliert die Abspannung komplett ihre Wirkung.


    Eine solche Vorgehensweise ist natürlich deutlich besser, als wenn man gedankenlos drauf losbaut, und meist geht ja alles gut: Der Wind kommt nicht direkt von der ungünstigsten Seite, die Lifte haben Reserven und knicken nicht "pünktlich" bei 201 kg weg, der Wind flaut zwischendrin mal kurz ab, so dass man runterkurbeln kann...

    Wenn aber mal ein paar Dinge zusammen ungünstig laufen, endet das unvermeidlich im Desaster.

  • 7x5m Bühnendach heben mit 2 Towern?

    • ADMIN
    • 3. Juni 2006 um 23:21
    Zitat von "Seeteufel"

    Aber dass die Fronttruss dann unballastiert auf zwei TE074 (vvlt auch 75er) steht (baumelt?) ist dann wieder - äh, ja...überraschend.

    Eine Fronttruss gehört outdoor auch nicht auf ballastierte TE074, sobald's genügend bläst, knicken die.

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