Zitat von "Montesuma"Wo führt das hin?
Nicht in die gewünschte Richtung.
Ich bitte aber zu akzeptieren, dass wir Moderatoren immer mal wieder die Entscheidung "Party oder hier" treffen müssen, ohne alle Geräte kennen zu können.
Zitat von "Montesuma"Wo führt das hin?
Nicht in die gewünschte Richtung.
Ich bitte aber zu akzeptieren, dass wir Moderatoren immer mal wieder die Entscheidung "Party oder hier" treffen müssen, ohne alle Geräte kennen zu können.
Leute, bitte unter jeden einzelnen Beitrag die eigene Adresse, wir Moderatoren haben anderes zu tun, als jedesmal zu schauen, ob die schon irgendwo steht.
Danke.
zur Information
Zitat von "NV Bühne"§ 67
Vergütung – Bühnentechniker
(1) Im Arbeitsvertrag ist eine Gage zu vereinbaren. Sie beträgt mindestens € 1.550,00 monatlich. Wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach § 64 Abs. 1 Satz 2 arbeitsvertraglich verlängert, erhöht sich die Mindestgage nach Satz 2 für jede Stunde der Verlängerung um 1/167,40.
...
Die Vergütung der Überstunde (§ 64 Abs. 4) beträgt 1/139,50 der Gage. Bei Teilzeitarbeitszeit (§ 5 Abs. 3) und bei Verlängerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 64 Abs. 1) ist Berechnungsgrundlage die auf eine wöchentlich regelmäßige Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden umgerechnete Gage.
(2) Neben der Gage können mit dem Bühnentechniker besondere Vergütungen vereinbart werden.
http://www.mediafon.net/upload/m431482e9be46c_verweis1.pdf
Für höhere Qualifikationen (Fachkraft, Meister) und höhere Verantwortung (z.B. Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik nach MVStättV) sollte das dann entsprechend höher sein.
Die Regel mit der eigenen Adresse wurde ab und an nicht so ganz ernst genommen, sei es aus Nachlässigkeit, sei es, weil sie schon vor 20 Posts mal angegeben wurde.
Da solche Nachlässigkeiten dazu führen, dass andere das auch nicht mehr so wichtig nehmen, wird ab sofort jeder Beitrag ohne eigene Adresse kommentarlos gelöscht.
http://www.veranstalterforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=152
Kracky hat an's Innenministerium geschrieben und die dort zitierte Antwort erhalten.
Ich glaube, hier kann man das jetzt schließen.
Zitat von "databass.ch"Es gibt auch leute, die den Pegel in dB(C) messen. :? 100dB(C) entspricht etwa 85dB(A) (ich weiss, dass man das nicht direkt umsetzen kann - aber die differenz beim Umschalten zwischen den beiden Bewertungsfilter war immer um die 15dB) :shock:
Die C-Kurve hat einen anderen Frequenzgang. Der "Umrechnungsfaktor" hängt also sehr von der spektralen Zusammensetzung des Signals ab. Bei Sprache ist der Unterschied deutlich geringer, bei sehr basslastigen Signalen dürfte er noch ein wenig höher liegen.
Zitat von "Floyd"da ich eine eilige rechtliche Frage zu einer Veranstaltung habe und im Veranstalterforum noch nicht freigeschaltet bin, poste ich es erstmal hier.
Lesen kannst Du aber auch so, und dieses Thema haben wir bereits schon mal durchdiskutiert. Wenn die Leute ihren Ausweis freiwillig abgeben, ist's kein Problem, wenn sie ihn nicht freiwillig abgeben, kommen sie halt nicht rein...
1.) Jeder kann in seinem Profil einstellen, ob seie eMail-Adresse angezeigt wird oder nicht.
2.) Wenn man möchte, könnte man denen eine kostenpflichtige Abmahnung schicken. Meist läuft das bei Spam in's Leere, da er aus dem Ausland kommt, aber wenn's eine Firma aus D ist...
Zumindest kann man's ja mal androhen.
Zitat von "BillBo"Einen XL4 resettet man dagegen nicht mal so eben aus Versehen.
Es ist zwar ein Lichtsteuerprogramm, aber die LightControl-Versionen überschreiben keine gespeicherte Lichtstimmung, sie legen immer nur neue Versionen an. Wenn man da etwas versehentlich überschrieben hat, kann man da immer noch auf eine der alten Versionen zurück gehen, selbst Jahre später.
Festplattenplatz kostet doch heute nichts mehr. Warum bauen die nicht ein Archiv ein, in das alles abgelegt wird und das nicht überschrieben werden kann?
1.) Diese Rechtsanwälte stören sich nicht wirklich da daran, die leben da ja davon...
2.) Es gibt nun mal das TDG und dort ist die Impressumspflicht recht eindeutig geregelt. Wenn Du da eine Abmahnung schon Abzocke nennst, dann solltest Du Dich wohl erst mal gründlich informieren, was sonst noch so an Problemen auf Dich zukommen kann...
Mal so als Linkstipps:
http://www.forenabmahnungen.de
http://www.abmahnwelle.de/
http://www.dr-bahr.com/
Zitat von "User per PM"Hi,
erkläre mir mal ganz privat folgende Sachverhalte:
Etwas "ganz privat" zu erklären ist nicht der Sinn dieses Forums.
Zitat1. Auf der Mayday werden kurz vor Beginn alle 2 Teil Schäkel an beweglichen Traversen über dem Publikum mit Kabelbinder oder ähnlichem zusätzlich gesichert.
Dies muss entweder von Amtswegen gefordert worden sein, oder ein Beauftragter hat mit Sachverstand diese richtige notwendige Anweisung gegeben.
In diesem Fall stellte diese Umsetzung eine zufriedenstellende Notlösung dar.
Fazit:
Bei geeignetem Material wäre es dann also nicht zu dieser Aktion gekommen.
Richtig
Zitat2. Lightpower schreibt folgendes:
"Die Verwendung von ... und von Schäkeln ohne Splint ist nach BGV C1 nicht zulässig. Diese Anschlagmaterialien sind dem Einsatz nach BGV D8 vorbehalten."
1.) Dass Lightpower das schreibt, mag ja noch richtig sein.
2.) Wie bereits erwähnt: Weder die BGV C1 noch ihre Erläuterungen verbieten 2-Teil-Schäkel. Im Gegenteil: An der einzigen Stelle, an der die Anforderung an Schäkel präzisiert wird, wird auf eine DIN verwiesen, die ein 2-Teil-Schäkel normt.
3.) Der Unterschied ist nicht C1/D8, sondern belastet oder unbelastet.
ZitatAlles anzeigen...
Dann ergibt sich doch für unsere "bewegte Traverse" folgendes:
2 Teil Schäkel können sich öffnen ( kennst Du den Belastungsfaktor, damit er sich nicht öffnet??? Also ich kenne diesen nicht und hab auch schon mal einen Schäkel "unter Last" aufdrehen können!)
2 Teil Schäkel => an nicht bewegten Traversen über Publikum erlaubt (BGV D8)
2 Teil Schäkel => an bewegten Traversen über Publikum nicht erlaubt
(weil BGV D8)4 Teil Schäkel => immer erlaubt (BGV C1)
1.) Die Frage ist nicht, bis zu welcher Last sich ein Schäkel aufdrehen lässt, sondern bis zu welcher Last er sich durch die auf ihn einwirkende Bewegung selbst aufdrehen könnte.
Ohne jetzt selbst Versuche angestellt zu haben, würde ich sagen, dass ich ab 200 N (entsprechen 20 kg) keine Probleme mehr sehen würde.
2.) Die Fragestellung C1/D8 vergessen wir jetzt ganz schnell wieder in diesem Zusammenhang.
3.) Überall dort, wo Schäkel nicht belastet sind, also
- an Safetys,
- bei so Sonderkonstruktionen wie Kabelführungen
muss ein 4-Teil-Schäkel ran, oder es muss ein 2-Teil-Schäkel zusätzlich gesichert werden, oder es wird gleich etwas ganz anderes verwendet.
ZitatMeines erachtens versagt hier die BGV C1 in dem sie diesen Umstand nicht wirklich für den Anwender richtig erklärt.
...
Dem möchte ich nicht widersprechen.
Zitat von "Christoph"- §62 StGB Grundsatz der Verhältnißmäßigkeit
Das Strafrecht ist nun ein ganz anderes Rechtsgebiet...
Zitat von "Schalldruck"Toll am Clia ist, dass die Hoehen durch die Verwendung von Kalotten eine aehnliche Abstrahlcharakteristik wie die Mitten haben. Dadurch lauft man nicht in das Problem andere "Klein-Lines": hinten nur kommen noch die horngeladen Hoehen an.
Das liegt nun nicht am Abstrahlverhalten, sondern an der frequenzabhängigen Nahfeld-Grenze.
ZitatGeh ich mit dem 1.4er zu weit runter gefaehrde ich ihn.
Und es zerrt ganz gewaltig.
ZitatZurueck zum Clia: 2 doppel12er Horntops stacke ich noch (moderne sogar ohne Rueckschmerzen), fuer eine schalldruckmaessig warscheinlich vergleichbare 10er Line Clia brauch ich schon ausgewachsenes "Flugzeug".
Eine 10er-Linie liegt bei roundabout 100 kg. Da kommt man noch mit 'nem Traversenlift hin...
Zitat- Bezahlen meine Kunden ein (Mini) Linearray und die sich draus ergebenden Mehrkosten (Rigging, Operator...)
Ein mindestens durchschnittlich begabter Tontechniker sollte mit dem CLIA klarkommen, und die Mehrkosten durch's Rigging sind auch verkraftbar.
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?p=430113#430113
Zitat von "BillBo"Gewissermaßen bilaterale Jungfräulichkeit.
Zitat von "BillBo"Um 19:20 +++ erscheint ein puterroter, fürchterlich stammelnder Frontplatzbetreuer im Catering. „So very sorry, made a very a very a big a mistake.“
Wenigstens war der so ehrlich und hat nicht versucht, etwas von "das kommt bei Digitalpulten halt ab und an vor" zu erzählen....
@ Privatier & Bastler
Ja, Ihr habt Recht, da habe ich Unsinn verzapft. :oops:
Und dann treffen wir uns unter wwn.Privatfeier-Beschallung-Forum.de
EDIT ADMIN: Hier stand Unsinn...
Litec QL52 (darum dreht sichs doch, oder?) ist in y-Achse mit 27,09 kNm angegeben, das wären keine 10% davon. In z-Achse ist es gar nicht angegeben, weil nicht verstrebt.
Natürlich kann man mit Seilverbänden noch etwas machen. Aber erstens holt man sich damit massive vertikale Zusatzlasten in's Boot, EDIT ADMIN: und hier ging's weiter mit dem Unsinn.
Ich würde diese Statik mal jemand vorlegen, der zumindest die kritischen Punkte gegenrechnen kann.
Zitat von "Manuel001"Die neue Statik ist bereits fertig und ergab schockierende Auflastangaben, insgesamt rund 40t :shock: :shock: bei 21m*15m Dach. (Logistikspass)
Ist das korrekt gerechnet?
Inkl. dem Nachweis, dass es dabei die Traversen nicht zerreisst (wenn da wirklich mal gegen 40t Last Wind drauf steht?)
Zitat von "Sven M"ADMIN:
In wie weit soll deiner Meinung nach die Lastmessung in die Steuerung eingreifen?
- Notaus bei überlast?
- Nachregeln eines Zuges (oder partielles abschaltung des überlasteten?)
Notaus bei Überlast? Ich fahre das Rigg runter, ein Motor bekommt - warum auch immer - Überlast, ich schalte ab und bekomme da noch eine Stoßkraft oben drauf? Das kann's ja wohl nicht sein...
Am Rande: In der VA-Technik sind 1-Tonnen-Züge Standard, und 30cm-Truss (FD 34 und Konsorten). Das hält so in etwa das dreifache von dem aus, was in der Belastungstabelle steht, dann kommt es runter (etwas früher oder später, je nach dem, wie gut das Alu und der Schweisser waren und wie mutig der Hersteller mit seiner Belastungstabelle). Manchmal kommt es schon beim doppelten Wert runter. Bevor der Zug wegen Überlast abschaltet, kracht mir schon das Rigg zusammen.
Der SR 2.0 macht mit der Lastmessung ein Fass auf und lässt es dann offen rumstehen... Wenn man so die üblichen Verdächtigen fragt, dann kommen die mehr oder weniger direkt auch zu der Aussage, dass das eigentlich "C1-Anlage" heisst.
Wenn wir den Fall mal so durchdenken, wie nach einem Schadensfall ein Gutachter da dran gehen könnte:
1.) Wenn der SR 2.0 überhaupt als relevant angesehen wird, dann steht da zu den Details der Lastmessung nichts drin. Also bemüht man sich um weitere Erkenntnisquellen.
2.) Man wird fündig in der DIN 56950 (Veranstaltungstechnik - Maschinentechnische Einrichtungen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung)
3.) Diese wiederum verweist explizit auf die DIN EN 61508 ("Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme"). Bei genauer Betrachtung sind wir da bei einer SIL 3-Steuerung, mit allem, was da so dranhängt. Notaus bei Überlast wird da bei Weitem nicht reichen.