Inzwischen gibt es ein "Flood-Intervall für Suche", das liegt gemäß Voreinstellungen bei 15 Sekunden.
Beiträge von ADMIN
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in dieser Zeit bleibt das Forum geschlossen.
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1.) Das Mischen von unterschiedlichen Traversensystemen ist nur etwas für Leute, die sich damit s e h r gut auskennen.
2.) Rigging bitte im PA-Forum diskutieren.
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Ich habe das mal ohne die Plane überschlagen (da müssten wir jetzt klären, wie die montiert wird...), und komme auf eine Auslastung nur mit Eigenlast, MovingHeads, 4er-Bars, aber auch noch ohne Leitungen bei einer Windlast von 0,25 kN/m² (also bei Wind runterkurbeln...) auf eine Auslastung der Traverse von 90,65%.
Abspannen würde ich das unter einem Winkel von 45°, der Punkt sollte so um die 3 kN halten (jetzt noch ohne die Plane).
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Am Rande: Das Schriftstück heisst weder Ryder noch Reader, sondern (Technical) Rider.
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Was halten die Bodenverankerungen, und in welchem Winkel soll abgespannt werden?
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Nach MVStättV nicht.
Nun gibt es aber auch noch das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung. Vermutlich wird ja einiges technisches Gerät aufgefahren, das muss vor der Inbetriebnahme geprüft werden, vielleicht reicht dazu 'ne Fachkraft, vielleicht muss es auch ein Meister sein, das ergibt sich aus der Gefährdungsanalyse.
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Ohne dass jetzt genau durchgerechnet zu haben (da würden mir ja noch die genauen Daten fehlen) sehe ich bei der Standsicherheit (Windlasten) große Probleme.
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Man kann als Mod nicht alle neuen Beiträge lesen, das ist zeitlich schlicht nicht zu schaffen. Wenn es also Beiträge gibt, die des Löschens würdig sind, aber übersehen würden, dann lieber per PN an einen der zuständigen Mods.
Danke.
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Nein,
1.) Eine DIN-Norm ist eine Regel der Technik, kein Gesetz. Die rechtliche Relevant kommt über das Schadensersatzrecht
2.) Die Einspruchsfrist endet am 30. April 2006.
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Ich habe jetzt mit 4 Px / m² gerechnet, also 750 m², bei quadratischen Abmessungen wären das 27,4 x 27,4.
Ok, 4 Px / m² wäre jetzt schon etwas gedrängt.
65 m wären ein Abfall von 36 dB, auch das sollte mit einem Horn-System noch gehen.
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Zitat von "Markus Verza"
Ich halte es auch für idiotisch für jedes Schukokabel eine solche Doku zu fertigen aber es gibt keine Unterscheidung zwichen Kabel / Bohrmaschine oder Kernkraftwerk
Jein...
Natürlich muss auch ein Kernkraftwerk regelmäßig geprüft werden, und auch das muss dokumentiert werden, aber die technische Regel dafür ist eher nicht die DIN VDE 0702.
Diese Norm gilt für die Prüfverfahren und Grenzwerte der Wiederholungsprüfungen zur Feststellung der elektrischen Sicherheit an elektrischen Geräten, die durch eine Steckvorrichtung von der elektrischen Anlage getrennt werden können.
Wörtlich ausgelegt muss auch der Cynch-auf-Klinke-Adapter regelmäßig geprüft werden. In der Praxis macht das aber keiner, und das ist so auch ganz in Ordnung...
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Zitat von "annette65"
Hat schon irgend jemand 3000 Leute mit unter anderem nur 4 Achtzöllern und 4 Zwölfzöllern hochwertig beschallt - auch wenn es nun sehr hochauflösend funktioniert?
Wer macht so etwas mit gutem Gewissen?
Das hängt weniger vom Gewissen ab als von dem zu übertragenden Signal ab. 3000 Px sind etwa 750 m², da sind etwa 40 m zu überbrücken, unter Freifeldbedingungen habe ich da einen Abfall von 32 dB.
Wenn ich am Publikumsende mit einem Lmax von 100 dB auskomme, dann sollte das recht problemlos funktionieren.
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Namensänderung martina -> M-Light Lichttechnik
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Zitat von "unknown"
1. Die hier oft zitierte BGV C1 ( lernt Ihr alle eigentlich nichts anderes ? ) kommt hier nicht Einsatz. ... Das dieses Heben zufälligerweise in einer "Versammlungsstätte" stattfindet bringt noch lange nicht die BGV C1 zur Anwendung.
Ich habe bis jetzt noch nicht erlebt das man z.B. eine Gitterbox mit einer Sekundärsicherung versieht wenn man diese in einer Versammlungsstätte auslädt und durch die Gegend fährt.Ganz so ist es dann auch wieder nicht:
Zitat von "BGV C1 § 1"(1) Diese Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit (BG-Vorschrift) gilt für
1. den bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstaltungsstätten,
2. den produktionstechnischen und darstellerischen Bereich von Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotografie.BGV C1 ist in einer Veranstaltungsstätte also grundsätzlich anzuwenden.
Die Frage könnte jetzt sein: Handelt es sich um eine maschinentechnische Einrichtung, und handelt es sich um ortsveränderliche Beleichtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte?
Man erreicht jedoch mehr, wenn man die Frage schutzzielorientiert beantwortet: Besteht die Gefahr, dass dabei etwas passiert? Wenn man das gründlich ausschließt, dann kann man.
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Eine bestimmungsgemäße Verwendung wäre das nicht.
Zitat von "hänschen"Er ist so aufgestellt dass keine menschen darunter durchlaufen.
Wenn das so weiträumig abgesperrt wird, dass da auch nichts passieren kann, wenn die Traverse schräg runterrutscht oder abkippt, würde ich jetzt nicht so das Problem darin sehen...
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Am 20. April gibt es eine ähnliche Veranstaltung der Pro Light & Sound in Frankfurt: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?p=421429#421429
Ansonsten: Um mit dem Hotel eine passende Raumgröße zu vereinbaren, wäre ich an baldigen Anmeldungen interessiert...
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Am 20. April führt die ProLight & Sound in Frankfurt eine Diskussionsveranstaltung durch. Kollegen aus dem süddeutschen Raum und diejenigen, die am 19. April nicht können, sei diese Veranstaltung empfohlen:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie bereits auf der Podiumsdiskussion am letzten Donnerstag während der Prolight + Sound angekündigt, können wir einen weiteren Termin für ein intensiveres Gespräch zum neuen Entwurf der DIN 15905-5 (Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik) anbieten. In diesem Gespräch sollen die verschiedenen Aspekte des Entwurfs und deren Auswirkungen beleuchtet werden.
Ein pdf mit einem Überblick aus der Feder von Michael Oehlerking, AMT, liegt zur Einstimmung bei.
Wir treffen uns am 20. April 2006
auf dem Gelände der Messe Frankfurt,
in der Dependance auf der Westseite der Halle 3
im Raum Atrium.
Die Startzeit ist 10:30h,
das geplante Ende gegen 15:00h.
Bitte geben Sie diese Informationen gerne an Ihre Kollegen, Mitstreiter, Mitarbeiter und weitere Interessenten weiter, sie sind ebenso eingeladen, an der Diskussion teilzunehmen.
Für die Teilnahme an der Diskussionsrunde bringen Sie bitte einen Ausdruck dieses Schreibens mit, um Zugang zum Gelände zu erhalten - zu dieser Zeit wird die Light + Building aufgebaut.
Daher empfehlen wir auch dringend die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Zufahrt mit PKW ist über Tor 4 möglich, bitte senden Sie uns vorher den Fahrzeugtyp, dessen Farbe sowie das Kfz-Kennzeichen.
Bitte senden Sie die Bestätigung oder Absage Ihrer Teilnahme bis zum 18. April an unsere Kollegin Anja Kind anja.kind@messefrankfurt.com.
Sie steht Ihnen unter der Telefonnummer 069-7575-6662 wie immer gerne jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Juergen Kupczik
PS: Michael Ebner von dBmess hat sich dieses Themas ebenfalls angenommen und veranstaltet am 19. April im Hotel Ambassador in Berlin
einen 'Forumstag Lautstarke II'. Interessenten wenden sich bitte an info@db-mess.de oder wählen die Telefonnummer +49-30-6933158.
--Juergen Kupczik
Business Unit 7
Prolight + Sound
Prolight + Sound Media Systems
Messe Frankfurt Exhibition GmbH
Ludwig-Erhard-Anlage 1
60327 Frankfurt am Main, Germany
Phone: +49 69 7575-5620
Fax: +49 69 7575-6559
juergen.kupczik@messefrankfurt.com
http://www.messefrankfurt.com
http://www.prolight-sound.com 28 - 31 March 2007
http://www.prolight-sound.com/mediasystems 28 - 30 March 2007Anlagen:
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Zitat von "mischpultschorsch"
Ich frage mich immer wieder, weshalb bei den von Tobias Wüstner entwickelten Produkten hier jedesmal Glaubenskrieg-ähnliche Entgleisungen auftreten müssen.
Und es sei Euch versichert: Er fragt sich das auch.....
Es gibt da einen Kollegen, der in diesem Forum nicht mehr schreibt... Dafür können jedoch weder Herr Wüstner noch seine Produkte etwas.
Am Rande: Moderatoren dürfen nicht nur eine Meinung haben, sie sollen es sogar, und sie dürfen sie natürlich auch hier schreiben.
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Wenn Warnungen gelöscht werden, dann hat das üblicherweise einen der folgenden Gründe:
1.) Keine vollständige eigene Adresse
2.) Der Ersteller der Warnung betrachtet den Vorgang als erledigt und löscht den Inhalt der Warnung heraus. Dann macht meist der gesamte Thread keinen Sinn mehr.
3.) Es ist erkennbar Blödsinn geschrieben worden.