Zitat von "GETEC"aber wenns wirklich brenzlig sollte man wohl die Bühne aufgeben ( und wir reden da von weit über 100000 Euro , als Leben zu gefährden, auch das ist keine leichte Entscheidung?
Es wäre ja nicht damit getan, die Bühne "aufzugeben", man müsste auch zumindest das nähere Umfeld räumen. Wenn's dumm läuft, dann haben ein paar Dutzend Besucher und sonst noch ein paar Beteiligte Schutz im Windschatten der Bühne gesucht und lassen sich da mit guten Worten auch nicht mehr wegbewegen.
ZitatWie schon erwähnt, wenn ich (das selbe gilt wohl für Dich) eine Veranstaltung abbreche, und sich danach herausstellt dass es unberechtigt war, auf Schadenersatz geklagt werde,
mach ich mir keine echten Sorgen, dass ein Richter an der Kompetenz der Entscheidung zweifelt, zumal sie im Sinne der Sicherheit getroffen wurde.
Ob das bei einem FOH Techniker ( soll jetzt NICHT abwertend sein) der keinerlei Fachwissen zum Thema Wind/Statik nachweisen kann genauso gehandhabt wird kann ich nicht beurteilen...
An eine Klage auf Schadensersatz glaube ich nicht. Der Klagende müsste den Schaden beziffern und beweisen (!), darüber hinaus müsste er beweisen, dass der Abbruch nicht gerechtfertigt gewesen ist. Das wird nicht leicht, vielleicht ist ja nur deswegen nix passiert, weil abgebrochen wurde, vielleicht durfte der Techniker nach bestem Wissen und Gewissen vermuten, dass es noch schlimmer kommt. Alles das müsste der Klagende ja gerichtsfest widerlegen.
Die wahrscheinlichere Variante ist die, dass der Veranstalter halt die Veranstaltung nicht bezahlt (sofern nicht Vorkasse), manche Firma würde auch das schon in Schwierigkeiten bringen (insbesondere kleinere Firmen, die sich für eine größere Veranstaltung 80% des Materials dry zugemietet haben).