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Beiträge von ADMIN

  • Mietpreiskalkulator

    • ADMIN
    • 8. Februar 2006 um 14:16

    Wie genau ist das?

    Die größte und maßgeblichste Unsicherheit sind doch die Vermiettage. Dagegen lassen sich Größen wie der Zeitaufwand doch einigermaßen brauchbar schätzen und mitteln.


    Was bringt das?

    Ein solches Tool ist natürlich nie (!) der alleinige Maßstab bei Investitionen und Kalkulation, es ist eine Hilfe:

    - Manche Investition lohnt sich beim reginalen Mietpreisniveau einfach nicht. Und das wird ja alles nicht dadurch besser, dass noch so ein Gerät in die Region kommt...

    - Manche Kollegen kalkulieren mit völlig unbrauchbaren Ansätzen, insbesondere bleiben manchmal viele Faktoren einfach unberücksichtigt.

    - Dadurch, dass man nicht nur einen Datensatz hat, sondern eine ganze Liste, kann man auch mal ein wenig mit den Parametern spielen: Was bringt längerer Einsatz, was bringt günstigere Finanzierung etc...

  • Mietpreiskalkulator

    • ADMIN
    • 8. Februar 2006 um 14:09
    Zitat von "RaumKlang"

    "midas.dll nicht gefunden" :)

    Ja, ein Fehler, den ich immer wieder mache... :oops:

    Jetzt wird die nicht mehr benötigt.

  • Mietpreiskalkulator

    • ADMIN
    • 8. Februar 2006 um 00:59

    Ich habe heute ein kleines Tool zusammenprogrammiert, mit dem man sich die Mietpreis kalkulieren lassen kann. Ist noch nicht ganz komplett (und noch gar nicht dokumentiert...), aber man kann schon damit arbeiten.

    http://www.paforum.de/downloads/p_mpk.zip

    Unter Optionen gebt Ihr die Sachen ein, die für alle Artikel gleich bleiben, also vor allem die Kostenstruktur von Lager und Personal.

    Meinungen? Anregungen?


    EDIT: Version 0.11 jetzt online, midas.dll wird nicht mehr benötigt...

  • 95 dbA Grenze auf Veranstaltungen

    • ADMIN
    • 8. Februar 2006 um 00:52

    http://www.paforum.de/Infos/laerm.html

    Ich hab's aber schon länger nicht mehr aktualisiert...

  • Ai X-Spot Pro 1000 575HMI infos

    • ADMIN
    • 8. Februar 2006 um 00:36

    Ich würde vorschlagen, die Firma macht ihre Hausaufgaben (Webseite, vielleicht muss auch noch das eine oder andere an den Produkten verbessert werden...), und dann darf sie uns gerne zu 'nem Forumstag einladen.

    Wir werden die Dinge dann gründlich testen und anschließend wahrheitsgemäß hier darüber berichten.

    Bis dahin sehe ich keinen weiteren Diskussionsbedarf.

  • DJ Führerschein

    • ADMIN
    • 7. Februar 2006 um 15:02
    Zitat von "Outliner"

    und es hat ja bis dato wohl noch niemand auf die reihe bekommen,solch einen lehrgang in der landeshauptstadt von sachsen-anhalt zu organisieren...

    In Berlin findet der erste Lehrgang im Mai statt, und das ist immerhin die Bundeshauptstadt. Und? Dann wartet man halt so lange...

    Zitat

    wie bitte soll der dj(der im besitz eines führerscheins ist und daher auch zu grösserem anteil haftbar gemacht werden kann),"sicher",dh unter beachtung des wissens aus dem lehrgang,arbeiten können wenn die mangelhafte ausrüstung dies nicht zulässt?

    So, so, mangelhafte Ausrüstung lässt nicht zu, dass man leiser macht?

    Ok, wenn nun der Master-Fader nicht mehr funktioniert, die Regler der Endstufen auch keine Wirkung mehr zeigen, etc... das könnte man noch als Argument akzeptieren.

    Aber das Argument "Da war ein Lautsprecher defekt, da konnte ich nicht leiser machen", also bitte... :roll:

    Zitat

    einige anwesende teilten meine obige meinung und berichteten auch,dass dieser lehrgang eher eine werbeveranstaltung für irgendein messgerät war,welches den maximal zulässigen pegel mit einer lampe anzeigt.dieses gerät lag nach deren aussage um 600eu.da drängt sich mir unweigerlich die kaffeefahrt mit anschliessendem lamadeckenverkauf auf...

    Konkret geht es um dieses Gerät,

    http://www.monacor.de/de/produktseite_suche.php?artid=5632&spr=DE&typ=full

    der Listenpreis liegt bei 449,- Euro, und gerade BVD-Mitglieder können das mit erheblichen Nachlass beziehen.


    Und, wo ist das Problem? Wenn gemessen werden soll, dann braucht's ein geeignetes Messgerät, das heisst, ein Gerät, das den Leq misst.

    Kennst Du eine Alternative, die nicht minestens das dreifache kostet?

  • berufliche Chancen, Quereinstieg?

    • ADMIN
    • 7. Februar 2006 um 14:41
    Zitat von "Markus F."

    Der Haken ist eben, dass es ja seit einigen Jahren den Beruf des Veranstaltungstechnikers gibt und diese Qualifikation ab einer bestimmten Eventgröße auch vorgeschrieben ist.

    Was die VStättVo fordert, ist Betreiberpflicht, nicht die Pflicht des technischen Dienstleisters.

    Auf der anderen Seite: Wenn man die BGV A3 wörtlich nimmt, darf man noch nicht mal ein Mikrofon an sein Kabel stecken, ohne dass eine Elektrofachkraft das zumindest beaufsichtigt. Solange das wirklich in der Liga "Mikrofon" bleibt, interessiert das zwar überhaupt keinen, aber bei mittleren Veranstaltungen werden dann doch schon etwas größere elektrotechnische Anlagen errichtet, und da fehlt derzeit noch vielen Betrieben entsprechend qualifiziertes Personal.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn Du die Prüfung bestanden hast, dann kontaktiere mal alle VT-Betriebe in der Umgebung und weise deutlich auf die Qualifikation als Elektrofachkraft hin. Dann uneingeschränkt gute Arbeit leisten, dann wird das schon...

  • www.onstageworker.de

    • ADMIN
    • 7. Februar 2006 um 14:33

    Diese Seite muss Dich schon schwer beschäftigen, dass Du gleich zwei Threads dazu aufmachst... :roll:

  • Hilfe!!! Diebstahl von P.A. Equipment und wie weiter?

    • ADMIN
    • 7. Februar 2006 um 14:25

    Für das Warnungen-Brett ist das zu unkonkret (außerdem würden die Adressen fehlen...).

    Ich verschieb's mal.

  • Frequenzgang LB-Top 2 x 10/2

    • ADMIN
    • 7. Februar 2006 um 02:32
    Zitat von "TBF"

    Hallo?????? der Kammerton A ist die Musikalische Mitte (zumindest war er es früher und ich bin zu alt?)

    Man kann das auch technisch sehen: Im Audio-Band von 20 Hz bis 20 kHz wäre das Terzband von 630 Hz die Mitte. (Zählt einfach mal ab, welcher Regler bei 'nem 31-Band-EQ in der Mitte ist...)

    Man könnte auch grob in Dekaden einteilen:

    Tiefen: 20 Hz bis 200 Hz
    Mitten 200 Hz bis 2 kHz
    Höhen 2 kHz bis 20 kHz

    Man könnte aber auch das, was so üblicherweise auf die Anlagen geschickt wird, energetisch in drei gleich große Teile machen. Das hängt jetzt ein gutes Stück davon ab, was gespielt wird, könnte aber in etwa wie folgt aussehen:

    Tiefen: 20 Hz bis 160 Hz
    Mitten: 160 Hz bis 500 Hz
    Höhen: 500 Hz bis 20 kHz

    (Man braucht jetzt alledings nicht meinen, danach jetzt die Speaker zu trennen. Alles, was bis 20 kHz hochkommt, klirrt bei 500 Hz ganz erbärmlich...)


    Aber ganz klar: 5 kHz sind keine Mitten.

  • DJ Führerschein

    • ADMIN
    • 7. Februar 2006 um 02:08
    Zitat von "Outliner"

    wer das geld für den lehrgang im endeffekt eintütet,ist mir eigentlich völlig wurst.zu guter letzt fehlt es in meiner tasche. :!:

    Jetzt schauen wir uns mal die Höhe der Teilnahmegebühr an:

    Zitat von "http://www.djlicence.de/"

    Die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro. BVD e.V. Mitglieder zahlen nur 5 Euro.

    Und jetzt rufen wir uns noch in Erinnerung, dass die Getränke da frei sind...

    Ja, ja, da werden aber auch einige den großen Reibach machen und den armen Outliner ausbeuten... :roll:

    Zitat

    ich finde,man sollte mehr verantwortlichkeit auf den betreiber/veranstalter "abwälzen".

    Wieso, der ist doch derzeit zu 100% in der Verantwortung. Wenn ein Gast nach einer Veranstaltung mit einem tatsächlichen oder erfundenen Gehörschaden auf Schmerzensgeld klagt, dann verklagt er doch denjenigen, der in der Verkehrssicherungspflicht ist, also den Betreiber.

    Zitat

    ich sollte zb in einer dorfdisco auflegen,wo am boden zwei noname 15"br bässe und unter der decke zwei jbl sf215 hingen.ich besuchte diese lokalität ein wochenende vorher und stellte fest,dass der sound unter aller sau war.
    nach prüfung der komponenten stellte sich heraus,dass ein winziger 1"jbl-ht gegen sechs 15"bässe zu kämpfen hatte,da ein ht keinen mucks mehr machte.
    also bin ich mit akkuschrauber und neuem ht(hatte ich noch rumliegen) zu meiner nächsten va in der disco gefahren,um wenigstens halbwegs erträglichen sound aus dem sperrmüll zu produzieren.
    der betreiber hatte bis dato den defekt nicht bemerkt...und der ht ist noch nicht bezahlt. :evil: ich werde also dieser tage hinfahren und meinen ht wieder ausbauen,da der veranstalter keine notwendigkeit sieht,das geld für den ht zu investieren,"DA ES JA VORHER AUCH GING".
    so,und wo bzw bei wem liegt jetzt der handlungsbedarf :?:

    Und was hat 'ne defekte Anlage nun mit dem Projekt DJ-Führerschein zu tun?

  • wie zügelt ihr zu "rote dj`s" ???

    • ADMIN
    • 7. Februar 2006 um 01:57
    Zitat von "Manuela"

    Irgendwann wirds ein Gerät geben daß den Pegel im Publikumsbereich mißt und beim DJ mit einem Riesendisplay ständig anzeigt, mit einer dicken roten Lampe für "Overload". Es wird einen "Fahrtenschreiber" enthalten, und im Vertrag wird stehen daß jede Viertelstunde in der der vereinbarte Pegel deutlich übertroffen wurde, nicht bezahlt wird.
    Vielleicht hat ADMIN das ja schon im Angebot ?

    Man könnte den Screen von dBmess Disco an die Wand beamern...

  • warum zwei Schäkel?

    • ADMIN
    • 7. Februar 2006 um 01:55

    weil ich das nicht von Amazon vertrieben wird. Und für ein paar Euro fange ich bestimmt nicht an, Bücher durch den Zoll zu schleussen...

  • BG Problem

    • ADMIN
    • 7. Februar 2006 um 01:53
    Zitat von "Quasel"

    Aber : das Errichten von elektrischen Anlagen bleibt nach wie vor den in der Handwerkskammer eingetragenen Betrieben vorbehalten.

    Wenn wir die Definition aus der BGV A3 nehmen

    Zitat von "BGV A3

    Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.

    ,

    dann errichtet man ja auch eine Anlage, wenn man ein Mikrofon an's Kabel steckt. (Ja, auch das sind elektrische Betriebsmittel...)

    Zitat von "BGV A3

    Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.

    Dafür braucht's dann natürlich keinen konzessionierten Installateurbetrieb, da reicht's, wenn das unter der Aufsicht einer Fachkraft (zumindest einer Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik) passiert.

    Und auch sonst braucht's für alles ab Steckdose nicht zwingend einen konzessionierten Betrieb.

  • SB für Mietfahrzeug weitergeben???

    • ADMIN
    • 7. Februar 2006 um 01:43

    Ich unterstelle mal, dass der Auftraggeber den LKW in seinem Namen angemietet und Du sein Material durch die Gegend gefahren hast.

    Weiter unterstelle ich mal, dass von Deiner Seite keine Fahrlässigkeit vorliegt, erst recht nicht grobe.

    Des weiteren gehe ich mal davon aus, dass es keine vertragliche Regelung für diesen Fall gibt.

    Dann würde ich den Auftraggeber einfach mal begründen lassen, auf welcher Rechtsgrundlage er diese Forderung erhebt.


    Und ganz unabhängig davon würde es mich sehr interessieren, warum's den Reifen zerlegt hat.

  • Truss-Kreis Festinstallation mit Kettenzügen ?

    • ADMIN
    • 6. Februar 2006 um 22:53
    Zitat von "Wolkenstadtbewohner"

    Wenn die Belastungen (nach Herstellerangabe unter Berücksichtigung der SR1.0 etc.) dieses Couplers eingehalten wird, sollte nichts dagegen sprechen oder?

    Im Klartext also Häfte der Herstellerangabe, so wie das SP 25.1/2-3 (BGI 810-2) fordert.


    Aber da Du offensichtlich so ein Fan der SR-Standards bist: Was steht denn in SR 1.0 Punkt 4 als erster Satz? Damit nicht jeder nachschlagen muss, zitiere ich's mal:

    Zitat von "VPLT SR 1.0"

    Es dürfen nur Traversensysteme benutzt werden, die den Festlegungen des Abschnittes „3 Bereitstellung“ entsprechen.

    Und was steht in Abschnitt 3.3 ("Technische Dokumentation") und 3.5 ("Bedienungs- und Montageanleitung")? Und wenn Du das mit der Dokumentation des Traversenkreises vergleichst: entspricht die den Anforderungen? Und wenn nicht: darfst Du den dann überhaupt einsetzen? Ich zitiere nochmal:

    Zitat von "VPLT SR 1.0"

    Es dürfen nur Traversensysteme benutzt werden, die den Festlegungen des Abschnittes „3 Bereitstellung“ entsprechen.


    Damit man mich nicht falsch versteht: Ich unterstütze vorbehaltlos das Bemühen, zu besser dokumentierten Traversensystemen zu kommen. Aber wenn es nun einige Jahre nach dem Erscheinen des SR 1.0 noch immer kein einziges Traversensystem gibt, das man bei wörtlicher Auslegung des SR 1.0 verwenden dürfte (und bei nicht ganz so strenger Auslegung wohl auch nur Camco-Traversen), dann muss schon die Frage erlaubt sein, ob man das Pferd von der richtigen Seite aufgezäumt hat.

  • Turbosoundsystem?

    • ADMIN
    • 6. Februar 2006 um 22:28
    Zitat von "Markus Verza"

    Gab es da nicht auch einen TSE118 ?
    Die TSE111 +TSE118 war wenn ich mich nicht irre eine TMS4 in 2 Teilen.
    Ist halt schon 20 Jahre her, damit haben wir aber durchaus Vas mit bis zu 1000 Personen gemacht. Ja die Pegel sind wohl heute etwas fetter.

    Mit einer TMS 4 pro Seite?

    Vor etwa 15 Jahren 2 x TMS 4 pro Seite und ein TSE 218 drunter (also insgesamt 2 x 10", 4 x 18") für etwas diese Größenordnung.


    Nun ja, wenn man den Untersuchungen glauben darf, dann hat jeder vierte Jugendliche schon beim Eintritt in's Berufsleben einen Gehörschaden, irgendwoher muss das ja auch kommen, und dass dann höhere Pegel gefordert werden, überrascht auch nicht völlig.

  • Namensänderung mac_lm -> m.reitz

    • ADMIN
    • 6. Februar 2006 um 22:16

    Namensänderung mac_lm -> m.reitz

  • DJ Führerschein

    • ADMIN
    • 6. Februar 2006 um 21:33

    Man muss die Idee nicht mögen, aber man sollte dann doch bitte bei der Wahrheit bleiben.

    Zitat von "DJALFi"

    Also wer sich denn scheiß hat einfallen lassen...... wenn die leute in ihren Büros schon vor langeweile sich sowas einfallen lassen, sollten sie zumindest nicht zu denn DJ gehen sondern eher zu denn Disco betreibern und vorschriftsmäßig limiter einbauen lassen und gut ist´s,

    Was ich vom Limiter halte, habe ich oben schon dargelegt.

    Und wenn wir schon beim Thema sind: Warum werden eigentlich Autofahrer verfolgt, wenn sie zu schnell fahren? Einfach 'nen Begrenzer rein, der bei Tempo 30 zu macht, und gut ist´s...

    Zitat

    weil geht mal als DJ in nem Club auflegen und dreht die Anlage nicht voll auf wie sonst, dann bleiben die leute ganz schnell weg und denn DJ Job is man da dann auch los.

    1.) Es gibt Untersuchungen zum Thema "Publikumswunsch bezüglich der Lautstärke", und die deuten ganz klar darauf hin, dass nur eine kleine Minderheit komatöse Pegel wünscht.

    Warum die DJs trotzdem lauter machen, hat viele Gründe. Ein ziemlich wichtiger ist dabei, dass die gar nicht mitbekommen, wie laut's auf der Tanzfläche ist. Und von daher ist die Idee, denen erst mal ein Meßgerät zur Verfügung zu stellen, doch so blöd auch wieder nicht - man fährt ja auch kein Auto ohne Tacho.

    2.) Keiner verlangt von den DJs, niedrigere Pegel gegen den Wunsch der Betreiber durchzusetzen und somit ihren Job zu riskieren. Der vorgesehene Weg ist der umgekehrte: Der Betreiber möchte mit den Pegeln runter (und vor allem Rechtssicherheit gegen Schmerzensgeldklagen), investiert in ein Meßgerät und gibt dann dem DJ vor, was der maximal darf.

    Zitat

    Ich find das ist alles einfach nur totaler Müll und wieder eine Möglichkeit die Staatskasse nen bissl aufzubesser, mehr aber auch nicht.

    Wie wird denn dabei die Staatskasse aufgebessert?

    Pardon, die ganze Idee setzt ja primär auf den Gedanken, den Staat da ganz weit draußen zu halten und das selbst zu regeln.

    Wenn jetzt allerdings genug Leute gegen die Idee stänkern, dass sich das nie in der Praxis durchsetzt, dann könnten die Gesundheitsminister (ist Ländersache, deshalb Plural) doch noch Handlungsbedarf sehen. Mag sein, dass es dann auch ein Bußgeld für zu laute DJs gibt. Das wäre dann wohl nicht anders gewollt.

    Zitat

    Da kann man sich einfach nur noch an den Kopf faßen.... :?

    Da habe ich gerade doch tatsächlich dasselbe gedacht... 8)

  • Truss-Kreis Festinstallation mit Kettenzügen ?

    • ADMIN
    • 6. Februar 2006 um 19:02
    Zitat von "Wolkenstadtbewohner"

    Gibt es gesetzliche Vorschriften über die Wandstärke etc. der verwendbaren Traversen für einen solchen Anwendungsfall? Oder ist von 1,6mm bis ultimo alles erlaubt?
    ( Die Frage ist nicht was besser ist, sondern was erlaubt ist! :wink: )

    Erlaubt ist alles, was hält.

    Also beim Hersteller bestätigen lassen, dass die vorgesehenen Lasten gehen. Was in den Belastungstabellen steht, gilt üblicherweise nicht(!) für Kreise.

    Zitat

    - Laut VPLT SR2.0 müssten D8 mit Sekundärsicherung bzw. D8+ Kettenzüge ausreichend sein, korrekt?!

    1.) Der VPLT SR 2.0 ist nicht das Maß aller Dinge

    2.) D8+ wird durch den SR 2.0 eingeführt. Wenn ich das einsetze, dann sollte ich mich auch an das halten, was da sonst noch so steht. Und da steht beispielsweise:

    Zitat von "VPLT SR 2.0

    Für dauerhaft in Veranstaltungsstätten installierte Anlagen sind aufgrund der Betriebsweise und der zu erwartenden Gefährdung Elektrokettenzüge gemäß BGV C1/GUV-V C1 bereitzustellen.

    Das würde eigentlich auch D8 mit Sekundärsicherung ausschließen. Wenn man sich jetzt aber nicht auf den - in Fachkreisen ohnehin ein wenig umstrittenen - SR 2.0 beruft, sondern auf die SP 25.1/2-1 (BGI 810-1), die ja explizit als C1-Erläuterung deklariert ist, dann würde das wie folgt aussehen:

    Zitat von "SP 25.1/2-1 (BGI 810-1)"

    Zum Auf- und Abbau von Tragkonstruktionen dürfen vorhandene Einrichtungen mit Hebezeugen nach BG-Vorschrift „Winden, Hub- und Zuggeräte“ (BGV D8 ) unter folgenden Bedingungen benutzt werden:
    – Personen dürfen sich unter den Lasten nicht aufhalten.
    – Ist der Aufenthalt von Personen unter Lasten betriebsmäßig notwendig, sind die Hebezeuge vollständig zu entlasten.

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

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  • Virtueller Stammtisch im Chat

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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