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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Turbosoundsystem?

    • ADMIN
    • 6. Februar 2006 um 18:18

    Die TSE-Serie ist auch Anfang der 90er aus dem Programm genommen worden...

  • warum zwei Schäkel?

    • ADMIN
    • 6. Februar 2006 um 13:40

    Im "Original" ("Entertainment Rigging" von Harry Donnovan) wäre es erklärt worden.

  • DJ Führerschein

    • ADMIN
    • 5. Februar 2006 um 15:45
    Zitat von "TideMic"

    Unter 100 dB !!! :roll:

    Leq A-bewertet. Da sind 100 dB schon 'ne ganze Menge.

    Zitat

    Warum setzen die Discobetrieber (Techniker) dann nicht gleich Limiter ein, das man gar-nie-nicht über die Schalldruck-Schwelle kommt.

    Leq ist der energieäquivalente Mittelungspegel, die Spitzen liegen bei Konservenmusik so etwa 10 dB drüber.

    Ein Limiter begrenzt aber den Maximalpegel. Wenn ich nun Lmax auf 100dB setze, dann kann ich entweder alles 10 dB leiser fahren (90 dB Leq gehen für eine Disco gerade noch so, weniger sollte es nicht werden), oder ich fahre das Signal stramm gegen den Limiter, und denentsprechend klingt's dann auch.

  • Mietfahrzeug, Selbstbeteiligung im Schadensfall

    • ADMIN
    • 4. Februar 2006 um 23:40
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Meinte ich ja mit "es sei denn, er macht es absichtlich". Also stimmst Du meinem Wissen zu?

    Absicht wäre Vorsatz. Es kommt aber noch grobe Fahrlässigkeit hinzu.

    Zitat

    Bei Vorsatz zahlt jedoch auch keine Haftpflicht -

    Bei grober Fahrlässigkeit auch nicht.

    Zitat

    bleibt also die Frage ob der "Freelancer" eine Haftpflicht braucht. Hast Du hierzu auch etwas gehört?

    Ein paar Gedanken dazu:

    1.) Die Haftpflichtversicherung kümmert sich ja auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wenn also der Chef seinen Freelancer verklagt, sorgt die Versicherung erst mal für entsprechende Verteidigung (das kann ja auch teuer werden, wenn's schief geht oder ein Vergleich geschlossen wird).

    2.) Die Vertragsverhältnisse in der Branche sind rechtlich etwas unsicher. Ob der Freelancer nun eher Erfüllungsgehilfe ist oder eher Sub-Unternehmer, das ist schon für Juristen schwer zu klären.

    3.) Wenn mal wirklich etwas schief geht, also wirklich große Summen auf dem Spiel stehen, dann ist damit zu rechnen, dass die Versicherungen grobe Fahrlässigkeit erkennen. Es gibt so viele Gesetze, Vorschriften und Normen, da lässt sich fast immer etwas finden, von dem man sagen kann "das hätten Sie aber wissen/beachten müssen".

  • Was kostet in D-Süd folgende Veranstaltung:

    • ADMIN
    • 4. Februar 2006 um 23:31
    Zitat von "mringhoff"

    Ich wage mal zu bezweifeln, daß HKS überhaupt irgendeine Kalkulation aufmachen. Im Prinzip starten viele Kleinfirmen deshalb, weil das Metier cool ist und weil neben den eigenen Plattenspielern noch mal eine Lichtanlage gekauft wird. Die oft einzige "Kalkulation" besteht darin, daß man die Preislisten der örtlichen Mitbewerber um 10-20% unterbietet...

    Das ist leider so erst mal richtig.

    Wobei wir da noch lange nicht in der Liga sind, die im Eingangs-Thread angesprochen wurde. Und bevor da jemand eine zumindest mal große fünfstellige Summe investiert, wird er hoffentlich schon mal ein wenig kalkulieren.

    Zitat

    Und nebenbei gibts ja doch bemerkenswerte regionale Schwankungen im Mietpreis. Die Einkaufspreise sind aber deutschlandweit gleich. Also alles ist relativ... :)

    Wie eben ausgefüht, hängen die Kosten nicht nur an den EKs, sondern auch an den Mietkosten für das Lager und an den allgemeinen Lebenshaltungskosten (über den Umweg der Personalkosten).

    Daneben haben wir natürlich keine Kosten-, sondern Marktpreise.

  • Mietfahrzeug, Selbstbeteiligung im Schadensfall

    • ADMIN
    • 4. Februar 2006 um 23:24
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Grundsätzlich haftet der Beschäftigte nicht, wenn er während seiner Arbeit für sein Unternehmen etwas kaput macht. Es sei denn, er macht es absichtlich.

    Nach dem, was wir in der Arbeitsrechtsvorlesung gelernt haben, haftet der Arbeitnehmer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wobei sich die Haftung bei grober Fahrlässigkeit per Vertrag mit dem Arbeitgeber ausschließen lässt (beispielsweise im Arbeitsvertrag), die Haftung bei Vorsatz nicht.

  • Datenbank für Schwarze Schafe aus der Branche

    • ADMIN
    • 4. Februar 2006 um 23:15

    Anleitungen für krumme Dingen gehören nicht hier her, auch wenn sie nicht so gemeint waren.

  • Wer kontrolliert die Laservorschriften ?

    • ADMIN
    • 4. Februar 2006 um 23:10

    Nun ja, manchmal wissen die auch nicht so richtig, was sie erzählen, oder die Techniker übertreiben ein wenig.

    Kann sein, dass das stimmt, muss aber nicht.

  • Diskussion Tim / Arno

    • ADMIN
    • 4. Februar 2006 um 19:30

    Dazu mal meine Sicht der Dinge: Die Beteiligung an einem Internet-Diskussionsforum ist üblicherweise eine eher erfreuliche Sache - sonst würde man's ja sein lassen. Und wenn man gerade keine Lust hat - niemand zwingt einen dazu.

    Für die Moderatoren gilt das jetzt nicht ganz. Ok, es gibt keine Überwachung, ob man nun jeden Tag in's Forum schaut, aber für Gewöhnlich haben die Mods so viel Pflichtbewusstsein, dass sie auch dann hier vorbeischauen, wenn's mit Zeit und/oder Lust gerade nicht so gut aussieht.

    Ich gebe ganz offen zu, dass an manchen Tage manche Sachen etwas nachlässig gemacht werden. Dass ich manchmal Angelegenheiten nicht so souverän bereinige, wie ich das eigentlich könnte. Dass nicht jeder die individuelle Betreuung bekommt, die er eigentlich erwartet.

  • Was kostet in D-Süd folgende Veranstaltung:

    • ADMIN
    • 4. Februar 2006 um 17:58
    Zitat von "Manuela"

    Die 2% EK Kalkulation haut auch bei den sehr teuren Equips nichtmehr hin, da wirds spürbar günstiger für die Kunden.

    Die 2% EK kommen nirgends hin, wenn der Kunde auch nur halbwegs bemüht ist, einen günstigen Anbieter zu finden. Und das hat jetzt noch gar nichts mit Dumping zu tun.

    Nehmen wir einmal an, eine amtliche Firma holt amtliches Equipment zu den Konditionen, die man als guter Kunde nun mal eingeräumt bekommt. Das sind 100%.

    Da man pfleglich damit umgeht, ist das Teil nach 2 Jahren und 100 Einsatztagen immer noch sehr ordentlich und wird für 50% EK weiterverkauft. (Eher mehr, es gibt genug Firmen, für die das dann ein Schnäppchen ist, weil sie nicht diese Konditionen bekommen). Verbleiben also ein Rest von 50%, der erwirtschaftet werden muss.

    Hinzu kommen Finanzierungskosten, rechnen wir hier ruhig mal mit 8% (ja, wenn man gute Sicherheiten hat oder gar aus Eigenkapital finanziert wird's deutlich günstiger), bei 2 Jahren also 16% vom EK. Dann kommen noch Lagerkosten und Servicekosten drauf. Mit jeweils 2% ist das eher zu hoch als zu nieder angesetzt.

    Das verteilen wir auf 100 Gigs, dann liegen wir bei 0,7% EK je Einsatz. Nun muss das Teil, egal ob eigene Produktion oder Dry, auch noch sein Handling finanzieren. Also die Mitarbeiter, die das reservieren, rausgeben, wieder zurücknehmen. Bei so etwas wie einem FOH-Platz schlägt man da noch mal 0,1% drauf. Für Forderungsausfälle kommen noch mal 0,1% drauf (etwa jeder zehnte zahlt nicht...). Und da man ja auch noch Gewinn machen möchte, kommen noch mal 0,1% drauf (das wären dann rund 10% Umsatzrendite nach Finanzierungskosten...). Also liegen wir hier bei 1% EK, und zwar bei rundum seröser Kalkulation.

    (Es gibt aber auch Firmen, die nutzen so etwas wie einen FOH 5 Jahre auf 500 Einsatztage, da gehen dann die Service-Kosten etwas nach oben, aber man kommt auch ganz seriös kalkuliert auf 0,5% EK.)


    Der langen Rede kurzer Sinn: Ja, es lesen hier auch potentielle Kunden mit. Aber noch viel mehr lesen hier potentielle Mitbewerber mit, und wenn jetzt 100 Hobbykistenschlepper von 2% EK lesen und ihren Anteil an Oma's Häuschen in Equipment investieren, dann haben wir noch mehr Material im Markt... :roll:

    Noch mal im Klartext: Wenn eine Preisliste bei gängigen und verschleißarmen Sachen (also nix mit Brennern oder so) auf 2% EK kalkuliert ist, dann erklärt sich das allenfalls noch durch "Rabatt ist das, was man vorher draufgeschlagen hat". Das sind Preise, die sich in der Realität fast nie erzielen lassen.


    Und was man auch noch lernen kann: Wenn Ihr gängige Sachen nicht mindestens 100 mal in 2 Jahren vermietet bekommt, dann sucht Euch lieber jemand, der Euch gute Dry-Hire-Preise macht.

  • DMX zum Traversenbewegen

    • ADMIN
    • 4. Februar 2006 um 17:17
    Zitat von "Markus Verza"

    Ein einfaches NEIN.

    Ein DMX Signal also eine RS485 Schnittstelle erfüllt nicht alle notwendigen Merkmale.

    Auch ein Liststellpult hat einige fehlende Teile wie Z.B. einen WatchDog um für eine Steuerung von bewegten Traversen geeignet zu sein.

    Für Grundlegen Betrachtung verweise ich auf die DIN V 19250 + DIN V 19251

    1.) Die erwähnten Normen sind dann doch etwas veraltet. Aktuelle Technische Regel dafür sind die verschiedenen Teile der DIN EN 61508

    2.) Wie schon erwähnt: Als alleinige Steuerung: Klares Nein. Als "Kommandogeber" für eine den Anforderungen entsprechende Steuerung: Ja.

  • DMX zum Traversenbewegen

    • ADMIN
    • 4. Februar 2006 um 17:07
    Zitat von "korschi"

    Generell ist davon abzuraten, sicherheitsrelevante Einrichtungen per DMX zu steuern (Pyro, etc.)

    Wenn man natürlich ein System aufbaut, was eine zusätzliche Kontrolle / Steuerung ermöglicht, währe man wieder beim Jein

    Das sehe ich anders.

    Bei solchen Geschichten bringt es ein deutliches mehr an Sicherheit, wenn der Mensch am Taster nur noch auf die Sicherheit achten muss und nicht noch auf den richtigen Zeitpunkt. Beispielsweise Pyrotechnik: Der Pyrotechniker bekommt über InterCom oder Lichtzeichen (oder ganz modern über Bildschirm) die Aufforderung für einen bestimmten Effekt, überzeugt sich davon, dass dieser gefahrlos gezündet werden kann (keine Akteure in der Nähe, die mal wieder nicht wissen, wo sie hingehören, keine unerwartenden entzündlichen Materialien), drückt dann den Taster dieses Kreises und wartet. Dabei kann er die Augen dauernd auf der Gefahrenstelle haben, und wenn sich dort eine Gefährdung aufbaut, nimmt er den Finger vom Taster.

    Die Augen von den Leuten, die für Sicherheit zuständig sind, gehören auf die Gefahrenstelle und nicht in's Textbuch oder einen Ablaufplan.

    Ob dieSteuerung nun über DMX gemacht wird oder irgendwas anderes, ist dabei egal - "worst case" ist die Zündung zum szenisch falschen Zeitpunkt, aber nicht zu einem Zeitpunkt, bei dem noch eine Gefährdung besteht, denn dann hätte der Techniker ja nicht drücken dürfen.

    (Bevor's jemand falsch versteht: Wir haben hier eine Reihenschaltung von:
    - Schlüsselschalter für die Spannungsquelle
    - Taster für jeden einzelnen Kreis
    - Relais für jeden einzelnen Kreis, das über DMX oder was auch immer gesteuert wird)

  • Lautsärke am Amp begrenzen

    • ADMIN
    • 3. Februar 2006 um 23:40

    Alter Rechner, LEVELMAX-System darauf, DJ muss das Meßprotokoll hinterher abgeben, und wenn er zu laut war, legt er drei Monate nicht mehr auf...

  • Was haltet ihr von IMG STAGE LINE ???

    • ADMIN
    • 3. Februar 2006 um 23:36

    Es gibt Firmen, da kann ich kaufen, was ich will, das Zeugs taugt immer was. Dann gibt es Firmen, da taugt das Zeugs nie etwas.

    Und dann gibt es Firmen, da muss man wissen, was man kaufen kann und was nicht. Und zu diesen Firmen zählt auch Monacor.

    Der Übertrager LTR 110 ist beispielsweise richtig gut (http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=18016), die DI-Box DIB 100 ebenfalls.

  • DMX zum Traversenbewegen

    • ADMIN
    • 3. Februar 2006 um 23:13

    Jein.

    Man kann an eine zulässige Steuerung Steuerkommandos über DMX geben. Das könnte dann beispielsweise so aussehen, dass der Bühnenmeister sich von der Sicherheit überzeugt und seinen Zustimmungsknopf drückt, und der puntgenaue Einsatz kommt dann vom Lichtpult.

    Steuerung nur über Lichtpult geht nicht.

    Und immer daran denken: Szenische Bewegung ist ein Fall für eine C1-Anlage mit der erforderlichen Zusatzausstattung nach SP 25.1/2-1 (BGI 810-1). Und die zugehörige technische Regel (DIN 56950) verweist auf die DIN EN 61508, das stellt so ein paar Anforderungen an die Entwicklung der Steuerung, die nicht ohne sind...

  • zugfähige Knickelemente in Traversenstrecke

    • ADMIN
    • 3. Februar 2006 um 23:07
    Zitat von "elch"

    Gibt es bzw. ist es überhaupt zulässig in eine Traversenstrecke Knickelemente einzubauen, die dann vom Motor nach oben gezogen werden?

    Ja, es ist erlaubt, und es ist viel sinnvoller als statisch unbestimmte Systeme zu bauen.

    Siehe auch SP 25.1/2-1 (BGI 810-1), Tabelle Seite 3 ("biegemomentfreie Last")

    Zitat

    Oder würdet ihr eher sagen: Finger weg davon und lieber mit Lastmess/Inkrementgebern arbeiten.

    Umgekehrt: Lastmessung oder Synchronsteuerung kann ausfallen, eine sinnvolle Konstruktion nicht.

    Siehe auch http://www.hof-alutec.com/produkt.php?ID=257&lang=de

  • Mein Sohn wünscht sich eine Nebelmaschine.......;0)

    • ADMIN
    • 3. Februar 2006 um 15:57

    So nachdem das nun auch geklärt ist, mach' ich hier mal zu....

  • Was kostet in D-Süd folgende Veranstaltung:

    • ADMIN
    • 3. Februar 2006 um 14:17

    Oh, das hängt sehr davon ab, wer das wie amtlich macht.

    Ein fair kalkulierter Preis für das Material wäre roundabout 1000,- Euro, in der Realität bewegt sich das so etwa zwischen 300,- Euro und 1500,- Euro. Hängt auch davon ab, wie dringend die Firma Jobs braucht, ob die Bank wegen den Raten mahnt, wie sonst so die Auftragslage ist, ob man "strategische Interessen" an der Veranstaltung hat...

    Personal hängt stark davon ab, ob das Arbeitszeitgesetz ignoriert wird (also eine oder zwei Schichten) oder nicht und ob die Hands Geld bekommen oder für "frei saufen" mitfahren. Weiterhin, wie jung die Crew ist, also, ob das eher "for fun" oder um eine Familie zu ernähren gemacht wird. Und natürlich, ob (siehe oben...) Also zwischen 200,- und 1400,- Euro.

    Insgesamt also: Solche Veranstaltungen machen irgendwelche Id... auch schon für 500,- Euro, eine sehr amtliche Firma wird knapp 3000,- nehmen, und dazwischen bewegt sich irgendwo der Rest.

  • Unwetter...

    • ADMIN
    • 3. Februar 2006 um 12:28

    Die rechtliche Situation in Österreich kenne ich nicht.

    In Deutschland: Im Bereich der VStättVo ist das Betreiberpflicht, teilweise Pflicht der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (wenn von der Technik Gefahr ausgeht...)

    Der Veranstalter (ob mit oder ohne VStättVo) ist immer in der Pflicht.

    Wenn Aufbauten mit den Erleichterungen der Betriebseinstellungsklausel auf Windlasten nachgewiesen sind, dann muss der aufbauende Techniker / die aufbauende Firma das bei entsprechend Wind in einen gefahrlosen Zustand bringen.


    Die Entscheidungswege sollten bereits im Vorfeld geklärt werden.

  • LA für Anfänger

    • ADMIN
    • 3. Februar 2006 um 12:17
    Zitat von "4Art"

    Der andere Vorteil von Linearrays ist der, daß Du durch die sehr geringen vertikalen Öffnungswinkel der einzelnen Elemente

    Man braucht jetzt nicht glauben, die einzelnen Elemente hätten bei tiefen Frequenzen einen sehr geringen vertikalen Öffnungswinkel. Da die Systeme eng genug gepackt werden, kommt's darauf aber auch gar nicht an.

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

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