Da in der Ausgangsfrage nach einer Definition gefragt ist:
Unter "amtlich" versteht man das, was von der überwiegenden Mehrheit der Branche akzeptiert wird (ohne dass sie es vorher ausprobiert haben).
Das hängt also immer davon ab
- wie bekannt ist das Zeugs (unbekanntes Zeugs mag hervorragend sein, aber es ist per Definition nicht amtlich)
- für was soll es eingesetzt werden (Art und Größenordnung)
Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass ausgerechnet in einer so staatsfernen Branche wie der Veranstaltungstechnik (Behörden treten doch eigentlich immer nur als Teil des Problems in Erscheinung) das Maß aller Dinge "amtlich" genannt wird.