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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • dry-hire - was habe ich verpasst?

    • ADMIN
    • 18. Dezember 2005 um 01:35
    Zitat von "timotimo"

    Leider muß ich die Kritik der anderen teilen: hat man hier im Forum was zum Anmieten gesucht, so bekam man viele Rückmeldungen: frag doch mal da oder dort, der hat sowas. Dann konnte man da anfragen. Diese Kommentare sind im vtb2b nicht möglich.

    Ok, das Ausschreibungsmodul ist eigentlich für eine ganz Größenordnung konzipiert worden. Die Suche-Bretter dadurch zu ersetzen, ist vielleicht nicht die beste Idee gewesen.

    "Dry-Hire Suche" ist seit eben wieder geöffnet, zumindest so lange, bis wir da ein passendes Modul für die "kleine Suche" haben. Das wird dann auch gebührenfrei. Das Ausschreibungs-Modul bleibt dann für das, was wirklich eine Ausschreibung ist, und da sind 1,- Euro Gebühren auch nicht zuviel.

  • Rigging im Festzelt

    • ADMIN
    • 17. Dezember 2005 um 10:55
    Zitat von "Hörnli"

    @ Admin: wie kommst Du auf 8,6 N Horizontalkraft? Leitest Du die aus der Federsteife des nicht näher spezifizierten Liftes her?

    Stimmt, der Ansatz war jetzt nicht ganz korrekt, ich hab's oben geändert.

    Nicht desto trotz: bei 2 cm Ablenkung sehe ich noch nicht das Problem.

  • dry-hire - was habe ich verpasst?

    • ADMIN
    • 16. Dezember 2005 um 23:57
    Zitat von "ADMIN"

    3.) Ja, gleich eine Liste der Firmen wäre schön. Mal sehen, wie schnell ich das realisiert bekomme.

    http://vtb2b.de/ang_firmen.aspx

    In der Liste sind alle Firmen, die mindestens ein Angebot der Kategorie M, A, P oder D veröffentlicht haben. Im WAP-Modul gibt's das allerdings erst, wenn ich aus dem Weihnachtsurlaub zurück bin.

  • dry-hire - was habe ich verpasst?

    • ADMIN
    • 16. Dezember 2005 um 20:53
    Zitat von "Jarus"

    Das man einfach gezwungen wird dazu. Ohne Vorankündigung einfach das Brett gesperrt und reinschreiben sinngemäss:" ja wenn ihr noch weiter posten wollt müsst ihr das neue board benutzen und dafür zahlen"

    Ich erlaube mir, das etwas anders zu sehen:

    1.) Nein, man wird nicht gezwungen. Man kann's auch sein lassen, man kann andere Webseiten nutzen, man kann auch eine eigene Webseite betreiben für all diejenigen, die gerne Leistungen in Anspruch nehmen und sehr empört sind, wenn sie dafür bezahlen sollen.

    2.) Zum Thema "ohne Vorankündigung": http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=45201

    Aber wie habe ich schon mal geschrieben: Man kann's auf Steinplatten meiseln und die den Leuten auf die Füße stellen, sie lesen's trotzdem nicht.

  • Traversenlift-Bühnendach erlaubt?

    • ADMIN
    • 16. Dezember 2005 um 20:13
    Zitat von "audio-pip"

    Sind Traversenlife nur für Indoorbetrib zugelassen?

    Das hat erst mal nichts mit Zulassung zu tun: Für Outdoor-Aufbauten brauchst Du einen Standsicherheitsnachweis (Kippen, Gleiten, Abheben, innere Kräfte), und der gelingt Dir bei Traversenliften eher selten.

    Du kannst zwar kräftig ballastieren, aber irgendwann kippt dann der Lift halt nicht mehr, sondern er knickt ab.

    http://www.paforum.de/Infos/showtech/loesungen.html

    Siehe auch mal hier unter "Windlasten"

  • Traversenlift-Bühnendach erlaubt?

    • ADMIN
    • 16. Dezember 2005 um 20:09
    Zitat von "audio-pip"

    Ihr geb mir Rätzel auf... :roll:

    Verstehe ich das richtig, wenn das Dach entsprechent gesichert ist ist das "möglich" :?:

    Radio Eriwan würde formulieren: Im Prinzip ja. Allerdings lässt sich das Dach nicht entsprechend sichern...


    Bleiben wir bei dem Dach: Was passiert wohl, wenn da 4 kN (das entspricht 400 kg) nach oben drücken? Selbst dann, wenn man die Lifte entsprechen ballastieren würde: die Traversenaufnahmen können solche Kräfte nicht halten.

    Ich möchte jetzt nicht vorhersagen, was denn passiert, wenn ein bisschen Wind weht: Ob das kippt, knickt, das Dach abhebt, wenn ja, mit oder ohne Stative... Um das rechnen zu können, bräuchte ich präzisere Angaben.

  • dry-hire - was habe ich verpasst?

    • ADMIN
    • 16. Dezember 2005 um 19:50
    Zitat von "klecks"

    Die Ausschreibungen bei vtb2b basieren ja auf einzelnen Produkten, das möchte ich aber erst als zweites wissen, erstmal ist interessant, welche Firma mir das Material anbietet und wo die Firma sitzt.

    1.) Du meinst offensichtlich Angebote, nicht Ausschreibungen.

    2.) Nehmen wir einmal an, ich suche hier für Berlin ein paar Dry-Hire-Sachen für eine Party. Dann gehe ich auf "Rental-Angebote", gebe als PLZ D 1 ein und klicke auf Anzeige aktualisieren. Dann sehe ich, dass da jemand 1210 anbietet und klicke da mal drauf und dann auf Firmendaten. Dann sehe ich, dass Wemme Events das anbietet und was die sonst noch so anbieten...

    3.) Ja, gleich eine Liste der Firmen wäre schön. Mal sehen, wie schnell ich das realisiert bekomme.

  • dry-hire - was habe ich verpasst?

    • ADMIN
    • 16. Dezember 2005 um 13:01

    Am Rande: vtb2b.de wird nach und nach WAP-fähig:

    http://vtb2b.de/wap/

  • Rigging im Festzelt

    • ADMIN
    • 16. Dezember 2005 um 12:52
    Zitat von "Hörnli"

    Admin:



    Eben, und deswegen geht das so nicht. Deine Antwort ist ein wenig weich...

    Wenn ein 6m-Traversenstück um 0,5 m abgesenkt wird, dann wird der Lift um etwa 2 cm ausgelenkt. Die dabei entstehenden Kräfte und Momente sollten noch nicht so das Problem sein.


    EDIT ADMIN: Der Rechenweg, der bisher hier stand, basierte auf einen falschen Ansatz.

  • Suche gutes Schallpegelmeßgerät!

    • ADMIN
    • 15. Dezember 2005 um 23:05
    Zitat von "tomfly"

    Am liebsten wäre mir ja ein geeichtes, da es allerdings nicht so teuer sein soll, wird man da wohl kaum was bekommen oder?

    Geräte mit Bauartzulassung beginnen etwa bei 2000,- Euro, dazu kommt ein Kalibrator für etwa 1000,- Euro, und für die Eichung trägst Du alle 2 Jahre 1000,- Euro zum Eichamt...

    Wenn geeicht sein soll und nicht oft genutzt wird, könnte man auch mieten... http://vtb2b.de/ang_detail.aspx?ID=2


    Ansonsten stellt sich die Frage, was damit überhaupt gemessen werden soll. Dementsprechend sind die Anforderungen hoch oder eben nicht so hoch...

  • Traversenlift-Bühnendach erlaubt?

    • ADMIN
    • 15. Dezember 2005 um 22:56
    Zitat von "audio-pip"

    ps: es geht mir nicht um Dynacord ...

    Dynacord baut ja auch keine Bühnen, sondern Boxen.


    Zum Thema: Für einen richtigen Standsicherheitsnachweis braucht man dann schon ein wenig mehr als ein Foto. Die Konstruktion steht ja erkennbar nicht auf der "grünen Wiese".

    Aber nur mal grob überschlägig: Angenommen, die Dachfläche beträgt 32 m², der Wind kommt von vorne, der Staudruck beträgt 0,15 kN/m² (Wert für fliegende Bauten mit "Betriebseinstellung", wenn's weht muss das also nach unten gekurbelt werden...), dann drückt's das Dach mit etwa 4 kN (entsprechend 400 kg) nach oben.


    Am Rande: Ballastieren hilft da oft nix, weil dann die Lifte knicken...


    EDIT ADMIN: habe meine Schätzung der Bühnenbreite von 6 m auf 8 m korrigiert.

  • Rigging im Festzelt

    • ADMIN
    • 15. Dezember 2005 um 22:38

    1.) Zunächst einmal halte ich es für eine gute Idee, da Knickelemente zu verwenden, da so kein statisch unbestimmtes System entsteht.

    2.) Solange bei einer schräggestellten (oder waagerechten) Traverse die Lifte exakt senkrecht stehen, gibt's keine horizontalen Kräfte. (Denke jetzt nicht an eine Leiter, die an der Wand lehnt und wegrutscht - das ist eine andere Art der Lagerung)

    3.) Gerade beim Schrägstellen von Traversen ist damit zu rechnen, dass die Lifte dann nicht mehr exakt senkrecht stehen.

    4.) Baut das symmetrisch, dann sollten sich ggf. auftretende Horizontalkräfte über die mittlere Traverse ausgleichen.

  • veranstalter und haftpflicht-versicherung?

    • ADMIN
    • 13. Dezember 2005 um 12:10

    1.) Die sichere Verwahrung der eingebrachten Gegenstände gehören zu den Pflichten des Gastwirts, Schild oder nicht spielt hier keine Rolle.

    2.) Der Unternehmer haftet für die Schäden, die seine Erfüllungsgehilfen verursachen, egal ob vorsätzlich, grob oder leicht fahrlässig.

    3.) Der Unternehmer muss sich nicht versichern. Wenn er nicht versichert ist, muss er halt selbst die Schäden tragen.

    4.) Der Kläger ist erst mal in der Beweispflicht. Hier sehe ich das tatsächliche Problem.

  • Lautsprecher auf Windup

    • ADMIN
    • 13. Dezember 2005 um 01:41
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Losgelöst von dem Stativ will mir noch nicht so richtig einleuchten, warum die Höhe der Last bei der statischen Berechnung unbeachtet werden lassen kann. Ich habe mir folgendes überlegt:

    1. Dicke Stahlscheibe (115kg) mit Durchmesser 90cm, in der mittig orthogonal eine Rundrohr (3kg) angebracht ist.

    2. Ein Stativ (38kg), auf dem eine Box (80kg) auf 10m gekurbelt wurde

    Es ist schwer vorzustellen, dass es beide Objekte bei gleicher Krafteinleitung von 350N in 1,50m Höhe kippen.

    Ist aber so. Unterschiedlich ist, über welche Strecke die Kraft wirken muss. Bei der Stahlscheibe ist der Schwerpunkt so tief, da muss so lange geschoben werden, bis das liegt, sonst richtet sich das wieder auf. Beim 10m-Stativ reichen etwa 9 cm, dann ist der Schwerpunkt über die Kippkante, den Rest erledigt die Schwerkraft...

    10m-Stativ haben wir hier nicht, nehmen wir an, der Schwerpunkt wäre bei 3 m, dann muss man etwa 22 cm schieben...

    Zitat

    Ich drücke bei Gelegenheit demnächst mal eine Wage aus dem Badezimmer gegen die Wand :-))

    Ja, mach das mal, und dann drück mal "dynamisch". Wenn's jemand darauf anlegt, dann schafft er das schon auf's erste Mal (leichter geht's natürlich mit aufschaukeln, also ein Schub, zurückpendeln lassen, und dann der nächste Schub...)

    Nun muss man sich nicht unbedingt gegen Vorsatz wappnen. Aber simulier mal 'ne Schlägerei (oder Pogo), bei der einer gegen ein Stativ fliegt. (Waage mit Gaffa an die Wand und mit der Schulter und einem Meter Anlauf dagegen - Kollege muss ablesen...).

  • Vt- Externenprüfung Winter 2005

    • ADMIN
    • 12. Dezember 2005 um 15:38
    Zitat von "morrigan"

    zugelassener Lärmpegel 85db Anwohner, 95db Publikum (oder wars 75/85db?)

    Da würde mich auch die genaue Fragestellung interessieren...

  • Lautsprecher auf Windup

    • ADMIN
    • 12. Dezember 2005 um 15:11
    Zitat von "Stephan Graeske"

    In welcher Höhe muss die Kraft von 350N eingeleitet werden, um das Stativ zum Kippen zu bringen? Im Schwerpunkt?

    1,50 m.

    Kurz der Rechenweg:

    Haltendes Moment: 118 kg * 0,45 m Kippkante = 531 Nm.

    Kippendes Moment F * 1,5 m -> F = 531 Nm / 1,5 = 354 N


    Höhe des Schwerpunkts spielt hier keine Rolle, da rein statisch gerechnet. In der Praxis läuft so ein Stoß aber sehr dynamisch ab, und da ist ein hoher Schwerpunkt sehr ungünstig...

    Zitat

    Der Großteil des Eigengewichts des Statives befindet sich unterhalb 1,5m.

    Kurz zur Schwerpunktsberechnung:

    38 kg * 1m (Schwerpunkthöhe Stativ)
    + 80 kg * 3,2m (Schwerpunkthöhe Box, nach 3,50 Oberkante einfach mal geschätzt.)

    = 294 kgm / 118 kg = 2,49 m

    (Das mit 3,5 Oberkante war mir nicht so klar, bei meiner vorigen Berechnung habe ich die Boxenhöhe größer angesetzt, von daher liegt da der Schwerpunkt auch höher...)

    Zitat

    Wie übersicherst Du den TV-Zapfen praktisch? Eine dickes superkurzes Safety um den Schwenkneiger und am Stativ festmachen.

    Genau so. Und das Safety hat in diesem Fall eher eine juristische als eine technische Funktion, um das mal so zu formulieren...

    Zitat

    Wenn eine Traverse auf einem C1-Lift liegt müßte man also folglich auch die Traverse mit einem dicken Safety am Lift sichern? Also doch Zaun?

    Eine Traverse ist kein Beleuchtungs- oder Beschallungsgerät...

  • Vt- Externenprüfung Winter 2005

    • ADMIN
    • 12. Dezember 2005 um 14:58

    Ok, ich kenne die Original-Formulierungen nicht. Aber so langsam verdichtet sich bei mir der Eindruck, dass da jemand mit ziemlichen Halbwissen Prüfungsaufgaben formuliert hat.

    Zitat von "morrigan"

    *Nach Ansicht der Veranstalter ist mit dem Besuch von gehbehinderten Personen zu rechnen. Wieviel Platz muss für Rollstuhlbenutzer eingeplant werden?

    Seit wann hängt das von der Ansicht des Veranstalters ab?

    Zitat

    Mini Mucke in Kirche...3. Aufgabe
    *Hörerposition 1 ist 6m von der linken Box entfernt, FOH 16m.

    *Am FOH mesen Sie 95db. Wie laut ist dei rechte PA Seite in einem Meter Abstand?

    Was von der 95 dB ist denn Direktschall und was Reflektionsschall? Gelten die 16m denn auch für die rechte Seite (oder war der Abstand anegeben)? Laufen beide Seiten?

    Zitat

    *Auf einer Bühne (normale Holz-Alu-Bühnenelemente) steht ein Becken mit 4x5 Meter (weiß die Maße nicht mehr so genau, aber war schon etwas größer) Grundfläche. Wie hoch darf das Wasser im Becken nach DIN 1055 stehen?
    (ganz fiese Nummer, weil keiner von uns wusste, was genau die DIN 1055 ist...)

    DIN 1055 sind die Lastannahmen.

    Für Wasser im Becken brauche ich keine Annahme, das kann ich direkt berechnen. Aber ich sollte wissen

    - Wie sieht das Becken aus? Rund? Eckig?
    - Eigenlast Becken?
    - Kommen da Leute dazu? Oder andere Lasten?
    - Wie ist die Belastbarkeit der Podeste? (Oder sollte jetzt aus der DIN 1055 geschlossen werden, was die Podeste aushalten, um daraus abzuleiten, was man da an Wasser draufpacken kann? Muss dann dabei berücksichtigt werden, dass Verkehrslasten (Personen) einen dynamischen Anteil haben, der bei einem Wasserbecken vernachlässigbar sein dürfte?)

    Zitat

    *Stahlseil gedreht aus 9 Strängen bestehend aus je 24 Einzellitzen mit einem Durchmesser von 0,4mm² (die Einzellitze). Wie hoch darf maximale Bruchlast bei einer Festigkeit von 1171N/mm² sein?

    Jetzt vermute ich wirklich mal, dass da nicht ordentlich zitiert wurde:

    - Durchmesser in mm² ?
    - Festigkeit von 1171 N/mm² ?
    - vielleicht lieber 9 Litzen a' 24 Einzeldrähte, und wenn ja: Was soll denn das für ein Seil sein?
    - Was soll denn die Formulierung "Wie hoch darf die maximale Bruchlast sein?" Wenn, dann "wie hoch ist die Bruchlast des gesamten Seils" oder so.

    Zitat

    *Was muss der Hersteller einer Traverse an Daten angeben? Nennen Sie mind. 5 Angaben

    Betrachtet man dabei VPLT SR 1.0 als verbindlich? (Wenn ja: Welche Traversen dürfte man noch verwenden? Wenn nein: So konkret wäre das GPSG dann auch wieder nicht. Oder bezieht man sich hier auf DIN 56950?)

  • Lautsprecher auf Windup

    • ADMIN
    • 12. Dezember 2005 um 12:26
    Zitat von "ADMIN"

    um das über die kurze Kante zu kippen, muss man schon statisch (also ohne Schwung) weniger als 200 N (entprechend 20 kg) aufbringen.

    Sorry, Rechenfehler: Es sind etwa 350 N (entsprechend 35 kg)

  • Lautsprecher auf Windup

    • ADMIN
    • 12. Dezember 2005 um 02:46

    Es gibt zwei Arten von Vorschriften: abstrakte und konkrete.

    Ein Beispiel für eine abstrakte Vorschrift wäre §4:

    Zitat von "BGV C1 § 4"

    Standsicherheit und Tragfähigkeit Flächen und Aufbauten müssen so bemessen und beschaffen sein sowie so aufgestellt, unterstützt, ausgesteift, eingehängt und verankert werden, daß sie die bei der vorgesehenen Verwendung anfallenden statischen und dynamischen Lasten aufnehmen und ableiten können.

    Niemand fordert konkret, Stative einzuzäunen, aber bei einer vorgesehenen Verwendung mit alkoholisiertem Publikum fallen nun mal dynamische Lasten in horizontaler Richtung an...

    Und überschlagt das mal kurz: Ein Stativ mit 34 kg Eigenlast bekommt in 3,5m oder 4m Höhe eine Last von 80 kg. Der Schwerpunkt dürfte bei etwa 3 m liegen, um das über die kurze Kante zu kippen, muss man schon statisch (also ohne Schwung) etwa 350 N (entprechend 35 kg) aufbringen. Und 80 kg Box kann auf diesem Fallweg so richtig Schwung holen, wenn das einem auf den Kopf fällt, wird's vielleicht schon wieder billig.

    Eine Box auf 2 m Höhe hat einfach lang nicht dieses Gefährdungspotential, selbst wenn sie umfallen sollte.


    Ein Beispiel für eine konkrete Vorschrift ist das mit den beiden unabhängigen Aufhängungen. Ob eine Schraube am Schwenkbügel das alleine trägt, kann man ja noch diskutieren - da treten auch ganz erhebliche Momente auf. Aber wenn der Bügel zum Lautsprecher gezählt wird (der Scheinwerferbügel gehärt ja auch zum Scheinwerfer...), dann muss eben die TV-Zapfen-Verbindung übersichert werden - Vorschrift ist Vorschrift (und der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Missachtung nicht weit).

    Die nächsten Frage wäre, wie man so etwas sinnvoll sichert. Denn wenn die Box erst mal 'nen Meter in's Safety fällt, dann ist das weitere Verhalten sehr schwer abschätzbar (kippt das Stativ, reisst das Safety, kommt die Box als Einzelteile nach unten...). Von daher würde ich die TV-Zapfen-Verbindung kurz übersichern und mich dann den tatsächlichen Gefährdungen zuwenden.

    (Am Rande noch ein Gedankenspiel für passionierte Wortklauber: Ein Lautsprecher, der auf dem Boden steht, ist ein ortsveränderliches Beschallungsgerät und muss durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein. Können Einrichtungen, die wirkungslos sind (die Box ist ja schon unten...) unabhängig voneinander wirken?)

  • Lautsprecher auf Windup

    • ADMIN
    • 11. Dezember 2005 um 17:08
    Zitat von "Stephan Graeske"

    => Frage 1: Spricht etwas dagegen, eine Meyer Sound CQ (60kg) in einen Schwenkneiger (ca. 10kg) zu montieren...

    Erst mal nicht.

    Aber ist sicher, dass das Teil nicht kippt? (Besoffener rennt dagegen, Wind, jemand zieht am Kabel..)

    Wenn ich richtig informiert bin, dann ist das auch keine C1-Aufhängung, sondern eine D8-Aufbauhilfe. Es darf also nichts über Personen halten. Wenn also das Seil reisst und die ganze Sache nach unten kommt, dann darf keiner so stehen, das er gefährdet wird. (Viereck aus Bauzaun drumrum? dann wäre auch das mit dem Besoffenen geklärt...)

    Zitat

    => Frage 2: Muss der Lautsprecher mit einem Safety am Stativ befestigt werden, oder wird die Box hier nicht als "fliegende Last" nach C1 behandelt.

    Das ist jetzt sehr einfach zu beantworten:

    Zitat von "BGV C1 § 7"

    (6) Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein.

    Der Bügel greift zwar an zwei Stellen an der Box an, aber diese Einrichtungen sind nicht unabhängig voneinander.

    -> Safety

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