Natürlich kann man das verwenden, technisch sollte das kein Problem geben.
Wenn Dir die Software nicht so ganz zusagen sollte, dann könnte man auch Folgendes verwenden:
Natürlich kann man das verwenden, technisch sollte das kein Problem geben.
Wenn Dir die Software nicht so ganz zusagen sollte, dann könnte man auch Folgendes verwenden:
Bevor ich Global Truss kaufen würde, würde ich mir erst vor Verkäufer 'ne Statik vorlegen lassen. Insbesondere die Belastbarkeit der Bolzen kann ich so erst mal nicht nachvollziehen...
Geht es um das einmalige Abstimmen einer Anlage oder um das Einmessen einer Anlage auf den Raum?
Insgesamt würde ich schätzen, dass 20% das Meßsystem und 80% der Bediener und dessen Erfahrung ausmacht...
Zitat von "Oliver"Hattet ihr auch die Konzeptionsprüfung mit dem Open Air Heavy Metal Konzert wo man für 2000 Besucher (1000m²) die Toiletten (Unisex) berechnen musste?
Soll das etwa das primäre Betätigungsfeld der Fachkraft für Veranstaltungstechnik werden ? :roll:
Vermutlich handelt es sich dabei um eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung. (Zumindest in D, in den Staaten könnte es sein, dass man dies eigens in die Bedienungsanleitug schreiben müsste...)
Zitat von "vtsevent"Verträge mit Wettbewerbsschutz sind zwar theoretisch möglich, kosten aber rechtlich viel Geld...
Vorsicht: Es geht hier um Kundenschutz und nicht um Wettbewerbsverbote.
Wettbewerbsverbote (darf während der Vertragslaufzeit und ggf. so und so lange danach nicht für Mitbewerber arbeiten oder als Wettbewerber auftreten) sind möglich, müssen meines Wissens jedoch eigens vergütet werden.
Kundenschutzklauseln unterliegen dieser Einschränkung nicht, man handelt sich da auch keine Probleme wegen Scheinselbständigkeit ein.
Am Rande: Fremde Vertragstexte zu kanibalisieren ist immer auch so 'ne Sache, aber bei den AGBs von vtb2b.de haben wir uns da nicht so... http://www.eqmakler.de/hilfe/ang_abg.html
Warum nicht mieten, zumindest so lange, bis Geld für etwas anständiges da ist?
Zitat von "mringhoff"Aber es ist ja alles am Anfang, die Kunden sollten ja angelockt und nicht durch hohe Gebühren abgeschreckt werden.
Bevor hier der falsche Eindruck entsteht: Die Gebührenfreiheit von Rental-und Gebrauchtgeräte-Angeboten wird auf Dauer bleiben.
1.) Man kauft das, womit man kompatibel zu den anderen ist.
2.) Im unteren und mittleren Preissegment läuft der Wettbewerb über zwei Größen: Belastbarkeit und Preis. Und da die Hersteller/Vertriebe mit dem Preis nicht ganz nach unten können/wollen, schrauben sie die angebliche Belastbarkeit manchmal ein wenig nach oben... :roll:
Für Vergleiche checkt man die Belastungstabellen deswegen mit einem einheitlichen Berechnungsverfahren (beispielsweise ProRigg SUS...). Und wenn da Angaben gefordert werden, die man nicht hat, dann fragt man beim Hersteller/Vertrieb nach.
Ich habe ein Gerät von Norma aus Österreich bei eBay geschossen, das gibt's relativ baugleich auch von LEM und Cauvin Arnoux (ich spekuliere mal, dass letzterer der tatsächliche Hersteller ist...).
Am Rande: Es gibt da bei eBay immer mal wieder günstige Angebote, man muss aber etwas Geduld mitbringen...
Zitat von "4Art"Leider sind die VPLD SR 1/2 nicht mehr abrufbar.
Eben ging's (wieder?)
In der Schweiz gelten ja auch die berufsgenossenschaftlichen Regeln nicht. Von daher muss es nur vernünftig sein. Und hier haben wir ein statisch bestimmtes System, da hätte ich keine Bedenken wegen D8+, auch wenn's Festinstallation ist. (In der Schweiz kann man sich darüber hinwegsetzen, in Deutschland würde ich von D8+ momentan lieber ganz die Finger lassen...)
Und auch von mir die Empfehlung: Lieber einen Motor mit dynamisch selbsthemmenden Getriebe.
Zitat von "mediennutte"vielleicht sollte man einfach in allen betroffenen brettern einen link ganz oben setzen,
Ganz oben ist ein Link, auf allen Seiten...
Zitat von "kater"Mal ne Frage: was passiert mit den Produktbeschreibungen wenn der Artikel Verkauft wurde? Bleiben die irgendwe gespeichert? Ich hatte mal das Problem beim Kauf übers Forum, der Artikel war nicht wie Beschrieben aber das Angebot schon rauseditiert weil ja verkauft ...
Wenn per TAN der Auftrag erteilt wird, dann wird ein sogenanntes Auftragsblatt als PDF erstellt und beiden Vertragspartnern per eMail zugeschickt, ein Kopie bleibt auf dem Server und kann dann später immer wieder eingesehen werden. (Vermutlich werden wir aber dann nach Ablauf der gesetzlichen Verjährung anfangen, rauszulöschen...)
Wenn der Auftrag per Fax erteilt wird, dann muss der Anbieter seine Stückzahl entsprechend reduzieren (gegebenenfalls auf 0), das Angebot ist dann nicht mehr sichtbar, könnte aber über das Administrationstool eingesehen werden. Allerdings können hier die Daten nachträglich verändert werden.
Von daher macht ein Auftrag per TAN Sinn. (Auch deshalb, weil dann die vtb2b.de-AGBs gelten, und die sind ziemlich übersichtlich und beiden Seiten gegenüber fair.)
Am Rande: Was passiert, wenn der Auftrag per TAN just in dem Moment erteilt wird, in dem der Anbieter sein Angebot ändert? Keine Sorge, auch dieser Fall ist bedacht worden, die Bestellung wird dann mit einer Fehlermeldung abgebrochen, man ruft einfach das Angebot erneut auf, und wenn man es immer noch haben möchte, dann bestellt man erneut.
ZitatAnsonsten könnte man mal das Design aufarbeiten
Ja, könnte man. Auf der anderen Seite möchte ich der Werbekundschaft auch nicht die Show stehlen, die bezahlt nämlich die Kosten (Server und Versendung der TANs...)
Zitat von "kater"Wobei ich aber schon auch der Meinung bin dass die Plattform noch lange nicht ideal ist, auch was die Gebührenstruktur angeht ....
1.) Da die Software dieser Plattform selbst geschrieben ist, sind Verbesserungen möglich und Verbesserungsvorschläge erwünscht.
2.) Zur Gebührenstruktur: Seit der Umstellung auf "werbefinanziert" sind die Gebühren eigentlich vernachlässigbar:
- Alle Rental-Angebote sind komplett gebührenfrei
- Alle Gebrauchtgeräte sind komplett gebührenfrei
- Neugeräte liegen üblicherweise zwischen 0,10 Euro und 1,00 Euro, das macht auch keinen arm
- Ausschreibungen kosten pauschal 1,00 Euro, der vor allem als Ernsthaftigkeitsnachweise gedacht ist
- 100 neue Transaktionsnummern kosten 1,00 Euro (bei der Anmeldung gibt's 400 TANs kostenlos...)
1.) Warum das alles?
a) Das PA-Forum basiert auf phpBB. Diese Software ist so, wie sie ist, und sie ist für einen Kleinanzeigenmarkt vergleichsweise ungeeignet. vtb2b.de verwendet eine eigene Software, somit lässt sich das auf die Bedürfnisse anpassen.
b) Die Kleinanzeigenbretter im PA-Forum machen relativ viel Arbeit (alte Angebote rauswerfen, Angebote die nicht den Regeln entsprechen rauswerfen...), und das ist unbezahlte Arbeit, die hier geleistet wird, damit andere ihre Geschäfte machen können. So etwas ist auf Dauer nicht akzeptabel.
2.) Warum diese Zweigleisigkeit?
a) Der Parallelbetrieb von vtb2b.de und PA-Forum ist vorübergehend. Mittelfristig wird alles auf vtb2b.de stattfinden.
b) Für das Einstellen von Angeboten und Ausschreibungen benötigt man TAN-Nummern, diese müssen erst verschickt werden, dazu müssen erst die ANmeldungen hier her...
c) Es liegen keine Erfahrungswerte vor, wie die Software und der Server mit hohem Traffik klarkommen. Von daher würde ich das gerne langsam hochfahren.
3.) Welchen Vorteil hat vtb2b.de für die Anwender, also für Euch?
a) Es können nun ganz problemlos Bilder hochgeladen werden, diese werden auf dem Server gehostet, man braucht sich überhaupt keinen Kopf darum machen, auch nicht über die Auflösung (das wird gegebenenfalls automatisch runterskaliert)
b) Die Suche ist deutlich einfacher und effizienter als im PA-Forum (wobei an einigen Ecken noch gefeilt werden muss...)
c) Es ist sichergestellt, dass die Kontaktdaten verfügbar sind. Es kommt schon ab und an vor, dass hier jemand ein Angebot einstellt, einzige Kontaktmöglichkeit ist die PM, und dann meldet er sich nicht mehr...
d) die Anbieter müssen sich um die Aktualität ihrer Angebote kümmern: Was eingestellt ist, muss verfügbar sein, weil mittels TAN ja ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommen kann. Ich will nicht wissen, wie viel "Leichen" es in den Kleinanzeigenbrettern gibt.
4.) Was ist der strategische Aspekt?
Der ganze B2B-Bereich (nicht nur im Bereich der Veranstaltungstechnik) wird sich innerhalb der nächsten 10 Jahre vollständig in's Internet verlagern. So, wie man heute nichts mehr mit Fernschreiben (Telex, wenn's noch einer kennen sollte...) anfangen kann, wird in 10 Jahren nichts mehr per Fax laufen. (Vermutlich wird's auch keine 10 Jahre mehr dauern...)
Derjenige, der die Plattform dafür bereit stellt, wird sehr großen Einfluss auf die Branche ausüben können. Von daher müsste es der Branche sehr daran gelegen sein, dass sie selbst die Spielregeln einer solchen Plattform bestimmen kann. (Solche Spielregeln wären beispielsweise: Keine Negativ-Auktionen bei Ausschreibungen, Vermeiden des Handels mit Hehlerware, so weit es machbar ist, faires Gebührenmodell...)
Aus diesem Grund wurde die Sache auch als Genossenschaft aufgesetzt, und an dieser Genossenschaft kann sich auch jeder aus der Branche beteiligen (wobei wir die Gesamtzahl der Genossen auf ein angemessenes Maß begrenzen werden, damit das alles noch handhabbar bleibt...). Wer sich dafür interessieren sollte, der möge mal dem Link folgen: http://www.eqmakler.de/genossenschaft/gen_mitglied.html
1.) Ich halte es durchaus für legitim, dass man sich selbst verbessert - und sei es nur bezüglich der Rechtschreibung.
2.) Wenn es denn unbedingt sein muss, dann kann man ja einen Beitrag vollständig oder in den relevanten Teilen zitieren, gegebenenfalls verbunden mit einer Richtigstellung.
3.) Die Diskussion "wie wäre die idelae Forensoftware" braucht hier nicht geführt zu werden. Es wird phpBB "so wie es ist" verwendet.
Wenn jemand noch im Unklaren war, warum man hier nicht alles schreiben darf: darum.
Ob das angesprochene Urteil einem Rechtsmittel standhält, werden wir ja mal sehen...
Der erwähnte Präzedenzfall würde mich interessieren.
Für gewöhnlich ist das so organisiert, dass nicht der mit der meisten Erfahrung verantwortlich ist, sondern
a) im Arbeitsschutz der Arbeitgeber und vom Arbeitgeber beauftragte Personen
b) im Baurecht der Bauherr/Betreiber und von ihm beauftragte Personen.
Der § 13 StGB führt den Terminus der Garantenstellung ein: Durch Unterlassen kann man sich nur dann strafbar machen, wenn man rechtlich dafür einzustehen hat, dass nichts passiert.
Und dann gibt es noch den § 323 c ("unterlassene Hilfeleistung"). Der ist so formuliert, dass erst etwas passiert sein muss, damit man helfen muss. Vorbeugende Gefahrenabwehr ist hier nicht das Schutzziel.
Von daher: Mich würden solche Präzedenzfälle interessieren (und zwar nicht als Fünfzeiler aus der Zeitung, sondern das Urteil und dessen Begründung).
Zitat von "gezz-abba"und ein weiteres im party PA:
http://www.party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?t=41833
vielleicht sollte dieses auch hier festgepinnt werden ADMIN ..