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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Veranstaltung anmelden - neue Gesetze/Verordnungen?

    • ADMIN
    • 5. Dezember 2005 um 22:09

    So, jetzt zäumen wir das Pferd mal von vorne auf...

    1.) Jedes Gebäude hat eine zugelassene Nutzung, die wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt. Andere Nutzungen sind erst mal nicht zugelassen.

    2.) Es besteht die Möglichkeit, eine Nutzungsänderung zu beantragen. Das ist ein ganz normales Baugenehmigungsverfahren, so mit Bauvorlagenberechtigten und so weiter. Das geht auch nicht von heute auf morgen.

    Vorteil: Wenn das Gebäude dann auch als Versammlungsstätte zugelassen ist, dann kann man dort immer wieder Veranstaltungen durchführen.

    3.) Die Bauaufsichtsbehörde kann eine sogenannte Abweichung zulassen (in der MBO 2002 wäre das der § 67). Wenn die Behörde dazu bereit ist, dann geht das auf diese Weise schneller und günstiger.

    4.) In Niedersachsen gibt es inzwischen den § 47:

    http://www.dthg.de/praxis/vstaett/ns/nvstaettvo_ms.pdf

    5.) Alle Pflichten aus dem Baurecht sind zuerst mal Pflichten des Betreibers (Eigentümer, Pächter...). Als Dienstleister schreibt man sicherheitshalber in seine AGBs, dass entsprechende Pflichten zu beachten sind.

    5.) Für den Techniker wird es erst dann wirklich interessant, wenn er zum "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" beauftragt wird.

  • Leuchtmittel für Beamer werden kleiner

    • ADMIN
    • 5. Dezember 2005 um 01:07

    Ich würde hier spontan auf bessere Transmission der Bildwandler tippen.

  • tipps und tricks für veranstaltungen gesucht!!!

    • ADMIN
    • 4. Dezember 2005 um 20:13

    http://www.veranstalterforum.de

  • Markieren von Absturzkanten

    • ADMIN
    • 3. Dezember 2005 um 11:45
    Zitat von "Thomas Koch"

    Nochmal so eine Frage am Rand: Kann man die maximale Personenzahl einer Veranstaltungsstätte, die nur für 200 Personen zugelassen ist umgehen, in dem man Vertreter des Katastrophenschutzes da hat?

    Die Bauaufsichtsbehörde kann Abweichungen zulassen. Welche Auflagen sie damit verbindet, liegt in deren Ermessen.

  • TW-Audio vs. GAE Director

    • ADMIN
    • 3. Dezember 2005 um 11:38
    Zitat von "Elias"

    Übrigens wie währe es mit einer dbmess Niederlassung USA?

    Sobald's die "ANSI 15905 Teil 5" gibt...

  • TW-Audio vs. GAE Director

    • ADMIN
    • 2. Dezember 2005 um 17:58
    Zitat von "Elias"


    Ich lebe nun seit 2 Monaten in den Staaten und muss sagen, dass die Amerikaner gar kein Lowmid-Brett moegen. Die stehen vorallem auf recht grelle Musik. JBL ist hier das meist verbaute System und die EQ Kurven sind mit den Deutschen/Schweizer nicht vergleichbar. Ist immer recht Hoehenbetont.

    Ostküste?

  • Erfahrungen mit der Info-Broschüre

    • ADMIN
    • 1. Dezember 2005 um 23:21

    Die Info-Broschüre ist nun ein halbes Jahr "auf dem Markt". Gibt es Erfahrungen damit - positive oder negative?

  • Fiktives Angebot für VA

    • ADMIN
    • 1. Dezember 2005 um 23:16
    Zitat von "Steffen"

    aber die Technik (selbstverständlich absolut riderkompatibel mit Monitorplatz, Linearray usw. sowie dem entsprechenden Personal) darf dann max. 700 EUR kosten

    Vielleicht muss dem Veranstalter dann mal deutlich vor Augen geführt werden, dass für allen Blödsinn, den die Technik macht, erst mal er voll verantwortlich ist.

  • Wofür sind bei Traversen denn Bolzen und Splinte?

    • ADMIN
    • 1. Dezember 2005 um 23:11

    Nun ja, man kann ja auf den Fotos nicht erkennen, ob die Halbkuppler eine mechanische Funktion haben, oder ob man einfach zu faul war, die wieder einzupacken, oder ob das ein etwas kurioser Potentialausgleich ist.

    Die Frage ist also: Würde das runterkommen, wenn man alle vier Halbkuppler entfernt? Wenn ja, dann mit Firma "Freund und Helfer" wiederkommen und abbauen.

  • Weihnachtsbeleuchtung in einem Einkauf Center

    • ADMIN
    • 1. Dezember 2005 um 22:39

    Die passende Norm ist die DIN VDE 0100 - 718 ("Errichten von Niederspannungsanlagen - Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art: Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen"):

    Zitat von "718.559.4.1.3"

    Freihängende Leuchten über 5 kg Masse in Räumen für Besucher und auf Bühnen sind durch zwei voneinander unabhängige Aufhängevorrichtungen zu sichern. Hierbei muss jede für sich das Gesamtgewicht mit 5facher Sicherheit tragen. Sicherungsseile oder Sicherungsketten gelten als zweite Aufhängung (siehe auch DIN 56950).

    Ein einzelner Kabelbinder macht vielleicht das Gewicht mit 5-facher Sicherheit (es gibt da ja auch stabilere Modelle...), aber üblicherweise sind solche Sachen so aufgehangen, dass noch ein ziemlicher Hebelarm dazukommt, wenn einer ausfällt.

    Von "nicht brennbar" oder "temperaturstabil" schreibt die Norm hier nichts... :roll:

  • Welcher Schalldruck ist nötig ?

    • ADMIN
    • 1. Dezember 2005 um 11:40
    Zitat von "Ton_Opa"

    Deswegen sind auf den meisten Ridern nach wie vor Leistungsangaben zu finden.

    Was aber auch zu seltsamen Ergebnissen führt. Zu was führt ein Wert wie "20 W pro Person" bei einer Veranstaltungsgröße jenseits der 10 000 Leute? :roll:


    Zur eigentlichen Frage:

    1.) Man kann simulieren. Für's Publikum hat man eine bestimmte Fläche, und die muss man "ausleuchten".

    2.) Man kann eine Pseudo-Simulation machen. Unter "Download" gibt's auf der Seite http://www.dbmess.de/ einen kleinen Calculator, mit dem man eher abschätzen als simulieren kann, wo denn der Pegel sein könnte.

    3.) Es interessiert ja nicht nur Mid/Hi.

  • Der PA-Witze Thread

    • ADMIN
    • 1. Dezember 2005 um 11:17

    So, das reicht an schlechten Witzen für diesen Thread, ab sofort bitte nur noch gute.

    Danke.

  • Einpfeif-Philosophie

    • ADMIN
    • 1. Dezember 2005 um 11:15
    Zitat von "mischpultschorsch"

    Richtig. Mit ein Grund, weswegen ich es für sinnvoll erachte, den Monitorsound bei aufgezogenem Frontholz zu machen.

    Das habe ich auch schon andersrum gemacht und dabei gute Ergebnisse erzielt: Erst auf der Bühne dem lokalen Monitortech geholfen, und erst wenn die Gruppe mit dem Sound zufrieden war bin ich dann runter zum FOH und habe dazugezogen.

    Hat beides seine Vor- und Nachteile. Gerade bei Leuten, die nicht so sicher auf der Bühne sind, würde ich dafür sorgen, dass die möglichst schnell ihren Monitor bekommen.

  • Abwälzen & Weitergabe der Stromkosten bei VA ?

    • ADMIN
    • 1. Dezember 2005 um 11:03
    Zitat von "slaytalix"

    Laut Mietvertrag war der Stromverbrauch incl. Auf Grund des "hohen Verbrauchs" will der Bauer eine Nachberechnung, was ich auch nicht verstehe.

    Dann kann man das auf folgende Frage reduzieren: Wollt Ihr noch mal dort hin oder nicht. Wenn nicht - soll er doch toben, einklagen wird er's nicht können. (Ausnahme vielleicht, wenn seine Stromkosten die Miete übersteigen.)

  • Namensänderung Meschi -> Matthias Bremer | EXMS

    • ADMIN
    • 1. Dezember 2005 um 10:48

    Namensänderung Meschi -> Matthias Bremer | EXMS

  • Abwälzen & Weitergabe der Stromkosten bei VA ?

    • ADMIN
    • 30. November 2005 um 00:12

    Da stellen sich doch drei Fragen:

    Wie hoch ist denn der Stromverbrauch? (Lohnt der Streit?)

    Gab's da 'nen Zähler nur für Euch? (Sind die Kosten beweisbar?)

    Wollt Ihr dort mal wieder hin? (Ist es aus übergeordneten Gesichtspunkten klüger, hier nachzugeben?)

  • Frage!!!!

    • ADMIN
    • 30. November 2005 um 00:03

    So, und nun ist gut...

  • Markieren von Absturzkanten

    • ADMIN
    • 29. November 2005 um 23:55

    Werfen wir doch erst mal einen Blick in die BGV C1:

    Zitat von "BGV C1

    Absturzsicherung
    (1) An Arbeitsplätzen, Szenenflächen, Verkehrswegen und Zugängen,
    die an Gefahrbereiche grenzen oder gegenüber angrenzenden
    Flächen höher als 1 m liegen, müssen wirksame Einrichtungen gegen
    Abstürzen von Personen vorhanden sein.
    (2) Lassen sich im Einzelfall aus zwingenden szenischen Gründen
    Einrichtungen nach Absatz 1 nicht verwenden, müssen an deren Stelle
    Einrichtungen zum Auffangen abstürzender Personen vorhanden sein.
    Ist die Verwendung dieser Auffangeinrichtungen an Szenenflächen aus
    zwingenden szenischen Gründen nicht möglich, muß die Absturzkante
    gekennzeichnet und bei allen Beleuchtungsverhältnissen deutlich
    erkennbar sein.
    (3) An Durchgängen in Schutzvorhängen und an Vorbühnenauftritten
    muß durch Warnzeichen auf die Absturzgefahr deutlich erkennbar
    und dauerhaft hingewiesen sein.

    Alles anzeigen

    Es wird also gefordert, dass gekennzeichnet wird, und dass diese Kennzeichnung bei dunkler Beleuchtung (im Extremfall: Notbeleuchtung) zu erkennen ist.

    Weiter im Text:

    Zitat von "BGV C1 § 4"

    Standsicherheit und Tragfähigkeit
    Flächen und Aufbauten müssen so bemessen und beschaffen sein sowie
    so aufgestellt, unterstützt, ausgesteift, eingehängt und verankert werden,
    daß sie die bei der vorgesehenen Verwendung anfallenden statischen
    und dynamischen Lasten aufnehmen und ableiten können. Sie
    müssen auch während des Auf- und Abbaus standsicher und, wenn sie
    betreten werden, tragfähig sein.

    Alles anzeigen

    Nun ist Werkbank nicht gleich Werkbank. Bei den Teilen, die wir früher in der Schule hatten, hätte ich keine Bedenken gehabt, da ein Dutzend Leute drauf rumhüpfen zu lassen. Es gibt aber auch andere Ausführungen...


    Zu Thema Verantwortung: Verantwortung ist grundsätzlich oben angesiedelt und wird gegebenenfalls nach unten deligiert. Wenn also etwas passiert, ist erst einmal der Schulleiter dran. Weist der nach, dass er für solche Sachen eine Lehrer beauftragt hat und dieser auch die nötige Sachkenntnis hat, dann hat dieser Lehrer ein Problem. Wenn der Schulleiter dann noch nachweisen kann, dass er den Lehrer entsprechend beaufsichtigt hat (beispielsweise stichprobenartige Kontrollen, oder Berichte anfertigen und vorlegen lassen), dann hat er Chancen, ganz aus der Haftung rauszukommen. Statt einem Lehrer kann natürlich auch ein externer Dienstleister beauftragt werden.

    An einen Schüler kann eine solche Verantwortung vermutlich gar nicht delegiert werden - und selbst, wenn es theoretisch gehen würde (ohnehin nur bei Volljährungen), kommt es in der Praxis nicht vor. Juristisch hast Du also keine Verantwortung.

    Die Befürchtung, von der Schule zu fliegen, nur weil man die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften durchsetzt, ist ebenfalls völlig unbegründet. Ist juristisch nicht haltbar, wäre vor der Öffentlichkeit auch nicht begründbar.


    Was kann man so tun: GUV C1 (ist im Prinzip das Gleiche wie die BGV C1, gilt aber für die Gemeinden...) ausdrucken

    http://regelwerk.unfallkassen.de/daten/m_uvv/V_C1.pdf

    das da auch ausdrucken:

    http://www.dthg.de/praxis/vstaett/nrw/guk_nrw_7.pdf

    und das da sowieso:

    http://www.dthg.de/praxis/vstaett/nrw/vstaettvo_nrw_r.pdf

    und mal dem Schulleiter zukommen lassen. Wenn dem erst mal klar wird, dass er da in der straf- und zivilrechtlichen Haftung ist...

  • DI-Box, Kaufempfehlung

    • ADMIN
    • 29. November 2005 um 23:13

    Der "VW Käfer" (und läuft und läuft und läuft ....) unter den DI-Boxen ist die DIB-100 von Monacor.

    http://www.monacor.de/de/produktseite_suche.php?artid=2649&spr=DE&typ=full

  • Was zum Poppen...

    • ADMIN
    • 29. November 2005 um 11:19

    Ich bitte, auch im offenen Brett auf einen gewissen Bezug zum Thema dieses Forums zu achten.

    Danke

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