Zitat von "Gerald1"Das ist ja gar kein Ersatz mehr! Das ist ja schon ein Quantensprung!
Also in der Physik sind die Quantensprünge die kleinsten Sprünge überhaupt...
Zitat von "Gerald1"Das ist ja gar kein Ersatz mehr! Das ist ja schon ein Quantensprung!
Also in der Physik sind die Quantensprünge die kleinsten Sprünge überhaupt...
Fernsehteam heisst nicht zwingend "öffentlich-rechtliche Anstalt", das kann auch ein klammer Regionalsender sein.
Bei Podiumsdiskussion stelle ich mir etwas mit Tischen vor. Dort könnte man 'ne Grenzfläche drauflegen, vielleicht kommst Du auch günstig an Schwanenhals-Mics ran.
1.) PSA ist ganz klar Arbeitgeberaufgabe.
2.) Vor etwa 12 Jahren ist mir mal ein Dynacord 24/4/2 inkl.Case auf den Fuß geflogen. Da hätten mir Sicherheitsschuhe einige Tage humpeln erspart.
Es gehört zu den Prinzipien dieses Forums, dass nur das gelöscht wird, was raus muss. In diesem Fall kann's drin bleiben (und soll "nach unten rutschen").
Ich kann jetzt nur über die Vorgänger-Serie sprechen (siehe auch http://www.vtb2b.de/ang_detail.aspx?ID=5
Diese gelten als zuverlässige Arbeitsgeräte, aber nicht gerade als Bass-Wunder. Also in Mehrweg-Anlagen für Mitten und Höhen, für aktive oder passive gefahrene Wedges, aber halt bitte nicht für die Subs...
Manche Pulte haben auch einen PAD-Schalter.
Oder einen weniger empfindlichen Klinken-Eingang, den man bei entsprechender Adaptierung verwenden könnte.
Man kann sich auch ein Pad-Kabel löten...
Vorstand und Aufsichtsrat der Equipmentmakler-Genossenschaft haben beschlossen, die Eintragung der Genossenschaft vorerst nicht weiter zu betreiben. Grund dafür sind die hohen Kosten (sowohl einmalig als auch laufend), die mit einer solchen Eintragung verbunden sind. Die Equipmentmakler-Genossenschaft wird also bis auf weiteres als Innenverhältnis-Genossenschaft weiterbetrieben.
Damit ändert sich die Kostensituation grundlegend, was ermöglicht, vtb2b.de weitgehend werbefinanziert zu betreiben.
Konkret heisst das:
- Auf Provisionen wird komplett verzichtet
- Alle Verkaufsangebote von Gebrauchtgeräten werden völlig gebührenfrei (und werden das auch auf Dauer bleiben)
- Alle Verkaufsangebote von Neugeräten werden deutlich günstiger
(-Alle Rental-Angebote bleiben wie bisher gebührenfrei)
(- Ausschreibungen werden nach wie vor 1,- Euro Gebühr kosten, dieser Euro ist auch als Ernsthaftigkeitsnachweis gedacht...)
- Auf den Seiten http://www.vtb2b.de und http://www.equipmentmakler.de wird Bannerwerbung möglich (im Moment zu sehr günstigen Preisen...)
- Wie jetzt schon bei Rental-Angeboten wird stets die Adresse des Anbieters angezeigt - man kann also Käufer/Mieter vtb2b.de nutzen, ohne angemeldet zu sein.
- Noch in diesem Jahr werden die Kleinanzeigenbretter geschlossen - wenn die jetzige Web-Präsenz den Traffik verkraftet, dann schneller, ansonsten wird noch ein Wechsel auf einen dezidierten Server abgewartet.
Zitat von "Utz Rüscher"Habe ich mal einige Simulationen gemacht um zu schauen welche Charakteristik die M1D eigentlich haben (wie gesagt, es gibt weder Ease Daten, noch Polardiagramme):
http://www.rockservice.de/referenz/0400line/Uebersicht.html
Die Asymmetrie ist schon ganz gut erkennbar (500Hz bis 2kHz).
Wobei jetzt zu überlegen wäre, ob das M1D besonders schlecht oder die Simulation (im Vergleich zu den anderen) besonders ehrlich ist... Die EASE-Daten werden ja nicht von SDA ausgemessen, sondern von den Herstellern - so dass diese an dieser Stelle beliebig schönen könnten.
Eigentlich müsste man die Bananen nebeneinander hängen und ausmessen.
Ja, tragisch.
Wird aber schon hier "diskutiert": http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=45155
Moment mal, es geht ja nicht unbedingt darum, einen Elektro-Installateursbetrieb aufzumachen.
Wenn irgendwo eine elektrotechnische Anlage errichtet wird (bei wörtlicher Auslegung der A3 schon dann, wenn ein Mikrofon mit der Mikrofonleitung verbunden wird...), dann muss dies von oder unter Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen. Dafür muss man aber nicht Meister sein.
Beim Rigging: Sachverständiger musst Du nur sein, wenn Du die 4-Jahres-Prüfungen oder solche Scherze durchführen willst.
Überschlagen wir's mal...
Die schreiben von 2 Beamern, zu deren Gunsten unterstelle ich mal, dass die zusammen 12 000 AnsiLumen machen (jeder könnte ja den halben Screen beleuchten...)
Die Fläche ist 12 m², als effektives Konstrastverhältnis nehmen wir 10. Daraus ergibt sich eine maximale Umgebungshelligkeit von
U = B / (k * A) = 12 000 / (10 * 12) = 100 Lux.
Wenn ich mir die Konstruktion ansehe, die da auf der Webseite zu sehen ist, dann erlaube ich mir Zweifel. Hoffentlich wird wenigstens anständig ballastiert...
Zitat von "Jaiko"Sofern Dr. Hans keine schriftlich Auftragbestätigung bei sich liegen hat, besteht KEIN Kaufvertrag, da kein beidseitiges Einverständnis vorliegt.
Der Online-Shop dürfte Kaufmann sein, somit gilt:
Zitat von "HGB § 362"(1) Geht einem Kaufmann, dessen Gewerbebetrieb die Besorgung von Geschäften für andere mit sich bringt, ein Antrag über die Besorgung solcher Geschäfte von jemand zu, mit dem er in Geschäftsverbindung steht, so ist er verpflichtet, unverzüglich zu antworten; sein Schweigen gilt als Annahme des Antrags. Das gleiche gilt, wenn einem Kaufmann ein Antrag über die Besorgung von Geschäften von jemand zugeht, dem gegenüber er sich zur Besorgung solcher Geschäfte erboten hat.
Am Rande: In AGBs steht eine Menge, was einer juristischen Überprüfung nicht standhält...
Zitat von "mringhoff"Im Rahmen eines ganz normalen Vertragstextes ohne Bezug auf irgendwelche AGB spielt das AGBG naturgemäss erstmal keine Rolle...
Ein Blick in den Gesetzestext belehrt eines Besseren:
Zitat von "AGBG § 1 Begriffsbestimmung"(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
Aller Wahrscheinlichkeit nach ist es ein Standard-Vertrag, welche die Firma mehreren Vertragspartnern vorgelegt hat. Also gilt das AGBG.
Zitat von "slaytalix"Sollte man sich an diesem Dumping beteiligen ?
Das hängt davon ab, wo gerade der Preis ist.
Egal, ob bei solchen Gelegenheiten oder bei anderen: Man sollte vernünftig kalkulieren. Und bei dem Preis, der sich dabei ergibt, sollte man bleiben (es sei denn, die Anforderungen ändern sich).
Das setzt natürlich voraus, dass man seine Finanzen so in Ordnung hält, dass man auch jederzeit auf einen Auftrag verzichten kann. Und das wiederum setzt voraus, dass man vernünftig kalkuliert...
Überschlägig kann man's wie folgt rechnen:
k effektives Kontrastverhältnis (10..20) [dimensionslos]
U Umgebungshelligkeit (1000 bis 50 000 Lux) [in Lux]
A Projektionsfläche (Breite x Höhe) [in m²]
B Lichtstrom des Projektors [in Lumen]
B = U * k * A
Beispiel 1: Projektion im Sonnenlicht (Leute, es ist Hochsommer...), U = 20 000 Lux, Projektionsfläche 8 x 6 m, A = 24 m², und dann geben wir uns mit einem Kontrastverhältnis von 10 zufrieden:
B = 20 000 * 24 * 10 = 9 600 000 Lumen
(bis so ein Projektor auf den Markt kommt, ist vermutlich vorher die Schweiz Weltmeister geworden...)
Beispiel 2: Wir schatten die Leinwand einigermaßen ab, U = 1000 Lux. Und die Projektionsfläche wird 2 x 1,5 m = 3 m²
B = 1000 * 3 * 10 = 30 000 Lumen
Zitat von "Knöppedreher"das stimmt, aber rechne mal dazu das Umgebungslicht!
Das sei in beiden Fällen gleich (gleicher Lichteinfall pro Fläche).
Was Kracky da zitiert hat, ist das AGB-Gesetz. Schauen wir uns das mal genauer an:
Zitat von "AGBG § 3 Überraschende Klauseln "Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
Eine solche Klausel wäre sehr, sehr ungewöhnlich.
Zitat von "AGBG § 4 Vorrang der Individualabrede "Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zitat von "AGBG § 5 Unklarheitenregel "Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
Hier jetzt erst mal ohne Bedeutung, sollte aber immer berücksichtigt werden.
Zitat von "AGBG § 9 Generalklausel "
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
Das ist ganz klar eine unangemessene Benachteiligung.
Zitat von "Markus Staub"Also ich meine man muss sogar die Stative immer in die Bolzen fahren.
Wenn das so stehen bleibt, ja.
Aber man kann so einen Lift ja als reine Aufbauhilfe verwenden, um eine Konstruktion auf die Höhe zu bringen, damit man beispielsweise Trussteile als Fuß drunter montieren kann. So lange da keine drunter steht, muss das auch nicht in die Bolzen, die sind ja meist nicht in der Höhe, die man gerade braucht.
Von daher meine Formulierung "Wenn ein solcher Rahmen auf den Traversenliften stehen bleibt..."
Bevor man da wirklich etwas dazu sagen kann, müsste man die Umgebungsbedingungen klären: Vor allem, auf welche Größe projeziert wird und wie die Umgebungshelligkeit sein wird, aber auch, wie gut die Projektionsfläche reflektiert, wie der Umgebungslichteinfall auf die Projektionsfläche ist, welchen Kontrast das Signal haben wird (bei WM: vermutlich ganz übel...), welcher Kontrast dann vom Zuschauer erwartet wird ...
Man kann auch mit kleinen Beamern einiges bewirken, wenn nur die Fläche klein genug ist: 2000 AnsiLumen auf 1,60 x 1,20 sind so viel wie 50 000 AnsiLumen auf 8 x 6.
Zitat von "PMN-Concepts"Würde das Material zum groben Aufbarbeiten dann noch mal zum Schlosser geben... Kann man auf ne normale Truss Schnellverbinder aufsetzen?
Bitte weder das eine noch das andere.