Zitat von "Akustikfuzzi"Auch eine Partnerfirma darf offiziell keine Mitarbeiter an eine andere Firma ausleihen. Dazu braucht sie eine Erlaubnis vom Arbeitsamt. Ansonsten ist es eine illegale Überlassung von Arbeitnehmern.
Nun ja, Rechtsgrundlage ist das "Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung" (AÜG). Wenn ab und an mal ein Arbeitnehmer für einen Tag bei einer anderen Firma beschäftigt ist, dann ist das nicht gewerbsmäßig.
Ansonsten braucht man
a) keine Erlaubnis vom Arbeitsamt, sondern von der Bundesagentur für Arbeit
b) bei den hier diskutierten Größenordnungen keine Erlaubnis, sondern nur eine Anzeige.
Zitat von "AÜG § 1a"
(1) Keiner Erlaubnis bedarf ein Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten, der zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen an einen Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bis zur Dauer von zwölf Monaten überläßt, wenn er die Überlassung vorher schriftlich der Bundesagentur für Arbeit angezeigt hat.