Zitat von "Drops"Bei uns gibt es diese Beschränkung auch schon in einigen Städten, 85 dB A LMax
Wie soll man da bei einer Strandparty noch vernünftig Sound machen, wenn der Mischplatz etwa 7 Meter vor der Bühne steht????
Wenn es um den Schutz des Publikums geht, ist anerkannte Regel der Technik immer noch die DIN 15905 Teil 5, und dort steht 99 dB Leq(a) am maßgeblichen Immissionsort.
Wenn es weitergehende Einschränkungen gibt, dann soll die Behörde mal argumentieren, welche Erkenntnisquelle sie da zu Rate zieht.
ZitatAm Eingang hing leider KEIN Schild, das der VA keine Verantwortung bei Gehörschäden übernimmt.
Zur Wirksamkeit des Haftungsausschluss siehe das Urteil des LG Trier, vom 29. Oktober 1992 (3 S 191/92 - LG Trier)