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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Bye bye

    • ADMIN
    • 16. August 2005 um 11:55

    Bitte keine Diskussion über andere Foren hier. Wer Werbung dafür machen möchte, bitte im entsprechenden Brett, und ansonsten würde ich hier lieber technische Themen diskutieren.

  • d&b C7 sub "Fehlkonstruktion"

    • ADMIN
    • 16. August 2005 um 11:41
    Zitat von "druid314"

    Oje, da riskiert einer den nächsten Auschluss.... :wink:

    Keineswegs.


    Nochmals für alle, die es immer noch nicht verstanden haben: Hier im Forum hat niemand mit einem Ausschluss zu rechnen, solange er die grundlegenden Regeln des Anstands beachtet.

    (Und selbst dann, wenn man Raveland für den Gipfel der Boxenbaukunst hält - ich finde, das ist schon stark unanständig... - passiert nicht mehr, als dass man zum Party-Forum hinüberkomplimentiert wird.)

  • Was haltet Ihr vom Behringer B 1800

    • ADMIN
    • 16. August 2005 um 01:32

    Hallo DJ Christian,

    1.) Willkommen im Forum

    2.) Dieses Thema bitte in unserem Schwester-Forum diskutieren.

    http://www.party-pa.de/phpBB/

    Danke

  • Welche Endstufe?

    • ADMIN
    • 16. August 2005 um 01:09
    Zitat von "DJ Detto"

    @ALL wenn Ihr schon über wichtige Daten eines AMPS schreibt dann bedenkt bitte den Dämpfungsfaktor. Was nutzt einem die Leistung wenn die nicht zügig rausflutscht :P

    Das ist richtig, wenn auch nur ein Teil der Wahrheit.

    Insgesamt gilt, dass es bei Amps deutliche Klangunterschiede geben kann, da spielen so Sachen wie Dämpfungsfaktor, Slew Rate, Phasenverhalten und so weiter eine Rolle.


    Sobald größere Mengen Lautsprecherleitung dranhängen, verliert der Dämpfungsfaktor der Endstufe schnell an Relevanz: Von daher ist die Kürze der Leitung wichtiger als der Innenwiderstand der Endstufe.


    Jetzt mal nicht dahergelabert, sondern Zahlen auf den Tisch: Eine Endstufe hat bei 4Ohm Last einen Dämpfungsfaktor von sehr mäßigen 100, also ein Innenwiderstand von 0,04 Ohm.

    Jetzt hängen wir da 5m 2,5mm²-Leitung dran, die haben einen Widerstand von etwa 0,08 Ohm.

    Kommen wir auf einen Gesamtwiderstand von 0,12 Ohm, entspricht einem Dämpfungsfaktor von 33,3.

    Jetzt tauschen wir die Endstufe aus gegen ein Modell mit dem Dämpfungsfaktor von hervorragenden 1000, also ein Innenwiderstand von 0,004 Ohm, ergibt an der Leitung ein Gesamtwiderstand von 0,084Ohm, lentspricht einem Dämpfungsfaktor von 47,6.

    Statt der anderen Endstufe kürzen wir nun die Leitung von 5m auf 2m, somit ist der Leitungswiderstand 0,032 Ohm. Gesamtwiderstand 0,072, Dämpfungsfaktor 55,6.

  • x

    • ADMIN
    • 15. August 2005 um 19:42

    Branchenfernsprechbuch und Mundpropaganda. Vor allem letzteres.

    Irgendjemand im Bekanntenkreis die Hochzeit beschallen, gut machen, vernünftig auftreten, Visitenkarten dabei haben (oder Kugelschreiber mit der Telefonnumer und/oder Webadresse drauf...)

  • Traverse an Motorkettenzügen

    • ADMIN
    • 15. August 2005 um 19:34
    Zitat von "SimonFB"

    Da sich beim Verfahren unter der Last keine Personen befinden, wohl aber danach, würden D8+ Züge ausreichen. Ist diese Art von Zügen inzwischen offiziell, oder immer noch ein Entwurf?

    Der SR 2.0 ist offiziell raus. Aber es ist in der Branche eine sehr große Diskussion, wie weit das anerkannt ist, siehe auch den Neuesten ProductionPartner.

    Zitat

    Ich meine gelesen zu haben, dass Systeme die nicht ortsveränderlich sind, immer der BGV C1 entsprechen müssen - ist das korrekt?

    Ja. Das gehört zu den "Ungereimtheiten" des SR 2.0


    Ich würde da einen normalen Theaterzug einbauen lassen. Da ist dann eine Winde am Rand und gut ist.

  • Tips zur Lagersuche

    • ADMIN
    • 15. August 2005 um 19:28
    Zitat von "hell&dunkel"

    Nur so am Rande, wenn ich da drauf komme, kommen die Mods da auch drauf:

    Keine Sorge, da habe ich schon vor ein paar Stunden reagiert...

  • x

    • ADMIN
    • 15. August 2005 um 16:02

    Am Rande: Nach BGB ist Verleihen unentgeltlich, nur für Vermieten gibt's Geld...

  • x

    • ADMIN
    • 15. August 2005 um 12:07

    vielleicht Branchenfernsprechbuch, und ordentliche Webseite.

  • Festigkeitsklassen 12mm-Konusbolzen

    • ADMIN
    • 14. August 2005 um 22:18

    Sehr viele Traversen verwenden Konusverbinder und dabei Konusbolzen mit einem Durchmesser (am dickeren Ende) von 12mm. Dass da bei den Produktionen auch mal Bolzen durcheinanderfliegen, lässt sich leider nicht völlig ausschließen.

    Ich möchte hier eine kurze Übersicht zusammenstellen, welcher Hersteller welche Festigkeitsklasse für seine Bolzen verwendet. Bitte ergänzt Euer Material (die Angaben sollten im Baubuch oder der Statik zu finden sein).

    Für Interessierte: Eine Fesitgkeitsklasse von 5.8 heisst, dass der Werkstoff einer Zugfestigkeit (Bruch) von 500 N/mm² hat und dass die Dehngrenze (aber da beginnt plastische Verformung) bei 80% der Zugfestigkeit liegt, also hier bei 400N/mm².


    Festigkeitsklassen

    Litec (QX30 u.a.) 5.8
    Global Truss 5.6

  • Schalldruck-Kanone

    • ADMIN
    • 14. August 2005 um 18:22

    100 dB im Halbraum, das ist jetzt nicht Euer Ernst, oder? Da kann jedes bessere Horn mehr.

  • Forentreffen in Berlin?

    • ADMIN
    • 14. August 2005 um 18:11

    Termin ist noch nicht abgeklärt.

    Das es ja indoor ist, würde ich gerne noch ein wenig schieben, damit sich nicht alles terminlich "klumpt".

  • Forentreffen in Berlin?

    • ADMIN
    • 14. August 2005 um 14:18
    Zitat von "marcoboy"

    Nun als FOH schlag ich ein Midas Heritage 3000 in der 60ch Version bin schon wieder ganz geil auf das Pult :D bei 260kg netto gewicht mach ich dann von unten nen Foto wenn es die treppen hochgeht :oops:

    Bekommt man nicht um die Ecke.

  • Lautsprecher tester!

    • ADMIN
    • 14. August 2005 um 12:18

    iPod oder ein Billig-Clone dürfte wohl das Sinnvollste sein.


    Noch besser dürfte etwas auf Grundlage eines PDAs sein, das auf vier Kanälen Impedanzmessungen vornimmt. Das funktioniert auch in sehr lauter Umgebung, und man sieht auch schon kleinere Macken am Speaker.

    (Ich hatte mal eine Lieferung von 8 gebrauchten TMS3 durchgemessen, 7 sahen im Bassbereich exakt gleich aus, eine hatte einen kleinen Zacken drin. Aufgeschraubt und festgestellt, dass beide Lautsprecherkörbe gebrochen und die Membran leicht eingerissen war. Vermutlich die Box mal runtergefallen. Gehört hätte man das noch nicht, im Frequenzgang hätte man es auch nicht erkannt, aber der Riss wäre im Laufe der Zeit sicher nicht kleiner geworden...)

  • Schadensersatz abgelehnt

    • ADMIN
    • 14. August 2005 um 12:01
    Zitat von "guma"

    Wahrscheinlich hast Du recht aber man soll ja die Hoffnung nicht aufgeben.

    In der Neufassung der DIN-Norm wird dieser Aspekt wohl stärker betont werden. Grenzwerte wird's dennoch geben.

    Zitat

    Deswegen gibt es ja auch so wenig Betrunkene auf manchen Rockkonzerten :wink:

    Das ist der berühmte Unterschied zwischen Theorie und Praxis...

    Kennt eigentlich jemand Urteile, dass ein Gastwirt deswegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde?

  • Phasenprobleme bei Bassbins

    • ADMIN
    • 14. August 2005 um 01:11

    Ein normales Filter hat pro Ordnung (6dB) im Durchlassbereich eine Phasendrehung von 0°, im Sperrbereich von 90° und an der Trennfrequenz von 45°.

    Ein 24dB-Filter (4. Ordnung) dreht also an der Trennfrequenz um 180°.

    Ein 12dB-Filter (2. Ordnung) dreht an der Trennfrequenz um 90°.


    Der Sinn der überlappenden Frequenzbänder erschließt sich mir aber auch nicht so ganz.

  • Forentreffen in Berlin?

    • ADMIN
    • 14. August 2005 um 00:58

    Auch die Raumgröße legt große Systeme nicht unbedingt nahe...

    Meine Idee wäre ein systematisierter Vergleichstest von Zweiweg-Boxen, Raveland-Liga gegen Anständiges.

  • Schadensersatz abgelehnt

    • ADMIN
    • 13. August 2005 um 14:40

    @ guma

    1.) Natürlich ist das mit den ärztlichen Gutachten schwer mißbrauchsanfällig. (Wobei Eckhard Beste von Hearsafe mir versichert hat, dass man einen Hörschaden nicht wirklich simulieren kann. Bin da noch nicht so ganz überzeugt, aber er kennt sich auf dem Gebiet besser aus als ich).

    2.) Wie hätte die Richterin entschieden, wenn das Gutachten anders ausgefallen wäre? Ich sehe hier nicht unbedingt eine Entscheidung in Richtung "Eigenverantwortung".

    3.) Natürlich darf auch kein Gastwirt alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene ausschenken, siehe §20 GastG

    ibkoeppen

    4.) Schallpegelmesser messen für gewöhnlich nach A-Bewertungskurve, und die hält sich in etwa an den Verlauf des Gefährungspotentials.

    5.) Auch indorr muss es nicht immer zu laut sein, wenn man sich ein wenig Mühe gibt. Auch bei Rockmusik nicht. (Aber Naturschlagzeug mit sehr nahem Publikum (kleine Räume), das funktioniert natürlich nicht.)

    dasich

    6.) Bei einem Zivilprozess haben wir keine Anklage, sondern nur Kläger und Beklagte.

    hp

    7.) Für die Praxis bedeutet das: Wenn der Veranstalter Rechtssicherheit möchte (nicht immer hat man solche Gutachter...), dann sollte er messen lassen, und dann muss sehr gleichmäßig beschallt werden. Da muss man sich ein wenig Mühe geben, aber es ist nicht unmöglich.

  • Schadensersatz abgelehnt

    • ADMIN
    • 13. August 2005 um 01:28

    Wenn es in einem Konzert oder einer Disco zu laut wird, dann kann das zu einer akuten Hörschädigung führen, für die der Geschädigte Schmerzensgeld beanspruchen kann. Das ist seit vielen Jahren Stand der Rechtssprechung. In einem Urteil vom 8. Juli 2005 hat nun das Landgericht Hamburg präzisiert, wo die Grenzen der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters (bzw. Hallen- oder Discothekenbetreibers) liegen (LG HH 318 O 281/02). Dieses Urteil ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert.

    Sachverhalt

    Der Kläger besuchte am 22. August 2001 mit einem Bekannten ein Rockkonzert in einer Hamburger Discothek. Sie hielten sich im hinteren Teil des Raumes auf und hätten während des Konzertes der Vorgruppe und der Hauptgruppe ihre Ohren mit Papiertaschentüchern verstopft, weil sie die Lautstärke der Musik als schmerzhaft empfunden hätten. Nach dem Konzert traten Ohrgeräusche auf.

    Am 24. August 2001 suchte der Kläger einen HNO-Arzt auf, aus dessen Attest hervorgeht, dass eindeutig lärmbedingte Ursachen für die Ohrgeräusche sprächen. Geklagt wurde auf ein Schmerzensgeld von 4500,- Euro sowie die Ersatzverpflichtung für künftige materielle und immaterielle Schäden.

    Soweit also ein völlig gewöhnlicher Gehörschadensprozess.

    Vortrag der Beklagten

    Was die Beklagten vortragen, ist so abenteuerlich, dass ich es hier wörtlich zitieren möchte:

    Zitat

    Die Beklagte zu 1 trägt vor (Discothekenbetreiber, d.Verf): Die von ihr zur Verfügung gestellte, fest installierte Ton- und Lichtanlage sei vor dem Konzert von dem Haustechniker auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft worden. Hierbei sei sichergestellt worden, dass ein Deziberwert von 85 bis kurzzeitig maximal 90 in den Spitzen im streitgegenständlichen Bereich der Konzerthalle bei der Bedienung der Anlage nicht überschritten werden konnte. Allenfalls bei der Hinzufügung zusätzlichen Equipments bestehe die Möglichkeit, dass die Konzertlautstärke einen kritischen Wert von 95 Dezibel oder mehr erreichen könnte. Für das Konzert vom 21. August 2001 sei zusätzliches Equipment nicht angemietet worden. Die Umstände unter denen der Kläger angeblich zu Schaden gekommen sei, seien wegen der fest installierten Anlage reproduzierbar. Messungen des Haustechnikers unter den gleichen Bedingungen wie bei dem Konzert vom 21. August 2001 hätten konstante Werte zwischen 83 und 88 Dezibel ergeben, wobei es nur ganz kurzzeitig für die Dauer von ca. 1 bis 2 Sekunden zu Spitzenwerten von ca. 90 bis 93 Dezibel gekommen sei...

    In der Urteilsbegründung wird dann die Aussage des als Zeugen vornommenen Haustechnikers zitiert, „dass der in der Musikanlage eingabute Limiter nur dem Schutz der Anlage selbst vor Schädigung durch Übersteuerung dient, aber nicht dem Schutz des Konzertpublikums vor übermäßiger oder gesundheitsgefährender Lautstärke durch die Musikdarbietungen dient".

    Das Gutachten

    Da während der Veranstaltung keine Messung durchgeführt wurde, hat das Gericht ein Sachverständigengutachten des Instituts für Schall- und Schwingungstechnik eingeholt. Dieser habe - da sich die Beschallungsanlage in einem unveränderten Zustand befinde - überprüfen können, ob die vom Kläger behaupteten Pegel (110 bis 120 dB, d.Verf) hätten auftreten können. Das Gutachten ist datiert auf den 19. Juli 2004.

    Auch hier sollen Passagen aus dem Urteil wieder wörtlich zitiert werden:

    Zitat

    Der Sachverständige hat durch seine Messungen festgestellt, dass unter Konzertbedingungen bei voll besetzten Konzertsaal der im Höchstfall auf die Konzertbesucher einwirkende Dauerschallpegel sich auf 97 Dezibel beläuft. Dieser Wert liegt unterhalb der Grenzwerte, welche nach den DIN 15905 Teil 5 für Konzerte bei zwei bzw. dreistündiger Dauer eingehalten werden müssen.

    Nach den überzeugenden und von keiner Partei in Abrede gestellten Darlegungen des Sachverständigen in seinem schriftlichen Gutachten gilt dies unabhängig davon, ob die Musiker der Konzertgruppe ihre Signale mit eigenen Vorverstärkern noch verstärken oder nicht. Ferner hat der Sachverständige auch die Erfahrungstatsache berücksichtigt, dass durch Übersteuerung der Musikanlage die optimalen Eingangspegel häufig verstärkt werden, in dem die Werte auf einen höheren Wert einreguliert werden, bei welchem noch keine hörbaren Klangverzerrungen (nicht lineare Verzerrungen) eintreten.

    Bei seiner gerichtlichen Anhörung hat der Sachverständige klargestellt, dass der von ihm ermittelte Dauerschallpegel auch in diesem Fall gilt, weil er eine Übersteuerung im Bereich von +9 Dezibel bis +12 Dezibel bei der Ermittlung des Dauerschallpegels schon mitberücksichtigt hat. Ferner hat er sich durch Ingangsetzen der Musikanlage davon überzeugt, dass durch weitere Verstärkung des Summensignals am Mischpult auf einen Bereich von +15 Dezibel bis +18 Dezibel Klangverzerrungen der Musik deutlich zu hören waren, diese Verzerrungen aber auch schon in dem darunter liegenden Grenzbereich ab einer Idealpegelüberschreitung von mehr als
    12 Dezibel, begonnen hat.

    Das Gericht folgt dem Sachverständigen in seiner Annahme, dass die Anlage während der Konzertdarbietungen nicht in einem Bereich übersteuert worden ist, in welchem Langverzerrungen der Musikdarbietung hörbar geworden wären. Denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass zum Zweck der Beeindruckung des Konzertpublikums mit lauter Musik die Tontechniker des Musigruppe es hingenommen haben könnten, dass die Musikdarbietung in ihrem Klang verzerrt werden würden. Denn dies hätte sicher auch ein durch große Lautstärke der Musik beeindrucktes Konzertpublikum nicht kritiklos hingenommen. Es hätte dem Renommee der Musikgruppen geschadet....

    Anmerkungen zum Urteil

    Zunächst einmal stehen in der Urteilsbegründung durchaus richtige Erkenntnisse. Man orientiert sich am BGH-Urteil und stellt völlig zutreffend fest, dass die DIN 15905 Teil 5 auch in einer Disco gilt. Die Frage, ob eine fortlaufende Messung nötig ist, lässt man audrücklich unbeantwortet, weil ja das Gutachten ergeben hätte, dass überhöhte Pegel ausgeschlossen werden könnten. Auch dieser Sichtweise könnte man sich anschließend, wenn man sich denn dem Gutachten anschließend könnte.

    Dass die Richterin sowie zumindest der Klagevertreter eine von Fachkenntnis völlig unbelastete Sicht der Dinge gehabt haben, kann man ihnen nicht zum Vorwurf machen. Was jeoch der Gutachter - seines Zeichens Dipl-Ing - von sich gibt, ist wirklich drollig: Wenn man mit Sicherheit ausschließen möchte, dass der Dauerschallpegel (Leq) nicht über 97 dB liegen kann, dann dürfte der Maximalpegel (Lmax) nicht über 97 dB liegen. Selbst wenn man nun wegen einer geflogenen Anlage noch 10dB drauf legen könnte, würde das immer noch heißen, dass der Anlagenschutz-Limiter bei 107 dB dicht macht. Das is alles andere als plausibel. Dass eine derartig begrenzte Anlage von gleich zwei Rockbands akzeptiert wird, ist völlig ausgeschlossen. Dass das Gutachten mehrere Jahre nach dem Konzert angefertigt wurde, ergänzt das Bild.

    Auch das, was der als Zeuge gehörte Haustechniker aussagt, ist nur teilweise plausibel: Ich habe noch nie Haustechniker vor einem Konzert mit Schallpegelmesser herumlaufen sehen, um sicherzustellen, dass im streitgegenständlichen Bereich die Anlage nicht zu laut macht. Auch ein Maximalpegel von 88 dB (nur ein bis zwei Sekunden mal über 90 dB) dürfte mit der Realität überhaupt nichts zu tun haben.

    Ganz offensichtlich hat der Klagevertreter keine fachlich kompetente Person hinzugezogen, sonst wären solche Aussagen und erst recht das Gutachten wohl genüsslich auseinander genommen worden.


    Übrig bleibt dann noch als Erkenntnis, dass eine Verantwortung des Veranstalters nicht gegeben ist, wenn die Grenzwerte nach DIN 15905 Teil 5 eingehalten werden.

  • Bye bye

    • ADMIN
    • 12. August 2005 um 12:35
    Zitat von "Kracky"

    wie in einem etwas betagterem Anti Camco Posting von Stefan, das diese uns wie damals mit ihrer Rechtsabteilung drohten, und wir das eigentlich nur durch weitergabe der betreffenden Person abwenden konnten

    Im Detail nicht ganz so: Camco hat uns nicht gedroht, sondern ganz freundlich um die Kontaktdaten von TBF gebeten um ihm dann die rechtliche Situation sehr deutlich vor Augen zu führen.


    Ganz allgemein: Wann wird hier vom Moderator eingegriffen:

    1.) Ganz allgemein wenn es im falschen Brett ist, oder gar im falschen Forum.

    2.) Wenn es nicht den Regeln für das entsprechende Brett entspricht: Also vor allem fehlende Adresse im Warnungen-Brett oder kein Preis im Biete-Brett.

    Punkt 1 und 2 sind also eher die formalen Gründe.

    3.) Wenn es inhaltlich oder von der Formulierung nicht mehr tragbar ist. Das ist immer eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und anderen Grundrechten, und aus wohl einsichtigen Gründen ziehen wir die Grenze in etwa so, wie sie nach Recht und Gesetz gezogen ist. (Den Umstand, dass sich die Hersteller scheuen, hier den großen Knüppel eines Rechtsstreits zu schwingen, nutzen wir ganz schamlos, um noch ein wenig mehr Meinungsfreiheit zuzulassen, als es nach Recht und Gesetz eigentlich vorgesehen wäre...)

    Dort, wo eingegriffen werden muss, sind es meist Formulierungen. Es gehört hier einfach zu den Aufgaben, seine Meinung so zu formulieren, dass niemand beleidigt wird. Wer sich dieser Aufgabe nicht gewachsen fühlt, sollte halt nichts posten. Und die weit überwiegende Zahl der Beiträge (ebenso wie die weit überwiegende Zahl der Nutzer) sind hier auch völlig unproblematisch. Und in den paar Fällen, wo zu vorgerückter Stunde (vielleicht auch schon unter dem Einfluss geistiger Getränke) eine Formulierung mal gründlich misslingt, kann der Mod ja eingreifen. Da macht ja auch keiner ein Drama daraus, solange es sich nicht penetrant wiederholt.

    4.) Inhaltlich nicht tragbare Aussagen (Empfehlungen für irgendwelche Drogen und so) werden meist schon von den Usern in den folgenden Posts entsprechend entgegnet, so dass man es meist drin lassen kann. Was dagegen grundsätzlich rausfliegt, ist die Suche nach gecrackten Software-Produkten und ähnliche Sachen.

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    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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