Beiträge von ADMIN
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Zitat von "hell&dunkel"
Da hilft nur die Haftpflichtversicherung.
Wenn überhaupt... kann ja auch irgendwo grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
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1.) Eigentlich falsches Forum: http://www.veranstalterforum.de
2.) Der Veranstalter hat die Verkehrssicherungspflicht, die wird er nicht durch ein Schild los.
Da er sich hier nicht auf "Regeln der Technik" stützen kann, wird er wohl nicht um eine Gefährdungsanalyse umhin kommen und entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen.
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Zitat von "DasIch"
Problem bei mir jetzt z.B. ich bin Meister für Veranstaltungstechnik. Mir hat man in der Schule über zwei Jahre eingebläut das wir im Zweifelsfall immer mit dran sind wenn was passiert, auch wenn wir in einer anderen Position, in meinem Fall FoH vor Ort anwesend sind.
Begründung: Wir hätten es besser wissen müßen.1.) Darf man erfahren, wo die Ausbildung gemacht wurde?
2.) Strafrechtlich sehe ich da kein Problem: Es gibt zwar das "Begehen durch Unterlassen" (§13 StGB), aber das ist nur dann strafbar, wenn der "Täter" rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg (hier eher Mißerfolg...) nicht eintritt.
Der FOH-Techniker hat nun mal nicht dafür einzustehen, dass die Bühne hält (um jetzt mal willkürlich ein Beispiel zu nehmen...). Um das qualifiziet beurteilen zu können, müsste er ja auch erst mal das Baubuch studieren.
Es gibt wenige Gefährdungen, die man vom FOH aus so erkennen kann, dass man sie qualifiziert beurteilen kann.
(Am Rande: Wenn etwas so böse danebengeht, dass man es nicht mehr mit einer Gefährdung, sondern mit einer Gefahr zu tun hat, dann könnte der §232c StGB greifen (unterlassene Hilfeleistung))
3.) Ein zivilrechtlicher Anspruch würde sich an den Veranstalter und/oder den Inhaber der baurechtlichen Zulassung richten.
Dieser könnte sich dann im Innenverhältnis an seine Erfüllungsgehilfen wenden. Würde er sich an seinen beauftragten Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik wenden, bestehen da durchaus Chancen. Wenn er jetzt aber eine der auftretenden Bands verklagt (die sich dann wiederum im Innenverhältnis an ihren FOH-Techniker wenden könnte...), dann bekommt der Richter allenfalls 'nen Lachanfall.
4.) Fazit: Wenn einem so etwas "eingebläut" wird, dann sollte man nach einem Präzedenzfall fragen. (Muss ja gar nicht aus dem Bereich VA-Technik kommen.)
Oder zumindest sich erläutern lassen, auf welcher Rechtsgrundlage man da "dran" ist.
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1.) Siehe BGI 622
http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgi_622_a05-2004.pdf
2.) Für den C1-Fall (Personen unter Last) höchstens 1/10 der rechnerischen Mindestbruchkraft, also 160 kg für die 6mm-Kette.
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Zitat von "Wurst Werner"
"Oder ob der Lichtmann pervers veranlagt ist... "
Da gehe ich doch mal von aus, sonst würde er ja Ton machen
Zitatesammlung?
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Da hätte man jetzt mal auf das Datum schauen müssen... :wink:
Diese Anregung führte zur Einrichtung des Bretts "Termine"
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Ich könnte das Theaterdock anbieten. Liegt allerdings ein paar Treppen hoch...
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Zitat von "mischpultschorsch"
Interessant wäre jetzt die daraus resultierende und juristisch korrekte Konsequenz, die der Veranstalter (oder wir als Erfüllungsgehilfen) zu ziehen hat, wenn im Wetterbericht aus seriösen Quellen von "Unwettern mit Hagel, Starkregen und Windböen in Orkanstärke" die Rede ist...
Die Verkehrssicherungspflicht und somit die Verantwortung liegt beim Veranstalter (und, so es gibt, den Inhaber der baurechtlichen Zulassung) sowie den (hoffentlich beauftragten) Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik.
1.) Müssen die sich darüber informieren, wie die Wetter-Prognose aussieht? Ja, die Ausrede "haben wir nichts davon gewusst" dürfte wohl kein Richter akzeptieren.
2.) Welche Konsequenzen die daraus schon im Vorfeld zu ziehen haben, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, wie schnell man die Beteiligten (Publikum, Künstler) in eine sichere Umgebung bekommt. Bei kleineren Open-Airs mit den Parkplätzen (oder einer Ausweich-Halle) in unmittelbarer Nähe dürfte es kein Problem sein, die Veranstaltung erst mal durchzuführen und gegebenenfalls abzubrechen.
Bei größeren Sachen dürfte das so einfach nicht gehen. Wenn man nicht absagen möchte, dann sollte man ein ganzes Bündel von Vorkehrungen treffen, damit einem nachher nicht der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit droht:
- Permanente Erfassung der Wetterdaten (insbesondere Windgeschwindigkeit) und Berücksichtigung unterschiedlicher Wetterdienste.
- Wenn es eine Hauptwindrichtung gibt, dann kann man in 10km Entfernung noch mal eine Wetterbeobachtung einrichten, damit man noch mal ein wenig mehr Vorwarnzeit hat. (Bei Orkan haben wir eine Windgeschwindigkeit von rund 40m/s, 10km entsprechend also 250s, also gut 4 Minuten.)
- Klare Notfall-Organisation: Es ist klar, wer die Entscheidung zum Abbruch gibt, der ist permanent erreichbar (und ggf. vertreten), alle Infos laufen dort auf, und wenn die Entscheidung zum Abbruch gegeben ist, dann muss jeder wissen, was zu tun ist (Durchsage, ggf. Rigg runter, Anlage freischalten...)
- ggf. Bühne verstärken. (Vorsicht: Einfach mehr Ballast muss nicht helfen, wenn das Alu diese Kräfte nicht aufnehmen kann)
- ggf. hinter der Bühne Baucontainer aufstellen lassen, damit die Künstler und Mitarbeiter sich und ihr Equipment in Sicherheit bringen können.
- Schutzkleidung für die Beteiligten vorhalten
- ggf. mehr Sanitäter anfordern
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Am Rande: Für Blitzschutz wird 16mm² eingesetzt, damit wird auch das Rigg geerdet, in den meisten Fällen sollte das reíchen.
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Nach DIN 4112 müssen fliegende Bauten bis zu einer Höhe von 5m einen Staudruck von 0,3kN/m² aushalten (Windstärke 9).
Wird mit der "Betriebseinstellungsklausel" gearbeitet, dann immerhin noch 0,15kN/m² (Windstärke 7)
Ein Orkan hat einen Staudruck von mehr als 0,65kN/m², also mehr als das doppelte von dem, was fliegende Bauten abkönnen müssen.
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Zitat von "kater"
Was nehm ich denn am besten als Pipe für oben drauf?
Wenn es wirklich nur symmetrisch je 40 kg auf 2m Länge werden, dann 50mm Alu-Rohr mit 4mm Wandstärke
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Wobei das Ergebnis einer solchen Berechnung oft genug ist, dass es eben nicht geht, weil der Lift nicht beliebig hohe Moment übertragen kann.
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Zitat von "derautor"
Ich war am Freitag auf einem Festival bei Leonberg. Mitten in unserem Auftritt hatte sich urplötzlich ein schweres Gewitter über dem Gelände aufgebaut und entladen. Binnen 5 Minuten haben mit Regen vermengte Orkanböen auf der Bühne alles kurz und klein geschlagen. Das ging dermaßen schnell, dass die Musiker gerade noch ihre Gitarren schnappen und noch etwas Backline in Sicherheit bringen konnten. An ein Herablassen des Dachs war nicht mehr zu denken, zu gefährlich.
Es gibt nach den DIN für fliegende Bauten (4112? Bin gerade unterwegs und habe meine Norm-Taschenbücher nicht dabei...) geringere Werte für den maximalen Staudruck, wenn bei höheren Windstärken der Betrieb eingestellt wird.
Wie man sieht, lehnt man sich damit recht weit aus dem Fenster...
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Theoretisch: Wenn man sich eine Statik rechnen lässt, oder das vielleicht selbst rechnen kann und gewillt ist, der Hersteller-Haftung zu übernehmen...
Praktisch: Nein.
Am Rande: Nicht alles, was mechanisch passt, darf man auch zusammenbauen. Das gilt nicht nur Traversenteile.
Wie oft kommt es vor, dass von verschiedenen Truss-Systemen die Verbinder durcheinanderfliegen. Nun verwendet manche für die Bolzen einen 5.8er-Stahl, und andere einen 10.9. Letzterer hält das doppelte (und muss das auch halten). Was hier im worst case passiert, kann sich wohl jeder ausmalen...
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Ganz abgesehen davon: Haben wir derzeit zu viel Material im Markt oder zu wenig?
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Zitat von "flyingbeats"
Wirklich "totgehängt" oder reicht nicht auch safen?
Laut Vorschrift sind die D8-Züge vollständig aus der Last zu fahren. Hintergrund ist der, dass es zu immens hohen Stoßbelastungen kommen würde, wenn der Zug versagt und die Truss in's Safety fällt. Das muss ja nicht nur das Safety abkönnen, sondern auch die Traverse und alles, was da dran hängt.
Es wäre ja möglich, die Traversen in eine zweite Schlinge zu fahren, und diese dann noch mal eigens zu safen. (Da macht sich dann um die Stoßbelastung keiner Gedanken... :roll: (Ja, ich weiß, Safety ist ordentlich zu dimensionieren, aber das Problem dürften eher die anderen Sachen sein....))
Man kann auch ordentliche Traversenaufnahmen nehmen, das ist auch schonender als "Stahl um die Truss".
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Also, erst mal in's "offene Brett" mit der Geschichte...
zum Thema:
Einen kleinen "Wettbewerb" wird es wieder beim Forumstag Linearraytest II geben, und der besteht daran, gleiche Stücke auf derselben Anlage die gleiche Note zu geben...
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Zitat von "shark150"
Am besten den Kettenzug auch nur zum hochfahren verwenden anschliessend sollte die Truss richtig gehängt werden mit Steels etc.
Da es wohl keine Handkettenzüge nach C1 gibt (ich habe zumindest noch keinen gesehen...), sind es Aufbauhilfen nach D8, und somit muss (nicht "sollte") die Last anschließend totgehängt werden.
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In welches Zelt kannst Du 1to pro Punkt hängen?
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1.) Vorbemerkung, weil ja hier doch nicht nur entsprechend Qualifizierte mitlesen: In einem Zelt hängt man nur an die Punkte etwas, die im Baubuch entsprechend angegeben sind.
2.) Wo haben Motorzüge gegenüber Handzügen Vorteile:
- Wenn an der selben Position mehrmals gefahren wird. Das haben wir im Zelt eher nicht.
- Bei szenischen Bewegungen (und dann mit entsprechender Ausstattung nach C1), auch das ist im Zelt eher selten.
- Wenn viele Motoren gleichzeitig fahren müssen, beispielsweise Rigg an 8 Zügen. (Das sollte man ohnehin nicht tun, und wenn, dann Lastmessung, Gelenkträger, oder sonst etwas, um die Gefahr statisch unbestimmter Systeme zu umgehen)
3.) Wo haben Motoren gegenüber Handzügen Nachteile:
- schwer
- teuer (in der Anschaffung und in der Wartung)
- brauchen Strom. Gerade bei Zeltveranstaltungen ist es nicht ausgeschlossen, dass man zum Aufbau noch keinen Strom oder beim Abbau keinen Strom mehr hat.
Zeitmäßig gibt sich das nicht viel, wenn der Zug pro Veranstaltung nur einmal hoch und einmal wieder runter muss.