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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Interesse an einem Treffen in Norddeutschland ?

    • ADMIN
    • 16. Juni 2005 um 22:13
    Zitat von "Dirk Hahn"

    Ich habe nicht bemerkt, dass Du hier in Osnabrück warst. Ich hätte Dich gerne mal kennen gelernt. Bitte sage mir mal, auf welchem Bild ich Dich sehen kann.

    http://www.sunlight-online.de/neu/index.htm

    3. Reihe, 2. von links, und der Forumsname steht auf dem Sweatshirt...

  • Limiter für "bekloppte DJ´s"

    • ADMIN
    • 16. Juni 2005 um 09:59

    Bei einem normalen Limiter bleibt's gleich laut, wenn man gegen die Limitergrenze fährt. Man kann einen Limiter aber auch so bauen, dass es dann wieder leiser wird. Das "Optimum" finden die Betroffenen dann sehr schnell.

    Leider gibt's das nicht im Handel.

  • Forumstreffen Osnabrück

    • ADMIN
    • 16. Juni 2005 um 00:34

    Auf besonderen Wunsch von Dirk Hahn sei noch mal deutlich herausgestrichen: Einzelne Peaks beim Klirrfaktor liegen an entsprechenden (schmalen) Einbrüchen im Frequenzgang der Grundwelle, nicht an entsprechenden Klirranteilen.

  • Begutachtung der AGB´s durch Euch..bitte um Tipps...

    • ADMIN
    • 16. Juni 2005 um 00:24

    Ich werfe mal folgenden Vorschlag in den Raum:

    Zitat

    Damit wir den Auftrag zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausführen können, müssen vorab einige Punkte geklärt werden.

    Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese allgemeinen Vertragsbedingungen durchzulesen und bei Unklarheiten rechtzeitig nachzufragen.

    Sollten Sie einzelne Punkte nicht einhalten können oder wollen, dann informieren Sie uns baldmöglichst, nach Möglichkeit noch vor Vertragsabschluss, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

    §1 Vertragsabschluss

    Ein Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung unsererseits zustande. Es handelt sich dabei um einen Mietvertrag über das eingesetzte Material und einen Dienstleistungsvertrag über die Arbeit als Discjockey.

    §2 Voraussetzungen

    Wir brauchen am Einsatzort folgende Voraussetzungen:

    - zwei mit jeweils 16A einzeln abgesicherte Stromanschlüsse
    - ein Tisch mit den Mindestmaßen 1,50m Breite und 0,50m Tiefe.
    - zwei Stunden für den Aufbau
    - eine Stunde für den Abbau
    - eine Zufahrtsmöglichkeit zum Veranstaltungsraum

    §3 Verpflegung

    Unsere Kalkulation basiert auf der Annahme, dass wir eine ordentliche Mahlzeit sowie alkoholfreie Getränke gestellt bekommen. Sollte dies nicht möglich sein, so bitten wir, uns rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, damit wir Entsprechendes selbst organisieren. Wir stellen dann eine Pauschale von 20,- Euro in Rechnung.

    §4 Bezahlung

    Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden wir nach Aufbau der Anlage, aber vor Beginn der Veranstaltung bar bezahlt. Wir sind Kleinunternehmer nach §19 UStG und können somit keine Mehrwertsteuer ausweisen.

    §5 Ausfallhonorar

    Unser Vertragspartner kann den Auftrag ohne Angabe von Gründen stornieren. Es gilt dann folgendes Ausfallhonorar als vereinbart:

    Stornierung früher als 10 Tage vor Aufbaubeginn: kein Ausfallhonorar
    Stornierung 5 - 10 Tage vorher: 10 % des vereinbarten Entgelts
    Stornierung 3 - 5 Tage vorher: 20 % des vereinbarten Entgelts
    Stornierung 2 - 3 Tage vorher: 30 % des vereinbarten Entgelts
    Stornierung 24 - 48 Stunden vorher: 50 % des vereinbarten Entgelts
    Stornierung weniger als 24 Stunden vorher: 70 % des vereinbarten Entgelts
    Stornierung nach Aufbaubeginn: 100 % des vereinbarten Entgelts

    (Das vereinbarte Entgelt ist die Summe aus dem Mietpreis und des vereinbarten Arbeitsentgelts.)

    §6 Sicherheit der Veranstaltung

    Unser Vertragspartner haftet dafür, dass der Veranstalter die gesetzlichen Vorschriften und die sich daraus ergebenden Pflichten erfüllt, und ersetzt uns alle Schäden, die aus der Mißachtung solcher Vorschriften und Pflichten entstehen.

    Insbesondere weisen wir auf folgende Pflichten hin:

    a) Für eine Veranstaltung kann eine Genehmigung oder Anzeige erforderlich sein.

    b) Der Raum muss gegenenfalls eine entsprechende baurechtliche Zulassung besitzen. Für bühnentechnische Einrichtungen gibt es zahlreiche Sicherheitsvorschriften

    c) Dem Veranstalter obliegt die Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Publikum und die Arbeitgeberpflichten gegenüber seinen Beschäftigten.

    d) Unsere Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Auf Wunsch vermitteln wir einen Dienstleister, der eine solche Messung normgerecht durchführt.

    e) Der Veranstalter hat die Veranstaltung gegebenenfalls der GEMA zu melden.

    f) Der Veranstalter haftet für die eingebrachten Gegenstände. Zumindest haftet unser Vertragspartner uns für Diebstahl und Beschädigung des gemietete Equipment vom Eintreffen am Veranstaltungsort bis zu dessen Verlassen.

    §7 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung rechtlich unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

    Alles anzeigen

    Zur Begründung:

    1.) Möglichst klar verständlich formulieren. Das potentielle Auftragsnehmer soll ja nicht abgeschreckt werden.

    2.) Nichts regeln, was nicht ohnehin schon so oder so ähnlich durch Gesetzt geregelt ist. Möglichst kurz bleiben.

    3.) Vertragsstrafen bei Nichtbezahlung können nicht durch AGB vereinbart werden.

  • Begutachtung der AGB´s durch Euch..bitte um Tipps...

    • ADMIN
    • 15. Juni 2005 um 23:41

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/agbg/

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hgb/

  • Macht das Sinn oder eher nicht

    • ADMIN
    • 15. Juni 2005 um 23:31
    Zitat von "DJ Detto"

    Danke schon einmal für die Antworten und das der EQ in der Summe liegt kann man nicht ändern (außer neues Pult)

    Wenn der EQ XLR-Verbinder hat (kenne den DOD jetzt nicht....), dann könnte man ihn einfach dazwischenschleifen. Macht sich nicht besonders bezüglich des Rauschabstandes, dürfte aber bei der Anwendung nicht groß auffallen...

  • Begutachtung der AGB´s durch Euch..bitte um Tipps...

    • ADMIN
    • 15. Juni 2005 um 22:41

    Ich würde vorschlagen, an dieser Stelle die Diskussion erst mal abzubrechen, und dann macht jemand einen Entwurf, der da etwas mehr Routine hat...

  • Macht das Sinn oder eher nicht

    • ADMIN
    • 15. Juni 2005 um 22:39
    Zitat von "DJ Detto"

    Macht es sinn, zwischen Pult und Controller noch den EQ zu schalten?

    Ja. Nicht nur wegen des Mikrofons, es besteht auch (eher selten) die Möglichkeit, dass irgendwo im Raum etwas nervt, das hat man mit einem EQ doch schneller weg als mit einem Controller.

  • Brauche Rat will ein 7x7m Traversensystem bauen

    • ADMIN
    • 15. Juni 2005 um 20:36
    Zitat von "Meby"

    Hochklettern wird da sicherlich keiner,

    Theorie und Praxis...

    Glaube mir, die Situation wird kommen.

  • Brauche Rat will ein 7x7m Traversensystem bauen

    • ADMIN
    • 15. Juni 2005 um 19:14

    Da will sicher jemand auch mal hochklettern, um einen Scheinwerfer auszurichten, inkl. dynamischer Last kann man da gleich noch mal 150 - 200 kg dazurechnen.

    Von daher würde ich zu 30er-Viergurt-Truss raten

  • Forentreffen in Berlin?

    • ADMIN
    • 15. Juni 2005 um 19:09

    Wenn's terminlich klappt...

  • Scannerbewegungen

    • ADMIN
    • 15. Juni 2005 um 19:07
    Zitat von "MarcL"

    Ist hierfür (u.a.) das Buch von Michel Ebner "Lichttechnik für Bühne und Disco" geeignet ?

    Nein.

  • Sound egal? Hauptsache laut?

    • ADMIN
    • 15. Juni 2005 um 14:21

    Das wird sich schon wieder einrenken. Entweder freiwillig (http://www.dj-fuehrerschein.com) oder halt per Gesetz.

  • Mikro auf die Stirn kleben ????

    • ADMIN
    • 15. Juni 2005 um 12:56

    Wir kleben sie den Schauspielern lieber auf die Backe, aus optischen Gründen. Rückkopplung ist da ein permanentes Problem, aber es geht auch nur darum, noch ein wenig zu stützen.

  • VT und Frauen??? Studium? Ausbildung? Gar nicht...?

    • ADMIN
    • 15. Juni 2005 um 03:29
    Zitat von "mia"

    naja. also nicht unbedingt das ba-studium, aber ich kann mir eben gut vorstellen am ende irgendwo als tl zu arbeiten.
    taugt das fh-studium da was???

    Als Technischer Leiter brauchst Du einen Meister oder eben einen Dipl-Ing (oder dann Bachelor bzw. Master - ich weiß es nicht) mit entsprechender Anerkennung (Formsache nach 1 Jahr Praxis).

    Da es in Deutschland nur die TFH in Berlin gibt, die diesen Ausbildungsgang anbietet (BA in Karlsruhe ist ein wenig etwas anderes...), erübrigt sich auch die Frage, ob die Titel anerkannt sind...

  • Was tun wenn nicht alle der Band 18 Jahre alt sind???

    • ADMIN
    • 14. Juni 2005 um 23:00

    Steht keine im Gesetz...

  • Was tun wenn nicht alle der Band 18 Jahre alt sind???

    • ADMIN
    • 14. Juni 2005 um 22:47
    Zitat von "§5 [Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen


    "](1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten darf Kindern und Jugendlichen unter sechzehn Jahren nicht und Jugendlichen ab sechzehn Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

    Da muss halt ein Erziehungsberechtiger ran...

  • VT und Frauen??? Studium? Ausbildung? Gar nicht...?

    • ADMIN
    • 14. Juni 2005 um 00:31
    Zitat von "mia"

    (Kommentar: die können keinen LKW laden).

    Für gewöhnlich laden Ingenieure nicht, sie lassen laden...

    Zitat

    Kann mir jemand was zu dem Studium sagen? Also das FH-Studium in Berlin; für die BA in Karlsruhe fehlt mir leider das ABI...

    So ganz ohne (zumindest Fachhochschulreife) wird's auch in Berlin nichts werden. Oder ist das in Karlsruhe so, dass man allgemeine Hochschulreife braucht?

  • VT und Frauen??? Studium? Ausbildung? Gar nicht...?

    • ADMIN
    • 14. Juni 2005 um 00:31
    Zitat von "mia"

    (Kommentar: die können keinen LKW laden).

    Für gewöhnlich laden Ingenieure nicht, sie lassen laden...

    Zitat

    Kann mir jemand was zu dem Studium sagen? Also das FH-Studium in Berlin; für die BA in Karlsruhe fehlt mir leider das ABI...

    So ganz ohne (zumindest Fachhochschulreife) wird's auch in Berlin nichts werden. Oder ist das in Karlsruhe so, dass man allgemeine Hochschulreife braucht?

  • Thema beendet.

    • ADMIN
    • 14. Juni 2005 um 00:26
    Zitat von "Manuela"

    Um Fehlern vorzubeugen erklärt mir bitte mal ein Profi
    wie man mit dem Sennheiser RV55 was anderes mißt als Mist.

    Wir messen dB. Also das wovon hier alle dauernd reden... :D

    Es gibt hier sogar ein dB-m und ein dB-v,
    ebenso noch eine Umschaltung für Effektivwert und eine für Träge.

    Hier also mal ohne Rhode & Schwarz Displays,
    das Sennheiser Röhrenvoltmeter RV55 . Schönes raidertaugliches Equipment 8)

    Ist ja eine hochgeschätzte Firma.
    Aber dB messen und dB von Screens ablesen sind doch grundverschiedene Dinge oder?

    Sorry, ich "stehe gerade auf dem Schlauch": Wo ist das Problem?

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