Nein, die Praxis sieht da aus Sicht des Fragestellers auch nicht anders aus. Da gibt es exakt zwei Möglichkeiten:
1.) Ich möchte da keinen Meister beauftragen. Dann argumentiere ich nicht mit "private Veranstaltung" oder so, sondern schlicht mit "nicht meine Zuständigkeit - Gesetz sieht das eindeutig beim Betreiber".
oder
2.) Aus wohlüberlegtem Sichterheitsbedürfnis oder ähnlichem möchte ich da jemand haben, der sich damit auskennt. Auch dann überlege ich mir nicht, ob ich - weil private Veranstaltung - vielleicht müssen sollte, sondern beauftrage da halt jemand.
Wenn ich irgendwo als Kunde in einer Kneipe bin, dann überlege ich mir auch nicht, mit welchen Gründen ich da keine Hygienekontrolle machen muss, und wenn ich noch so weiß, dass da die örtliche Gewerbeaufsicht schnarcht.