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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Anwesenheit Meister VT

    • ADMIN
    • 5. Februar 2014 um 21:13

    Nein, die Praxis sieht da aus Sicht des Fragestellers auch nicht anders aus. Da gibt es exakt zwei Möglichkeiten:

    1.) Ich möchte da keinen Meister beauftragen. Dann argumentiere ich nicht mit "private Veranstaltung" oder so, sondern schlicht mit "nicht meine Zuständigkeit - Gesetz sieht das eindeutig beim Betreiber".

    oder

    2.) Aus wohlüberlegtem Sichterheitsbedürfnis oder ähnlichem möchte ich da jemand haben, der sich damit auskennt. Auch dann überlege ich mir nicht, ob ich - weil private Veranstaltung - vielleicht müssen sollte, sondern beauftrage da halt jemand.


    Wenn ich irgendwo als Kunde in einer Kneipe bin, dann überlege ich mir auch nicht, mit welchen Gründen ich da keine Hygienekontrolle machen muss, und wenn ich noch so weiß, dass da die örtliche Gewerbeaufsicht schnarcht.

  • Anwesenheit Meister VT

    • ADMIN
    • 5. Februar 2014 um 20:09

    Die erste Frage lautet "wer ist denn der baurechtliche Betreiber des Saals?".

    So, wie sich das mir darstellt, ist der Karnevalsverein der Mieter/Veranstalter. Dann ist der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik nicht sein Problem.

  • Wo liegen die Grenzen?

    • ADMIN
    • 27. Januar 2014 um 19:17
    Zitat von "bassking67"

    Wenn man es genau nimmt, müsste ja jeder Alleinunterhalter, der eine Box auf ein Stativ stellt, einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik dabei haben. Oder gilt der Alleinunterhalter dann als erfahrener Bühnehandwerker nach MVstättV §40 (4)?

    Wenn man es genau nimmt, muss der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik vom Betreiber und nicht vom Künstler (oder einem Technik-Dienstleister) beauftragt werden...

  • PA Forum Anmeldung

    • ADMIN
    • 20. Januar 2014 um 21:26

    Sorry, meine Schuld, hatte die letzten Wochen massiven "Überfluss an Zeitmangel", arbeite gerade die ganzen Verifizierungen ab, Lullus ist vor ein paar Minuten auch im anderen Forum freigeschaltet worden.

  • I don't need that, 2.0

    • ADMIN
    • 27. Dezember 2013 um 20:38
    Zitat von "kob1"

    Stumpfl Rückpro-Tücher bei minus5 und kein Platz zum Aufwärmen. Ab jetzt wird das im Lager zusammen gebaut und ein 19to für den Transport gebucht, zumindest im Winter.

    Grüße

    Stromleitung zum Führerhaus gelegt, dort zwei PAR64 auf Bodenplatten (über die wohlmeinenden Hinweise mit "bei Euch im Laster brennt noch Licht" sieht man mal hinweg), und dann bringt man die Projektionstücher erst mal auf handhabungsfreundliche Temperaturen. Es sei denn, Licht ist bereits komplett auf LED umgestellt.

  • Line Übetrager gesucht

    • ADMIN
    • 23. Dezember 2013 um 21:53
    Zitat von "maccaldres"

    wie wären die auswirkung wenn ich zB bei zwei der Monacor LTR110 Übetrager die asymmetrischen Wirklungen verbinde?

    Die Ausgangswicklung ist nicht niederohmig genug, um die Eingangswicklung treiben zu können. Da kommt zwar schon was raus, der Klang dürfte jedoch deutlich schlechter werden.

    Nimm einfach die asymmetrische Wicklung und lege die auf 2/3 eines XLR und deklariere den zum zweiten Out. Jeder symmetrische Eingang sollte damit zurecht kommen.

  • Theatertechnik gegen hohe Luftfeuchtigkeit schützen

    • ADMIN
    • 9. Dezember 2013 um 21:15

    Auf Rügen waren wir damals vielleicht 300m von der Küstenlinie entfernt, alles outdoor.

    Bewährte Vorgehensweise war: Nichts abdecken, damit die Feuchtigkeit auch wieder raus kann, und alle Geräte durchlaufen lassen, damit die im Standby-Betrieb entstehende Wärme die Feuchtigkeit draußen hält.

  • Bestuhlungspläne - wie genau muss ich mich dran halten?

    • ADMIN
    • 26. November 2013 um 19:21
    Zitat von "skyper"

    Habe aber dennoch die Möglichkeit, bei der Gestaltung eines Kulturzentrums mit zweistelligem Millionenbudget ...
    192 ist die vom Betreiber vorgegebene maximale Nutzerzahl, weil man sich wohl die permanente Anwesenheit einer Flachkraft aus budgetären Gründen ersparen möchte.

    Prioritätensetzung... :roll:

    Für keine 10% der Budgetsumme könnte man sich eine Fachkraft für die nächsten Jahrzehnte fest anstellen.


    Zur eigentlichen Frage: Es steht zwar nirgends im Gesetzestext, aber ich habe noch niemand mit Qualifikation getroffen, welcher der Auslegung "weglassen geht immer" widersprochen hätte.

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • ADMIN
    • 19. November 2013 um 20:41

    Deklinieren wir das doch mal durch.

    Zitat von "MVStättV § 38 (1)"

    Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

    Ok, die Verantwortung liegt erst mal da.

    Zitat von "MVStättV § 40 (1)"

    Die Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik müssen mit den bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen und sonstigen technischen Einrichtungen der Versammlungsstätte vertraut sein und deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, während des Betriebs gewährleisten.

    Ist das eine bühnentechnische oder sonstige technische Einrichtung? Eindeutig ja.

    Funktionsfähigkeit interessiert hier nicht, bleibt die Frage nach der Sicherheit, und zwar der Sicherheit der technischen Einrichtung. Und da sind wir im Bereich einer Auslegungsfrage, da gibt es zwei denkbare Auslegungen, die ich beide nicht ausschließen kann.

    1.) Von der technischen Einrichtung selbst ist ja keine Gefahr ausgegangen. Anders als das Sidefill, das ein Künstler in's Publikum kippt, hat ja weder die Strickleiter noch das Truss jemand verletzt.

    2.) Der Begriff "Sicherheit" ist weit auszulegen und umfasst auch Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht werden. Zumnidest dann, wenn der VfVT damit rechnen musste (spätestens aber der Diskussion hier muss er...).


    Techniker, die nicht gleichzeitig VfVT oder Veranstalter sind, sind nicht in einer Garantenpflicht (es sei denn, durch entsprechende vertragliche Vereinbarung).

  • Sachkundiger für Schallpegelmessung "was bringt's?"

    • ADMIN
    • 16. Oktober 2013 um 20:32
    Zitat von "max kaiser"

    Wie ist es denn umgekehrt? D.h. wenn ich dieses Zertifikat habe, inwiefern kann ich dann verantwortlich gemacht werden
    Ist es wenn ich z.B. bei einer Veranstaltung die 99dB LEQ überschreite dann Vorsatz oder grob Fahrlässig ? (In einer Location in der ich oft arbeite erledigt das schon regelmässig die Backline...)

    Die zivilrechtliche Seite hat Tomy bereits schön auf den Punkt gebracht. Dort wird auch nicht zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterschieden.

    Theretisch gibt es ein Restrisiko im strafrechtlichen Bereich. Mir ist kein Fall bekannt, in dem da irgendwer mal verurteilt wurde (im Raum Freiburg hat es wohl mal ein Ermittelungsverfahren gegeben, das ist aber wohl eingestellt worden), die Staatsanwaltschaften haben da wirklich andere Dinge zu tun und werden quasi immer auf die Möglichkeit zur Zivilklage verweisen.

    Wenn es aber da mal zu einem Verfahren kommt, und auch jemand den ursächlichen Zusammenhang zwischen Konzert und Hörschaden nachweist (Beweiserleichterungen kennt das Strafrecht nicht, sonden "im Zweifel für den Angeklagten"), dann könnte so ein Zertifikat den Unterschied zwischen grober Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz ausmachen.

  • Vergütung der quasi arbeitsfreien Zeit zwischen den Bands

    • ADMIN
    • 16. Oktober 2013 um 20:00
    Zitat von "klauston"

    :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:

    Wie sollen denn Andere von sowas Leben können????

    Jetzt vergessen wir mal nicht ganz, dass die Gewerkschaften derzeit 8,50 Mindestlohn einführen wollen. Als Verbesserung. Und so mancher Azubi verdient mit solchen Stundensätzen bei einer handvoll Jobs jeden Monat deutlich mehr, als er von seinem Ausbildungsbetrieb bekommt.

    Leben und leben lassen - kein Profi bekommt hier ernsthaft Konkurrenz.

  • RAM Audio® Endstufen ab sofort im Vertrieb von Adam Hall

    • ADMIN
    • 8. Oktober 2013 um 20:58

    Auf Wunsch der Firma Adam Hall veröffentliche ich hier die folgende Pressemitteilung:


    Deutschland, Neu-Anspach, September 2013

    Ab sofort vertreibt Adam Hall exklusiv die Produkte des spanischen Endstufen- und DSP-Herstellers RAM Audio® in Deutschland, Österreich, UK, Skandinavien, Polen und Italien.

    Die spanische Firma mit Sitz in Valencia fertigt leistungsstarke und betriebssichere Endstufen für den Installations- und Touring-Bereich, die höchste professionelle Ansprüche erfüllen. Das Vertriebsprogramm von Adam Hall umfasst gegenwärtig die RAM Audio®-Modelle der Serien S, T und W, die mit Schaltnetzteilen in PFC QuantaPulse-Technik für äußerste Zuverlässigkeit und eine konstante, perfekt kontrollierte Stromzufuhr selbst bei schwankender Netzspannung ausgestattet sind.

    Die S-Serie umfasst Stereo-Endstufen mit bis zu 2 x 2.950 Watt Leistung an 2 Ohm und 4-Kanal-Modelle, die pro Kanal maximal 1.480 Watt an 4 Ohm leisten. Die speziell für den Multizonen- und Netzwerkeinsatz konzipierten 4- und 8-Kanal-Endstufen der T-Serie sind auch mit Störmeldekontakten und Ferneinschaltung lieferbar. In der W-Serie sorgt das Power Management System (PMS) für sichere Funktion auch unter extremen Bedingungen; die Kraftpakete mit 2 und 4 Kanälen liefern Leistungen bis zu 2 x 5.900 Watt und 4 x 3.025 Watt an 2 Ohm.

    Für die nahe Zukunft kündigt RAM Audio® die Entwicklung von Amp-Modulen mit digitaler Signalbearbeitung für aktive Lautsprechersysteme an. „Bei Design, Produktion, Vertrieb und Marketing gibt es eine große Synergie zwischen unseren Firmen, von der alle profitieren werden“, so David Arnau, Geschäftsführer von RAM Audio®. „Ich bin sicher, dieses Projekt wird für eine größere Präsenz derzeitiger RAM Audio®-Produkte sorgen und dank der Leistungsfähigkeit von Adam Hall Wege öffnen, neue Produkte schnell und professionell anzubieten.“

    Die Platinen der RAM Audio®-Endstufen sind mit hochwertigen SMD-Bauteilen in modernster Oberflächenmontage-Technik bestückt, die für höchste Produktionsqualität und optimale Klangeigenschaften sorgt. Für eine sichere Funktion sind alle Modelle mit umfangreichen Schutzschaltungen ausgestattet, die Garantiezeit beträgt 5 Jahre.

    „RAM Audio® rundet unsere Produktpalette weiter nach oben ab, und wir dürfen in Zukunft einige neue und innovative Produkte erwarten“, erklärt Markus Jahnel, Geschäftsführer und Vertriebsleiter der Adam Hall GmbH, und bezeichnet die Vertriebsvereinbarung als „logische Konsequenz, da wir seit Jahren mit RAM-Audio als Hersteller unserer sehr zuverlässigen LD Premium-Amps hervorragend kooperieren“.

    Weitere Informationen zu den Produkten von RAM Audio® finden Sie unter:
    http://www.adamhall.com/de/RAM_Audio.htm

  • Sachkundiger für Schallpegelmessung "was bringt's?"

    • ADMIN
    • 8. Oktober 2013 um 20:05

    Vorab die Warnung: Ich bin bei dem Thema befangen...

    Zum Thema: Geschult werden drei Themen:

    1.) DIN 15905-5, also Publikumsschutz. Da gibt es drei Möglichkeiten: a) man hat keine Aufträge dafür - dann braucht man das auch nicht. b) Man hat Aufträge dafür - dann besorgt man sich ein Meßsystem und verpasst dem ganzen Betrieb eine entsprechende Schulung. c) Man hat ganz selten dafür Aufträge, ein eigenes Meßsystem lohnt nicht - dann kann man mit dem Teilnahmezertifikat bei dBmess ein Meßsystem mieten (das geht nämlich nur an geschulte Leute raus).

    2.) Immissionsschutz, also TA Lärm und Behörde. Da arbeitet man mit geeichten Klasse-1-Schallpegelmesser, wenn nicht die Behörde gleich eine zugelassene Meßstelle nach § 26/28 BImSchG verlangt, da ist also die Befähigung nicht das eigentliche Problem, aber ein solches Zertifikat nützt da natürlich eher, als es schadet. Der eigentliche Nutzen liegt hier im vermittelten Know-How, wenn man z.B. weiß, woraus man die Behörde hinweisen kann, damit die großzügigere Werte in die Genehmigung schreiben, und mit welchen Meßgeräten man sie gleich wieder heimschicken kann und so.

    3.) Arbeitsschutz, also LärmVibrationsArbSchV. Auch da geht es eher um das Know-How als um den Schein. Vorsichtig geschätzt 90% aller Betriebsinhaber in der Branche machen sich hier einer Straftat schuldig und handeln sich existenzgefährdende Schadensersatzrisiken ein. Nur weil einem keine BG auf die Zehen tritt, heisst das noch lange nicht, dass man da kein Probem hat.

    Kurz: Es gibt gute Gründe, dass Dein Chef gleich mitkommt...

  • CEE unerklärliches Phänomen

    • ADMIN
    • 1. Oktober 2013 um 19:15

    Miss mal die Dose, an der Du das anschließt...

  • Sicherheit vor/bei/auf Veranstaltungen–Prüfung laut BGV A3

    • ADMIN
    • 9. September 2013 um 20:33
    Zitat von "falcocgn"

    Es geht darum, geltende Gesetze und den Stand der Technik einzuhalten, also rechtskonform zu sein.

    Einerseits ja.

    Auf der anderen Seite: Ich habe jetzt schon "ein paar" Baustellen gesehen, das ganze Spektrum von "tip-top" bis "unter aller Sau". Aber spätestens bei genauem Hinsehen finde ich überall etwas, was nicht vollständig rechtskonform ist. Das hängt natürlich auch damit zusammen, dass diejenigen, welche die Regeln machen, sich nicht unbedingt Gedanken darum machen, wie die sich auch umsetzen lassen (oder bezüglich der Umsetzung den normalen Industriebetrieb vor dem geistigen Auge haben und nicht die Veranstaltungstechnik).


    Nun zu den Prüfungen BGV A3. Sicher ist das sinnvoll. Vorgeschrieben ohnehin.

    Auf der anderen Seite: Ich bekomme ja nicht alles mit, aber ich habe bislang von keinem Fall gehört (geschweige denn selbst erlebt), bei dem Strom in der Veranstaltungstechnik zu einem nennenswerten Problem geführt hat. Und die "nicht nennenswerten Probleme" gehörten in die Liga "Gitarrist bekommt eine gewischt, wenn er mit den Lippen den Mikrofonkorb berührt" (weil Schutzleiter abgeklebt, um Brummschleife zu beseitigen), also so Sachen, wo die Prüfung der Leitung keinen nennenswerten Einfluss auf die Sicherheit hat.

    Das ist jetzt kein Aufruf, das Thema Strom lässig zu sehen. Aber freundlicherweise ist das Vorschriftenwerk so, dass einem der erste Fehler noch verziehen wird (gesundheitlich, nicht rechtlich), und der zweite ist bei den Spannungen, mit denen wir hantieren, für den normal gesunden Menschen im Normalfall nicht lebensbedrohlich.

    Wir haben etliche andere Bereiche, in denen der erste Fehler nicht verziehen wird!

    Beispiele?

    Windlasten. Viele Bühnen sind nicht mal näherungsweise nach Baubuch ballastiert. (Und das letzte Baubuch, das ich in der Hand hatte, wies einen gefährlichen Fehler auf: Der Statiker hatte die Bühne auf Windstärke 6 gerechnet, der Prüfstatiker hatte dann vorsichtshalber nachgerechnet, ob sie abgeplant auch Windstärke 7 aushält, und die Stadt Köln hat dann in die Betriebsbedingungen Windstärke 7 reingeschrieben. Wer sich da auf's Baubuch verlässt und nicht semi-paranoid auch noch die Statik genau ansieht, könnte geradezu in ein Desaster laufen.)

    Und näherungsweise alles, was keine Bühne ist (z.B. FOH-Zelte) ist gleich gar nicht ballastiert.

    Arbeitszeiten. Wie viele Kollegen leben deswegen nicht mehr, weil sie nach einer langen Schicht noch 'nen Laster nach Hause fahren wollten und die Fahrt am nächsten Baum endete?

    Ohne PSA in's Rigg. Auch da haben wir bereits ein paar Todesfälle gehabt.


    Langer Rede kurzer Sinn: Sicherheit beim Strom ist wichtig. Keine Frage. Aber auf der Prioritätenliste stehen da noch eine ganze Reihe Sachen weiter vorne, und bei denen ist die Welt noch lange nicht in Ordnung.

  • Fragen zur Abwicklung von Gast verursachtem Haftpflichtschad

    • ADMIN
    • 4. September 2013 um 20:30
    Zitat von "falcocgn"

    Hallo Sebastian, hier kann die "Weisheit" den Internet echt in die Hose gehen.

    Ersetze mal "kann" durch "wird"...

    Wer's genauer wissen will, der googelt mal den Unterschied zwischen "Gefährdungshaftung" und "Verschuldenshaftung".

    Bleibt noch die Haftung durch geschlossenen Vertrag, da müsste man genauer sehen, was zwischen dem Mischpultbesitzer und dessen Auftraggeber vereinbart wurde.


    Ansonsten mache ich mal hier zu - der Erkenntnisgewinn ist näherungsweise da, wo er auch wäre, würden Juristen über Tontechnik diskutieren.

  • Schallpegel messen, günstig und überzeugend - wie?

    • ADMIN
    • 4. September 2013 um 20:20
    Zitat von "partymucke"

    Noch eine Frage zum Monacor levelmax: kann es sein, dass das teil auch nicht a und c bewertung gleichzeitig kann?

    Ja, das kann sein. Levelmax-1 ist ein System, das "in Anlehnung an DIN 15905-5" misst.

    Das System ist damals für das Projekt DJ-Führerschein entwickelt worden und mit der Vorgabe, dass es preislich unter der damaligen GWG-Grenze von 400,- Euro zu liegen hat. Das erzwingt den einen oder anderen Kompromiss...

    Sofern man die LCpeak von 135 dB auf andere Weise sicherstellt (Limiter, leistungsschwache Anlage) muss man die Einhaltung nicht durch Messung nachweisen.

  • Schallpegel messen, günstig und überzeugend - wie?

    • ADMIN
    • 4. September 2013 um 20:17
    Zitat von "partymucke"


    Edit:

    Kann mir das einer erklären? Danke. Das würde ja doch bedeuten, dass ich zwei Messsysteme brauche.

    Das bezieht sich auf die alte Fassung der Norm, seit 2007 gilt das nicht mehr. (Das klärt jetzt auch, wie lange ich nicht mehr dazu gekommen bin, diese Seite zu überarbeiten...)

  • Bühnenhöhe und Absturzsicherung - jetzt mal Fakten bitte!

    • ADMIN
    • 21. August 2013 um 19:12

    Klare Fragen sind in der Regel Voraussetzung für klare Antworten...


    Aus den bislang gelesenen Aussagen würde ich zusammenreimen: Besucher betreten Podeste - ist § 11 anzuwenden? Antwort darauf wäre: ja.

  • I don't need that, 2.0

    • ADMIN
    • 5. August 2013 um 19:50
    Zitat von "zegi"

    Das genannte Beispiel ist wirklich eine Farce...

    Wenn man gerade nichts zu tun hat, kann man das ja mal nebst ergänzenden Erläuterungen an die jeweilige Opposition weiterleiten. Die sind ja explizit dafür da, der Verwaltung bei Bedarf auf die Finger zu hauen - aber dafür müssen die davon auch erst mal erfahren.

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