Ich glaube, das ist jetzt hier zu Genüge diskutiert worden...
Beiträge von ADMIN
-
-
Ich habe mir das gerade mal angesehen...
Postingrang kennt man ja aus anderen Foren. Aber Straflevel? Was hat man denn da zu befürchten?
-
Zitat von "Johnny"
Hier steht einiges zu dem Thema unter Berücksichtigung des BGH-Urteils aus dem letzten Jahr.
Zu der Richtigstellung der GEMA in diesem Text: Das Urteil ist genauso auf die GEMA und nicht nur auf die VG Wort anwendbar.
Der BGH stellt fest, dass nur "normales Käuferverhalten" zu dulden ist. Das heisst: Selbst wenn der Kontrolleur Eintritt bezahlt hat, besteht keine Verpflichtung, ihm Einsicht in die CD-Sammlung zu gewähren - es sei denn, man lsst jeden stöbern...
Einfach mal das Urteil lesen:
http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php
Suche nach I ZR 187/01
-
Zitat von "FOCUTEC"
In einem Forumsbeitrag habe ich gelesen, dass ein Beamer mindestens ein Kontrastverhältnis von 2000:1 haben sollte.
Der Konstrast bemisst sich in der Realität aus der Umgebungshelligkeit. Gerade bei "Tageslicht" ist der Unterschied zwischen 200:1 und 2000:1 vernachlässigbar...
-
Würde ich davon abhängig machen, in wieweit Du langfristig von deren Wohlwollen abhängig bist.
Woraus sollte sich eine entsprechende Rechtspflicht denn ergeben?
-
Zitat von "TomyN"
lieber Admin, kannst du mir mal auf die Sprünge helfen, denn mir fällt gerade (für die normale Überprüfung von PA Setups vor nem Auftritt) keine so richtige MehrMikrofongleichzeitigAnwendung ein.
Stellen wir mal je ein Mic vor das linke und das rechte Stack, dann eines vor den FOH, und dann haben wir noch ein Delay-System, da kommt auch noch mal ein Mic hin. Das müssen ja keine teuren Systeme sein, da reicht ein Behringer- oder Monacor-Teil, man kann das ja auch kompensieren.
Nun fahren wir einen kurzen Sweep. Wenn es keine raumakustischen Präzisionsmessungen sein sollen, dann sollte man mit 0,3 sek hinkommen, man möchte die Kollegen ja nicht unnötig lange nerven. Dann schaut man sich in aller Ruhe die Ergebnisse an, entschließt sich, am EQ einzugreifen, oder auch, es sein zu lassen, stellt die Delay-Zeit ein, ist vielelicht bei unbekannten Anlagen mal neugierig und betrachtet die Verzerrungen, und nach vielleicht fünf bis zehn Minuten fährt man zur Kontrolle einen zweiten Sweep.
Wenn man die Mics entsprechend plaziert, dann kann man sie während der Veranstaltung am Platze lassen, das Ergebnis am RTA ansehen, vielleicht sogar mal in einer Spielpause einen kurzen Sweep senden (der dann vielleicht noch ein wenig kürzer ist...)
-
Zitat von "ProSound"
Habe eine Fireface von RME und ein entsprechendes Laptop..
Bei so einem Interface würde ich dann schon zu einer Software greifen, die mehr als 2 Kanäle kann. Beispielsweise http://www.easera.de
-
Zitat von "C4"
password wird geändert. danke für deinen hinweiß, würde mich nur interessieren wie das passiert ist, wenn du mir da jmd helfen kann.
In dem Link war die Session-ID mit drin. Solange die Session gelaufen ist (jetzt nicht mehr...), war man mit Aufruf des Links sozusagen angemeldet. Ist ein Schwachpunkt von dem System, wenn man das mit Links macht, die die Session-ID enthalten, dann prüft man bei jedem Aufruf gegen IP ab. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Die Software, an der ich gerade dran bin (Details, wenn's fertig ist...) wird da doch deutlich sicherer werden... :wink:
-
Auf der Hardware kann man ja 'nen Aufkleber drüber machen.
Und auf der Software steht ohnehin dBmess Disco.
-
Zitat von "4Art"
Kennt jemand die Moncor-Lösung? Die scheint ja irgendwie auch Standalone einsetzbar zu sein.
Als Standallone macht das den A-bwerteten Momentanwert, im Prinzip also das, was ein Hand-Schallpegelmesser auch kann, aber halt nicht auf C umschaltbar, dafür mit Netzteil und abgesetztem Mic.
Leq geht nur mit angeschlossenem Rechner, dafür wird dann gleich alles protokolliert.
Preis 2240: 1282,- Euro zzgl.
-
Vielleicht geht der Link besser: http://www.musik-produktiv.de/shop2/shop04.asp?artnr=2908004&sid=!18121995&quelle=volltext
ZitatDas digitale Schallpegelmeßgerät mit Schreiberausgang ist das ideale Werkzeug für jede Open-Air- bzw. Zeltbeschallung. Wenn der böse Nachbar sich beschwert, kann man gleich an Ort und Stelle beweisen, daß man doch nicht zu laut aufgedreht hat.
Nach allen gängigen Vorschriften muss man Leq messen (TA Lärm, BGV B3, DIN 15905 Teil 5). Das kann man mit diesem Gerät aber nicht...
Zitat• Einfache Messung des Durchschnittschallpegels für einen Vergleich mit den Richtwerten der VBG 121 und VBG 100
Die VBG 121 ist zum 1. Januar 1990 durch die VBG B3 ersetzt worden...
ZitatDie untere Hörschwelle beträgt definitiv 0 Dezibel (dB)
So so, bei allen Frequenzen? :roll:
4Art: Was Du brauchst ist ein integrierender Schallpegelmesser. Also beispielsweise so etwas: http://www.bksv.com/pdf/Bp2019.pdf
Oder es wird ein PC-System: http://www.monacor.de/de/produktseite_suche.php?artid=5632&spr=DE&typ=full
-
Zitat von "RocknRob"
Zu dem link: Ich wusste doch nicht, dass im Einsteigerforum Stadionbeschaller der Maßstab sind. Da halt ich mich dann doch raus.1.) Es ging darum, ob Hörner massiv entzerrt werden müssen. Müssen sie nicht.
2.) Es wäre falsch F1 ausschließlich in der Stadion-Beschallung zu verorten:
-
Zitat von "RocknRob"
Jedes Horn hat einen derart verbogenen Frequenzgang, dass intensives Equalizing nötig ist.
Hallo Rob, beschäftige Dich mal bitte mit Tony Andrews ( http://www.funktion-one.com/main.htm ) und dann mit Dieter Nuhr...
-
Zitat von "Manuela"
wir können die "Kleinen" nur drücken sogut es geht, zB mit Angeboten wo sie nicht mithalten können, eine andere Methode der Korrektur gibts leider nicht. Ich seh es nur realistisch.
Da gibt es die große Firma. Die zahlt Miete für ihr Lager, Unterhalt für ihre Fahrzeuge, die Leute wollen bezahlt werden, und der Chef muss auch von was leben.
Und da gibt es den Hobbykistenschlepper, der lagert bei Papi in der Garage und nutzt dessen Transporter, weil Handwerker am Wochenende nicht arbeiten, arbeiten tun seine Kumpels für "frei saufen", und er muss keine Familie ernähren, die Familie ernährt ihn.
Und nun will die große Firma den Hobbykistenschlepper mit Dumping aus dem Markt drängen. Sehr erfolgsversprechend... :roll:
Die Firma Midas versucht ja auch nicht, die Firma Behringer aus dem Markt zu dumpen. Man besinnt sich auf seine Stärken (Qualität, Image) und verfährt nach dem Motto "leben und leben lassen".
Wenn man es nötig hat, Mitbewerber klein zu halten, dann sollte man das mit Qualität und Sicherheit tun. Einfach mal dem Veranstalter stecken, wer in der Haftung ist, und dass er bei manchen Firmen schon grob fahrlässig handelt, wenn er die überhaupt nur beauftragt...
Qureverweis: http://www.paforum.de/phpBB/viewforum.php?f=56
-
1.) Hallvernichter als 19"-Gerät gibt es nicht. Kann es auch nicht geben.
2.) Hall entsteht dadurch, dass Energie in den Raumgebracht wird, und weniger Hall geht nur dadurch, dass man diese Energie wieder raus bekommt, also Absorber, und zwar möglichst an den Stellen im Bereich des Direktschalls, alternativ der ersten Reflektion.
3.) Publikum ist auch ein Absorber. Also Lautsprecher entsprechend ausrichten.
-
In den zulässigen Spannungen (DIN 4113) sind die nötigen Sicherheitsfaktoren schon drin.
-
Zitat von "ADMIN"
Ideen...
Ok, das muss wohl noch mal erläutert werden...
Zitat1.) Es gibt hier in der Republik einen ganzen Haufen Hallen, und es gibt einen Haufen Holz. Warum muss eigentlich das Holz dauernd auf- und abgebaut werden?
Denken wir mal 10 Jahre weiter.
a) Die Transportkosten werden deutlich höher sein (Ölpreis, Maut...)
b) Die Schallpegelbeschränkungen werden relevanter werden:
ba) Der Publikumsschutz (DIN 15905 Teil 5) erzwingt einer gleichmäßige Beschallung -> geflogene Systeme.
bb) Bezüglich TA Lärm kann ich noch nicht abschätzen, ob sich die Branche der Rechtslage oder die Rechtslage der Branche anpassen wird. Wenn man jedoch die TA Lärm buchstabengetreu auslegt, dann wären mindestens 9 von 10 Open-Ait-Veranstaltungen nicht möglich. Von daher liegt es im Bereich des Möglichen, dass Open-Ait-Veranstaltungen deutlich weniger werden.
c) § 38.5 MVStättV erzwingt eigentlich einen Meister, der von der Halle gestellt wird, weil vom Veranstalter gestelltes Personal nur in Ausnahmefällen mit den Gegebenheiten ausreichend vertraut gemacht werden kann. ("Vertraut" würde hier nicht heissen, dass man ihm mal den Schalter zur Entrauchung gezeigt hat, sondern dass der Betroffene im Gefahrenfall sourverän eine Evakuierung leitet.)
Diese Punkte richtig durchdacht, braucht es auch keinen Hellseher mehr, um abzusehen, in welche Richtung das sich bewegen wird:
a) Die Vermieter haben ihre festen Hallen, und dort bleibt das Holz hängen und die Pulte stehen. Das hat für alle Beteiligten große Vorteile:
aa) Die Vermieter haben verlässliche Einnahmen.
ab) Die Bands brauchen nicht mehr "kein Selbstbau" auf ihre Rider schreiben: Es wird bekannt sein, welches Material in welcher Halle steht, und ob es da klingt oder nicht. Und dann entscheidet man, ob man da spielen möchte oder nicht.
ac) die Beschäftigten: erträglichere Arbeitszeiten
ad) besserer Sound, weil man genügend Zeit hat, und der Aufwand auch lohnt, das richtig zu machen.
b) Wo bleiben die Arbeitsplätze? Wenn das mit den Arbeitszeiten ernst genommen wird, dann wird das nicht weniger. Allerdings weniger Überstunden und weniger "Heben und Tragen".
Jetzt sind wir aber nicht 10 Jahre weiter. Aber wer hindert einen daran, wen Weg, den man ohnehin gehen wird, bereits jetzt ein wenig zu beschreiten?
-
Von einer feindlichen Übernahme spricht man dann, wenn es gegen den Willen des Managements passiert. Das ist bei einem Einzelkaufmann oder Ein-Mann-GmbH schon deshalb unmöglich, weil dem der Laden bzw. die Anteile gehören.
-
Hat für Sprachbeschallung bis zu einer gewissen Größenordnung seine Berechtigung, aber für Musik-Beschallung bei 300 Köpfen ist eher ein 3-Weg-System gefragt.
-
Knickung nach dem Omega-Verfahren, da kommt eine Spannung raus, Windlasten wie Steckenlast berechnen, aus der Biegung wird auch eine Spannung berechnet, beide Spannungen addiert sollten unter der zulässigen Spannung des Alus liegen.