Auch wenn man die Kosten und den Aufwand einer Zivilklage scheut:
1.) Entsprechende Beurteilung nicht vergessen.
2.) Man könnte ja mal die zuständige Staatsanwaltschaft in Kenntnis setzen.
Am Rande: Man kann zwar die Garantie ausschließen, aber wenn das Gerät bei Übergabe schon defekt ist (und nicht als Defektgerät deklariert wurde), dann hat er das natürlich zurückzunehmen.