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  1. PA-Forum
  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Unterschied zwischen VCA-gruppe und Subgruppe

    • ADMIN
    • 12. Dezember 2004 um 10:27

    Hallo Dominik,

    nachdem Du neu hier im Forum angemeldet bist, einige Sätze zur Erläuterung:

    1.) Allein in "Mischpulte und Effekte" wurden schon 1562 Themen diskutiert. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass zumindest Teile Deiner Frage schon mal besprochen wurden.

    Oben findest Du den Link auf die Suchen-Funktion. Damit hättest Du die folgende Diskussion finden können:

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=22504&highlight=vca


    2.) Es gibt eine Seite namens Google (http://www.google.de), über die findet man recht schnell die folgende Seite: http://www.audioexport.de/live/digico_7038_DEU_AE.html


    Sei uns bitte nicht böse, aber die Zielgruppe dieses Forums (im Allgemeinen und dieses Bretts im Speziellen) macht den Job schon ein paar Jahre. Wir würden uns gerne auf diejenigen Fragen konzentrieren, die für uns von Interesse sind. (Ein Thread bezüglich Midas XL4 und Digico D5 möchte man aber auch nicht gerade in's Einsteigerbrett verschieben...). Da der Kauf eines Pultes in dieser Liga ja wohl nicht akut ansteht (Heisenberg-Gymnasium ist doch richtig, oder?), ist es zumindest nicht völlig verkehrt, bei solchen Themen erst mal nur mitzulesen. (Das gilt jetzt für jeden in dieser Liga!)

    Am Rande: Dieses Forum finanziert sich u.a. durch den Verkauf von Fachbüchern... http://www.paforum.de/buecher_pa.html

  • Wieviel Personen je Quadratmeter m²?

    • ADMIN
    • 11. Dezember 2004 um 00:25
    Zitat von "hausi"

    laut dem buch "all area access" (produktionsleitung in der veranstaltungsbranche) 2-4pers./m² stehend!

    Über dieses Buch gibt es ja sehr unterschiedliche Meinungen, wie man ja beispielsweise bei http://www.amazon.de sehen kann...

  • Bandname: Patent und Marke

    • ADMIN
    • 11. Dezember 2004 um 00:23
    Zitat von "Jeremy"

    "Müssen" müssen die strenggenommen garnichts. Die haben den Namen eingetragen, Ihr habt es nicht. Das bringt Euch definitionsgemäß in die schwächere Position.

    1.) Markenrecht gehört mit zu den heikelsten Feldern überhaupt.

    2.) Die Eintragung in's Markenregister ist ziemlich freiwillig. Eine Marke wird durch ihre Verwendung monopolisiert, wer sie zuerst verwendet, der hat (zunächst mal) "gewonnen".

    3.) Im konkreten Fall würde ich so vorgehen: Mal ganz nett anfragen, wie lange es denn die Band so gibt. Wenn Ihr früher dran seit: schön. Wenn nicht: eher unschön...

    4.) Solange es um zwei vergleichsweise unbekannte Marken geht, gewinnt der mit den älteren Rechten. Eine sehr bekannte Marke kann dagegen auch ältere Rechte ausstechen (siehe ein Münchner Nachrichtenmagazin...)

  • Bandname: Patent und Marke

    • ADMIN
    • 11. Dezember 2004 um 00:23
    Zitat von "Jeremy"

    "Müssen" müssen die strenggenommen garnichts. Die haben den Namen eingetragen, Ihr habt es nicht. Das bringt Euch definitionsgemäß in die schwächere Position.

    1.) Markenrecht gehört mit zu den heikelsten Feldern überhaupt.

    2.) Die Eintragung in's Markenregister ist ziemlich freiwillig. Eine Marke wird durch ihre Verwendung monopolisiert, wer sie zuerst verwendet, der hat (zunächst mal) "gewonnen".

    3.) Im konkreten Fall würde ich so vorgehen: Mal ganz nett anfragen, wie lange es denn die Band so gibt. Wenn Ihr früher dran seit: schön. Wenn nicht: eher unschön...

    4.) Solange es um zwei vergleichsweise unbekannte Marken geht, gewinnt der mit den älteren Rechten. Eine sehr bekannte Marke kann dagegen auch ältere Rechte ausstechen (siehe ein Münchner Nachrichtenmagazin...)

  • Gerichtsurteil zum Thema Lärm

    • ADMIN
    • 11. Dezember 2004 um 00:03
    Zitat von "treibsand"

    Wenn mich der Veranstalter also das nächste mal auf zu Laut aufmerksam macht, bin ich dann gleich automatisch der Alleinschuldige ??
    Muß er das vor Zeugen oder schriftlich ??

    Wenn der Veranstalter so eine Anweisung beweisen kann, dann bekommt er Dich zumindest im sogenannten Innenverhältnis, er kann sich also die Schmerzensgeldzahlungen bei Dir wiederholen.

  • Gerichtsurteil zum Thema Lärm

    • ADMIN
    • 10. Dezember 2004 um 23:59
    Zitat von "Seven"

    Mal was anderes.
    Wer garantiert denn, dass bei einer Pegelbegrenzung auf xy db keine Schädigungen mehr auftreten?

    Was ist wenn jemand einen Tinnitus erleidet, und die Pegelgrenze von xy wurde beachtet? Kann das "Opfer" dann nicht klagen? Denn "relativ" laut war es ja trotzdem.

    1.) Das garantiert keiner. Gerade Konzertbesuch nach lautem Arbeitstag, da sind 99 dB eher schon zu viel.

    2.) Doch, klagen kann das Opfer dann schon, aber halt ohne die Beweiserleichterung. Das ist nun mal recht aussichtslos...

  • Gerichtsurteil zum Thema Lärm

    • ADMIN
    • 10. Dezember 2004 um 23:56
    Zitat von "HippeliPA"

    Das mit dem Berechnen des Pegels ist so schon richtig. Aber das Rechnen ist leider auch nicht die stärke der Richter. Sonst würde man evtl. darauf kommen das nur eine von mehreren Tausend klagt. Alleine der Umstand das die anderen das überlebt haben sollte einen zu Denken geben.

    1.) Solche Schäden enden sehr selten in einer Schadensersatzklage, weil sehr wenige Geschädigte wissen, dass da was zu holen ist.

    2.) Je nach Empfindlichkeit des Gehörs, Vorschädigung, etc. fällt die Schädigung sehr unterschiedlich aus. Es bekommt ja auch nicht jeder Raucher Lungenkrebs.

  • Gerichtsurteil zum Thema Lärm

    • ADMIN
    • 10. Dezember 2004 um 23:53
    Zitat von "HippeliPA"

    Wie genau stellt ihr euch denn diese Messung vor? Um wirklich später vor Gericht etwas in der Hand zu haben müsst man ja schon über jeden Kopf ein Micro aufhängen. Klasse Sache. Das nehmen wir dann noch auf, um später festzustellen, das die Mädels lauter kreischen als die PA.

    Diese Urteile sind für mein Rechtsempfinden höchst fraglich. Ich dachte eigentlich, das man in Deutschland jemanden die Schuld beweisen muss, bevor man Ihn verknacken kann. So sollte jeder der später auf Tinitus klagen will, sein Messystem am besten selbst mitbringen, fertig.

    1.) Wie die Messung abzulaufen hat, ist in der DIN 15905 Teil 5 sehr präzise geregelt.

    2.) Wenn man das richtig macht, gehen die kreischenden Mädels nur sehr marginal in die Messung ein.

    3.) Prinzipiell ist man auch hier im Bereich des Zivilrechts, der Kläger muss also beweisen. Wenn jedoch der Veranstalter keine Messung hat machen lassen (und somit seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist), dann tritt eine sog. Beweiserleichterung in Kraft. Der Geschädigte muss dann immer noch den Schaden nachweisen (Attest Ohrenarzt), wenn es von der Gegenseite bestritten wird, sollte man auch beweisen können, dass man auf dem Konzert war (Eintrittskarte, Zeugen...), aber die Ursächlichkeit der Schädigung braucht dann nicht mehr bewiesen werden, allenfalls kannn der Veranstalter versuchen, sie zu widerlegen.


    Ja, das ist massiv mißbrauchsanfällig. Auf der anderen Seite: Die Veranstalter brauchen ja nur zu messen und sich innerhalb der Grenzwerte zu bewegen...

  • Gerichtsurteil zum Thema Lärm

    • ADMIN
    • 10. Dezember 2004 um 23:46
    Zitat von "Markus Verza"

    Ich verstehe nicht wieso hier immer so von den Kosten der Messung geredet wir als ob da direkt riese Beträge anfallen. Ein entsprechendes Meßgerät ist für unter 3.000 Euro zu erwerben. In der DIN steht nirgendwo das die Messung nicht von der Tonfirma gemacht werden darf. Die Kosten sollten also im Bereich von 100 Euro / Konzert liegen, wo ist also das Problem. Wer ganz sicher gehen will wird sicher einen Gutachter (z.B. den ADMIN) beauftragen aber nötig ist das nicht. Vor Gericht ist auf jedenfall erst einmal kein Anscheinbeweiß mehr möglich und dann sieht es für den Kläger nicht mehr gut aus.

    Um das zu präzisieren: An geschulte Meßtechniker wird ein Gerätesatz für 200,- Euro / Einsatztag vermietet, wenn ich selbst komme, reden wir über 600,- Euro / Einsatztag. Ja, für Kleinveranstaltungen ist das sehr viel Geld. Aber bei einem Bon Jovi-Konzert kann das doch kein Argument mehr sein...

    Am Rande: Im Zusammenhang mit dem DJ-Führerschein wird demnächst eine Lösung für Discotheken auf den Markt kommen, die preislich sehr interessant werden wird, bei Festinstallationen in Jugendclubs o.ä. wird die auch einsetzbar sein.

  • "Forentreff" bei TBF, Audiozenit / URPS usw..

    • ADMIN
    • 9. Dezember 2004 um 17:03
    Zitat von "pm-acustics"

    Die 2 Hornbässe standen auf zwei Bierbänken (die armen), es war also keine Bodenankopplung der Bässe vorhanden.

    Bei 100 Hz wäre Lambda/2 etwa 1,70 m.

    Keine Bodenankopplung?

  • Gerichtsurteil zum Thema Lärm

    • ADMIN
    • 9. Dezember 2004 um 16:51
    Zitat von "lightning"

    Bei jeder größeren und dementsprechend lauten Konzertveranstaltung hängen doch diese netten Schilder an den Eingängen: "Bei diesem Konzert kann es aufgrund hoher Lautstärkepegel zu Gehörschädigungen kommen! Für diese übernimmt der Veranstalter keine Haftung!" (Wortlaut Metallica in der Preussag Arena) Eigentlich dient dieses Schild ja als Haftungsausschluss, und somit sind die Gäste für sich selbst verantwortlich, so fern der gesetzliche Höchstpegel, sofern vorhanden, nicht überschritten wird.

    1.) Es gibt keinen "gesetzlichen" Höchstpegel, sondern das wird in der DIN 15905 Teil 5 geregelt.

    2.) Ob so ein Haftungsausschluss per Aushang wirksam ist, sei mal dahingestellt, wobei sich das bei Minderjährigen sicher auch noch mal anders darstellt.

  • Gerichtsurteil zum Thema Lärm

    • ADMIN
    • 8. Dezember 2004 um 16:50
    Zitat von "Campfire"

    In kleinem Rahmen (von jedem Besucher eine unterschriebene Einverständniserklärung) müsste das meiner Meinung nach auch bei derzeitiger Gesetzeslage möglich sein (bin kein Jurist, ich denke nur an ähnliches wie Zigaretten , tätowierungen, Brandings, Piercings...).

    Eine individuell unterschriebene Einverständniserklärung und Volljährungen... okay, ich kenne noch kein Urteil dazu, aber das dürfte Schmerzensgeldzahlungen ziemlich unewahrscheinlich machen.

    Wie das mit den Behandlungskosten aussieht, sei mal dahingestellt, in diesem Fall wäre die Einverständniserklärung ja ein Vertrag zu Lasten Dritter (Krankenkasse), und so etwas ist nichtig. Ob dann der Geschädigte selbst für den Arzt zu zahlen hat, oder wie das dann gehandhabt wird, wäre eine sehr spannende Frage.

  • Gerichtsurteil zum Thema Lärm

    • ADMIN
    • 8. Dezember 2004 um 16:47
    Zitat von "Seven"

    Wie sieht denn eine DIN Leq Messung in einem Stadion aus? Was gibt es da für Messpunkte?

    Der Beurteilungspegel ist zu bilden für den maßgeblichen Immissionsort, also den zu erwartenden lautesten Hörerplatz.

    Meßmikro dann außerhalb Reichweite des Publikums und das mit Korrekturwerten ausgleichen, so wie in der DIN beschrieben.

  • Gerichtsurteil zum Thema Lärm

    • ADMIN
    • 8. Dezember 2004 um 16:44
    Zitat von "PA-Peter"

    Mmmmh, es ist jedoch so einfach beim Arzt zu sagen: "in meinem Kopf piepst es die ganze Zeit"...
    ...will heißen: jeder der will, wird nach einem Konzert die Schmerzensgeld-Sache durch bekommen!

    Ja, das ist wohl derzeit das mißbrauchanfälligste, was "auf dem Markt" ist.

    Wobei, 4000,- Euro, das ist schon eher ein "Schnäppchen" für den Veranstalter.

  • Namensänderung Gecko -> Ced

    • ADMIN
    • 8. Dezember 2004 um 16:14

    Namensänderung Gecko -> Ced

  • PA-Tower

    • ADMIN
    • 5. Dezember 2004 um 01:45
    Zitat von "Markus Verza"

    Ein Layer Tower ist nicht teurer wie 2 VMB.

    Reiner Anschaffungspreis: ok. Realistischerweise müsste man jedoch die Arbeitszeit beim Auf- und Abbau dazurechnen. Und wenn da Plane dran hängt, dann muss man auch ziemlich ordentlich ballastieren.


    Auf der anderen Seite: Wenn so eine Lift-Konstruktion kippt und jemand erschlägt, den Zeitaufwand möchte ich gar nicht erst überschlagen...

  • Crown Microtech MT-2400 oder Crest CPX-2600

    • ADMIN
    • 4. Dezember 2004 um 00:01
    Zitat von "weissnicht"

    Ich habe das auch nur hier im Forum gehört, aber es ist wohl so, dass die MT Serie von Hause aus aus gebrückten Endstufen besteht.

    Das ist so korrekt.

    (Wen der prinzipielle Schaltplan interessiert: Handbuch der PA-Technik, Seite 244. Man kommt bei diesem Schaltungskonzeot mit nur einem Elko aus, braucht aber dafür doppelt so viele Transistoren. Ob das Sinn macht, sei mal dahingestellt.)

  • Summenkompression

    • ADMIN
    • 3. Dezember 2004 um 20:16
    Zitat von "abc"

    Was spricht gegen eine musikalische Verdichtung des Programms bei Liveanwendungen?

    Dass es sich dann nach Radio/CD-Einheitsbrei anhört. Dort geht das nicht viel anders, weil

    a) die Anlagen bei den Peaks sonst böse überfordert wären

    b) die lauten Stellen zu laut und die leisen zu leise wären. (Deswegen eignen sich die meisten klassischen Aufnahmen nicht zu Autofahren)


    Live sollte man dem Publikum das ersparen.

    Ok, nichts gegen maßvollen Einsatz von Kompressoren, aber dann alles noch in einen +/- 5 dB-Bereich quetschen muss wirklich nicht sein.

  • Crown Microtech MT-2400 oder Crest CPX-2600

    • ADMIN
    • 2. Dezember 2004 um 18:47
    Zitat von "TBF"

    also den Crwon schon mal garnicht das ist freundlich ausgedrückt elektronikmüll - jeder Amp ist besser - Crwon MT stellt die untere grenze der Qualitätsskala dar

    1.) Nein, das ist nicht freundlich ausgedrückt.

    2.) Crown MT stellt auch nicht die untere Grenze der Qualitätsskala dar.

    Sicher, man kann sich darüber streiten, ob die Produkte der Firma Crown im Allgemeinen und dieser Reihe im Besonderen so gut sind, wie ihr Ruf.

    Aber auch bei wenig wohlwollender Betrachtung gibt es Produkte, die deutlich schlechter sind.


    3.) Jetzt mal ganz direkt gefragt: Du hast doch erkennbar Ahnung von der Materie. Hast Du so ein Verhalten hier im Forum wirklich nötig?

  • PA-Tower

    • ADMIN
    • 2. Dezember 2004 um 12:38
    Zitat von "Mister.Lange"

    Draußen sollte eigentlich abspannen Pflicht sein, oder?

    Nun ja, dann kippt die Konstruktion nicht, sondern knickt...

    Nach überschlägiger Berechnung kippt die Konstruktion bei einem Staudruck von 160 N/m² (entsprechend Windstärke 7), bei 4 Boxen bei 110 N/m² (WS 6), heruntergekurbelt bei etwa 350 N/m² (WS 9).


    Auch Ballastierung ist so eine Sache, weil auch dabei Momente auftreten, die der Lift nicht mitmacht.

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