Wie das in Ö ist, weiss ich nicht. In D muss die Aufhängung temperaturstabil sein (was eine Rundschlinge nicht ist), oder sie muss zusätzlich mit Seil oder Kette gesichert werden.
Beiträge von ADMIN
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Ich bin nicht so der Held beim merken der Typenbezeichnungen...
Also, wenn es sich um den Yamaha-EQ handelt, den ich im Kopf habe, dann zieht der böse breite Löcher in den Frequenzgang. Für's Monitoring dann eher weniger zu gebrauchen.
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Was man wirklich "muss", ist eine ganz interessante Frage. 12 Fachleute, 27 Meinungen.... :roll: (Versucht mal, jemand von der BG oder vom Amt auf eine Aussage festzunageln, die man dann auch zitieren darf...)
Also: Was ist der Status des VPLT SR 1.0? Sind das anerkannte Regeln der Technik, Regeln der Technik, Stand der Technik oder eine freiwillige Selbstverpflichtung der VPLT-Mitglieder? (Alles Aussagen von mehr oder minder offiziellen Stellen, also VPLT, BG, TÜV...)
Wenn es nach dem VPLT SR 1.0 geht, dann gilt folgendes:
1.) Planung und Systemauswahl erfolgt durch Dipl-Ing, Statiker, Meister oder Head Rigger. Der HeadRigger ist für gewöhnlich auch ein Meister, siehe Anhang.
Wenn man nicht den Text, sondern die danebenstehend Tabelle zugrunde legt, dann darf es auch ein Assistent für VA-technik, ein Lichtcrewchef (i.d.R auch ein Meister) oder ein geprüfter technischer Bühnenvorstand sein.
2.) Dann gibt es einen statischen Nachweis. Den macht ein Dipl-Ing, im Text steht auch etwas von Statiker, mich würde mal interessieren, ob es Statiker gibt, die kein Dipl-Ing sind.
3.) Der VPLT SR 1.0 unterscheidet einerseits zwischen "Leitung und Aufsicht" einerseits und "Überwachung" andererseits. Der Sachkundige für VA-Rigging darf beispielsweise überwachen, nicht aber die Leitung und Aufsicht übernehmen.
Also, wenn man auf der sicheren Seite sein möchte, dann studiert man erst Theater- und Veranstaltungstechnik, wartet das eine Jahr Praxis ab, bis man das Befähigungszeugnis in den Händen hält, macht dann den statischen Nachweis, dass 6 m Camco-Truss (einen anderen Hersteller darf man nach strenger Auslegung des VPLT SR 1.0 ohnehin nicht nehmen) eine Spiegelkugel halten und hängt das dann unter Beachtung der relevanten Vorschriften nach oben.
Damit hätten wir zumindest mal geklärt, wer das Zegs auswählen, berechnen und hängen darf. Die Themen "Wer ist der technische Verantwortliche in der Halle" und "braucht es eine Bauabnahme" spare ich mir heute, sonst wird meine Pizza kalt.
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Weil die mobilen Sachen erfahrungsgemäß nicht so ganz sauber gebaut werden. Und bei Höhenunterschieden zwischen den beiden U-Beinen werden die Torsionsmomente in der verbindenden Traverse extrem. Ein Schließen des U's vermeidet dieses Problem.
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Zitat von "David"
(ist mein einziges Einkommen -> Azubi/Schüler)
1.) Zunächst mal die Frage: Wie alt / geschäftsfähig bist Du überhaupt?
2.) AGBs sind nicht besonders wichtig, vieles, was da steht, würde einer rechtlichen Prüfung ohnehin nicht standhalten, ohne AGBs gelten halt die gesetzlichen Regelungen.
3.) Die Herausgabe von Material sollte man mit Lieferschein, notfalls per Zeugen beweisen können, alles andere ist gaaaaanz schlecht.
4.) DJs haben meist auch nicht so viel Rechtskenntnis, von daher: gerichtlicher Mahnbescheid dürfte die Sache in der Mehrzahl der Fälle bereinigen.
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1.) Lese ich das richtig heraus, dass es um eine Festinstallation geht und nicht um etwas, was wiederholt auf- und abgebaut wird?
2.) Wenn das der Fall ist, dann kann man so ein "U" bauen und auch an vielen Hängepunkten aufhängen.
Für mobile Geschichten bitte nur geschlossene Rahmen hängen.
3.) Wie viel soll denn ein Hängepunkt tragen?
4.) Vier-Punkt-Truss trägt für gewöhnlich mehr, als es mehr kostet.
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Zitat von "klafuenf"
und nehme die plärrenden Mitten (ab 90 dB plärrt es eh immer) etwas zurück.
Bei 2" schon...

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Zitat von "klafuenf"
und nehme die plärrenden Mitten (ab 90 dB plärrt es eh immer) etwas zurück.
Bei 2" schon...

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Bei dieser Größenordnung würde ich sagen:
1.) Als Digi-FX SPX, PCM, ein spezielles Delay (D2) und irgendetwas (tendenziell etwas, was gaaaanz einfach zu bedienen ist, Lexicon Alex beispielsweise) dazu.
2.) sechs, lieber acht Gates und ebenso viele Kompressoren.
Ich würde dazu tendieren, ein "oebramtliches" Gerät mit ein paar Budget-Klasse zu kombinieren. Also DRP 402 oder 404 für Comp und DS 201 für Gates.
3.) Eq lieber mit Feedbackfinder oder mit extra Analyser. Wenige geben zu, dass sie das brauchen, aber wenn sie's ohne nicht schaffen, sind nicht sie unfähig, sondern das Material Sch...
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Die Haftungsfrage ist hier sehr unübersichtlich, eine verlässliche Anwort kann hier noch nicht einmal ein Jurist geben. Im Falle eines Verfahrens würde hier sehr viel vom Richter (oder den Richtern) und dessen "Tagesform" abhängen.
Tendenziell gilt: Artisten dürfen gefährliche Sachen machen, müssen das aber "auf eigenes Risiko" tun. Wenn die für ihre Nummer ein ganz bestimmtes Licht brauchen, dann müssen sie sich auch darüber Gedanken machen, was denn passiert, wenn dieses Licht nicht da ist. Abgesehen von einem aussteigenden Pult können ja auch Brenner versagen, der Strom ausfallen, etc.
Vernünftigerweise spricht man so etwas vorher mit dem Künstler ab, macht ihm klar, dass für gewöhnlich das Licht so ist, wie es sein sollte, dass man das aber nicht garantieren könne. Wenn der Artist dann Anweisungen gibt ("bei Fehlern sofort Notlicht an"), dann hält man sich tunlichst daran.
Wenn etwas passiert, dann sollte man sich besser nicht daran erinnern, dass es bereits im Vorfeld Probleme gegeben hat. Und ohne dieses Eingeständnis eine Haftung zu konstruieren, ist sehr, sehr schwierig. (Mit diesem Eingeständnis wäre es immer noch ziemlich schwierig.)
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Zitat von "bias79"
Wenns euch nur um Kohle geht, kandidiert doch für eine der besagten Parteien. Viel wissen muß man da nicht.
Aber man muss so tun, als ob man hinter diesem Schwachsinn steht. Als Beschaller kann man sagen "Ich mache nur meinen Job" oder "in einer pluralistischen Gesellschaft muss man auch abweichende Meinungen tolerieren" (und denken: "shit in, shit out")
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Zitat von "bias79"
Wenns euch nur um Kohle geht, kandidiert doch für eine der besagten Parteien. Viel wissen muß man da nicht.
Aber man muss so tun, als ob man hinter diesem Schwachsinn steht. Als Beschaller kann man sagen "Ich mache nur meinen Job" oder "in einer pluralistischen Gesellschaft muss man auch abweichende Meinungen tolerieren" (und denken: "shit in, shit out")
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inzwischen
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Auch in dan Brettern ganz unten gibt es noch ein Mindest-Niveau...
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Zitat von "link"
ich war auch bei dem "treffen" kann mich dem bastler nur anschließen
was mich noch überrascht hat das doch ein sehr hoher pegel aus dem kleinen 1" BMS rauskamm und das bei sehr gutem klangWenn ich richtig folgen kann, im 8"-Horn-Top, oder?
Wo liegt denn da die Trennfrequenz?
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Zitat von "calypat"
und Music-Store Truss?
In der Billig- und leider auch in der Mittelklasse wird der Wettbewerb fast ausschließlich über zwei Parameter geführt: Belastbarkeit und Preis. Und weil die Hersteller mit dem Preis nicht beliebig nach unten können (die wollen ja verdienen), gehen sie mit der Belastbarkeit nach oben, und der TÜV macht das Spiel leider auch ein Stück weit mit.
Solche Traversen müssen nicht schlecht sein, sie halten auch das aus, was der Hersteller angibt. Aber gute Traversen haben eine Sicherheit gegenüber der rechnerischen Bruchlast von mindestens drei. Bei einem Belastungstest würden sie dann vermutlich etwa 400% tragen, weil sie in fabrikneuem Zustand sind und das Alu dann doch meist leicht über der Mindestwert liegt.
"Ausgereizte" Traversen kommen in fabrikneuem Zustand manchmal schon bei 200%, nach mehrjährigem Gebrauch sinkt diese Schwelle dann noch mal merklich ab, und für irgendwelche Eventualitäten ist dann kein bisschen Reserve mehr. Von daher macht die SP 25.1/2-3 auch tatsächlich Sinn, welche eine 50% Ablastung gegenüber den Herstellerangaben erfordert. Mit so einer Ablastung kann die Traverse dann wieder relativ bedenkenlos verwendet werden.
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Frag einfach mal nach einer Statik oder nach einer Dokumentation nach VPLT SR 1.0, wenn man die liefern kann, können wir uns ja mal ansehen, was das Zeugs wirklich taugt.
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... sind zwar seit eben online, aber leider noch nicht ganz auf dem Stand, der wünschenwert wäre. Ich habe derzeit nicht wirklich die Zeit dazu.... aber freundlicherweise hat sich Sven dazu bereit erklärt, da was zu tun. Jetzt wollen wir ihm ein wenig Zeit geben....
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Zitat von "Oliver"
Meiner Meinung nach Schwachsinn für reine DJs die keine PAs vermieten oder mitbringen:
Das ist doch schonmal Schwachsinn, jeder weiss das laute Musik schädlich ist aber man bekommt dort doch nicht seine Ohren geeicht und kann dann beurteilen ob es nun auf der Tanzfläche zu laut ist oder nicht-> Limiter, kommt vom Betreiber.Jeder weiss auch, dass elektrischer Strom gefährlich ist. Ist es nun Schwachsinn, dass der Elektriker das ein wenig genauer erklärt bekommt?
Zitat
Was geht das bitte den DJ an? Soll der DJ dann während er auflegt selber messen gehen oder wie? (...)Exakt das ist geplant: DJ bekommt ein Display und sieht dann, wie laut er gerade macht.
Was das den DJ angeht? Nun, für gewöhnlich ist er derjenige, der am Master steht. Die Alternative wäre ein Limiter, aber was dabei herauskommt, wenn uneinsichtige Zeitgenossen mit Gewalt gegen die Limiter-Grenze fahren, wissen wir alle. Und man nimmt den DJ die Möglichkeit, auch mal ein wenig lauter zu machen.
Mit einer Messung bewahrt man sich ein paar Freiheiten gegenüber der Limiter-Lösung, so wie man sich mit dem Projekt DJ-Führerschein ein paar Freiheiten gegenüber einer gesetzlichen Regelung bewahren möchte.
Zitat
Schwachsinn. Soll der DJ verklagt werden weil er schlechte Musik aufgelegt hat?Um schlechte Musik geht es hier überhaupt nicht (wäre aber auch mal eine Idee... :wink: ). Aber bislang ist es doch so, dass sich Betreiber und DJs erst dann um die rechtliche Problematik Gedanken machen, wenn sie verklagt werden. Und dann ist es ein wenig spät.
ZitatDer Staat sollte sich mal lieber um die Hobbykistenschlepper kümmern die die Preise ruinieren und pfuschen bis zum geht nicht mehr.
Ruinierte Preise können nicht Aufgabe des Staates sein. Und wenn es um's "pfuschen" geht, dann würde da ganz schnell der Meisterzwang für alle Betriebe kommen. Mit könnte es recht sein, ich habe mein Befähigungszeugnis. Aber viele hier würden da ziemlich blöd aus der Wäsche schauen.
Von daher sollte die Branche sich dieser Problematik lieber selbst annehmen.
Ganz abgesehen: Der DJ-Führerschein ist keine Idee, die von den Gesundheitsministern kommt. Sondern die haben über eine gesetzliche Regelung nachgedacht (wer beim Forumstag Lautstärke war, kennt zwei der maßgeblich Beteiligten...), und dann wollten die beiden erwähnten Verbände das dann doch lieber selbst in die Hand nehmen und haben den DJ-Führerschein erfunden. Nun soll abgewartet werden, wie sich das entwickelt (man spricht von ca. 1/2 Jahr Zeit, die man dem Projekt geben möchte), wobei von maßgeblichen Leuten schon ganz erhebliche Skepsis geäußert wurde, ob denn das etwas bringt. Und diese Diskussion beflügelt nicht gerade den Optimismus...
Nun ja, ich wollte die Meinung der Betroffenen hören, und man hat hier kein Blatt vor den Mund genommen. Nun kann ich mich in Ruhe auf das einstellen, was absehbar ist.

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Zitat von "Oliver"
Meiner Meinung nach Schwachsinn für reine DJs die keine PAs vermieten oder mitbringen:
Das ist doch schonmal Schwachsinn, jeder weiss das laute Musik schädlich ist aber man bekommt dort doch nicht seine Ohren geeicht und kann dann beurteilen ob es nun auf der Tanzfläche zu laut ist oder nicht-> Limiter, kommt vom Betreiber.Jeder weiss auch, dass elektrischer Strom gefährlich ist. Ist es nun Schwachsinn, dass der Elektriker das ein wenig genauer erklärt bekommt?
Zitat
Was geht das bitte den DJ an? Soll der DJ dann während er auflegt selber messen gehen oder wie? (...)Exakt das ist geplant: DJ bekommt ein Display und sieht dann, wie laut er gerade macht.
Was das den DJ angeht? Nun, für gewöhnlich ist er derjenige, der am Master steht. Die Alternative wäre ein Limiter, aber was dabei herauskommt, wenn uneinsichtige Zeitgenossen mit Gewalt gegen die Limiter-Grenze fahren, wissen wir alle. Und man nimmt den DJ die Möglichkeit, auch mal ein wenig lauter zu machen.
Mit einer Messung bewahrt man sich ein paar Freiheiten gegenüber der Limiter-Lösung, so wie man sich mit dem Projekt DJ-Führerschein ein paar Freiheiten gegenüber einer gesetzlichen Regelung bewahren möchte.
Zitat
Schwachsinn. Soll der DJ verklagt werden weil er schlechte Musik aufgelegt hat?Um schlechte Musik geht es hier überhaupt nicht (wäre aber auch mal eine Idee... :wink: ). Aber bislang ist es doch so, dass sich Betreiber und DJs erst dann um die rechtliche Problematik Gedanken machen, wenn sie verklagt werden. Und dann ist es ein wenig spät.
ZitatDer Staat sollte sich mal lieber um die Hobbykistenschlepper kümmern die die Preise ruinieren und pfuschen bis zum geht nicht mehr.
Ruinierte Preise können nicht Aufgabe des Staates sein. Und wenn es um's "pfuschen" geht, dann würde da ganz schnell der Meisterzwang für alle Betriebe kommen. Mit könnte es recht sein, ich habe mein Befähigungszeugnis. Aber viele hier würden da ziemlich blöd aus der Wäsche schauen.
Von daher sollte die Branche sich dieser Problematik lieber selbst annehmen.
Ganz abgesehen: Der DJ-Führerschein ist keine Idee, die von den Gesundheitsministern kommt. Sondern die haben über eine gesetzliche Regelung nachgedacht (wer beim Forumstag Lautstärke war, kennt zwei der maßgeblich Beteiligten...), und dann wollten die beiden erwähnten Verbände das dann doch lieber selbst in die Hand nehmen und haben den DJ-Führerschein erfunden. Nun soll abgewartet werden, wie sich das entwickelt (man spricht von ca. 1/2 Jahr Zeit, die man dem Projekt geben möchte), wobei von maßgeblichen Leuten schon ganz erhebliche Skepsis geäußert wurde, ob denn das etwas bringt. Und diese Diskussion beflügelt nicht gerade den Optimismus...
Nun ja, ich wollte die Meinung der Betroffenen hören, und man hat hier kein Blatt vor den Mund genommen. Nun kann ich mich in Ruhe auf das einstellen, was absehbar ist.
