Zumindest in den letzten Jahren war das nicht so getrennt, dass man nicht auch auf die PLS gekommen wäre. Und wenn ich mir das Publikum vom Samstag so angeschaut habe...
Beiträge von ADMIN
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Zumindest in den letzten Jahren war das nicht so getrennt, dass man nicht auch auf die PLS gekommen wäre. Und wenn ich mir das Publikum vom Samstag so angeschaut habe...
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Zitat von "Bastler"
war schon ganz lustig was aus so paar 10ern so raus kommt, oder?
48 10" haben etwas mehr Membranfläche als sieben Doppel-18", allerdings ist (wenn man's richtig macht) der Antrieb etwas präziser.
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Das Problem sind nicht solche Schultisch-Konstruktionen: Wenn das mal zusammenbricht, dann holen sich vielleicht zwei Leute eine Beule (zzgl etwas Sachschaden), mehr passiert da wohl nicht.
Das Problem fängt dann an, wenn Leute mit einem solchen Sicherheitsbewusstsein sich für die großen Helden halten und wirkliche Lasten in großen Hallen (entsprechender Fallweg...) hängen. Da sieht man dann nicht mehr auf den ersten Blick, dass da lieber Abstand zu halten ist. Und wenn da etwas passiert, dann passiert da wirklich etwas.
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1.) Mir sieht das sehr nach Penn Truss aus, dafür hat Michael Lück am 13. 2. 97 eine Statik gerechnet. Und mir ist inzwischen eine solche Statik lieber als ein TÜV-Zeichengenehmigungsausweis, auf den man sich nicht verlassen kann.
2.) Du wirst keine ordentliche Doku bekommen, somit ist es relativ unstrittig, dass eine Ablastung auf 50% nachBGV C1 SP 25.1-2 erfolgen muss.
3.) Die zwei-Gurt-Träger dienen ledliglich der Aussteifung, da kann man gerade noch 5 kg/m dranhängen (nach Ablastung 2,5 kg/m).
4.) Die Vier-Gurt-Träger haben bei 6 m eine zulässige Belastung von 129 kg/m (nach Ablastung 64,5 kg/m), das ist ganz ordentlich. Allerdings geht das deutlich in den Keller, wenn man zukauft. (Bei 10 m wären es dann 45 kg/m, nach Ablastung 22,5 kg/m, da bist Du dann weitgehend auf PAR-Licht beschränkt.)
5.) Die Statik sieht Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 vor. Das wäre zu überprüfen (ob da durch billige Baumarktware ersetzt wurde).
6.) In welchem Zustand befinden sich denn die Seilzüge? Detailaufnahmen dazu finde ich leider nicht.
Ganz allgemein: Wie ist der Zustand des Materials?
FAZIT: Ich würde nicht behaupten, dass so etwas generell verantwortungslos ist. Wenn man das so einsetzt, wie auf dem Foto (vorne und hinten zwei 4er-Bars), dann macht das Material wohl seinen Job. Ob es dafür aber nicht Lösungen gibt, die einfacher zu transportieren und aufzubauen sind, lasse ich mal dahingestellt.
Allerdings investiert man mit so einem System in eine Sackgasse. Wenn man exakt dort hin will - kein Problem. Aber weiter kommt man damit halt nicht.
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Zitat von "djobi"
Wie viele Auflagen soll es in unserem geliebten Land denn noch geben?
Das ganze Projekt dient doch dazu, eine gesetzliche Regelung zu verhindern (so nach dem Motto "Wir bekommen das selbst hin, also kein Bedarf mehr...")
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Zitat von "djobi"
Wie viele Auflagen soll es in unserem geliebten Land denn noch geben?
Das ganze Projekt dient doch dazu, eine gesetzliche Regelung zu verhindern (so nach dem Motto "Wir bekommen das selbst hin, also kein Bedarf mehr...")
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Zitat von "TBF"
der adimn hat recht mit "uralt" gebraucht material insbes. Turbosound (mag die auch) nursollte man insbes. bei Turbosound eben aufpassen was der vorbesitzer damit gemacht hat
Selbst wenn alles Original ist, dürfte an der einen oder anderen Stelle die Phasenlage nicht mehr stimmen. Man hat also eine Weile zu tun, bis eine solche Anlage sauber abgestimmt ist. Aber das Ergebnis lohnt sich...
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Zitat von "vsvo82"
@ Admin,
auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen oder OT zu werden, habe ich mal 2 Fragen an Dich:
1) Du redest oft davon, etwas gebraucht zu " Schießen". Was soll denn der normale User machen ?? Ich denke, grade junge Leute sollte man an die Vorteile des Einzelhandels heranführen. Um Fragen vorzubeugen: Ja, haben wir auch,aber es geht nicht um mich........deswegen auch keine Werbung, ganz klar.
2) Du bist doch Ing. mit etwas mehr Weitblick. Mir fällt sehr oft auf,daß sich viele Leute im Forum oft hoffnunggslos verennen. Kann man da nicht etwas helfen ?
Gruß
Jörg0.) Um Dich unbeliebt zu machen, müstest Du ganz andere Fragen stellen.
1.) a) Meine Vordinglichste Sorge gilt nicht dem Einzelhandel...
b) Es gibt derzeit mehr Material im Markt, als gebraucht wird. Das tut der Branche nicht besonders gut.
c) Unabhängig von solchen "politischen" Überlegungen empfehle ich das, was ich für das Beste für den Betroffenen halte. Bei Material, das etwa 20 Jahre alt ist, hält sich der Wertverlust sehr in Grenzen, da kann man nicht viel falsch machen. Wenn man nach ein paar Monaten feststellt, dass man doch etwas anderes braucht (etwas für andere Aufträge, einen Urlaub, eine Studentenbude...), dann bekommt man das Zeugs mit verschmerzbarem Wertverlust wieder veräußert.
Außerdem klingt eine sauber abgestimmte Turbo-Anlage einfach deutlich besser als vieles, was man so an Neugeräten angeboten bekommt.
2.) Diese Frage darfst Du gerne noch mal verständlicher formulieren.
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Mich würde die Meinung der "Betroffenen" zu diesem Thema interessieren.
ZitatAlles anzeigenAuf nach Stuttgart - Einladung zum 1. Fortbildungsseminar zum Erwerb des DJ-Führerscheins am 24.11.2004 im „Perkins Park“, Stuttgart von 15.30 Uhr bis 21.00 Uhr.
Anfahrt unter: perkins-park.de
Das Thema DJ-Führerschein wird schon seit einiger Zeit diskutiert. Nun endlich fällt der Startschuss. Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT/DEHOGA) führt zusammen mit dem Berufsverband Discjockey (BVD) und dem Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg den DJ-Führerschein ein.
Dieser bundesweite Sachkundenachweis wird erstmalig unter Anwesenheit der Sozialministerin Tanja Gönner am 24. November 2004 in der Stuttgarter Discothek „Perkins Park“ an DJs vergeben, die an dieser Fortbildungsmaßnahme mit anschließender schriftlicher Prüfung erfolgreich teilnehmen.
Hintergrund:
Die zunehmende Anzahl freizeitbedingter Gehörschäden bei Kindern und Jugendlichen gibt Anlass zu großer Sorge. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in Erwägung gezogen, eine Schallpegelbegrenzung auf der Tanzfläche einzuführen. In der Diskussion sind Mittelungspegel von unter 100 db(A)!! Teilweise wurde sogar der Wert von 95 db(A) genannt.Einführung eines DJ-Führerscheins
Um ein Gesetz mit diesen unrealistisch niedrigen Werte zu verhindern, haben BDT und BVD die Einführung eines DJ-Führerscheins vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich um eine Informations- und Aufklärungsveranstaltung mit abschließender schriftlicher Prüfung für Discjockeys.
Discjockeys werden über gesundheitliche Folgen lauter Musik, über akustisch-technische Aspekte und über haftungsrechtliche Tatbestände aufgeklärt und fortgebildet. Die Inhalte dieses Seminarprogramms wurden von Experten der Technischen Universität Berlin sowie Fachleuten aus dem Bereich der Schallwirkungsforschung erarbeitet.Die Discothekenunternehmer in Deutschland haben bereits angekündigt, dass sie zukünftig nur noch DJs beschäftigen werden, die ihre fachliche Qualifikation im Umgang mit der Musiklautstärke durch den erworbenen DJ-Führerschein nachweisen können. Denn die Unternehmer sehen sich einer steigenden Anzahl von Schmerzensgeldklagen von gehörgeschädigten Gästen ausgesetzt.
Die DJ-Branche muss hier zusammenstehen.
Nur wenn möglichst viele DJs den DJ-Führerschein erwerben, könnte eine gesetzliche Schallpegelbegrenzung verhindert werden.
Der Berufsverband Discjockey e.V. ruft daher alle seine Mitglieder auf, den DJ-Führerschein in Stuttgart zu erwerben.
Zeit: Mi., 24. November 2004, 15.30 Uhr bis ca. 21.00 UhrOrt: Discothek „Perkins Park“, Stresemannstr. 39, 70191 Stuttgart
Referenten:
Prof. Dr. Zenner, Uni Tübingen
Prof. Dr. Brigitte Schulte-Fortkamp, TU-Berlin
Rechtsanwalt Stephan Büttner, BerlinSeminarinhalte:
- Gesundheitliche Aspekte (u.a. Funktion des Ohres, Wirkung von Schall auf die Gesundheit, gehörverträgliche Schallpegel, Expositionsdauer, Bedeutung von Höhen und Bässen, Impulsschall versus Dauerschall)- Technische Aspekte (u.a. A-Bewertung, Schallpegelmessung, Anordnung von Lautsprechern, räumliche Schallpegelverteilung bei Beschallung der Tanzfläche, Unterschied zwischen Mittelungspegel und Maximalpegel
- Rechtliche Aspekte (u.a.Rechtslage, strafrechtliche u. zivilrechtliche Beurteilung, Haftung des Unternehmers und des DJs, aktuelle Rechtsprechung, Rechtsfolgen, Versicherungsschutz für DJs)
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmegebühren zum Auftaktseminar fallen nicht an, sie werden vom BDT übernommen!!.ZitatAlles anzeigenFortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT/DEHOGA)
Discothekenbranche vor dem Aus? –100 dB(A) auf der Tanzfläche
(Berlin, 28. Mai 2004) Im April lud der Discothekenunternehmerverband(BDT) seine Mitglieder wieder zu einem seiner bekannten und geschätzten Fortbildungsseminare diesmal in die Discothek „Playa“ nach Bochum ein. Schallpegelbegrenzungen und GEMA-Gebührenerhöhungen standen im Mittelpunkt der Veranstaltung.
BDT-Präsident Henning Franz zeigte sich über die große Teilnahme von Über 100 Discothekenunternehmern hochzufrieden: „Sie alle nutzten die Plattform für Infos und Kontakte. Sie haben die Notwendigkeit von permanenter Fortund Weiterbildung erkannt. Denn nur wer regelmäßig an solchen Branchenveranstaltungen teilnimmt, erzielt einen Wissensvorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind spezifische Daten und Fakten, insbesondere solche, die helfen können, Kosten zu sparen, besonders wertvoll.“ Als Tagungsort wurde die Discothek „Playa“ in Bochum des Kollegen Klaus Appel ausgesucht, um gerade beim Thema Schallpegelbegrenzung realistische Lautstärkedemonstrationen vornehmen zu können.
100 dB(A) auf der Tanzfläche
Droht der Discothekenbranche das Aus? Mit dieser Frage eröffnete RA Stephan Büttner, Geschäftsführer des BDT, seinen Vortrag über die neue „Leitlinie Discothekenbetriebe“. Die von Hamburg, als erstem Bundesland, entwickelte und zwischenzeitlich erlassene Bestimmung fordert u.a. Schallpegelwerte von 100 dB(A) auf der Tanzfläche und 95 dB(A) am Rande der Tanzfläche.„Diese Werte sind völlig unrealistisch niedrig und in der Praxis nicht einzuhalten“, kritisiert Büttner. Denn Discotheken bräuchten durchschnittlich mindestens 103 dB(A) – gemittelt über den gesamten Abend – um überhaupt eine anregende Atmosphäre zu schaffen. Wie Büttner weiter mitteilte, soll die Leitlinie zwar freiwilligen und nur empfehlenden Charakter haben. Aber „aus Erfahrung wissen wir, dass empfehlende Maßnahmen schnell zu verpflichtenden Forderungen werden. Zudem droht jetzt das Szenario, dass andere Bundesländer sich die Hamburger Leitlinie zum Vorbild nehmen und eigene Leitlinien oder sogar Verordnungen oder Gesetze erlassen“, befürchtet der BDT-Geschäftsführer.
Maßnahmen gegen Schallpegelbegrenzung
Angesichts dieser Entwicklung sei es umso unerlässlicher, dass sich jeder
Discothekenunternehmer mit diesem Thema auseinandersetzt, um zu hohe Pegelwerte zu verhindern. Büttner verwies auf die vom BDT ins Leben gerufene Initiative zur Einführung eines DJ-Führerscheins. Die Auftaktveranstaltung dazu, an die sich weitere Seminare anschließen sollen, sei für Oktober 2004 in Stuttgart geplant.Ein Thema dieser Fortbildungsseminare zeigte die Gastreferentin Professor
Dr. Brigitte Schulte-Fortkamp von der Technischen Universität Berlin in ihrem äußerst interessanten und lebhaften Vortrag auf. Nachvollziehbar und verständlich erklärte Schulte-Fortkamp die Zusammenhänge zwischen lauter Musik und Gesundheitsgefährdung der Gäste. Sie legte dar, ab welchen Werten über welche Zeit es tatsächlich zu Hörverlusten kommt und welche Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Zahlreiche praktische Hörbeispiele verdeutlichten den Seminarteilnehmern sehr anschaulich u.a. die unterschiedlichen
Pegelwerte.Minimierung der Schallbelastung
Auf technische Möglichkeiten einer Minimierung des Schallpegels und somit
auch der Schallbelastung ging Dr. Klaus Genuit, Geschäftsführer der Firma
HEAD acoustics GmbH ein. Er setzte den Fokus auf die Psychoakustik. Er
stellte Möglichkeiten vor, wie man durch andere spektrale Zusammensetzung der Musik und eine verbesserte Raumakustik einen niedrigeren Schallpegel erzielen kann – ohne qualitativen Hörverlust für den Gast. Durch eine Optimierung der Musik kann eine Minimierung des Schallpegels erreicht werden, so seine Kernaussage. -
Mich würde die Meinung der "Betroffenen" zu diesem Thema interessieren.
ZitatAlles anzeigenAuf nach Stuttgart - Einladung zum 1. Fortbildungsseminar zum Erwerb des DJ-Führerscheins am 24.11.2004 im „Perkins Park“, Stuttgart von 15.30 Uhr bis 21.00 Uhr.
Anfahrt unter: perkins-park.de
Das Thema DJ-Führerschein wird schon seit einiger Zeit diskutiert. Nun endlich fällt der Startschuss. Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT/DEHOGA) führt zusammen mit dem Berufsverband Discjockey (BVD) und dem Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg den DJ-Führerschein ein.
Dieser bundesweite Sachkundenachweis wird erstmalig unter Anwesenheit der Sozialministerin Tanja Gönner am 24. November 2004 in der Stuttgarter Discothek „Perkins Park“ an DJs vergeben, die an dieser Fortbildungsmaßnahme mit anschließender schriftlicher Prüfung erfolgreich teilnehmen.
Hintergrund:
Die zunehmende Anzahl freizeitbedingter Gehörschäden bei Kindern und Jugendlichen gibt Anlass zu großer Sorge. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in Erwägung gezogen, eine Schallpegelbegrenzung auf der Tanzfläche einzuführen. In der Diskussion sind Mittelungspegel von unter 100 db(A)!! Teilweise wurde sogar der Wert von 95 db(A) genannt.Einführung eines DJ-Führerscheins
Um ein Gesetz mit diesen unrealistisch niedrigen Werte zu verhindern, haben BDT und BVD die Einführung eines DJ-Führerscheins vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich um eine Informations- und Aufklärungsveranstaltung mit abschließender schriftlicher Prüfung für Discjockeys.
Discjockeys werden über gesundheitliche Folgen lauter Musik, über akustisch-technische Aspekte und über haftungsrechtliche Tatbestände aufgeklärt und fortgebildet. Die Inhalte dieses Seminarprogramms wurden von Experten der Technischen Universität Berlin sowie Fachleuten aus dem Bereich der Schallwirkungsforschung erarbeitet.Die Discothekenunternehmer in Deutschland haben bereits angekündigt, dass sie zukünftig nur noch DJs beschäftigen werden, die ihre fachliche Qualifikation im Umgang mit der Musiklautstärke durch den erworbenen DJ-Führerschein nachweisen können. Denn die Unternehmer sehen sich einer steigenden Anzahl von Schmerzensgeldklagen von gehörgeschädigten Gästen ausgesetzt.
Die DJ-Branche muss hier zusammenstehen.
Nur wenn möglichst viele DJs den DJ-Führerschein erwerben, könnte eine gesetzliche Schallpegelbegrenzung verhindert werden.
Der Berufsverband Discjockey e.V. ruft daher alle seine Mitglieder auf, den DJ-Führerschein in Stuttgart zu erwerben.
Zeit: Mi., 24. November 2004, 15.30 Uhr bis ca. 21.00 UhrOrt: Discothek „Perkins Park“, Stresemannstr. 39, 70191 Stuttgart
Referenten:
Prof. Dr. Zenner, Uni Tübingen
Prof. Dr. Brigitte Schulte-Fortkamp, TU-Berlin
Rechtsanwalt Stephan Büttner, BerlinSeminarinhalte:
- Gesundheitliche Aspekte (u.a. Funktion des Ohres, Wirkung von Schall auf die Gesundheit, gehörverträgliche Schallpegel, Expositionsdauer, Bedeutung von Höhen und Bässen, Impulsschall versus Dauerschall)- Technische Aspekte (u.a. A-Bewertung, Schallpegelmessung, Anordnung von Lautsprechern, räumliche Schallpegelverteilung bei Beschallung der Tanzfläche, Unterschied zwischen Mittelungspegel und Maximalpegel
- Rechtliche Aspekte (u.a.Rechtslage, strafrechtliche u. zivilrechtliche Beurteilung, Haftung des Unternehmers und des DJs, aktuelle Rechtsprechung, Rechtsfolgen, Versicherungsschutz für DJs)
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmegebühren zum Auftaktseminar fallen nicht an, sie werden vom BDT übernommen!!.ZitatAlles anzeigenFortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT/DEHOGA)
Discothekenbranche vor dem Aus? –100 dB(A) auf der Tanzfläche
(Berlin, 28. Mai 2004) Im April lud der Discothekenunternehmerverband(BDT) seine Mitglieder wieder zu einem seiner bekannten und geschätzten Fortbildungsseminare diesmal in die Discothek „Playa“ nach Bochum ein. Schallpegelbegrenzungen und GEMA-Gebührenerhöhungen standen im Mittelpunkt der Veranstaltung.
BDT-Präsident Henning Franz zeigte sich über die große Teilnahme von Über 100 Discothekenunternehmern hochzufrieden: „Sie alle nutzten die Plattform für Infos und Kontakte. Sie haben die Notwendigkeit von permanenter Fortund Weiterbildung erkannt. Denn nur wer regelmäßig an solchen Branchenveranstaltungen teilnimmt, erzielt einen Wissensvorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind spezifische Daten und Fakten, insbesondere solche, die helfen können, Kosten zu sparen, besonders wertvoll.“ Als Tagungsort wurde die Discothek „Playa“ in Bochum des Kollegen Klaus Appel ausgesucht, um gerade beim Thema Schallpegelbegrenzung realistische Lautstärkedemonstrationen vornehmen zu können.
100 dB(A) auf der Tanzfläche
Droht der Discothekenbranche das Aus? Mit dieser Frage eröffnete RA Stephan Büttner, Geschäftsführer des BDT, seinen Vortrag über die neue „Leitlinie Discothekenbetriebe“. Die von Hamburg, als erstem Bundesland, entwickelte und zwischenzeitlich erlassene Bestimmung fordert u.a. Schallpegelwerte von 100 dB(A) auf der Tanzfläche und 95 dB(A) am Rande der Tanzfläche.„Diese Werte sind völlig unrealistisch niedrig und in der Praxis nicht einzuhalten“, kritisiert Büttner. Denn Discotheken bräuchten durchschnittlich mindestens 103 dB(A) – gemittelt über den gesamten Abend – um überhaupt eine anregende Atmosphäre zu schaffen. Wie Büttner weiter mitteilte, soll die Leitlinie zwar freiwilligen und nur empfehlenden Charakter haben. Aber „aus Erfahrung wissen wir, dass empfehlende Maßnahmen schnell zu verpflichtenden Forderungen werden. Zudem droht jetzt das Szenario, dass andere Bundesländer sich die Hamburger Leitlinie zum Vorbild nehmen und eigene Leitlinien oder sogar Verordnungen oder Gesetze erlassen“, befürchtet der BDT-Geschäftsführer.
Maßnahmen gegen Schallpegelbegrenzung
Angesichts dieser Entwicklung sei es umso unerlässlicher, dass sich jeder
Discothekenunternehmer mit diesem Thema auseinandersetzt, um zu hohe Pegelwerte zu verhindern. Büttner verwies auf die vom BDT ins Leben gerufene Initiative zur Einführung eines DJ-Führerscheins. Die Auftaktveranstaltung dazu, an die sich weitere Seminare anschließen sollen, sei für Oktober 2004 in Stuttgart geplant.Ein Thema dieser Fortbildungsseminare zeigte die Gastreferentin Professor
Dr. Brigitte Schulte-Fortkamp von der Technischen Universität Berlin in ihrem äußerst interessanten und lebhaften Vortrag auf. Nachvollziehbar und verständlich erklärte Schulte-Fortkamp die Zusammenhänge zwischen lauter Musik und Gesundheitsgefährdung der Gäste. Sie legte dar, ab welchen Werten über welche Zeit es tatsächlich zu Hörverlusten kommt und welche Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Zahlreiche praktische Hörbeispiele verdeutlichten den Seminarteilnehmern sehr anschaulich u.a. die unterschiedlichen
Pegelwerte.Minimierung der Schallbelastung
Auf technische Möglichkeiten einer Minimierung des Schallpegels und somit
auch der Schallbelastung ging Dr. Klaus Genuit, Geschäftsführer der Firma
HEAD acoustics GmbH ein. Er setzte den Fokus auf die Psychoakustik. Er
stellte Möglichkeiten vor, wie man durch andere spektrale Zusammensetzung der Musik und eine verbesserte Raumakustik einen niedrigeren Schallpegel erzielen kann – ohne qualitativen Hörverlust für den Gast. Durch eine Optimierung der Musik kann eine Minimierung des Schallpegels erreicht werden, so seine Kernaussage. -
Zitat von "freeman"
1. Monitoring braucht man wenn man auf ner 400qm Bühne steht und dein rechter Nebenmann soweit weg steht, dass du ihn nicht mehr hörst
Ach so.... :roll:
Zum Thema: Was Ihr braucht, ist eine "Gesangsanlage", also nur für Sängerin und Keyboard. Der Rest spielt bei kleinen Sachen unplugged. Für diesen Zweck würde ich mir drei Aktiv-Wedges holen, zwei für den Saal und einen für das Mädel (die kann nicht sauber singen, wenn sie sich nicht hört), dann ein 08/15-Mini-Mischer, ein ordentliches Gesangsmikrofon und DIB-100 (DI-Boxen) für das Keyboard sowie die benötigten Leitungen.
Ich würde lieber Aktiv-Wedges als einen Power-Mischer holen.
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Nun, kommt natürlich auch darauf an, was die 500 bis 1000 denn hören sollen... Einen Liedermacher würde ich dann doch etwas angehen als ein Heavy-Metal-Konzert...

Gehen wir mal von der Top-40-Liga aus.
Ich mache ja kein Geheimnis daraus, dass ich ein Fan von altem Turbo-Material (und neuem F1...
) bin.Vier TMS 3 und vier TSE 218 gebraucht geschossen, dann liegen wir bei etwa 10 k. Dann Amping und einen digitalen Controller dazu, das ganze sauber abgestimmt...
Wenn's etwas kleiner und leichter sein darf: Vier TMS 4 und zwei TSE 218, wird auch vom Amping und Controlling her einfacher weil nur drei Wege, Kosten nur für das Holz etwa 6 k.
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Zitat von "chb"
Criz: spar dir die mühe, auf diesen schwachsinn zu antworten.
wer hinter diesem (von grammatik meilenweit entfernten) anonymen infantilgelaber stecken mag, kann sich wohl jeder denken, der seinerzeit das vergnügen hatte, die erste rider-staffel live miterleben zu dürfen
grüße
christophIch glaube, mehr muss dazu nicht gesagt werden.
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Zitat von "chb"
Criz: spar dir die mühe, auf diesen schwachsinn zu antworten.
wer hinter diesem (von grammatik meilenweit entfernten) anonymen infantilgelaber stecken mag, kann sich wohl jeder denken, der seinerzeit das vergnügen hatte, die erste rider-staffel live miterleben zu dürfen
grüße
christophIch glaube, mehr muss dazu nicht gesagt werden.
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Bei Stehplätzen geht die MVStättV von 2 Besucher je m² aus.
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Zitat von "Chris Beutler"
Jungs passt auf.
wer weiss ob wir hier nicht quergecheckt werden.
Dann habt ihr auf einaml die CIA am Hals.Wenn die sich um jeden einzelnen kümmern wollten, der Bush in's jenseits wünscht... das gäbe Arbeitsplätze...

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Zitat von "Chris Beutler"
Jungs passt auf.
wer weiss ob wir hier nicht quergecheckt werden.
Dann habt ihr auf einaml die CIA am Hals.Wenn die sich um jeden einzelnen kümmern wollten, der Bush in's jenseits wünscht... das gäbe Arbeitsplätze...

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Bis eben gab es hier noch einen Beitrag über Boxen, die im wahrsten Sinn des Wortes "Feuer und Flamme" waren... :roll:
Der Threadstarter hat mich gebeten, den Thread bis zur Klärung des Vorfalls "aus dem Verkehr zu ziehen". Grundsätzlich mache ich das ja ungern, hier macht es aber durchaus Sinn: Wenn der Hersteller Frontschaumstoff verwendet, der feuergefährlich ist, dann wäre das durchaus ein Grund, diesen Hersteller zu meiden. Wenn aber ein Discothekenbetreiber den Frontschaumstoff ausgetauscht hat und dabei die nächstbeste "Baumarktware" verwendet hat, dann kann der Hersteller da nichts dafür, die Diskussion darüber kann für ihn jedoch bereits recht geschäftsschädigend sein.
Solche und ähnliche Sachen stehen da zur Debatte, und es wird wohl auch eine juristische Auseinandersetzung stattfinden.
Von daher möchte ich darum bitten, dass dieses Thema bis zu endgültigen Klärung "Pause" hat.
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Zitat von "Ecto_Erwin"
Hab mir auch gedacht, dass es durch 15" 1" und 15" 2" zu irgendwelchen Phasenschweinerein kommt, doch das hat gepasst!
Wieso denn, sind doch unterschiedliche Signale...