Auch wenn in Berlin die Versammlungsstättenverordnung ausser Kraft gesetzt wurde, heisst das noch lange nicht, dass man um die Anwesenheitspflicht technischer Fachkräfte herum kommt, schließlich gibt es ja noch die BGV C1 (bzw die GUV-V C1).
http://regelwerk.unfallkassen.de/daten/m_uvv/V_C1.pdf
Haltet da mal Eurem Rektor den § 15 (insbesondere den Satz "Das gilt auch für Bühnen in Schulen und Laienspielbühnen") unter die Nase. Der soll dann eine technische Fachkraft besorgen, und die wird sich dann hoffentlich damit auskennen...
Was die Befestigung in der Decke betrifft: Vermutlich gar kein Problem, weil Turngeräte für ganz andere Lasten ausgelegt sind (dynamische Lastanteile...). Aber es sollte sich die Sache halt jemand ansehen, der sich damit auskennt.