Also, wegen der Sache mit der BGV C1-Ablastung habe ich gerade den zuständigen VBG-Sachbearbeiter angerufen. Seine Aussagen:
Zitat von "Herr Heinz"1.) Damit auf die Ablastung verzichtet werden kann, muss explizit dabei stehen, dass die Belastungstabelle nach BGV C1 bzw. deren Erläuterung SP 25.1/2-3 ist.
2.) Dann hat der Hersteller diesen Faktor bereits eingerechnet.
Wenn wir also im Anwendungsbereichbereich der SP 25.1/2-3 sind (Produktions- und Versammlungsstätten, Lasten über Personen), dann ist auch bei den Traversen diese Ablastung vorzunehmen.