Zitat von "stef"Lieber Micha,
hier unsere Adresse: info@contour.tv 02206-911906mfG Stefan
Beiträge von ADMIN
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Zitat von "Eike"
habe einen toten Link in der "Strang Geheim" Ecke gefunden. Der erste Link unter dem Thread "Downloads" zum Thema Line Arrays ist nicht mehr funktionsfähig
Jetzt sollte er wieder gehen.
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Zitat von "KlangTerrorist"
Naja bei einem LA muss ich mich nicht mit Weichentechnik rumplagen.
Die Monitore hätte ich aber dann doch ganz gerne Passiv, mit einem Umschalter auf Aktiv.Herr Kollege....
der Bau eines Line-Arrays ist dann doch einige Zehnerpotenzen schwieriger als der Bau einer Weiche.
Zum Thema Weiche gibt es mehrere Regalmeter Fachliteratur, es gibt Software, die das berechnet, und ohnehin ist das Thema ziemlich trivial.
Man wundert sich dann doch, was der Klangterrorist hier so alles schreibt.... :roll:
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@ Kracky: Die inhaltlichen Überschneidungen von den BGV C1-Erläuterungen und der SR 1.0 sind nicht so groß, eher ergänzen sich die Sachen gegenseitig.
@ KaiK: Ja, da kommt etwas, was auch statisch unbestimmte Systeme berechnen kann. Wird aber nicht mehr so günstig zu haben sein...
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Zitat von "TomyN"
bald gibt's vom Admin ein Programm zur Traversendimensionierung nach VDLP 1.0, natürlich mit Schulung und Urkunde :oops:
Warm, aber noch nicht heiss...
1.) Programm: ja
2.) nach VPLT SR 1.0: die gibt nichts für die Berechnung her
3.) Schulung und Urkunde: so weit denke ich im Moment noch gar nicht...
Und warum interessiert mich dann VPLT SR 1.0? Nun ja, hin und wieder schreibe ich auch ein Fachbuch...
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Im Umfragen-Brett gibt es zwei Umfragen zum Thema Rigging. Ich bitte um eine rege Beteiligung.
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Im Umfragen-Brett gibt es zwei Umfragen zum Thema Rigging. Ich bitte um eine rege Beteiligung.
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Wie dimensioniert Ihr Eure Traversensysteme? Es geht dabei um die häufigste Vorgehensweise, nicht um einen ausnahmsweise mal eingeschlagenen Weg.
"Nach Belastungsfall" meint, dass berücksichtigt wird, welche Lasten wo hängen.
Bitte ehrlich antworten.
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Wie dimensioniert Ihr Eure Traversensysteme? Es geht dabei um die häufigste Vorgehensweise, nicht um einen ausnahmsweise mal eingeschlagenen Weg.
"Nach Belastungsfall" meint, dass berücksichtigt wird, welche Lasten wo hängen.
Bitte ehrlich antworten.
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Welche Rolle spielt für Euch der VPLT SR 1.0 (Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen)?
Bitte ehrlich antworten.
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Welche Rolle spielt für Euch der VPLT SR 1.0 (Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen)?
Bitte ehrlich antworten.
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Zitat von "Ton-Licht-Strom"
war die extrem lange Delayzeit von ca. 4 Sekunden, die sich aber bei dem Satdion und dem Dach natürlich nicht vermeiden lässt (verhältnismässigkeit der Mittel).
Nachhallzeit?
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Zitat von "monithor"
ADMIN: wäre es bei entsprechender resonanz eventuell sogar möglich dafür ein brett einzurichten, in dem alle die möglichkeit bekommen mit bestimmten spielregeln eine solche bewertung vorzunehmen?
Wenn ein überzeugendes Konzept vorliegt, dann bin ich gerne bereit, das nach Kräften zu unterstützen.
Eine vernünftige Klassifizierung setzt Objektivierbarkeit der Bewertungen voraus. Das geht fast nur so, dass ein Team von (beispielsweise drei) Prüfern eine Veranstaltung (von Aufbau bis Abbau) besucht und nach festgelegten Kriterien eine Bewertung vergibt. So etwas setzt die Kooperation der entsprechenden Firma voraus.
Von den professionellen Firmen ist vermutlich deutlich über 90% derzeit überhaupt nicht an einer solchen Klassifizierung interessiert. Somit gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten:
1.) Man beginnt im Segment der Hobbykistenschlepper, ein solches System einzuführen, dort mag ein entsprechendes "Zertifikat" durchaus interessant für das Marketing sein, und in diesem Segment hat das Forum auch genug "Masse". Wenn in diesem Segment das mal etabliert ist, dann wird das auch für höhere Segmente sukzessive interessant.
2.) Man kooperiert mit der Veranstalterseite, beispielsweise mit dem Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD). Wenn deren Mitglieder nur noch Firmen mit entsprechender Klassifizierung beauftragen, ist das System auch durchgesetzt.
Insgesamt sehe ich da noch sehr viele Fragezeichen. Lasst uns mal weiter "hirnstürmen"...
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Bei den Pulteinstellungsformularen findet man nun auch ein pdf für EQs.
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Neben Schaltnetzteilen gibt es auch noch Kaltleiter (Glühlampen...), deren Widerstand ist auch nicht über die Spannung konstant.
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Zitat von "codesieben"
wie krieg ich denn raus wieviel Ampere ich gezogen habe ???
Normalerweise über die Leistungsaufnahme der Geräte.
Aber was die bei Unterspannung ziehen?
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Zitat von "codesieben"
mich würde jetzt mal rein rechnerisch interessieren, wieviel strom da ankam...
1.) Strom kommt so viel an, wie Du ziehst, maximal jedoch 16,1 A (Kurzschlussfall).
Im Klartext: Du kannst die Leitung hinten kurzschließen, ohne dass Du sie wirklich überlastest (bei einem kleinen Aggi wird vielleicht noch etwas abschalten, ein 5 kW-Aggi dürfte relativ unbeeindruckt weiterlaufen...)
2.) Der Leitungswiderstand beträgt
Rl = l / (56 * A) = 800 m / 56 = 14,3 Ohm.
Somit hast Du für jedes gezogene Ampere einen Spannungsabfall von 14,3 Volt. Wird beispielsweise 5 A gezogen, dann beträgt der Spannungsabfall gut 70 Volt.
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Zitat von "Jeremy"
Dazu zitiere ich aus §44 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (den es so oder im wesentlichen gleichlautend in allen Länder-VwVfGen gibt):
Ein Genehmigungsbescheid, der eine bestimmte Auflage (z.B. 90 dB Limit) enthält, ist ein Verwaltungsakt im Sinne dieser Regelung. Deshalb sollten wir uns den Abs. 2 Nr. 4 (zusammen mit Abs. 4) besonders zu Gemüte führen: Danach ist der Verwaltungsakt (bzw. die Lärmfestsetzung) nichtig und somit nicht existent, wenn dieser aus tatsächlichen Gründen von niemandem ausgeführt werden kann. Nun ließe sich trefflich darüber streiten, ob tatsächlich niemand dazu in der Lage ist, eine Menge von 2000 Personen von 94 dB auf 90 dB zu drücken. Zumindest sollte aber klar sein, dass der Bescheid unter einem ganz offensichtlichen Mangel, nämlich der Realitätsfremdheit, leidet. Falls nämlich die Kontrollmessung ergibt, dass die Veranstaltung schon im "Ruhezustand" die erlaubten Grenzwerte überschreitet, kann man sich das Einschreiten am FOH-Platz eigentlich sparen.
Wäre dagegen das Limit auf 100 dB festgesetzt, dann würde das zumindest technisch gesehen eher Sinn machen. Das wäre dann nämlich ein Grenzwert, der ungeachtet des "künstlerischen" Anspruchs rein technisch eingehalten werden könnte.
Jeremy
Interessante Argumentation... Die Veranstaltung findet also ohne Genehmigung statt, weil der Genehmigungsbescheid nichtig ist, oder wie soll man das verstehen?
Aber keine Sorge: Eine solche Auflage kann man ausführen (im Extremfall: Anlage abschalten), und sittenwidrig war mal früher die Prostitution, aber selbst das wurde inzwischen geändert...
Und: Unsere Branche lebt nicht davon, dass sich Veranstaltungen als nicht durchführbar erweisen. Also: Ball flach halten.
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Zitat von "songe creux"
Vielleicht sollte man gehaltlose, teils auch dumme, nervende, eklatant falsche und sinnlose Beiträge einfach in ein Brett "SPAM" verschieben und gewisse Herren dort als Moderatoren installieren.
Es gibt das "offene Brett", und das bedarf keiner Moderation...
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Zitat von "songe creux"
Vielleicht sollte man gehaltlose, teils auch dumme, nervende, eklatant falsche und sinnlose Beiträge einfach in ein Brett "SPAM" verschieben und gewisse Herren dort als Moderatoren installieren.
Es gibt das "offene Brett", und das bedarf keiner Moderation...