Ja, werde ich tun.
Aber bitte etwas Geduld: Ich komme gerade von einer Videoproduktion zurück und muß erst ein paar Tage lang aufarbeiten...
Ja, werde ich tun.
Aber bitte etwas Geduld: Ich komme gerade von einer Videoproduktion zurück und muß erst ein paar Tage lang aufarbeiten...
Zitat von "mischpultschorsch"Die Posts von Gobogeek und Wora treffen genau den Kern der Sache und wären ein angemessenes Schlusswort für diesen Thread und die "Affäre Mufumann"....
Ja. Zuletzt noch eine Klarstellung: Nur wegen einer Rechtschreibschwäche fliegt hier keiner raus, auch wenn es uns manchmal seeeehhhr nervt.
Und nun: Beschäftigen wir uns mal lieber wieder mit den Themen als mit dem Forum.
Zitat von "nichtskönner"ICH ENTSCHULDIGE MICH HIERMIT FÜR DEN SCHEIß DEN ICH HIER MANCHMAL VERZAPFT HABE!
Das liest man doch gerne mal...
Zum Thema: http://www.pa-forum.de/buecher_pa.html#ebner
Da besteht dann auch die Chance, dass der übrige **** etwas weniger wird.
Aus der Augsburger Allgemeinen:
ZitatAlles anzeigenJunger Mann (19) kann auf Schmerzensgeld hoffen - Gravierende Folgen für Veranstalter möglich
(hogs). Es dürfte eine Entscheidung werden, die bei Konzertveranstaltern und Diskobetreibern Unruhe auslöst: Der heute 19 Jahre alte junge Mann, der den Stadtjugendring(SJR) wegen eines Hörschadens durch zu laute Musik verklagt hat, wird wohl tatsächlich Schmerzensgeld erhalten. Ein medizinisches Gutachten hat ergeben, dass der Tinnitus im Ohr höchstwahrscheinlich von dem Konzert herrührt. Ein Urteil oder ein Vergleich wird in gut einem Monat erwartet.Es sollte ein lustiger Abend werden für den damals 16 Jahre alten Jugendlichen. Beim x-large-Festival im Juni 2001 stand der 16-Jährige in einem Musikzelt an vorderster Front. Die Musik war sehr laut, die Boxen dröhnten. Kurz danach begannen bei dem Jugendlichen die Beschwerden: Brummen und Pfeifen im Ohr. Der junge Mann ging sofort ins Krankenhaus, wurde auch mit einer Infusionstherapie behandelt. Zuerst nahmen die Ohrgeräusche ab, dann wurde es wieder schlimmer. Bis heute ist der 19-Jährige in seiner Lebensqualität beeinträchtigt durch die quälenden Ohrgeräusche. Er und seine Eltern verklagten den Stadtjugendring als Veranstalter des Jugendfestivals.
Im Zivilprozess bei der 3. Kammer des Landgerichts wurde schnell klar, dass der Fall juristisch nicht so einfach zu bewerten ist. Viele Fragen hat der Vorsitzende Richter Bernd Wurm zu klären: Stammt der Schaden überhaupt von der Veranstaltung? Gab es einen Vorschaden beim 16-Jährigen? Wurden die städtischen Auflagen im Musikzelt eingehalten? Und nicht zuletzt die Frage nach der Eigenverantwortung des Jugendlichen: Hätte er nicht wissen können, dass es gesundheitsschädlich ist, sich längere Zeit vor meterhohen Lautsprechern aufzuhalten? Nach mehr als einem Jahr Prozessdauer neigt sich die Verhandlung jetzt dem Ende entgegen, und zwar einem möglicherweise überraschenden. Richter Wurm neigt dazu, dem jungen Mann ein Schmerzensgeld zukommen zu lassen. Der 16-Jährige habe nach eigenen Worten zum ersten Mal so ein Konzert besucht, konnte also nicht auf Erfahrungswerte zurückgreifen.
Unterstützung für den Kläger kam mit einem medizinischen Gutachten: Dort heißt es zum einen, dass der Gehörschaden mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" auf ein Musikschalltrauma zurückzuführen ist. Zudem nimmt die Expertise den Jugendlichen ein Stück weit aus der Verantwortung. Musik werde, anders als das Rattern eines Presslufthammers, nicht als Lärm empfunden. Obwohl sie wegen höherer "Impuls-Spitzen" gefährlicher fürs Gehör sei, so die Sachverständige. Mit anderen Worten: Der junge Mann muss die laute Musik aus den Boxen nicht als unangenehm oder schädlich empfunden haben. Die Verantwortung liegt also nach derzeitiger Einschätzung von Richter Wurm beim Veranstalter: "Sie haben die Gefahrenquelle geschaffen, sie müssen dafür sorgen, dass so etwas nicht passiert", wandte er sich an den Anwalt des Bayerischen Jugendrings, der den Augsburger Stadtjugendring vertritt. Wurm machte noch ein letztes Vergleichsangebot: Mit 10000 Euro an den 19-Jährigen wäre alles abgegolten. Die Anwältin des Klägers signalisierte Einverständnis. Der Stadtjugendring will den Vorschlag nun in Absprache mit seiner Haftpflichtversicherung prüfen.
Jugendring beteuert Unschuld
Der Anwalt des Stadtjugendrings betonte, der Veranstalter habe alle Auflagen eingehalten, ihn treffe keine Schuld. So sieht es auch SJR-Vorsitzender Raphael Brandmiller. Ein Hörschaden sei nicht vorhersehbar gewesen. Bei einer Entscheidung gegen den Jugendring müssten sämtliche Konzertveranstalter ihre Arbeit sehr gründlich überdenken.
Ja, ja, alle Auflagen eingehalten.... Wenn dem so wäre, würde ein Messprotokoll einer Messung nach DIN 15905 Teil 5 vorliegen und die Klage hätte keine Chance...
Der Beitrag ist zwar schon gesperrt, aber eines möchte ich dann doch noch klarstellen:
Mit einer Reihenschaltung (= Serienschaltung) bekommt man einen Gesamtwiderstand, der sich aus der Summe der Einzelwiderstände berechnet. Bei zwei 8-Ohm-Widerständen bekommt man also 16 Ohm.
Um auf 4 Ohm zu kommen, müsste man einen Parallelschaltung verwenden. Es gibt aber keinen sinnvollen Grund, das zu tun!
Zitat von "Mufumann"finds ehrlich gesagt super scheisse dass der admin mich hier offensichtlich angelogen hat denn er hat behauptet alle mods haben über meinen ausschluss abgestimmt mittlerweile weiss ich von 2 en die das nicht mal wusstne das das zur diskussion steht von knapp 10skt ein armseliges zeugnis
div emails und gesprächs angeboten und auch persönlichen versuchen mit ihm zu reden ist er aus dem weggegangen obwohl er es angeboten hat.
1.) Es gibt hier ein Brett namens "Intern", das können nur die Moderatoren sehen. Da wurde die Sache besprochen. Ich erwarte von meinen Moderatoren, dass die dort geschriebenen Beiträge gelesen werden (es sind ja nicht unzumutbar viel...), kann das aber natürlich weder nachvollziehen noch erzwingen.
2.) Ich habe mir noch die Mühe gemacht, auf die eine oder andere eMail zu antworten, aber die Argumente wiederholen sich ja auch (es geht da ja auch nicht nur um den Rauswurf, sondern es kommen ja auch viele Vorschläge, wie man das Board umgestalten könnte... :roll: Wenigstens wurde in letzter Zeit die Formulierung "ich fordere" seltener...)
Und ich habe nicht den Eindruck, als dass ich im Bereich des Forumstages Lautstärke (da waren wir beide drei Tage lang in Bengen) einer Diskussion aus dem Wege gegangen wäre. Ich habe sie aber auch nicht gesucht, weil ich um deren Unproduktivität weiss.
3.) Und wie ich auch schon Thorsten geschrieben habe: Das offene Brett wird nicht moderiert. Und was im MuFu-Brett passiert, ist Sache vom PA-Peter (die Forderung, ihn dort zum Moderator zu machen, hat er auch mehrmals an mich herangetragen... :roll: )
Zitat von "Mister.Lange"Schreib ihm doch mal ´ne PM.
Solche Sachen klären wir bitte im Forum, damit alle was davon haben.
Verkaufsangebote könnt Ihr per PM machen...
Also: Verwendungsbedingungen pyrotechnischer Gegenstände ohne Schein:
Klasse I (Wunderkerzen und so)
- jedes Alter
- zu jedem Zeitpunkt
- keine Erlaubnis erforderlich
- keine Fachkunde nachzuweisen
Klasse II (Sylvesterfeuerwerk und so)
- ab 18 Jahre
- 31. 12 und 1.1.
- keine Erlaubnis erforderlich
- keine Fachkunde nachzuweisen
T1
- ab 18 Jahre- zu jedem Zeitpunkt
- keine Erlaubnis erforderlich
- keine Fachkunde nachzuweisen
Und dann gibt es noch Bestimmungen aus BGV C1 und VStättVO, aber ich bin gerade unterwegs und habe die nicht greifbar. Kollege, übernehmen Sie...
EDIT ADMIN: Sorry, wenn man die Gedanken woanders hat, sollte man keine Vorschriften abschreiben.... Die Altersangaben habe ich gerade geändert.
Beim Klangterroristen war's so extrem, dass ich ihn vorübergehend stillgelegt habe (bin momentan unterwegs und arbeite auf analog...), aber auch andere könnten mir einen großen Gefallen tun, wenn sie ENTWEDER die eMail-Benachrichtigung ODER einen Autoresponder benutzen, aber NICHT beides zusammen.
Denn die Responder-Antwort, dass die Benachrichtigungsmail demnächst bearbeitet wird, dass man gerade Urlaub macht oder was da sonst so drin steht, interessiert mich KEIN BISSCHEN... :roll:
Aber weil manchmal auf die Forums-eMail-Adresse relevante Mails kommen, kann ich diese Flut auch nicht einfach in's Nirwana lenken.
XLR gibt's nicht nur zum Löten, sondern auch in Schneid-Klemm-Technik.
Nein, der Umstieg lohnt nicht.
Zumindest im Vergleich mit dem preisgünstigen Linsenscheinwerfer (egal ob PC oder FR) ist der PAR 64 deutlich heller.
Der PAR ist für einen bestimmten Abstrahlwinkel gerechnet, und die "Linse" schluckt da nicht wirklich viel. Beim PC schluckt die Linse und ist der Reflektor nicht optimal (und selten sauber...).
Theater? Disco? Konzert?
Zitat von "wora"soweit ich das jetzt auf´m schirm habe, wird die bewertung bei 2kHz nur für AlCons gemacht, STI wir über mehrere oktaven gemittelt.
wenn das nicht ganz korrekt ist, bitte gleich klarstellen.was aber auf jeden fall stimmt ist die aussage, das solche meßwerte über den klang mal garnix aussagen.
Die Formel für Al cons findet man hier: http://www.black-box-music.de/content/knowhow.html (etwas weiter unten unter "die Sprachverständlichkeit")
Bei STI und RASTI wird der Modulationsverlust gemessen, beim STI in den Okatavbändern von 125 Hz bis 8 kHz, beim RASTI nur bei 500 Hz und 2 kHz.
Der Raumeinfluss ist auf einen solchen Wert viel größer als der Einfluss der Beschallungsanlage.
Heute war mal wieder die HV von Procon, und ich war mal wieder da.
Für diejenigen, denen die Situation bei Procon nicht ganz präsent ist: In der "new economy"-Phase ist man dort sehr schnell gewachsen und hat dann ganz massive Probleme bekommen. Da aber der Hauptaktionär (Familie Fielmann) zu der Firma gehalten und weiteres Kapital zur Verfügung gestellt hat, führte das nicht in die Pleite.
Dezember 2003 wurde dann ein Umfangreiches Sanierungskonzept mit den Banken vereinbart: Streckung der Tilgung, Forderungsverzicht gegen Besserungsschein und ähnliche Maßnahmen stellten die AG wieder auf ein tragfähiges Fundament.
Näheres dazu und zu den Geschäftszahlen: http://procon.people4.net/go/irpr/de/pre…5a722bef13df080
Darüber hinaus die folgenden Informationen:
1.) Die Forderungsausfälle konnten von etwa 3% auf etwas 2% zurückgeführt werden. Das ist in diesen Zeiten eine Leistung.
2.) Es ist kein weiterer Personalabbau geplant.
3.) Es ist geplant, etwa 10% des Umsatzes in den Materialpark zu stecken, die dafür nötigen Mittel sind im Finanzierungskonzept eingeplant.
Bei einem Umsatz von etwa 65 Mio wären das 6,5 Mio Euro. Interessant wäre, wie viel das in % des Anschaffungswertes des Equipments ist, also in welchem Zeitraum das Material durchschnittlich erneuert wird. Der Anschaffungswert des Materials wird aber in der Bilanz nicht angegeben und ist auch schwer abzuschätzen. (In der Bilanz stehen für Betriebs- und Geschäftsausstattung 2003 36,5 Mio Euro und 2002 52,9 Mio Euro, als Abschreibung wird 23,3 Mio Euro angegeben. )
Wenn man mit diesen Zahlen ein wenig rumrechnet, dann kommt man zu vier Möglichkeiten:
a) 10% werden nicht reichen
b) Procon sitzt derzeit auf wirklich massiven Überkapazitäten
c) Zukünftig soll Material verstärkt zugemietet werden
d) Man möchte auf Märkte expandieren, auf denen das Equipment nicht so ganz "up to date" sein muss (Osteuropa beispielsweise).
Denkbar sind natürlich auch Kombinationen dieser Möglichkeiten.
Die technische Durchführung der Veranstaltung war diesmal deutlich einfacher, aber auch "fehlerfreier" als 2003: Beim Beginn von Herrn Möller am Rednerpult war die Anlage nahe am Koppeln, das hat der Tontechniker recht schnell im Griff gehabt, und als einem Teilnehmer der Beamer zu hell war ( :roll: ), wurde das auch sehr schnell geändert.
Den Bericht zur HV 2003 findet Ihr hier: http://www.pa-forum.de/paforum/viewtopic.php?t=10805
Zitat von "AlphaC"Das Signal würde dann den doppelten Pegel haben, oder verwurstel ich hier etwas völlig??? :shock:
Ja.
Eine Parallelschaltung der Leitungen führt zu einem geringeren Gesamtwiderstand (richtig erkannt), da die Ausgangsimpedanz der vorherigen Stufe konstant ist, sinkt dadurch allenfalls der Pegel. Meist ist der Verlust jedoch völlig vernachlässigbar.
Ob man so etwas bauen darf, hängt davon ab, für was es ist:
- Ton analog: wenn Problem, dann durch Brummschleife
- Ton digital, DMX: Problem, wenn längere Leitungen nach der Splitstelle wegen stehender Wellen
Zitat von "AlphaC"Das Signal würde dann den doppelten Pegel haben, oder verwurstel ich hier etwas völlig??? :shock:
Ja.
Eine Parallelschaltung der Leitungen führt zu einem geringeren Gesamtwiderstand (richtig erkannt), da die Ausgangsimpedanz der vorherigen Stufe konstant ist, sinkt dadurch allenfalls der Pegel. Meist ist der Verlust jedoch völlig vernachlässigbar.
Ob man so etwas bauen darf, hängt davon ab, für was es ist:
- Ton analog: wenn Problem, dann durch Brummschleife
- Ton digital, DMX: Problem, wenn längere Leitungen nach der Splitstelle wegen stehender Wellen
1.) Der Acoustilyzer ist nicht einfach nur ein erweiterter Minilyzer, ihm fehlen sogar Funktionen des Minilyzers wie beispielsweise das Scope.
Sehr grob Vereinfacht:
Minilyzer: elektrische Messungen
Acoustilyzer: akustische Messungen
Am Rande: Der Acoustilyzer hat die USB-Schnittstelle fest eingebaut und wird somit auch stets mit PC-Software geliefert.
2.) Mit dem STI misst man die Sprachverständlichkeit, nicht, ob eine Anlage gut klingt.
Bei der Sprachverständlichkeit spielt die Nachhallzeit und das Durchsetzungsvermögen bei 2 kHz eine sehr große Rolle. Daraufhin kann man seine Anlage optimieren, aber dann klingt sie noch lange nicht gut.
3.) Ich werde demnächst solche Messgeräte vertreiben und kann vielleicht nicht uninteressante Preise machen. Zu den Lieferzeiten mache ich aber keine eigene Aussage!
Das mit den drei Lichtschranken ist schon mal nicht verkehrt, rechne aber mal damit, dass Farbfolien im Betrieb ausbleichen...