Zitat von "UweLam"Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Aufsichtsbehörde nur durch den Anruf einer Privatperson, die behauptet, dass durch unsachgemäßes Arbeiten „Gefahr für Leib und Leben“ besteht, eine Veranstaltung absagt, ohne die Gefahr überprüft zu haben
Also ich kann mir da eine ziemliche Bandbreite von Reaktionen vorstellen.
Nehmen wir an, es ruft da einer Samstag 16:00 Uhr auf der Polzeiwache in Kleinkleckersdorf an und behauptet, bei dieser oder jener Veranstaltung würde akute Gefahr für Leib und Leben des Publikums bestehen.
Vermutlich würde jetzt erst mal ein Ordnungshüter die Baustelle selbst in Augenschein nehmen, sieht Traversen, die sich durchbiegen und einen Techniker, der behauptet, dass alles seine Richtigkeit hat.
Auf der Baubehörde erreicht er Samstag keinen, selbst hat er nun auch keine Fachkenntnis, was soll er tun? Er könnte nun fragen, wer der Verantwortliche ist, dessen Personalien aufnehmen und die Sache damit auf sich beruhen lassen. Wenn etwas passiert, hat man den Schuldigen, aber natürlich auch den Vorwurf, dass dieses Unheil quasi "unter den Augen der Polizei" passiert ist.
Vielleicht hat er schon mal davon gehört, dass es so etwas wie Befähigungszeignis und Bühnenmeister gibt, vielleicht lässt er sich durch einen Katalog beeindrucken, in dem etwas von TÜV der Traversen drinsteht.
Jetzt hat der Techniker aber keinen Meister, ist nun nicht mal Fachkraft, und die Sache biegt sich wirklich deutlich durch. Vielleicht erinnert er sich nun an den Anrufer, und fragt da noch mal nach. Der ist nun Fachkraft, und gibt ihm vielleicht sogar schriftlich, dass die Spannweite eindeutig zu gross ist.
Inzwischen haben wir 19:30 Uhr, und nun muss eine Entscheidung getroffen werden. Irgendwelche Kompormisse (Last rausnehmen, zusätzliche Stützen...) werden vom Veranstalter abgelehnt.
Ich würde sagen, die Wahrscheinlichkeit, dass die Sache gecancelt wird, beträgt 50%. Aber das ist meine ganz persönliche Vermutung.