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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Verantwortlichkeiten

    • ADMIN
    • 12. August 2010 um 00:15
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Nach Medieninformationen haben ja einige Personen Anzeige erstattet, also zivilrechtliche Konsequenzen gezogen.

    Also: Wenn Anzeigen erstattet werden, dann ist es Strafrecht.

    Wenn vor Gericht geklagt wird, dann ist es Zivilrecht.


    Zitat

    Wen haben die da eigendlich angezeigt?

    Vielleicht Anzeige gegen Unbekannt.

  • Ballasttank und Pyro

    • ADMIN
    • 10. August 2010 um 11:46

    Folgendes Szenario: In der Nähe eines Ballasttankes wird Pyro eingesetzt, durch irgendeinen dummen Zufall kippt da irgendetwas und brutzelt ein Loch in den Tank, der daraufhin ausläuft.

    Realistisch?

    Hat vielleicht jemand einen ablegereifen Ballasttank, den er ein letztes Mal füllen könnte und mit verschiedener Pyro malträtieren?

  • PMA 5/2010

    • ADMIN
    • 10. August 2010 um 11:44
    Zitat von "e-on"

    Aha, sehr funktionell und was ist wenn der Plastiktank wegschmilzt :shock:

    Solange der gefüllt ist, ist das eher unwahrscheinlich. Aber es reicht, wenn's da ein Loch reinbrennt und der ausläuft.

  • Verantwortlichkeiten

    • ADMIN
    • 10. August 2010 um 11:41

    Wollen wir die Schuldfrage nicht lieber den Gerichten überlassen?

  • Kirche zu den Toten der Loveparade, mir kommt das Kotzen

    • ADMIN
    • 9. August 2010 um 22:22

    Das braucht nicht mehr weiterdiskutiert werden.

  • LINKS Protokolle, Auflagen u.ä.

    • ADMIN
    • 6. August 2010 um 19:51
    Zitat von "hasenfuß"

    mir gefällt ganz besonders der stand vom 1. april (sic!):

    "der veranstalter macht keine konkreten angaben sondern ausführungen allgemeiner art
    zum versammlungsstättenrecht, die begründen sollen, warum auftrag [bauantrag?] und
    genehmigung nicht erforderlich sind"

    Da gibt es mehrere Stellen, wo ich akut meine, dass spätestens da der Stadt hätten erhebliche Zweifel kommen müssen an Fachkompetenz und Seriosität des Veranstalters.

    Den Begriff der "Zuverlässigkeit" kennt die VStättVo zwar nicht, so dass dies kein Grund ist, eine Genehmigung zu verweigern - aber dass man dann massiv Abweichungen genehmigt ist - nun ja - ein bemerkenswerter Vorgang.

  • Planung und Genehmigung nach Duisburg 2010

    • ADMIN
    • 6. August 2010 um 19:35
    Zitat von "sven"

    Gaaanz prima das. :D
    Finde ich gut dass Du dich mal gleich dran gemacht hast. Hast Du auch die Verbände (VPLT und alle anderen) bedacht ?

    Die ersten eMail gingen rein in Richtung Versicherungen, ohne positive Resonanz von dort hätte ich das auch gar nicht weiter verfolgt. Nun habe ich Arbeit... (und eigentlich gerade gar keine Zeit).

  • PMA 5/2010

    • ADMIN
    • 6. August 2010 um 19:29
    Zitat von "timotimo"


    Wie wäre die fachlich richtige Lösung?

    Die Forderung nach einer B1-Prüfung ("schwer entflammbar") ist ziemlicher Unsinn.

    Entweder unterstellt man, dass es während einem heftigen Sturm nicht auch noch brennt, dann ist das völlig unerheblich, wie leicht oder schwer so ein Gurt entflammbar ist. Oder man muss mit einem solchen Fall rechnen (weil bei Wind beispielsweise Pyro umkippen könnte), dann hilft B1 aber auch nichts, weil der Gurt dann zwar nicht selbst brennt, aber seine Festigkeit verliert.

    Die Befestigung mittels eines Spanngurtes wird häufig nicht so ausgeführt, dass da nichts verrutschen kann, wenn da mal ein paar kN daran zerren. Und bei dem, was ich mir gerade bildlich unter Baumarktgurt vorstelle, muss man auch ganz konkret damit rechnen, dass der Gurt insgesamt versagt.

  • LINKS: Mahnende Stimmen im Vorfeld

    • ADMIN
    • 4. August 2010 um 23:26
    Zitat von "jogi"

    "Es reicht..." - Offener Brief des Polizeipräsidenten Bochum Thomas Wenner zur "Love Parade"
    1 Tag vor der Loveparade

    http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/11530/1340490

    Pardon, ist vom 23. Januar 2009 - inhaltlich aber trotzdem richtig.

  • VStättVO einmal anders...

    • ADMIN
    • 4. August 2010 um 23:18
    Zitat von "Mechwerkandi"

    die notwendige Zertifizierung gem. VStättVO

    Was darf man sich darunter genau vorstellen?

  • Planung und Genehmigung nach Duisburg 2010

    • ADMIN
    • 4. August 2010 um 23:13
    Zitat von "sven"

    spannend wäre natürlich eine Reaktion eines Versicherers auf diesen Vorschlag.

    Ich habe da gestern mal ein paar eMails verschickt und bislang (neben ein paar automatischen Eingangsbestätigungen) zwei Zusagen aus der Versicherungswirtschaft für eine Art Roundtable bekommen.

    Nachdem auf dieser Seite Interesse besteht (was mich wenig wundert - was gibt es Schöneres für die Versicherungswirtschaft als eine Pflichtversicherung...), müssen nun die anderen relevanten Kreise angesprochen werden - ich werde also demnächst noch ein paar eMail verschicken...

    Das garantiert noch lange nicht, dass dabei etwas heraus kommt, aber die Chancen dürften höher liegen, als wenn man gar nichts tut.

    Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

  • Eigenverantwortliches Handeln der Besucher

    • ADMIN
    • 4. August 2010 um 22:56
    Zitat von "DirkB"

    Muß man von den Besuchern nicht auch ein verantwortungsvolles Handeln erwarten?

    Nein, im Gegenteil. Planung und Ausführung ist darauf auszulegen, dass sich Besucher unvernünftig verhalten.

    Zitat

    Wenn eine Treppe abgesperrt ist, klettere ich die nicht hoch.

    Wenn ich befürchten muss, zerquetscht zu werden, würde ich noch ganz andere Dinge tun.

    Zitat

    Dort, wo zu Tode gedrängelt wurde, war auf den Bildern hinter den Leuten sehr wenig Gedränge. Wieso tritt man nicht zurück?

    Könntest Du bitte mal die Bilder verlinken, auf die Du Dich da beziehst - bei dem, was ich so gesichtet habe (und das war nicht gerade wenig) sah das deutlichst anders aus.

  • Innenhof Schloss - wieviel PAX erlaubt?

    • ADMIN
    • 3. August 2010 um 15:35
    Zitat von "timotimo"

    700 Pax.

    Wie ist das gerechnet?

  • Planung und Genehmigung nach Duisburg 2010

    • ADMIN
    • 3. August 2010 um 15:19
    Zitat von "Jeremy"

    Ein interessanter Ansatzpunkt, der sich mir im Zusammenhang mit jeder Art von Risikoabschätzung immer wieder aufdrängt, wäre die stärkere Einbindung der Versicherungen.

    Das scheint mir der erfolgsversprechendste Ansatz zu sein:

    - Die größte Erfahrung bei der Kalkulation von Risiken dürfte bei den Versicherern liegen.

    - Die Kosten-Nutzen-Optimierung läuft hier implizit: Versicherungen wollen ihr Risiko minimieren, aber von den Konditionen (hier nicht rein die Versicherungssumme) noch konkurrenzfähig sein.

    - Privatwirtschaftliche Vereinbarungen haben deutlich größere Gestaltungsspielräume als behördliche Auflagen.

    - Versicherungen sind nicht an das öffentliche Dienstrecht gebunden und haben somit deutlich bessere Möglichkeiten, Veranstaltungen zu betreuen.


    Wie könnte das in der Praxis aussehen:

    1.) Ein Veranstalter braucht zwingend eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung.

    2.) Die Versicherung hat unbedingt zu leisten, also auch in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (darf dann aber die Verantwortlichen in Regress nehmen)

    3.) Die Versicherung darf dem Veranstalter Auflagen machen, diese selbst prüfen, im Notfall die Veranstaltung abbrechen. Vielleicht sollten die Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik besser von der Versicherung beaufragt werden.

  • Genutzte Absperrgitter

    • ADMIN
    • 3. August 2010 um 15:01

    Meiner Meinung nach hat Bauzaun auf so einer Veranstaltung nichts zu suchen:

    1.) Das hält zu wenig:

    Zitat von "Genehmigung einer vorübergenden Nutzungsänderung vom 21. Juli 2010"

    Die Zaunanlage, welche das Veranstaltungsgelände umfasst, ist so auszuführen, dass sie einer Anprall Last von mind. 2kH/m standhält.

    Auf eine Standardbreite von 3,5 m wären das 7 kN, entsprechend 700 kg. Ok, ein einzelnes Element, wenn es sorgfältig mit den benachbarten Elementen verbunden ist, vielleicht mit großen Glück gerade so noch. Aber wenn da auf 30m Breite Leute dagegen drücken, dann ist das kein Zaun mehr, sondern eine Fußfalle.

    Und wenn das jemand anhebt...

    2.) Viel zu grobmaschig: Wenn von hinten gedrückt wird, und das Gitter hält, dann werden die Leute am Gitter "durchpassiert".

    (Aus dem Grund bin ich auch kein Freund von herkömmlichen Polizeigittern. Dort, wo eine Menge drückt, gehören da Lochplatten hin.)

    Weil es so grobmaschig ist, ist es auch eine prima Stolperfalle, wenn es liegt.

    3.) Es ist nicht hoch genug, um eine ordentliches Hindernis zu bieten, zumal man dank der weiten Maschen leicht hochsteigen kann. (Und wenn irgendwo ein Stab rausgebrochen ist, steigen schlanke Personen da auch durch.)

    Auf der anderen Seite ist das auch nicht so wenig Hindernis, dass im Panikfall die Leute einfach drübersteigen, um sich in Sicherheit zu bringen, zumal die offenen Stäbe oben auch ein Verletzungsrisiko darstellen.

  • Kommunikation der Ordnungskräfte

    • ADMIN
    • 3. August 2010 um 14:13
    Zitat von "christian_thomas"

    Eine ruhige, besonnene, aber bestimmt klingende Stimme hätte sicher etwas bewirken können. Aber in der Regel sind Durchsagen im Panikgeschreie und bei lauter Musik schlecht bis gar nicht zu verstehen.

    Hinzu kommt, dass ja offenbar bereits Personen übereinander standen und durch nachströmende Besucher der zum geordnet stehen erforderliche Platz nicht mehr vorhanden war.

    Nehmen wir an, es hätte die Durchsagemöglichkeit gegeben, auch mit ausreichendem Pegel, um zumindest halbwegs Verständlichkeit herstellen zu können.

    Was hätte man tun können?

    1.) Die Leute auffordern, sich in Richtung der Tunnel zurück zu bewegen.

    Das erhöht allerdings den Druck im Tunnel, womöglich wäre dann an anderer Stelle ein Unglück passiert, womöglich sogar schlimmer. (Ohnehin tendiere ich zunehmend zu der Ansicht, dass das alles noch viel schlimmer hätte kommen können...)

    Eine Durchsageanlage hätte also auch die Tunnel und die Fläche vor den Tunneln umfassen müssen.

    2.) Die Leute bitten, Ruhe zu bewahren und sich möglichst wenig zu bewegen, und dann den Druckbereich über die Treppe nach und nach entfluchten.

    3.) Die "ganz hohe Schule des Crowd.Managements" wäre es gewesen, die gehenden Personen zurück auf's Gelände zu bekommen (Platz wäre ja oben wohl noch gewesen). Vielleicht hätte man alle Trucks muten müssen und so lange Pause machen, bis man die Lage entspannt hat.

    Wobei auch das ein sehr kritisches Unterfangen ist - wenn man den Leuten ihre Musik nimmt, werden die schnell aggressiv. Und im Nachhinein wird das auch jeder als überzogen bezeichnen - dass es sonst zu Toten gekommen wäre, kann man ja nicht mehr belegen, wenn die Maßnahme Erfolg hatte.

  • Kommunikation der Ordnungskräfte

    • ADMIN
    • 3. August 2010 um 14:03
    Zitat von "madmax"

    Natürlich muß sojemand auch den Überblick bzw. den 'richtigen Blick' haben. Wie eventuell von besagtem Container runter oder auch via Monitor. Das setzt halt Kameras an entscheidenten Punkten vorraus.

    Laut SPIEGEL gab es in diesen Containern einen Crowd-Manager mit ausreichend Kameras, aber halt ohne ausreichend Handlungsmöglichkeiten (Verbindungsbeamte ohne Weisungsbefugnis und ohne direkte Kommunikationsmöglichkeit, die Sperren wurden überrannt, Durchsageanlage gab es augenscheinlich nicht...)

  • Was können WIR in Zukunft verbessern, um das zu vermeiden???

    • ADMIN
    • 3. August 2010 um 13:53
    Zitat von "julian knödler"

    Es gehört m.M.n. tatsächlich eine dem Bund oder Land unterstellte Organisation her, die solche Veranstaltungen überwacht.

    Verfassungsrechtlich geht das (ohne GG-Änderung) nur auf Landesebene.

  • Zulässige Arbeitshöhe auf Rig oder Leiter ohne Sicherung?

    • ADMIN
    • 3. August 2010 um 13:48
    Zitat von "klimper-klamper"

    bis zu welcher Arbeitshöhe darf ungesichert auf Rig-, Bühnendachkonstruktionen gearbeitet werden?

    Eine Erkenntnisquelle dazu kenne ich nicht, aber aus der Gefährdungsanalyse kann man ableiten, dass bei so geringen Arbeitshöhen, wo man trotz PSA auf dem Boden aufkommen würde, diese nicht verwendet werden sollte.

  • Tunnellänge

    • ADMIN
    • 2. August 2010 um 00:44
    Zitat von "warwick"

    Ich denke, bei korrekter Anwendung der Verordnung Wäre der Weg nicht genehmigungsfähig gewesen aufgrund einer Tunnellänge von mehr als 30m.

    So etwas ist ein "klassischer Fall" für eine Abweichung. Ich halte das für genehmigungsfähig, aber ganz bestimmt nicht nach dem hier durchgeführten Konzept.

    Wenn man das macht, dann

    1.) Mit getrennten Wegen für rein und raus (entweder mit getrennten Tunneln oder mit einer verlässlichen Abtrennung im Tunnel)

    2.) Mit Aufnahmeräumen für alle Leute, die gleichzeitig in den Tunnel gelassen werden, an jeweils beiden Enden des Tunnels.

    3.) Strikte Begrenzung der Personenzahl im Tunnel.

    Man muss dann aber auch klar erkennen, dass die Gesamtzahl der Besucher (sofern das der einzige Zugang geblieben wäre) wohl unter 100.000 gelegen hätte.


    Warum halte ich das für verantwortbar?

    1.) Im Tunnel haben wir keine Engstellen bei der Entfluchtung wie bei Notausgängen in einer Versammlungsstätte

    2.) Brandlasten sind gering, terrorismussicher müssen wir die Veranstaltungen nicht machen. (Wohl aber muss man beispielsweise damit rechnen, dass ein belästigtes Mädel 'nen Tränengasspray zückt oder ähnliches)

    3.) Wir haben überwiegend jugendliches Publikum, wenn die "die Beine in die Hand nehmen" und der Aufnahmeraum groß genug ist, können 300 m Tunnel in einer Minute leer sein.

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

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