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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • I don't need that, 2.0

    • ADMIN
    • 14. Juli 2010 um 16:47
    Zitat von "Schrumpeln"

    Ich finde es interessant, dass sich kommunale Dienstleister nicht so an die Lärmvermeidung halten (müssen) wie kulturelle Dienstleister.

    Umd 6:00 Uhr ist die Nacht zuende, und dann wird über 16 Stunden gemittelt - was tragen die wenigen Minuten Krach zum Beurteilungspegel bei?

  • Kiss my Rock Biesenthal

    • ADMIN
    • 12. Juli 2010 um 18:03

    Also: Man hat mir Fotos zukommen lassen - allerdings mit der Bitte, diese vertraulich zu behandeln.

    Vieles, was man da sieht, ist einfach nur sehr unschön, aber halt der "ganz normale Wahnsinn".

    Allerdings: Wenn da Wind aufgekommen wäre, hätte es diese Bühne komplett zerlegt. Nicht "vielleicht" oder "wahrscheinlich", sondern "sicher". Und nicht erst bei Windstärke 7.

  • Mietpreis übertrieben???

    • ADMIN
    • 12. Juli 2010 um 17:32
    Zitat von "audionrg"

    Ich dachte nur, vielleicht ist es ja üblich bei Schülern total kranke Rabatte zu geben.

    Es ist inzwischen wohl überall üblich, total kranke Rabatte zu geben...

  • Diebstähle & Unterschlagungen angestiegen

    • ADMIN
    • 4. Juli 2010 um 10:59

    Es gibt zwar den gutgläubigen Erwerb nach BGB §§ 932 ff, aber wenn man in's Gesetzbuch schaut, dann bitte auch mal ein wenig weiter lesen, in diesem Fall bis BGB § 935:

    Zitat von "BGB § 935"

    Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
    (1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
    (2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung veräußert werden.

  • Diebstähle & Unterschlagungen angestiegen

    • ADMIN
    • 2. Juli 2010 um 00:05
    Zitat von "michael quatmann"

    Btw: Wieso stehen die jüngst bei mir geklauten Geräte nicht in der Liste? Hab ich doch letzte Woche erst eingetragen!

    Wo hast Du die genau eingetragen?

  • Regeln für das Brett

    • ADMIN
    • 30. Juni 2010 um 14:10
    Zitat von "daniel heide"

    Er hat unter seinem Namen (ohne Angabe einer Unternehmung) Material und Dienstleistung im Gegenwert einer 4-stelligen Summe für eine Veranstaltung gebucht, eine Halle gemietet und unter anderem national bekannte Akteure auftreten lassen. Dafür waren natürlich Eintrittskarten zu kaufen.

    Dem liegt also ein unternehmerisches Handeln zugrunde.

    Der Einzelkaufmann tritt unter vollständigem Vor- und Zunahme auf, die Angabe einer Firma ist freiwillig.

    Wenn sich das so darstellt, dann kann es klar in's Warnungen-Brett.

  • Regeln für das Brett

    • ADMIN
    • 25. Juni 2010 um 13:15
    Zitat von "daniel heide"

    Wir haben derzeit einen Kunden über dessen Geschäftsgebaren ich gerne alle Kollegen, die es interessiert, informieren würde. Allerdings handelt es sich bei diesem Kunden um eine Privatperson. Ist jemand so firm in diesem Themenbereich, dass er mir beantworten kann, ob ich gegen das Datenschutzgesetz verstoße wenn ich seine Daten hier veröffentliche.

    Datenschutzgesetz hin oder her: Wenn Dein Kunde wirklich vollständig als Privatperson zu betrachten ist, möchte ich das hier nicht haben.

  • I don't need that, 2.0

    • ADMIN
    • 25. Juni 2010 um 13:05
    Zitat von "david kammerer"

    aber was tut man nicht alles für seine Ruhe.....:D :D

    Die Kleine scheint Dich ja schon ganz gut konditioniert zu haben... ;)

  • Lifte outdoor an Ballast zurren?

    • ADMIN
    • 22. Juni 2010 um 21:10
    Zitat von "audionrg"

    Man muss auch sagen (ohne das jetzt gerechnet zu haben), dass der Lift allein mit einem Beamer (je nach Größe) nicht besonders viel Angriffsfläche für Wind bietet...

    Man kann da ja noch etwas von F34 lesen.

    Und problematisch sind Windlasten vor allem da, wo sie völlig unterschätzt werden. Lift outdoor heisst immer Standsicherheitsnachweis.

  • Tonart AG Düsseldorf

    • ADMIN
    • 22. Juni 2010 um 20:33

    https://www.ebundesanzeiger.de

    Nach "Ton-Art AG" suchen, nach der 100%-Tochter "LAI-CON GmbH" suchen, Zahlen ansehen, über "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" nachdenken...

  • Lifte outdoor an Ballast zurren?

    • ADMIN
    • 22. Juni 2010 um 19:56
    Zitat von "PMN-Concepts"

    Bei der Idee, Lifte über Tanks oder Anker im Boden zu ballastieren bin ich aber arg am zweifeln.

    Ich auch, weil Lifte für den Outdooreinsatz fast immer ungeeignet sind, Stichwort Windlasten.

    Wenn Du ausreichend ballastierst, dann knickt halt der Lift...

  • Generaldiskussion Lärm

    • ADMIN
    • 18. Juni 2010 um 13:43
    Zitat von "simonstpauli"

    (TA Lärm)
    Ein Zuschlag auf den Richtwert wäre ja auch eher kontraproduktiv... Wie war das noch: Zuschläge für Informationsgehalt und Impulsgehalt? Wie wird das üblicherweise ausgelegt? Bei Musik habe ich oft die Anwendung beider Zuschläge erlebt, wenn es sich um "normale" Genres handelte.

    Ausgelegt wird an dieser Stelle recht wenig:
    - Impulszuschlag wird gemessen und hält sich meist zwischen 5 und 10 dB.
    - Zuschlag für Tonhaltigkeit und Informationsgehalt wird fast immer pauschalisiert (0, 3 oder 6 dB - ehrlicherweise müsste man bei Musikbeschallung 6 dB ansetzen)
    - Und dann gibt es noch die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (für uns also 20:00 - 22:00 Uhr)

  • Digitalpult-Verwaltung im Festivalbetrieb

    • ADMIN
    • 17. Juni 2010 um 16:22
    Zitat von "billbo"

    Und ich hätte ein schönes, erprobtes File dafür. Sogar am Mann und nicht im zur Zeit noch überfälligen Fluggepäck/ im Nightliner, der grad' mal eben in die Werkstatt musste/ im Dressingroomcontainer, dessen Schlüssel der Musiker leider aus Versehen mit zum Dayroom genommen hat.

    Am Rande: Ich habe für die "wichtigen Sachen" (Sourcen meiner Programme, Backup der Buchhaltung...) einen flachen USB-Stick im Geldbeutel stecken.

  • Dumping beim Personal

    • ADMIN
    • 17. Juni 2010 um 16:18

    1.) Auf einem Markt bilden sich die Preise nach Angebot und Nachfrage. Und ja, wir haben nicht nur zu viel Material im Markt...

    2.) Die Gewerkschaften wollen 7,50 Euro als Mindestlohn durchsetzen. Das wären auf 8 Stunde 60,- Euro, auf 10 Stunden 75,- Euro. (Und die Gewerkschaften wollen das nicht deswegen durchsetzen, weil alle schon mehr bekommen. Es gibt Tariflöhne unter 5,- Euro, es gibt Schauspieler, die sich für 25,- Euro Tagesgage auf die Bühne stellen (Proben natürlich unbezahlt))

    Der Unterschied zwischen Brutto und Netto ist bei sehr geringen Einkommen dann auch nicht mehr so groß. Und wenn's ganz wenig wird, dann gibt's aufstockendes ALG II.

    3.) Je mehr man sein Handwerk beherrscht, desto leichter kann man seine Gagenvorstellungen durchsetzen. Ein Profi am FOH ist nicht durch zwei billige zu ersetzen.

  • Generaldiskussion Lärm

    • ADMIN
    • 17. Juni 2010 um 15:54
    Zitat von "toadie"

    Ob es nun 99 oder 110 db Sind, es kommt beim Aussenstehenden an und wenn der sich dadurch gestört fühlt gibt es Beschwerden und Klagen...

    Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:

    Die 99 dB LAeq kommen aus dem Publikumsschutz und sind eigentlich kein großes Problem.

    Im Anwohnerschutz haben wir deutlich geringere Richtwerte und auch noch ein paar unschöne Zuschläge (Zuschlag auf den Messwert, nicht auf den Richtwert).


    Am Rande: Wer von "Wohlfühlpegel 100 bis 110 dB peak" spricht, dürfte von der DIN 15905-5 nicht ernsthaft beschränkt werden, denn der Richtwert dort ist 135 dB LCpeak.

  • Generaldiskussion Lärm

    • ADMIN
    • 12. Juni 2010 um 21:55
    Zitat von "falcocgn"

    In der gesamten Diskussion wurde der Fehler gemacht, die drei verschiedenen Rechtsquellen für Lärm sauber zu trennen:

    TA Lärm für Anwohner
    DIN 15905-5 für Besucher
    LärmVibArbSchVO für Beschäftigte

    Ist das nun als gut getarnte Ironie zu verstehen, fehlt da ein "nicht", oder wo soll hier der Fehler liegen?

  • Generaldiskussion Lärm

    • ADMIN
    • 12. Juni 2010 um 21:49
    Zitat von "hell&dunkel"

    Wie kommt dann der Veranstalter seiner Verkehrssicherungspflicht diesbezuglich z.B. bei Tobias Kammerers Schuhplattel-Blaskapellenevents, bei Feuerwerk oder bei Motorsprortveranstaltungen nach?
    Wie kann er rechtssichere Messungen durchführen?

    Wichtig ist erst mal, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, also alle Maßnahmen zu ergreifen, die zumutbar und möglich sind. Gutachten von einem vereidigten Sachverständigen, und dann das umsetzen, was der vorschlägt.

    Wenn das Gutachten nicht völlig abwegige Sachen vorschlägt, hat man dann schon viel Rechtssicherheit. Allerdings zu einem Preis, der den von DIN-Normen (deren Preisgestaltung ihrerseits ja schon nicht von übermäßiger Zurückhaltung geprägt ist) um schätzungsweise zwei Zahnerpotenzen überschreitet...

  • Generaldiskussion Lärm

    • ADMIN
    • 12. Juni 2010 um 19:31
    Zitat von "hell&dunkel"

    DIN 15905-5 "Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schalldruckpegel bei Lautsprecherwiedergabe"
    Mein Fazit: Blaskapellen und Guggenmusik dürfen den Zuschauer völlig Normkonform taub machen. :wink:

    Das könnte jetzt falsch verstanden werden, darum mal folgende Klarstellung:

    Auch dann, wenn eine Blaskapelle spielt, ist der Veranstalter in der Verkehrssicherungspflicht.

    Zitat von "BGH VI ZR 142/00"

    Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird freilich nicht allein durch DIN-Normen bestimmt. Wie jeder, der eine Gefahrenquelle für andere eröffnet, hat auch der Veranstalter einer Musikdarbietung grundsätzlich selbständig zu prüfen, ob und welche Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schädigungen der Zuhörer notwendig sind; er hat die erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu treffen, auch wenn gesetzliche oder andere Anordnungen, Unfallverhütungs-vorschriften oder technische Regeln wie DIN-Normen seine Sorgfaltspflichten durch Bestimmungen über Sicherheitsmaßnahmen konkretisieren.

    Der Veranstalter hat also genausoviel "Haftung", aber eben keine technische Regel mehr, an der er sich orientieren kann - er muss also selbst ermitteln, was gerade Stand der Technik ist. Also nicht nur, welcher Pegel zu verantworten ist (da könnte man sich ja noch mit guten Gründen an DIN 15905-5 anlehnen), sondern auch, welches Messverfahren sachgemäß ist - das Meßverfahren aus DIN 15905-5 ist es nämlich nicht (darum auch die Beschränkung auf Lautspecherwidergabe...)

  • Lärm im Park

    • ADMIN
    • 12. Juni 2010 um 19:20

    Ich habe den Thread mal geteilt, den Rest findet Ihr hier:

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=59&t=79950

  • Generaldiskussion Lärm

    • ADMIN
    • 9. Juni 2010 um 16:33
    Zitat von "tobias kammerer"

    Ein Grenze um die 105 dB oder noch besser eine Grenze abhängig von der Besucherzahl scheint mir sinnvoller.

    Wie würde das aussehen?

    Zitat

    Ich weiß, daß sich der Admin natürlich im Detail mit den Normen auskennt, ich kenne mich aber ziemlich gut mit dem Gesundheitsaspekt aus. Alles aktuelle Wissen steht im krassen Gegensatz zu den Regelungen.
    ...
    - Eine zeitlich begrenzte Beschallung (und da gehen auch durchaus 4 Stunden) mit 120 dB erzeugt KEINE permanente Hörschädigung. Es erzeugt eher eine Schwächung bzw. evtl. bereits kleine aber reversible Schädigungen

    120 dB Leq? :shock:

    Gibt es da eine Untersuchung, die das belegt? Ist die sogar veröffentlicht?

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