Zitat von "klauston"
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Für hohe Außendämpfung empfehle ich Sennheiser NoiseGard (die "Piloten"-Ausführung)
Zitat von "klauston"
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Für hohe Außendämpfung empfehle ich Sennheiser NoiseGard (die "Piloten"-Ausführung)
Hat jemand Internet und Telefon bei Kabel Deutschland und kann darüber berichten, wie geschmeidig und zuverlässig das läuft?
Nachdem ich's ein paar Jahre lang immer nur vor mir hergeschoben habe, ist nun endlich mal die Webseite von dBmess neu gemacht worden:
Dort gibt es dann auch Infos zur Neuentwicklung dBmess 2009 und VV5:
Zitat von "buzz"Für die Konsequenzen im Falle eines Personen- oder Sachschadens befragen Sie bitte das StGB - Suchworte: Sachbeschädigung, Brandstiftung, Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge oder auch Totschlag bzw. Mord.
Sorry, das ist jetzt ähnlich unqualifiziert wie der Vorschlag mit dem Kurzschlussstecker.
Wobei: Kurzschließen ist zur Sicherstellung des spannungsfreien Zustands durchaus vorgesehen:
1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und Kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Nehmen wir einmal an, wir wollten prüfen, ob der Leitungsschutzschalter denn seiner Aufgabe nachkommt. Dazu sollte es reichen, drei PAR64 gleichzeitig anzuschalten - wenn das funktioniert, dann ist zumindest bei einem 16A-B-Automaten etwas faul, da die Einschaltströme für das Ansprechen des LS-Schalters sorgen müssten: Entweder LS-Schalter nicht in Ordnung oder Leitungslängen zu hoch.
Die steckerschonende Variante schaltet dann mit einem Triac.
In Berlin am 16. / 17. November
Seminar "Sachkundiger für Schallpegelmessungen bei Veranstaltungen"
Dienstag 15.09. und Mittwoch 16.09.
in Wuppertal Nähe Bahnhof
Grundlagen
DIN 15905-5
LärmvibrationsArbSchV
TA Lärm
Schallprognoserechnung nach DIN 18005
Theoretische Grundlagen und praktische Messungen
Interessenten melden sich bitte bei bk@bela-koeniges.de
Zitat von "linearray"
diese Erfahrung mussten wir auch machen, an einem Event mit einem kräftigen länger anhaltenden Regenguss sind etwa 2/3 der Brenner geplatzt. Vermutlich reichen die 300W nicht aus um genügend Wasser vorweg verdampfen zu lassen.Mit PAR64 haben wir nie solche Probleme gehabt. Als Weg- und Platzbeleuchtungen laufen die teilweise ganze Festivalwochenenden im strömenden Regen. Socapex Anschluss zu-gaffa-en und gut ist.
Gruss, Andi
Selbe Erfahrung:
PAR 64, outdoor, über Jahre hinweg jeweils ein paar Woche im Sommer für Outdoor-Theaterbühne, nie ein einziges Problem mit Wetterfestigkeit.
PAR 56 bei einer Laufschrift (9 Buchstaben auf 5 x 7-Matrix), ein paar Monate vor einem Museum montiert, laufend Probleme.
Ich tendiere jedoch zu den Ansicht, dass die Sache nicht an der "Verdampfungsfähigkeit" liegt, sondern an der mechanischen Stabilität des Glaskolbens.
Verschoben nach Warnungen, bitte Adresse nachtragen.
Ich gehe mal davon aus, dass die unisolierte Leitungen meinen.
Am Rande: VDE 0108 ist zurückgezogen (bis auf Teil 100 für Sicherheitsbeleuchtung) und durch VDE 0100-718 ersetzt.
Zitat von "zegi"Ist das mit dem genannten Gerät also nicht möglich? Gibt es eine preiswerte Möglichkeit, die Bedingungen zu erfüllen?
Levelmax-1 mit dBmess Swiss?
http://www.monacor.de/typo3/index.php?id=84&L=0&artid=5632&spr=DE&typ=full
Zitat von "Micromann"wie Kracky schon sagt eigentlich kann ein RCD nur im TNS Netz einwandfrei funktionieren.
Der Vollständigkeit halber: Oder in einem TT-Netz.
Zitat von "Chiefrocker"Die Qualität des DJs macht die Kunden zufrieden und nicht die Qualität des Equipments!
+1
Zitat von "djobi"Vll sollten fragliche Angebot einfach gelöscht werden ...
Dazu muss erst mal die technische Möglichkeit bestehen (die einfacher ist als mit SQL-Statements direkt an die Datenbank). Aber das alte vtb2b sollten wir ja ohnehin nur noch wenige Wochen haben.
IDN: Wenn sich keiner am Betatest der neuen Software beteiligen möchte. (Wenn jeder, der vtb2b nutzt, mal 10 Minuten investieren würde, um ein Angebot rein zu stellen und ein wenig die Suche zu nutzen, würde das schon völlig ausreichen.)
Was jetzt nicht an Fehlern gefunden wird, bleibt uns ggf. sehr lange erhalten.
Und ich möchte Euch an's Herz legen, zunächst einmal die Nutzungsbedingungen genau zu studieren.
Welche Risiken sich beispielsweise aus der Kombination §7 (1), (2) und (3) ergeben können, erläutert Euch jeder fähige Anwalt. § 7 (6) ist auch nicht ohne...
Zitat von "rrunge"Gut, aber mal angenommen die Aufbauten sind von einem Sachkundigen abgenommen worden,
Bitte präzisiere mal, was Du jetzt schon wieder unter der Abnahme von einem Sachkundigen verstehst:
a) Die Prüfung einer maschinentechnischen Einrichtung durch einen Sachkundigen
b) Die Prüfung der Arbeitsmittel durch eine befähigte Person
c) Eine Abnahme durch die Baufaufsicht
d) die Prüfung der Einrichtungen durch einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik gemäß VStättVO § 40 (5)
e) oder?
Zitat von "rrunge"Sagt dann der Betreiber/Veranstalter nicht zu mir ich hätte ihm sagen sollen dass ein Verantwortlicher da sein muss?
Klar kann ich sagen dass das nicht meine Aufgabe ist, aber das ist doch höchst unsportlich...
Natürlich sollte man den Veranstalter auch darauf hinweisen. Wenn er es dann hören möchte, dann ist das sein Problem.
Zitat von "rrunge"also wenn 1000 leute da sind aber keine szenenfläche vorhanden ist muss keine fvf da sein?
Erstens ersetzen wir diese Formulierung mal durch "muss kein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik vom Betreiber gestellt werden." Es ist ja nicht unwahrscheinlich, dass beim technischen Dienstleister eine Fachkraft oder ein Meister erforderlich ist.
Zweitens haben wir auch da die Deregulierung, es greift also der alte Kalauer: Wir machen eine Gefährdungsanalyse und leiten davon die erforderlichen Maßnahmen ab. Will heißen: Ab 50m² muss zwingend (es sei den VStättVO § 50 (5)), aber auch darunter muss, sofern die Gefährdungslage es erforderlich macht - Rechtsgrundlage ist VStättVO § 38 (1).
Zitat von "stroti"Die Auswahl des Fachpersonals der Dienstleister erfolgt auf Grundlage der BGV C1 / GUVV C1 (§15) und zusätzlicher Erkenntnisquellen wie der BGI 810.
Und der BetrSichV, die auch dort greift, wo wir keine berufsgenossenschaftlich Versicherten haben. (Wo diese Schriften zwar ebenfalls zu beachten sind, allerdings "nur" als anerkannte Regeln der Technik.)
Zitat von "Reini"
die einzelnen Fasern des Garnes werden erheblich belastet; unter umständen reisen einzelne Fasern des Garnes; also verändert sich auch die die Belastungsgrenze der Naht/Schlaufe und die xxx-Newton reissen früher auf und die Dämpfung wird weniger.
Das würde den Fangstoß weichen abfangen, und ein Bandfalldämpfer ist für alle normalgewichtigen Personen lang genug...
Zitat von "niggles"Mit den Anforderungen in der (M)VStättV bzgl. Anwesenheit einer FfVT nimmt der Gesetzgeber erst einmal den Veranstalter in die (Verkehrssicherungs-) Pflicht.
Den Betreiber, nicht den Veranstalter.
ZitatDaß diese Fachkraft bei Jobs außerhalb von Messe- und Stadthallen, Theatern usw. in der Regel vom Technikdienstleister gestellt wird ändert nichts an der Notwendigkeit.
Und mit eben dieser Geschichte ist der VStättVO nicht Genüge getan. (Auch wenn's im Normalfall keinen interessiert und im Ernstfall dann den Betreiber trifft...)
Zitat von "klauston"Fällt das stellen einer Fachkraft nicht in den Bereich des Veranstalters??
Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik nach VstättVO ist Betreiberpflicht.
Was den technischen Dienstleister betrifft, so muss der die Sicherheit der Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, von einer befähigten Person (Ausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit) prüfen lassen, siehe BetrSichV § 10. Diese befähugte Person kann auch der vom Betreiber gestellte Verantwortliche für Veranstaltungstechnik nach VstättVO, das sollte man aber vorher absprechen.
Und wenn eine elektrotechnische Anlage errichtet wird (auch eine aus steckerfertigen Komponenten), dann haben wir zumindest die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik dabei, die dann die Prüfungen vor Inbetriebnahme der Anlage macht.