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Beiträge von ADMIN

  • Wieviel mehr Schalldruck bei mehr Lautsprechern?

    • ADMIN
    • 7. Januar 2009 um 10:11
    Zitat von "Schrumpeln"

    Ich habe das mal in Arbeitslehre (an der Uni) so gelernt, dass eine Verdopplung der Lärmquelle (hier irgend eine Maschine) zu einer erhöhung der Lautstärke um 3 dB führt. Zwei Maschinen brauchen dann aber auch doppelt so viel Leistung. Das übertrage ich dann auch so auf die Lautsprechen und dann kommt bei den 2 15"ern auch nur 3 dB mehr raus.

    Bei unkorrelierten Schallquellen addiert sich die Schalleistung, also +3dB.

    Bei korrelierten Schallquellen (Abstand kleiner Wellenlänge, gleiche Frequenz, gleiche Phasenlage) habe ich theoretisch eine Additions des Schalldrucks (Schalldruck ist Kraft pro Fläche, die Kräfte der beiden Speaker addieren sich, die Fläche bleibt dieselbe). Damit habe ich - ebenso theoretisch - erst mal eine Verdopplung des Wirkungsgrades. Natürlich kann man da nicht endlos Verdoppeln und so ein perpetuum mobile bauen, weil dann auch der Wirkungsgrad des Einzelspeakers zurückgeht.

  • Fragen zur BGV A3 Prüfung

    • ADMIN
    • 5. Januar 2009 um 09:16
    Zitat von "Heinzerl2000"

    @ Admin, Cinch- Klinke fällt aber nicht in die VDE 100, oder? :D

    Zumindest nicht bei bestimmungsgemäßer Verwendung... :wink:

    Wohl aber BGV A3.

  • Regeln für das Brett

    • ADMIN
    • 30. Dezember 2008 um 09:56

    Ich habe eben die Regel ergänzt, dass Markenstreitigkeiten kein Thema für das Warnungen-Brett sind.

    Wenn sich also jemand ABC Showtechnik nennt, obwohl ein Kollege in der Gegend schon seit 10 Jahren ABC Licht- und Tontechnik nennt, dann dürfen die das gerne vor Gericht klären, meinetwegen auch einen Hinweis ins offene Brett, dass die beiden Firmen nicht identisch sind, aber ein Fall für das Warnungen-Brett ist das nicht, da erstens Dritte davor nicht gewarnt werden müssen und zweitens das Markenrecht zu den undurchsichtigsten Rechtsgebieten gehört, da können häufig auch Juristen nicht zweifelsfrei klären, wer die besseren Rechte an einer Marke hat.

  • Warnung vor dem User audigy

    • ADMIN
    • 30. Dezember 2008 um 09:46

    HINWEIS 1: Ich habe hier eben ein paar Beiträge entfernt, in der es um eine Markengeschichte geht. Diese sind - ich werde die Regeln gleich noch anpassen - kein Thema für das Warnungen-Brett, weil das Dritte nicht gewarnt werden müssen.

    HINWEIS 2: Die eigene Adresse bitte unter JEDEN einzelnen Beitrag, ich möchte nicht immer lange suchen müssen, ob da jeder schon seine Adresse da gelassen hat.

  • Gregorian Rigg in München zusammengestürzt

    • ADMIN
    • 29. Dezember 2008 um 10:38
    Zitat von "simonstpauli"

    Dann kann man auch die Ursachen analysieren und als Lehrmittel benutzen.

    Schön wär's...

    Bei welchem Unfall der letzten zehn Jahre hat es denn eine öffentlich zugängliche Ursachenanalyse gegeben?

    Okay, Peter hat mal hier was reingestellt, als jemand während der Veranstaltung die vorderen Füße der Traversenlifte gezogen hat, worauf die Fronttruss ins Publikum gekippt ist.

    Aber von diesem lobenswerten Einzelfall abgesehen wird doch alles so gut es geht totgeschwiegen. Mit der Folge, dass keiner daraus lernen kann.

  • Fragen zur BGV A3 Prüfung

    • ADMIN
    • 29. Dezember 2008 um 10:21

    Mal ein paar Gedanken dazu:

    1.) Wir können natürlich alles streng nach den Buchstaben aller Erkenntnisquellen machen, also beispielsweise auch für den Cynch->Klinke-Adapter ein Prüfbuch anlegen und den regelmäßig zur Wiederholungsprüfung schicken. Erfahrungsgemäß hat man dann aber keine Zeit und keinen Kopf mehr für die wirklichen Gefährdungen.

    Ich erlaube mir daher, für ein gewisses Augenmaß zu plädieren, auch vor dem Hintergrund, dass sonst etliche Kollegen mit den Worten "das kann ich ohnehin nicht richtig machen" gar nichts mehr machen.

    Wobei natürlich ganz klar gilt: Im Moment wird insgesamt zu wenig geprüft. Viel zu wenig.

    2.) Zum Thema Querschnitt: Eigentlich setzen wir nach DIN VDE 0100-711.52 mindestens 1,5 mm² ein.

    Wobei ich mir erlaube, Geräteanschlussleitungen (auch solche mit Kaltgerätesteckverbinder) als Bestandteil des Gerätes anzusehen, ich ignoriere also Kabeltyp und Querschnitt und prüfe das auch nicht einzeln. Weil: Was soll schon passieren, wenn da hinten im Siderack eine Kaltgeräteleitung ist, die nicht in Gummi und nur mit 0,75 mm² ist? (Ganz im Sinne des ArbSchG: Ich mache eine Gefährdungsanalyse und leite davon die erforderlichen Maßnahmen ab)

    3.) Bei einer Wiederholungsprüfung öffne ich eigentlich ohne entsprechende Verdachtsmomente kein Gerät. Bei einer Leitung würde ich also auch nicht das Anzugsmoment der Schrauben prüfen.

    Uneigentlich weiß ich, dass dies - gerade bei selbstgefertigten Leitungen - oft die wichtigste Prüfung überhaupt ist.

  • I don't need that, 2.0

    • ADMIN
    • 22. Dezember 2008 um 20:39
    Zitat von "mringhoff"

    Aber leider hat fast jeder neuer PC-Rechner dieses Vista drauf.

    Bei meinem Dell hat es noch eine Downgrade-Möglichkeit gegeben, die man gleich so bestellen konnte, ob's die immer noch gibt - keine Ahnung.

    Und die Netbooks haben alle auch noch XP. (Und wenn ich den Performance-Vergleich mache Netbook/XP gegen High-Performance-Rechner/Vista und jeweils die ganze Zeit mit draufschlage, die man bei dem jeweilige Rechner braucht, um sich um diverse Unzulänglichkeiten herumzumanövrieren, dann sieht Vista sehr als aus...)

  • BIZ Deutschland - Rechnung entpuppt sich als Auftrag

    • ADMIN
    • 15. Dezember 2008 um 18:32

    Christian hat mir mitgeteilt, dass sich hier die Polizei dieser Sache angenommen hat.

    Wer also eine solche "Angebotsrechnung" oder gar anderen Schriftverkehr dieser Fa. Intrium Services GmbH hat, der möge sich bitte sofort an die Polizei / LKA in Bremen, Telefon 0421 / 362 - 0 unter dem Stichwort Intrium Services GmbH wenden.

  • Lautstärkebeschränkung auf 95 dB per Gericht anfechten?

    • ADMIN
    • 10. Dezember 2008 um 18:41
    Zitat von "klauston"

    Es gibt ja in der Schweiz auch die Erweiteriung auf wie ich meine 100 db.


    Zitat von "Schall- und Laserverordnung

    Art. 5 Begrenzung der Emissionen

    1 Wer Veranstaltungen durchführt, muss die Schallemissionen so weit begrenzen, dass die von der Veranstaltung erzeugten Immissionen den Schallpegel von 93 dB(A) während der gesamten Veranstaltungsdauer nicht übersteigen.

    2 Veranstaltungen mit höheren Immissionen sind zulässig, wenn die Anforderungen nach Artikel 6 oder 7 erfüllt sind.

    3 Bei Veranstaltungen, welche ausschliesslich für Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren bestimmt sind, sind keine höheren Immissionen als 93 dB(A) zulässig.

    Art. 6 Veranstaltungen mit einem Schallpegel zwischen 93 dB(A) und 96 dB(A)

    Wer Veranstaltungen mit einem Schallpegel zwischen 93 dB(A) und 96 dB(A) durchführt, muss dafür sorgen, dass:

    a. die Schallemissionen so weit begrenzt werden, dass die Immissionen den Schallpegel von 96 dB(A) nicht übersteigen;

    b. der Maximalpegel LAFmax von 125 dB(A) während der gesamten Dauer der Veranstaltung nicht überschritten wird;

    c. das Publikum im Eingangsbereich der Veranstaltung deutlich sichtbar hingewiesen wird auf:

    1. den maximalen Schallpegel von 96 dB(A),
    2. die mögliche Schädigung des Gehörs durch hohe Schallpegel und die Zunahme dieser Gefahr mit der Dauer der Exposition;

    d. dem Publikum ein der Norm EN3 24869-1:1992-104 entsprechender Gehörschutz kostenlos angeboten wird; und

    e. der Schallpegel während der Veranstaltung mit einem Schallmessgerät gemäss Anhang Ziffer 2.1 überwacht wird.

    Art. 7 Veranstaltungen mit einem Schallpegel zwischen 96 dB(A) und 100 dB(A)

    1 Wer Veranstaltungen mit einer Dauer von maximal drei Stunden und mit einem Schallpegel zwischen 96 dB(A) und 100 dB(A) durchführt, muss dafür sorgen, dass:

    a. die Schallemissionen so weit begrenzt werden, dass die Immissionen den Schallpegel von 100 dB(A) nicht übersteigen;

    b. das Publikum im Eingangsbereich der Veranstaltung deutlich sichtbar auf den maximalen Schallpegel von 100 dB(A) hingewiesen wird; und

    c. die Anforderungen nach Artikel 6 Buchstaben b, c Ziffer 2, d und e erfüllt werden.

    2 Wer Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als drei Stunden und mit einem Schallpegel zwischen 96 dB(A) und 100 dB(A) durchführt, muss dafür sorgen, dass:

    a. die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllt sind;

    b. der Schallpegel während der ganzen Dauer der Veranstaltung mit einem elektronischen Schallüberwachungsgerät gemäss Anhang Ziffer 1.3 aufgezeichnet wird;

    c. die Daten der Schallüberwachung sowie die Angaben zu Messort, Ermittlungsort und Pegeldifferenz nach Anhang Ziffer 1.1 Absatz 2 30 Tage aufbewahrt und auf Verlangen der Vollzugsbehörde eingereicht werden; und

    d. dem Publikum eine Ausgleichszone zur Verfügung steht und im Eingangsbereich deutlich sichtbar auf diese hingewiesen wird.

    3 Ausgleichszonen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

    a. Der Schallpegel darf 85 dB(A) nicht übersteigen.

    b. Sie müssen mindestens 10 Prozent der Flächen der Veranstaltung umfassen, die für den Aufenthalt des Publikums bestimmt sind.

    c. Sie müssen für das Publikum klar ersichtlich gekennzeichnet und während der Veranstaltung frei zugänglich sein.

    Alles anzeigen
  • Lautstärkebeschränkung auf 95 dB per Gericht anfechten?

    • ADMIN
    • 10. Dezember 2008 um 18:33
    Zitat von "TomyN"

    mmh... hast du schon mal auf einer Wahlveranstaltung den LEQ entsprechend der DIN gemessen?
    Wenn ja, dann würde ich mich sehr wundern, wenn die Werte über 95dB liegen würden.

    Eben.


    Es gehört zu meiner Erfahrung der letzten paar Jahre, dass diese Diskussion immer mit recht wenig Sachkenntnis geführt wird. Ok, es ist besser geworden, aber es ist noch lange nicht gut.

    Zu beklagen sind unter anderem:

    1.) Dass alle dB-Werte (von L(A)eq bis L(C)peak) munter durcheinander gebracht werden (dazwischen liegen üblicherweise 30 dB...)

    2.) Dass etliche gestandene Praktiker gegen L(A)eq-Werte argumentieren, Pegelwerte jedoch nur als L(A)F-Werte ihres Schätzeisens kennen (das kann problemlos um 10 bis 20 dB differieren)

    3.) Dass jeder Dilletantismus bei Messung oder Beschallung als Argument dafür verwendet wird, dass 95/99 dB viel zu wenig seien.

  • Lautstärkebeschränkung auf 95 dB per Gericht anfechten?

    • ADMIN
    • 8. Dezember 2008 um 22:19
    Zitat von "Tobias Kammerer"

    UND: es gibt die ganze DIN 15905-5 als EU Norm Vorschlag, der aber noch nicht beschlossen und umgesetzt ist.

    Darf man fragen, woher Du diese Info hast und wie belastbar sie ist?

    Der zuständige Normungsausschuss weiß von nichts, das DIN ist sich sicher, dass es weder ein neues nationales noch ein europäisches Normungsvorhaben dazu gibt, auch nicht über die DKE, zumal das in anderen europäischen Ländern als Gesetz läuft und nicht als Norm, ein europäisches Normungsvorhaben wäre da auch ein wenig zweckfrei...

  • Namensänderung RedGauloises -> Thorsten Rühle

    • ADMIN
    • 8. Dezember 2008 um 12:22

    Namensänderung RedGauloises -> Thorsten Rühle

  • BIZ Deutschland - Rechnung entpuppt sich als Auftrag

    • ADMIN
    • 8. Dezember 2008 um 08:59

    weitere Diskussion dann hier: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=73285

  • Widerruf von Verträgen

    • ADMIN
    • 4. Dezember 2008 um 19:12
    Zitat von "sp123"

    Der Veranstalter sagt, das gesetzlich geregelt ist, dass er bis zu 14 Tage vor Veranstaltung den Vertrag widerrufen kann.

    Das ist so nicht richtig.

    Sofern keine anderweitigen Regelungen rechtswirksam getroffen sind, kann ein Vertrag nur in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben werden.


    Ich würde mit dem dann gar nicht lange rumdiskutieren, sondern im empfehlen, sich mal gründlich mit dem eigenen Anwalt zu unterhalten und dann ein Angebot für einen Auflösungsvertrag zu machen. Bis dahin hat an Abnahme- und Leistungspflicht.

  • Selbständigkeit und die Rentabilität

    • ADMIN
    • 3. Dezember 2008 um 09:01
    Zitat von "Skyper"

    (ich vermute mal, Micha spielt hier auf ungezählte Volksfeste, Bierzelte, Top40-Bands, Discoparties, Low-Budget-Istallationen und Kamikaze-Messestände etc. an, denen eine fachgerechte Abnahme oftmals gut zu Gesicht stehen würde...)

    Eher auf BGI 810-0 und dort auf Tabelle 2. Wenn man das 1:1 umsetzt, dann fallen mindestens 80% aller Veranstaltungen aus, weil es nicht so viele Meister gibt.

    Und bei der VStättVo haben wir auch noch ein heftiges Umsetzungsdefizit.

  • Selbständigkeit und die Rentabilität

    • ADMIN
    • 2. Dezember 2008 um 19:58
    Zitat von "Skyper"

    c) schwemmt sich Deutschland gerade mit einer Unzahl "Meistern" zu, die erst mal niemand so explizit in dieser Anzahl braucht,
    und danach auch niemand so explizit für diese Qualifikation bezahlen will.

    Brauchen würde man die schon. Aber bezahlen will das keiner.

  • DIN 15905-5 Messung mit NTI Acoustilyzer

    • ADMIN
    • 2. Dezember 2008 um 09:39

    Ich werd' aus den Infos nicht schlau. Hat jemand das Teil und kennt sich damit aus?

    1.) Lässt sich L(A)eq und L(C)peak parallel messen?

    2.) Wie funktioniert das mit der Ermittlung und Verrechnung der Korrekturwerte?

    3.) Wie erfolgt die Signalisierung an die Bediener der Beschallungsanlage?

  • Tagessätze

    • ADMIN
    • 2. Dezember 2008 um 09:29

    Also: 200,- Euro Tagesgage für einen fähigen Tontechniker ist wenig, aber prinzipiell könnte er damit überleben.

    Aber 50,- Euro für einen Systemtechniker Ton glaube ich nicht, 20,- Euro für einen SysTech Video erst recht nicht.

  • DIN 15905. 1/2 oder 2 Stunden??

    • ADMIN
    • 25. November 2008 um 08:41

    Grundsätzlich gelten halbe Stunden, so ist das dann auch zu protokollieren. Man kann aber die Mittelungszeit auf bis zu zwei Stunden ausdehnen, was einerseits bei kurzen Veranstaltungen hilft, auf der anderen Seite einen retten kann, wenn man im Prinzip brav war, aber ein einzelner Halbstunden-Block mal über den Richtwert gerutscht ist.

  • Aktuelle Dancefloorfüller

    • ADMIN
    • 23. November 2008 um 21:50

    http://www.party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?t=60015&highlight=

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