Unsere gesamte Übertragungskette ist längst nicht so linear, wie man auf den ersten Blick annehmen könnte. Das ist ja auch erst mal kein Problem, weil das ohnehin keiner hört. Aber ab und an treten solche Phänomene auf, die bei strikt linearem Verhalten nicht auftreten dürften.
Beiträge von ADMIN
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Zitat von "Jürgen Klingel"
Gibt es da ähnliche Beschränkungen wie bei "normalen" Beschallungen?
Ja.
In diesem Zusammenhang wären vielleicht die 135 dB L(C)peak interessant - gemittelt wird bei solchen Sachen nicht viel rauskommen.
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Zitat von "Andreas Großmann"
und einem 10.2er Bolzen
:shock:
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Zitat von "Andreas Großmann"
...habe ich auch drüber nachgedacht. Konis sind zu unhandlich, teuer zu fertigen. Hängt mit dem verwendeten Material zusammen...
EDIT: ...und könnten die Kräfte wahrscheinlich nicht übertragen, bzw. wäre das sehr kompliziert...
Einerseits: Die Konusverbinder kann man auch aus anderem Material fertigen.
Andererseits: Was manche Traversenhersteller (laut Belastungstabelle) ihren Bolzen zumuten, möchte ich nicht in der Praxis ausprobieren...
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Wenn das wirklich so kommt und es auch keine Ersatzfrequenzen gibt, dann wird die Industrie sicher eine Lösung über WLAN finden.
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Das offene Brett ist ein Brett im PA-Forum.
Der Umgang mit Frauen gehört noch nicht mal peripher zum Thema PA.
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Und - auch wenn man immer hofft, dass nie etwas so schlimmes passiert, als dass sich ein Staatsanwalt darum kümmern möchte - kann das auch strafrechtlich einen sehr großen Unterschied machen.
Am Rande: Wenn ein Kabel, das vor wenigen Monaten noch problemlos durch die Prüfung gekommen ist, zu einem Schaden führt, dann vermag ich alleine aus diesem Umstand noch nicht mal leichte Fahrlässigkeit abzuleiten.
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Anmerkung: In diesem Thread darf ausnahmsweise ohne die Angabe der eigenen Adresse geschrieben werden.
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Bei mindestens 80% aller Tontechniker wäre es besser, sie würden messen statt hören (mich selbst gar nicht ausgenommen...).
Noch besser ist allerdings messen UND hören.
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Die Sicherheit von Aufbauten anhand von Fotos zu beurteilen, ist ja immer so eine Sache. Aber: Auf Bild 2/4 bei spiegel.de sehe ich nur ganz rechts Diagonalen der Tribühnenkonstruktion. Wenn das so war, wie es auf den Fotos aussieht, dann ist mir schleierhaft, wie das durch eine bauaufsichtliche Abnahme kommt. (Auch wenn man dabei noch berücksichtigt, dass der Prüfer bei einem solch kleinen Zirkus weiß, dass jede Nachrüstung in Sicherheit und erst recht jeder Vorstellungsausfall bedeutet, dass die Zirkusleute nichts zu beissen haben.)
Am Rande: Die Konstruktion auf Bild 1/4 halte ich für nicht weniger gefährlich, wenn ein wenig Wind aufkommt...
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Zitat von "Bassfan"
Laut VDE 702 ist bei der Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten nur der Isolationswert und der Schutzleiterwiderstand zu prüfen, wobei man natürlich mehr prüfen darf, aber nicht muss.
Ich weiß jetzt nicht, ob ich eine veraltete Ausgabe von DIN VDE 0702 hier haben (Juni 2004). Dort aber ist für die Prüfung vorgesehen:
1. Sichtprüfung
2. Bei SK I Prüfung des Schutzleiters
3. Isolationswiderstand
4. Bei SK I Schutzleiterstrom oder Ersatzableitstrom, bei SK II Berührungsstrom oder Ersatzableitstrom.
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Nachdem im aktuellen VPLT-Magazin (Nr 47) groß Werbung für dieses Projekt gemacht wird, möchte ich klarstellen, dass ich den zitierten Rat nach wie vor für angebracht halte:
Zitat von "ADMIN"Ich rate den Interessenten dieses Projektes, sich gründlich die dortigen Nutzungsbedingungen anzusehen.
Insbesondere §7 (2), §7 (3) und §7 (6).
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Man muss es offensichtlich noch ein paar mal wiederholen: Wir leben im Zeitalter der Deregulierung. Es gibt immer weniger konkrete Bestimmungen, statt dessen machen wir eine Gefährdungsanalyse und leiten die daraus erforderlichen Maßnahmen ab - und dabei wird natürlich der Stand der Technik berücksichtigt.
Wenn wir ein Trusssystem an vier Punkten hängen, dann haben wir ein statisch unbestimmtes System, die Kräfte in den Ketten lassen sich also nicht mehr genau berechnen, sondern nur noch messen. Das sollte dann schon jemand machen, der Ahnung von der Sache hat.
Ansonsten:
- Rigger ist keine geschützte Berufsbezeichnung.
- Welche Ausstattung aht denn die Steuerung der 4 Kettenzüge? (Stand der Technik wäre eine C1-Anlage)
- Zur Beurteilung der nötigen Qualifikation von Fachpersonal gibt es auf Seite 28 der BGI 810-1 ein hilfreiches Diagramm, danach bräuchte man für diese Aufgabe einen Meister oder jemand mit gleichwertiger Qualifikation. -
Ab sofort ist bei einer Warnung wegen nicht bezahlter Rechnungen die Gesamtsumme der offenen Forderungen zu benennen.
Zum Hintergrund: In der Vergangenheit wurde bei manchen Warnungen der Eindruck erweckt, eine Firma sei am Rande der Insolvenz, wenn man dann genauer nachforscht, dann war letztlich ein Technikertagessatz plus Mehrwertsteuer offen (und das teilweise auch noch aus nachvollziehbaren Gründen wie Formfehler in der Rechnung).
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Zitat von "MirkoT"
Also - nochmal nachgefasst: Wenn die Polizei meint es ist zu laut hilft nur leiserdrehen - auch ein geeichtes Messgerät und die Einhaltung der Werte der TA-Lärm nützen mir nichts, weil ich ja keine amtlich bekanntgegebene Messstelle bin?
So in etwa.
Wenn die genehmigende Behörde keine amtlich bekanntgegebene Messstelle fordert, dann muss auch die Polizei das akzeptieren.
Und dass die Werte der TA Lärm eingehalten werden, ist zumindest nachts hinreichend unwahrscheinlich.
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Zitat von "TomyN"
Genau. Und jetzt hab ich das Problem, dass ich aus den Werten die so ein Pegelmesser von sich gibt (also RMS Mittelungen im 125ms Raster) einen Leq basteln soll. Ich hab die 15905 - 5 schon durchgeblättert, finde da aber keine belastbare Angabe, ob das dann noch okay ist oder nicht.
Weil das ja auch nicht in DIN 15905-5 genormt wird, sondern in einer Norm über Schallpegelmesser (vermute mal: DIN EN 61672-1, aber ich bin gerade unterwegs und habe diese Norm nicht als PDF...)
Aber bevor Du da weiter Zeit investierst, schau doch erst mal in die Anleitung von dem Schätzeisen:
Zitat von "Anleitung SL-50"Das Messsignal wird linear (C-Kennlinie) und mit einer schnellen Messzeit von 125 ms erfasst und ermöglicht die Messung in einem Frequenzbereich von 30 Hz (Hertz) bis 4 KHz (Kilo Hertz).
Mal abgesehen davon, dass zum Frequenzverhalten drei unterschiedliche Angaben in nur einem Satz gemacht werden: Für den Leq wirst Du A-Bewertung brauchen...
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Zitat von "TomyN"
Fast ist ja normalerweise 125ms, also nicht gerade das was ich als 'Peak' bezeichnen würde.
Zumal ja Fast ein RMS-Wert (also ein Effektivwert) ist, und Peak ist halt ein Spitzenwert
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Zitat von "MirkoT"
Pegel interessieren uns nicht, auch nicht mit irgendwelchem Messgerät. Wenn sich jemand gestört fühlt ist es zu laut.
Einserseits: Die Messung nach TA Lärm macht üblicherweise eine amtlich bekanntgegebene Messstelle nach § 26/28 BImschG mit geeichten Schallpegelemssern. Wenn Ihr so jemand vor Ort gehabt hättet, hätte der vermutlich auch diesen Polizisten begreifbar gemacht, ob es jetzt zu laut ist oder nicht.
Andererseits: Zumindest ab 22:00 Uhr gilt für Wohngebiete folgende Daumenregel: Wenn man (als Anwohner) heraus bekommt, wo der Schall her kommt, dann ist es auch zu laut.