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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Verifizierte Teilnehmer

    • ADMIN
    • 4. Juni 2008 um 09:04
    Zitat von "Manuel Stiglmeier"

    Gleichzeitig könnte man auch über einen "freiwilligen" Mitgliederbeitrag
    nachdenken den man innerhalb von 3 Monaten nach Neuanmeldung bzw.
    nach Aufforderung zur Verifizierung per Bankeinzug erhebt.
    Irgendwas zwischen 5 und 20 Euro fänd ich durchaus angemessen,
    du bekommst durch den Bankeinzug die Bestätigung das der User
    tatsächlich "echt" ist, und auch etwas Entschädigung für den Aufwand!

    Ich habe nicht vor, mich bei der Angelegenheit irgendwie zu bereichern oder auch nur den Anschein dessen aufkommen zu lassen.

  • Verifizierte Teilnehmer

    • ADMIN
    • 4. Juni 2008 um 08:59

    Noch ein paar ergänzende Anmerkungen:

    1.) Nein, es muss nicht zwingend der Personalausweis sein. Mir würde ein beliebiges Dokument reichen, aus dem die Identität hinreichend sicher hervor geht. (Führerschein, Gewerbeschein...). Ich hätte auch keine Schwierigkeiten damit, dass so ein Dokument nur zur Einsichtnahme vorgelegt wird (Name und Adresse muss ich allerdings archivieren, um Wiederholungsanmeldungen zu vermeiden - so gut ist mein Gedächtnis dann auch wieder nicht...)

    2.) Gespeichert werden die Unterlagen in vielen großen Leitzordnern. An die Daten würde also keiner rankommen, der das Forum oder meinen Rechner hackt - da müsste man schon bei mir einbrechen. (Hinweis für die Paranoiker: Die Wohnung liegt im 18. Stockwerk, und der Aufzug ist videoüberwacht...)

    3.) Wie eingangs bereits geschrieben: Wer unbedingt eine Phantasienamen haben möchte, der darf ihn behalten und muss seinen Namen auch nicht im Profil angeben. Wenn wir die Verifizierung einführen, dann hätte ich auch kein Problem, Phantasienamen für Neuanmeldungen zuzulassen.

  • Verifizierte Teilnehmer / Neurgistrierung

    • ADMIN
    • 3. Juni 2008 um 19:17

    Unter der Verifizierung von Teilnehmern ist zu verstehen, dass Teilnehmer die Kopie einer Personaldokumentes dem Forenbetreiber (also mir) zuschicken und daraufhin den Status eines verifizierten Teilnehmers bekommen.

    1.) Die Verifizierung ist für alle bisherigen Teilnehmer freiwillig. (Ausnahme: Für Beiträge im Warnungen-Brett ist eine Verifizierung erforderlich.)

    2.) Die Verifizierung ist für alle neu hinzukommenden Teilnehmer verpflichtend. Neuanmeldungen werden erst ab der Verifizierung freigeschalten.

    Weiter zur Neuregistrierung: http://www.paforum.de/phpBB/ucp.php?mode=register&coppa=0

    3.) Für die Verifizierung bitte das folgende Formular verwenden, bitte am Bildschirm ausfüllen und wahlweise ausdrucken und/oder abspeichern.

    http://www.paforum.de/downloads/VeriForum.pdf

    Zusendung (nebst Ausweiskopie !!!) per Post. (Wenn es mir per eMail geschickt wird, kann ich das auch nicht verhindern... :wink: )


    Persönliche Anmerkung: Mit der Verifizierung halse ich mir enorm viel Arbeit auf. Mein ganz persönlicher Dank gilt also den paar *****, die einen solchen Schritt nötig gemacht haben...

  • Verifizierte Teilnehmer

    • ADMIN
    • 3. Juni 2008 um 19:15

    Die Teilnahme am PA-Forum war lange Zeit eine vergleichsweise anonyme Angelegenheit. Ok, seit ein paar Monaten werden nur noch neue Nutzer mit sogenannten RealNames als Benutzernamen aufgenommen, aber wenn sich da einer als Michael Mustermann anmeldet, dann weiß ich nicht, ob er tatsächlich so heißt.

    In den meisten Fällen ist das auch gar kein Problem. Nun gibt es allerdings Personen, die sich eine ganze Reihe von Accounts zulegen, um darüber gezielt PR zu machen, in letzter Zeit häufig einfach nur bestimmte Produkte schlechtzureden. Im Laufe der Zeit schafft man es zwar häufig, solche Accounts halbwegs zuverlässig realen Personen zuzuordnen, für eine öffentliche Bloßstellung bräuchte ich jedoch Beweise (und zwar solche, die ich auch vor Gericht verwenden könnte...). Und: gesperrt sind solche Accounts zwar schnell, aber ebenso schnell sind neue eingerichtet, und da braucht man wieder einige Zeit, um diese zuzuordnen.


    Der langen Rede kurzer Sinn: Ich brauche eine andere Lösung. Mein Vorschlag wäre es nun, den Rang eines "verifizierten Teilnehmers" zu schaffen.

    Ein solcher Account hat einen Realnamen im Benutzernamen oder im Profil, und er schickt mir eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), mit der bewiesen wird, dass er wirklich so heißt. Dann wird diesem Teilnehmer der Rang "verifizierter Teilnehmer" zugewiesen, was dann bei jeder Beitrag links direkt unter dem Benutzernamen angezeigt wird. (Dort, wo bei mir "Administrator" steht.)

    Es gibt einige Kollegen hier, die bewusst einen Phantasienamen verwenden, weil ihre Arbeitgeber es nicht gerne sehen, dass sie "aus dem Nähkästchen" plaudern. Wenn das sauber begründet wird, dann würde ich nicht darauf bestehen, dass der Name veröffentlicht wird. Im Profil würde man dann schreiben "Name dem Forenbetreiber bekannt", und die Verifizierung stellt dann lediglich sicher, dass der Kollege nicht dutzendweise Phantasienamen verwendet.


    Mit ist wohl bewusst, dass für mich der logistische Aufwand für eine solche Verifizierung ekelhaft hoch ist. Ich habe aber auch keine Lust darauf, dass solche Personen den Ruf des PA-Forums nachhaltig zerrütten - dafür habe ich in den letzten Jahren einfach zu viel Zeit investiert.

    Da eine solche Verifizierung jedoch nur dann sinnvoll ist, wenn eine nennenswerte Anzahl von Teilnehmern mitzieht, lasse ich darüber abstimmen und stelle vier Varianten zur Abstimmung:

    1.) Verpflichtende Verifizierung für alle Teilnehmer, alle anderen Accounts werden gesperrt.

    2.) Verplfichtende Verifizierung für alle Neuanmeldungen, freiwillige Verifizierung für alle anderen Teilnehmer.

    3.) Freiwillige Verifizierung für alle Teilnehmer, "soziale Kontrolle" schafft einen gewissen Druck zur Verifizierung.

    4.) Wir lassen das ganz bleiben.


    (Abstimmungsmodalität: 1.) Ist der weitestgehende Vorschlag. Die Stimmenzahlen werden von 1.) an beginnend aufsummiert, bis 50% der abgegebenen Stimmen erreicht sind. Dauer der Abstimmung von jetzt an 21 Tage)


    Noch ein paar ergänzende Anmerkungen:

    1.) Nein, es muss nicht zwingend der Personalausweis sein. Mir würde ein beliebiges Dokument reichen, aus dem die Identität hinreichend sicher hervor geht. (Führerschein, Gewerbeschein...). Ich hätte auch keine Schwierigkeiten damit, dass so ein Dokument nur zur Einsichtnahme vorgelegt wird (Name und Adresse muss ich allerdings archivieren, um Wiederholungsanmeldungen zu vermeiden - so gut ist mein Gedächtnis dann auch wieder nicht...)

    2.) Gespeichert werden die Unterlagen in vielen großen Leitzordnern. An die Daten würde also keiner rankommen, der das Forum oder meinen Rechner hackt - da müsste man schon bei mir einbrechen. (Hinweis für die Paranoiker: Die Wohnung liegt im 18. Stockwerk, und der Aufzug ist videoüberwacht...)

    3.) Wie eingangs bereits geschrieben: Wer unbedingt eine Phantasienamen haben möchte, der darf ihn behalten und muss seinen Namen auch nicht im Profil angeben. Wenn wir die Verifizierung einführen, dann hätte ich auch kein Problem, Phantasienamen für Neuanmeldungen zuzulassen.

  • Dynacord Abmahnung

    • ADMIN
    • 2. Juni 2008 um 09:09
    Zitat von "Christopher Hafer"

    Das ist pure Spekulation bzw. Blödsinn. Es gibt keine rechtliche Grundlage eines Verbots, den Hersteller zwecks Gebraucht-Verkauf oder Verleih zu nennen - welch höchst-absurde Idee.

    Dieselbe Argumente, die in der Abmahnung genannt werden, lassen sich eins zu eins auch auf Gebraucht-Verkauf oder Verleih anwenden. Mag sein, dass hier die Justiz über eine Konstruktion wie "Wahrnehmung berechtigter Interessen" anders entscheiden würde, auf der anderen Seite: Welche durchschnittliche Beschallungsfirma steht einen Prozess gegen EVI Audio durch?

    Zitat

    Hier geht es wohl wirklich nur um Vertragshändler und "Gebietsschutz". Und das ist erstmal legitim - wenn auch nicht in einer Form wie hier. :evil:

    Woher beziehst Du diese Informationen? In der Abmahnung tauchen diese Begriffe - auch in Umschreibungen- jedenfalls nicht auf.

    Zitat

    Schade, dass dieser klare Sachverhalt nicht von Anfang an deutlich herausgestellt wurde und einige ihre voreiligen Schlüsse ziehen (wie "Produkte dieses Herstellers kommen mir nicht mehr ins Haus...")

    Ja, es ist bedauerlich, dass solche voreiligen Schlüsse gezogen werden.

    Auf der anderen Seite: Ich habe rund 30 Stunden, bevor ich den Beitrag hier reingestellt habe, bei EVI Audio nachgefragt und bis heute keine Antwort bekommen. Und ich glaube auch nicht, dass dieser Thread denen vollständig verbogen geblieben ist. Ich bin mir jetzt aber noch nicht vollständig darüber im Klaren, welche Schlüsse ich daraus ziehen soll...

  • Dynacord Abmahnung

    • ADMIN
    • 30. Mai 2008 um 15:53
    Zitat von "marcoboy"

    Ein Rechtsstreit wäre sehr interessant. Wir können ja sammeln wenn jeder einen 1€ spendet. :lol: Ich glaub wir sollten den Kollegen helfen. Ich denke es reicht da schon ein Protestbrief oder mail. Schließlich wollen Sie ja uns Ihre Produkte verkaufen :!:

    STOP, bitte erst mal keine voreiligen Aktionen. Zunächst sollten wir erst mal abwarten, was denn von Seiten EVI Audio zu der Sache gesagt wird. Wenn sich herausstellt, dass hier kein Missverständnis vorliegt, kann man ja immer noch darüber nachdenken.

  • Dynacord Abmahnung

    • ADMIN
    • 30. Mai 2008 um 10:48
    Zitat von "morgen_meister"

    Und vorallem wirds halt dann wirklich besonders interessant, wenn EVI-Audio wirklich will, das der Name "Dynacord" nirgends mehr (also Mietlisten z.B.) genannt wird.

    Ob die das wollen, ist ja noch nicht geklärt. Aber mit derselben Argumentation könnten (!) sie auch da Abmahnungen verschicken.

    Zitat

    Ok, zurück zum Thema: Kann man schon 100%tig ausschließen, das es eine ernste Sache ist und nicht bloß eine neue Tour von Abzocke ist, wie man es heut zu Tage oft hört mit gefälschten Rechtsanwaltbriefen? (wozu auch niedrige Geldmengen zur Streitbehebung passen würden...)

    Halte ich für hinreichend unwahrscheinlich. Ein "Missverständnis" in der Kommunikation mit den eigenen Anwälten wäre jedoch denkbar. Von daher auch die Hoffnung, dass jemand von EVI Audio hier alle Unklarheiten ausräumt.

  • Abmahnung wegen Verwendung der Marke DYNACORD

    • ADMIN
    • 29. Mai 2008 um 18:52

    Heute möchte ich auf einen Vorgang aufmerksam machen, der den einen oder anderen von Euch betreffen könnte, und es ist noch kaum absehbar, wenn es alles betreffen könnte.

    Konkret: Eine Kanzlei, deren Namen hier nichts zur Sache tut, schickt einem Online-Shop (auch dessen Name spielt hier keine Rolle) eine Abmahnung wegen einer Markenrechts- und einer Urheberrechtsverletzung.

    Zitat

    ... Auf dieser Seite bieten Sie Markenprodukte meiner Mandantin an und preisen dabei die Marke DYNACORD auf eine Art und Weise an, die Ihnen einen ungerechtfertigten Vorteil an der Marke DYNACORD verschafft und mit der Sie dem guten Ruf dieser Marke schaden. ...

    Der Betreiber des Online-Shops hat neben etlichen anderen Markengeräten (Soundcraft, BSS, JBL...) eben auch Geräte von DYNACORD angeboten. Wodurch er damit dem guten Ruf dieser Marke schadet, erschließt sich mir zumindest nicht auf Anhieb, es wird auch in der Abmahnung nicht näher ausgeführt.


    Ok, die Rechtslage erlaubt es EVI Audio, so vorzugehen. Zwar würde man unter seriösen Geschäftsleuten zunächst mal versuchen, ob man ein mutmaßliches Missverständnis nicht mit einem einfachen Anruf aus der Welt schaffen kann, anstatt gleich mit Anwalt, Abmahnung und Kostennote zu kommen, aber illegal ist dieses Vorgehen nicht. Apropos Kostennote: Der Streitwert ist durchaus zivil, somit auch die Kostennote, das bringt auch einen kleineren Online-Shop nicht um, aber ärgerlich ist es trotzdem. Und was sonst noch so in der Unterlassungserklärung gefordert wird, mag man auch als dreist empfinden. (Offenlegung der Korrespodenz mit den Kunden, Vernichtung der noch im Besitz befindlichen Geräte...)


    Zunächst also der Tipp an alle Online-Shop-Betreiber: Sichert Euch die entsprechenden Nutzungsrechte an den Marken von EVI Audio (oder vertreibt halt andere Produkte).


    Ich habe bei EVI Audio mal nachgefragt, ob sich das jetzt nur auf den Verkauf von Neuware und nur auf Produkte von DYNACORD bezieht, oder ob sie da Probleme weitergehender Art haben.

    Denkbar wäre beispielsweise, dass auch beim Verkauf von Gebrauchtgeräten künftig die Nennung des Markennamens anwaltlich verfolgt wird. Nicht auszuschließen wäre auch, dass auch bei der Vermietung von Geräten Bedenken bezüglich dem guten Ruf der Marke DYNACORD (oder anderer Marken von EVI Audio) bestehen.

    Zu erwarten ist das eher nicht: Produkte, die man fast nicht vermieten kann und auch gebraucht nur schwer wieder los wird, werden mumaßlich deutliche Absatzschwierigkeiten bekommen. Aber: Auch dieser Betreiber jendes Online-Shops hat solche Probleme nicht erwartet. Inzwischen geht er vorsichtiger an diese Problematik heran.

    Wer vorsichtig sein möchte und Marken von EVI Audio (DYNACORD, Electro-Voice, KLARK-TEKNIK, MIDAS...) im Vermietbestand hat, der lässt sich die Namensnennung dieser Produkte (in Angeboten, Vermietpreislisten...) von EVI Audio explizit genehmigen.


    Wie gesagt, ich habe diesbezüglich eine eMail an EVI Audio geschickt. Eine Antwort steht noch aus, aber ich würde es für klug halten, die diesbezügliche Verunsicherung möglichst zeitnah zu beseitigen...


    (Am Rande: Diskussion zu diesem Beitrag unter "Diskussion", und bitte sachlich bleiben. Danke)

  • Geflogene Traverse <-> Sicherheitsabstände

    • ADMIN
    • 21. Mai 2008 um 19:50
    Zitat von &quot;timotimo&quot;

    Party-Keller hört sich eher nach Party-PA.de an. Also vielleicht auch dort mal reinschauen.

    Sicherheitsrelevante Themen bitte nur hier.


    Was willst Du dort mit einer Traverse? Geht ein Alurohr, das an die Decke geschellt wird, nicht ebenso? (Das bringt noch mal rund 25 cm mehr Höhe...)

    Ansonsten: Aus welchem Material ist die Decke? Eine Betondecke fängt nicht so schnell Feuer, eine Holzdecke könnte ein Problem sein.

  • Tipps für Open-Air Konzert

    • ADMIN
    • 19. Mai 2008 um 20:20

    Eigentlich ein Fall für

    http://www.veranstalterforum.de/phpBB/index.php

  • Schallpegelmessgerät kalibrieren, bzw. überprüfen?

    • ADMIN
    • 19. Mai 2008 um 08:45
    Zitat von &quot;G.Sanner&quot;

    http://www.pce-group-europe.com/deutsch/produc…r-PCE-SC41.html

    Spricht was gegen den hier?

    Den kenne ich nicht, aber zu einem anderen günstigen könnte ich etwas sagen:

    http://www.amazon.co.uk/Tenmars-TM-100…r/dp/B000S0I24I

    Der macht den Pegel auf ein paar zehntel dB genau, wenn man das Mic ganz reinsteckt. Nun haben jedoch die Hersteller von Messmikrofonen sehr unterschiedliche Vorstellungen über die tatsächliche Größe von einem halben Zoll - manche Mics bekommt man einfach nicht ganz in den Kalibrator. Während das bei guten Kalibratoren (B&K, Voltcraft 326) kein Problem ist, weicht der Tenmars dann um rund 1,5 dB ab.

  • www.vermietwerk.de

    • ADMIN
    • 17. Mai 2008 um 13:11
    Zitat von &quot;mringhoff&quot;

    Das System ist sehr empfehlenswert,

    Warum?

    Zitat

    macht aber nur Sinn, wenn es rege genutzt wird,

    Denn nur dann kann der Betreiber das kostenpflichtig machen.


    Ok, der Versuch, mit so etwas Geld zu verdienen, sei dem Herrn Timmermeister durchaus zugestanden. Aber die Nutzungsbedingungen sind schon frech...

  • Groundstack absichern? Welche Vorschriften?

    • ADMIN
    • 15. Mai 2008 um 22:37
    Zitat von &quot;Stephan Graeske&quot;

    Btw: Es gibt eine DIN welche Eigenschaften Du haben mußt, um eine solche Ausstattung zu liefern (15750). Da steht einiges drin zu den Verantwortlichkeiten ...

    Martin kommt aus Wien, also Österreich...

  • PA 3 Wochen durchgehend im Freien...

    • ADMIN
    • 15. Mai 2008 um 22:34

    Auf Rügen hatten wir damals bis zu 8 Wochen ein altes Eli-Stack draußen. Dort sind jedoch die Speaker schön weit hinten, da passiert nix.

    Tendenziell ist Wasser nicht so das Problem, wenn's der Wind dann wieder trocken blasen kann. Von daher würde ich gar nicht so extrem einpacken.

  • Rat zum Leinwandbau

    • ADMIN
    • 15. Mai 2008 um 08:59
    Zitat von &quot;Lucas Hofmann&quot;

    Müssen wir da dann irgendwelche Vorschriften beachten?

    Das ist die falsche Herangehensweise. Wir befinden uns im Zeitalter der Deregulierung. Also nicht mehr "ich schaue, welche Vorschriften es gibt und befolge die brav", sondern "ich mache eine Gefährdungsanalyse und leite daraus alle nötigen Handlungen ab."

  • Groundstack absichern? Welche Vorschriften?

    • ADMIN
    • 15. Mai 2008 um 08:56
    Zitat von &quot;Flo Ritter&quot;

    Sofern ich nach meiner Gefahrenanalyse hinter den z.B. nach BGV geforderten Sicherungen zurückbleibe und es passiert dennoch etwas, besteht doch immer die Gefahr, dass ich dann eben trotzdem hafte

    1.) Wenn trotzdem etwas passiert, dann waren wohl die Gefährungsanalyse oder die daraus abgeleiteten Maßnahmen nicht ausreichend.

    2.) Selbst dann, wenn man alle "Vorschriften" (Gesetzte, BGV, BGI, Normen...) eingehalten hat, ist man immer noch in der Haftung. (Wobei wir jetzt erst mal untersuchen müssten, wer der eigentlich Verkehrssicherungspflichtige ist, und wie Deine Verhältnis zu dem aussieht....)


    Aber eigentlich sind wir kein Jura-Forum...

  • Groundstack absichern? Welche Vorschriften?

    • ADMIN
    • 14. Mai 2008 um 09:03
    Zitat

    Welche Vorschriften?

    Das ist die falsche Herangehensweise. Wir befinden uns im Zeitalter der Deregulierung. Also nicht mehr "ich schaue, welche Vorschriften es gibt und befolge die brav", sondern "ich mache eine Gefährdungsanalyse und leite daraus alle nötigen Handlungen ab."

    In diesem Fall also: Was sind das für Veranstaltungen? Wenn es gewöhnliche Gottesdienste sind, dürfte die Schwerkraft als Sicherung ausreichen. Bei eher braven Konzerten sollte dann der Spanngurt reichen. Wenn damit zu rechnen ist, dass die Menge am pogen ist, dann dürfte der Spanngurt nicht reichen, denn dann fliegt gleich alles inkl. Podest um.

  • Trolle & Spam

    • ADMIN
    • 12. Mai 2008 um 00:02
    Zitat von &quot;oTon&quot;

    - Also, hiermit bitte ich die Moderatoren, noch einmal eindringlich mit dem User "andreas helbiger" zu reden, und ihn im Notfall auch zu entfernen, wenn es nicht anders geht.

    1.) Der Herr heisst nicht so, die Sache wird gezielt durchgeführt (wir gehen davon aus, dass Thomas derzeit mit rund acht Accounts schreibt, genauer gesagt acht haben Accounts haben wir konkret im Verdacht). Reden wird da vermutlich nicht viel helfen.

    2.) Ja, man kann das jetzt sperren. Man kann sich jedoch hier vergleichsweise problemlos neue Accounts besorgen. Der Nutzen ist somit etwas limitert...

    3.) Am effektivsten wäre es, solche Sachen öffentlich zu machen, das würde wohl auch sehr nachhaltig abschrecken. Allerdings: Solche Aussagen müsste ich im Zweifelsfall gerichtsfest beweisen, und dafür sind nicht alle eingesetzten Methoden geeignet (wenn Ihr versteht, was ich meine...)

  • Hab da mal ne Frage...

    • ADMIN
    • 10. Mai 2008 um 13:28

    1.) Threadüberschriften wie "Hab da mal ne Frage..." sind hier offiziell unerwünscht.

    2.) Solche Aufbauten wie in dem gezeigten Bild sind überall unerwünscht (zumindest von allen, die sich ein klein wenig in mechanische Zusammenhänge hineindenken können...)

  • Schlafstöhrung zwecks Magnetfeld ???

    • ADMIN
    • 7. Mai 2008 um 08:40
    Zitat von &quot;Jürgen Klingel&quot;

    da ist schon viel Panikmache bei, es wird auch viel Geld mit VOODOO in diesem Bereich verdient...

    Oh ja...

    Aber dennoch sollte man nicht alles auf diesem Gebiet damit abtun.

    1.) Dass sehr starke Felder die Gesundheit beeinträchtigen können, ist unter Fachleuten völlig Konsens. Strittig ist das Potential von Strahlung geringer Stärke. Es sprechen zumindest Indizien dafür, dass es auch Leute gibt, die darauf reagieren.

    2.) Die Sache mit dem Radiowecker muss nicht am Voddo liegen, manchmal sind in solchen Teilen billige Trafos verbaut, die ein enormes Feld erzeugen, und das steht dann die ganze Nacht über am Kopfende...

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
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    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
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    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

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