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Beiträge von ADMIN

  • Howto: Überprüfung einer CEE-Steckdose

    • ADMIN
    • 2. Januar 2008 um 22:18
    Zitat von "Markus Verza"

    Wie Ihr hier miteinander um geht ist in jedem Fall unter alles Sau.

    Vielleicht nicht alle, aber leider doch viele... :roll:


    Zur Sache, jetzt mit dem 63A-Stecker: Das Vorschriftenwerk (Gesetze, BG, DIN VDE...) ist nicht vollständig einheitlich.

    Da gibt es beispielsweise Schriften, die sehr streng sind:

    Zitat von "BGV A3"

    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.

    Das klingt ja noch harmlos. Schauen wir uns an, was den elektrische Anlagen sind:

    Zitat von "BGV A3"

    Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.

    Und nur elektrische Betriebsmittel:

    Zitat von "BGV A3"

    Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.

    Nehmen wir mal an, ich habe da zwei elektrische Betriebsmittel, beispielsweise ein Shure SM 58 und eine XLR-Leitung, mehr nicht. Nehmen wir auch mal an, für beides hätte es auch regelmäßigen 0702-Prüfungen inkl. Prüfbuch und so gegeben.

    Jetzt kommt jemand daher und steckt beider zusammen, errichtet also eine elektrotechnische Anlage. Dann muss es also Elektrofachkraft sein oder zumindest von einer solchen beaufsichtigt werden...


    Frei nach dem Motto: Warum sollte man mit Kanonen auf Spatzen schiessen, wenn man auch Raketenartillerie zur Verfügung hat. :wink:


    Da nun aber nicht auszuschließen ist, dass sich mal irgendein weltfremder Jurist (die sind gar nicht so selten, wie man sich zu hoffen erlaubt...) mit dem eigenen Tun beschäftigt, kann man eigentlich nur empfehlen, einen Lehrgang als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik zu machen.


    Am Rande: Zu den Mehrfachsteckdosen, siehe DIN VDE 0100 – 718 Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Teil 718: Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen.


    Zitat von "DIN VDE 0100-718.55.3 "

    ANMERKUNG Werden Mehrfachsteckdosen nach DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1) verwendet, dürfen diese nicht hintereinander geschaltet werden. Mehrfachsteckdosen mit integriertem Stecker dürfen nicht verwendet werden.


    Und als kleiner Buchtipp für solchen Themen:

    http://www.pa-forum.de/buecher/buecher_mvstaettv.html#siv

  • Fernsehtip :Heute Abend 21:00 Frontal21

    • ADMIN
    • 2. Januar 2008 um 20:20

    Die Adresse der Redaktion ist

    ZDF
    Redaktion Frontal21
    Unter den Linden 36-38
    10117 Berlin

    Fax: 030/2099-1260

    E-Mail-Adresse: frontal21@zdf.de

    Nachfragen darf jeder selbst, vielleicht macht das mehr Eindruck, wenn da mehrere Leute anfragen, als wenn ein Forenbetreiber wiederholt nachfragt...

  • Ende der Anonymität

    • ADMIN
    • 27. Dezember 2007 um 22:38

    Ich bitte, bei der Diskussion die Realisierbarkeit zu berücksichtigen.

    Ein wirkliches Ende der Anonymität wäre nur mit dem Postident-Verfahren möglich (was mir von einem deutschen Hersteller auch schon mal sehr empfohlen wurde...). Die Kosten dafür liegen derzeit bei 6,14 Euro, multiplizieren mit der Teilnehmerzahl kann das jeder selbst... Ganz abgesehen wäre der Verwaltungsuafwand auf meiner Seite auch nicht leistbar.


    Und wie schnell würde es auffallen, wenn ein Schüler "Meister VT" ins Profil schreibt? Die meisten Meister haben ihren Schwerpunkt nicht in der Tontechnik...


    Was bringt es, User wie Manuela und Sparbrötchen zu sperren? Ein neuer Account wäre durchschnittlich nach 12 Stunden freigeschalten.


    Ich verstehe ja, worüber sich der eine oder andere ärgert. (Teilweise passt's mir ja auch nicht.) Aber ich bitte, da auch ein wenig realistisch zu bleiben.

  • Ab 99db müssen Ohrstöpsel ausgegeben werden?

    • ADMIN
    • 20. Dezember 2007 um 09:01
    Zitat von "Loloverde"

    - Wie lange muß die Messung aufgehoben werden?

    Ich würde mich da an der zivilrechtlichen Verjährungsfrist orientieren, derzeit 3 Jahre ab Jahresende.

    Zitat

    - Sind die Messdaten sicher vor Manipulation?

    Nein, wie sollten sie auch?

    Zitat

    - Wie weise ich im Ernstfall (Gerichtsverfahren) nach, daß ich keine Messfehler gemacht hab?

    Messfehler macht die Messanlage, Du machst höchstens Bedienfehler. Aber da bist Du nicht mehr in der Beweispflicht. Letztlich kommt es auf drei Sachen an:

    1.) Du bist für solche Messungen befähigt (darum geht bei mir auch keine Messanlage ohne Einführungsschulung raus...)

    2.) Das Messprotokoll sieht plausibel aus und es sind daraus keine Fehler erkennbar

    3.) Kein anderer hat eine Messung gemacht, mit der man Deine Messung widerlegen könnte.

    Wenn das alles stimmt und auch noch das Ergebnis unter den Richtwerten liegt, dann ist das "wasserdicht".

  • DIN 15905-5: Informationspflicht

    • ADMIN
    • 19. Dezember 2007 um 19:33
    Zitat von "thc"

    Farbampel?

    Nur für den Mann am Pult.

    Zitat von "DIN 15905"

    Beispiel einer optischen Anzeige zur Darstellung des Schalldruckpegels für das Bedienpersonal

  • Ab 99db müssen Ohrstöpsel ausgegeben werden?

    • ADMIN
    • 19. Dezember 2007 um 19:28
    Zitat von "ThorMos"

    Ich verstehe dies so, daß eigentlich eine unabhängige Person die Messung durchführen muss. Ob das heisst, unabhängiger Gutachter oder Fremdfirma?

    Wir halten bitte mal "Messung durchführen" und "Verkehrssicherungspflicht übertragen bekommen" auseinander. In dem vorgeschlagenen Modell hätte die Fachkraft die Verkehrssicherungspflicht, und bedient sich dabei eines Erfüllungsgehilfen, nämlich desjenigen, der die Messung durchführt.

    Unabhängiger Gutachter ist natürlich schon besser. Das Bon-Jovi-Urteil ist vor allem vor dem Hitnergrund gesehen, dass die Beklagten die Verkehrssicherungspflicht angeblich auf den Tontechniker von Bon Jovi übertragen haben wollen. Das geht natürlich nicht.

    Zitat

    (warum überhaupt Din und keine EN, wie wird dies denn in anderen EU-Ländern gehandhabt?)

    1.) Bis da ein europäischer Konsens erreicht worden wäre, hätte es Minimum noch mal zehn Jahre gedauert. So lange hätte man dann noch die alte Fassung gehabt...

    2.) Die meisten europäischen Nachbarn regeln das per Gesetz.

    Zitat

    Mal anders gefragt: Wie teuer sind denn die Gerätschaften, die ich mir anschaffen müsste, um die Norm zu erfüllen?

    Bei Kaufen fängt's bei 2000,- Euro zzgl. MWSt an, dazu kommen Notebook und XLR-Leitungen.


    Zitat von "TomyN"

    Die Norm hat im übrigen 17 Seiten, und zu mindest einen Fehler (allerdings nur im Informellen Teil).

    Bei gründlichem Lesen wirst Du schon noch ein paar mehr "missverständliche Formulierungen" finden.

    Was wäre Dir denn aufgefallen?


    Zitat von "ThorMos"

    Meine Interpretation sagt: Man kauft sich ein kalibriertes Messgerät, und schliesst ein Messmikro an. Dieses muss sich an der lautesten Stelle befinden, wobei da teilweise etwas aufwendigere Konstruktionen notwendig sind. Dann wird alles mitgeschrieben und archiviert.

    1.) Die Messgerätekette muss vor und nach der Messung kalibriert werden.

    2.) Du brauchst einen integrierenden Schallpegelmesser (also etwas, was einen Leq ermittelt)

    3.) Nein, es wird nicht am maßgeblichen Immissionsort gemessen, sondern am Ersatzort. Deshalb auch die Korrekturwerte.

    (Vielleicht lieber ein spezialisertes System inkl. EInführungsschulung?)


    Zitat von "TomyN"

    Die Norm bezieht sich im übrigen ausdrücklich auf Schallemmisionen elektroakustischer Beschallungstechnik. Weiss jemand, ob ein Gitarrenamp auch Beschallungstechnik ist?

    Wenn er auf der Bühne steht: Ja. Wenn er irgendwo in einem anderen Raum steht und dort abgenommen wird, dann nicht.


    Zitat von "Schrumpeln"

    Das war aber doch vorher nicht anders, nur gab es da noch keine so genaue Messanleitung und es lag mehr im Ermessen des Gerichts.

    Nun ja, die erste Fassung dieser Norm gibt's seit Oktober 1989.

  • Ab 99db müssen Ohrstöpsel ausgegeben werden?

    • ADMIN
    • 18. Dezember 2007 um 20:42
    Zitat von "sven"

    - ...die Werte aus 15905-5 werden nicht eingehalten. Es besteht ein akute Gefährdung für das Publikum...

    Je nach dem. Die 99 dB Leq sind zur Vermeidung eines Langzeit-Gehörschadens. Von akuter Gefährdung kann eigentlich nur gesprochen werden, wenn die 135 dB Lpeak überschritten werden. Oder die 99 dB deutlich.

  • Account löschen

    • ADMIN
    • 18. Dezember 2007 um 15:16
    Zitat von "Tamaris-PA / MTS"

    Machter nicht, da viele Beiträge dann ihren Sinn verlieren. Kannst nur per Hand die Beiträge ändern.

    Alternativ ändere ich den Benutzername. Für Leute, die nicht mehr schreiben wollen, auf etwas, was nur ich zurückverfolgen kann, für andere mit einem gezielten Rechtschreibfehler, damit sie nicht über Google gefunden werden.

  • Ab 99db müssen Ohrstöpsel ausgegeben werden?

    • ADMIN
    • 18. Dezember 2007 um 08:56

    1.) Messung machen und Verkehrssicherungspflicht übertragen bekommen ist nicht zwingend dasselbe. Bei den 300 Personen, von denen ThorMos gesprochen hat, wird es ja zumindest eine Fachkraft für VT da sein, welche die Verantwortung nach VStättVo hat (bei "Januar" gehe ich mal nicht von OpenAir aus...).

    Der Techniker, der die Messung macht, lässt nun diese Fachkraft ab und zu auf's Display schauen und informiert die, wenn der Kollege am Pult nicht einsichtig ist. Und dann unterschreibt er noch das Messprotokoll. Wenn da Werte über'm Richtwert drinstehen, dann war's wohl zu laut...


    2.) Wenn Dich jemand beauftragt, Dir aber keine Weisungsbefugnis (oder entsprechende technische Möglichkeiten) gegenüber den Leuten am Pult einräumt, dann hat er die Verkehrssicherungspflicht nicht rechtswirksam übertragen.


    3.) Das persönliche Risiko für den Messenden ist kleiner als das des durchschnittlichen Fahrzeugführers im Straßenverkehr. Wie hoch lasst Ihr Euch das zusätzlich vergüten?

  • [Buch] Sicherheit in der Veranstaltungstechnik

    • ADMIN
    • 17. Dezember 2007 um 20:21

    Nach gründlicher Prüfung durch die Rechtsabteilung habe ich nun die Genehmigung erhalten, die Checkliste "Kurzprüfung" hier auf die Webseite zu stellen:

    http://www.paforum.de/downloads/kurzpruefung.pdf

  • Checkliste - Zumindest für Schulen

    • ADMIN
    • 17. Dezember 2007 um 20:18

    Eine etwas umfangreichere Checkliste findet Ihr hier:

    http://www.paforum.de/downloads/kurzpruefung.pdf

  • Ab 99db müssen Ohrstöpsel ausgegeben werden?

    • ADMIN
    • 17. Dezember 2007 um 20:17
    Zitat von "ThorMos"

    Wir haben im Januar wieder eine solche Veranstaltung. Das wir Gehörschutz anbieten ist wohl schon beschlossen. Aber... reicht das? Eigentlich, laut Norm, sicherlich nicht.

    Wenn dadurch keiner sich 'nen Gehörschaden holt und somit auch keiner klagt, dann hat's gereicht.

    Andernfalls halt nicht.


    Eine PA-Firma, die das als Zusatzleistung anbietet (also dafür nicht einen eigenen Messtechniker mitschicken muss), kann eine Messung so für 30,- bis 50,- Euro anbieten. Bei 300 zahlenden Gästen keine Summe, die eine Veranstaltung völlig unmöglich machen würde.

    Fachfirma, die nur für die Messung kommt, wird natürlich mindestens Faktor 10 teurer...

  • Ab 99db müssen Ohrstöpsel ausgegeben werden?

    • ADMIN
    • 17. Dezember 2007 um 19:30
    Zitat von "marcoboy"

    niveau Bildzeitung :D was war unter dem Artikel ? Werbung für Schallpegelbegrenzer ?

    Die Werbung hier im Forum ist ja auch nicht für Schweinsbratwürste und gehäkelte Deckchen...

    Zitat

    Das ist wieder das ganze Problem der DIN, keine will für 3 Blätter zu viel Kohle hingeben. Wenn die Herrn was beschließen was zum allgemeinwohl beiträgt dann sollten sie es auch kostenlos zugänglich machen!

    Sonst besteht die Gefahr das unterschiedliche Volksversionen herum geistern.

    Es sind inzwischen mehr als drei Seiten, aber das Preis-Leistungsverhältnis ist nach wie vor mäßig...

    Das deutsche Institut für Normung finanziert sich nun mal über die Gewinne des Beuth-Verlags. Wer's umsonst haben möchte, der muss Gesetze fordern. (Aber ganz im Vertrauen: Die Branche fährt viel besser damit, dass ein Norm-Ausschuss hier tätig geworden ist und nicht die Gesundheitsministerkonferenz...)


    Mit den "Volksversionen": Ist nicht mein Problem. Wenn's dann vor Gericht geht, dann wird die "amtliche Version" verwendet, und die verwende ich auch.

  • Ab 99db müssen Ohrstöpsel ausgegeben werden?

    • ADMIN
    • 17. Dezember 2007 um 19:24
    Zitat von "simonstpauli"

    <ironie>ltd ist doch toll, ab einem Pfund Einlage.
    Ich glaube sogar ein Pfund Gehacktes wird akzeptiert.
    Komischerweise machen das noch nicht alle so ;-)</ironie>

    Das Stichwort lautet "Durchgriffshaftung".

  • Muster-Versammlungsstättenverordnung

    • ADMIN
    • 17. Dezember 2007 um 19:01

    http://www.paforum.de/buecher/buecher_mvstaettv.html#klode


    Muster-Versammlungsstättenverordnung

    von Kerstin Klode

    Gebundene Ausgabe: 333 Seiten

    Verlag: Beuth; Auflage: 1 (November 2007)

    Sprache: Deutsch

    ISBN-10: 3410165207

    Preis 54,00 EUR


    Die Musterversammlungsstättenverordnung 2005 ist nun auch schon über 2 Jahre veröffentlicht, es gibt dazu eine amtliche Begründung, einige Kommentare, und man könnte meinen, dass dazu nun alles geschrieben ist.

    Dass dem nicht so ist, beweist Kerstin Klode mit dem nun erschienenen Werk. Frau Klode, gelernte Verwaltungsfachwirtin und selbst einige Jahre in der Betreiberverantwortung für Versammlungsstätten, hat sich bereits als Referentin für die Versammlungsstättenverordnung einen Namen gemacht. Auf dieser Grundlage, auch vor dem Hintergrund zahlreicher Teilnehmerfragen, ist nun dieses Buch geschrieben worden.

    Es ist kein Kommentar im engeren Sinne, insbesondere wird nicht stur ein Paragraph nach dem anderen erläutert, und es wird auch nicht jeder Paragraph zitiert, die Struktur lehnt sich jedoch an die MVSTättV an. Der Blick geht auch "über den Tellerrand hinaus", so werden das Arbeitsschutzgesetz, die BGV C1, die GEFMA-Richtlinie 190 und etliche weitere Schriften gestreift.

    Die Versammlungsstättenverordnung ist Baurecht, also Landesrecht, und jedes Bundesland setzt die MVSTättV 2005 ein wenig anders um (einige Bundesländer haben sie auch noch gar nicht umgesetzt). Dass hier die Unterschiede zwischen den Bundesländern herausgearbeitet werden zählt zu den Vorzügen dieses Buches. Daneben ist auch zu loben, dass ein Buch aus dem Blickwinkel der Verwaltung in einer allgemeinverständlichen Sprache verfasst wurde. Sehr hilfreich und daneben teilweise auch amüsant sind die vielen Einsprenkel "Aus der Praxis". Nicht zuletzt hier zeigt sich, dass die Autorin auch mit der Praxis vertraut ist.

    Wo Licht ist, ist meist auch Schatten: Neben der traditionell wenig zurückhaltenden Preisgestaltung des Beuth-Verlags ist hier zu monieren, dass ein Index fehlt (auch das liegt in der Tradition des Verlags). Für das schnelle Nachschlagen ist das Buch somit nur bedingt zu gebrauchen.

  • Zum Verbleib eines Threads

    • ADMIN
    • 12. Dezember 2007 um 09:49

    Dazu ein paar Anmerkungen zur Klarstellung:

    1.) Kein Moderator ist hier hauptamtlich tätig, oft wird die Zeit zwischen zwei Terminen genutzt, mal eben ins Forum zu schauen. Wenn dann irgendwo größere Probleme auftreten, dann wird der Thread mal eben in der Ablage geparkt, bis geklärt ist, wie weiter verfahren wird.

    Da muss man nicht gleich die große Verschwörung wittern.


    2.) Das Warnungen-Brett ist dazu da, vor unseriösen Kollegen zu warnen. Nicht, um öffentliche Schlammschlachten zu veranstalten. Für öffentliche Schlammschlachten ist auch das übrige Forum nicht da.

    Bei einem der Beteiligten kann ich je durchaus nachvollziehen, warum er da ein wenig engagierter formuliert. Dass ich es nachvollziehen kann heisst aber noch lange nicht, dass ich es hier dulden werde.


    3.) Eine Insolvenz ist zunächst kein Grund für eine Warnung. Das kann jedem passieren, wenn ein paar größere Rechnungen einfach nicht beglichen werden. Der seriöse Kaufmann stellt dann rechtzeitig einen Insolvenzantrag, aus der Insolvenzmasse sollten die Gläubiger einigermaßen bedient werden können, der Rest fällt unter "Berufsrisiko".

    Die Umstände einer Insolvenz können jedoch sehr wohl ein Grund für eine Warnung sein. Insbesondere dann, wenn im Zusammenhang damit Straftaten begangen werden.


    4.) Ich habe kein Problem damit, wenn vor Herrn H. gewarnt wird. Aber bitte nüchterne Tatsachen und keine Schlammschlacht. Dies insbesondere an Herrn C.T.I.

  • Handkettenzüge o. Motorkettenzüge?

    • ADMIN
    • 12. Dezember 2007 um 09:23
    Zitat von &quot;Carlo Hohmann&quot;

    also meines wissens reicht in jedem fall eine entsprechend dimensionierte sekundärsicherung ohne fallweg.

    Und "ohne Fallweg" geht eigentlich nur, wenn man den Motor aus der Last fährt.


    Wobei ein mit geringem Fallweg übersicherter Motor auch keine relevante Gefahrenquelle mehr ist.

  • Ab 99db müssen Ohrstöpsel ausgegeben werden?

    • ADMIN
    • 12. Dezember 2007 um 09:21

    Respekt...

    Vielleicht sollte die Branche von PP auf die FAZ umsteigen.

  • Kappen der PA-Stromversorgung im Alarmfall nötig?

    • ADMIN
    • 8. Dezember 2007 um 21:36

    Wir leben im Zeitalter der Deregulierung. Also nicht mehr: Das sind meine Vorschriften, daran halte ich mich, alles andere interessiert mich nicht. Sondern: Ich mache eine Gefährdungsanalyse und leite daraus die nötigen Maßnahmen ab.

    1.) Nein, es gibt keine konkrete (!) Vorschrift, die das fordert. Aber eine Gefährdungsanalyse könnte kaum zu einem anderen Schluss kommen. Von daher wäre die Vorschrift MVSTättV § 38 (1).

    2.) Nein.

    3.) Mit einem Stromausfall ist jederzeit zu rechnen: Unterbrechung der Versorgung, Überlastung einer Sicherung, Auslösen des RCD.

    Wenn Deine Anlage das nicht verkraften sollte und nicht mehr funktionieren sollte, nachdem wieder Strom da ist, dann haftest Du dem Veranstalter gegenüber für dadurch entstandene Schäden (beispielsweise Verdienstausfall Gastro wegen Abbruch der Veranstaltung, sofern er denn den Schaden beweisen kann).

  • I don't need that, 2.0

    • ADMIN
    • 8. Dezember 2007 um 11:15

    Nachdem der Originalthread nicht mehr zu reparieren ist, gibt es nun eine neue Version.

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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