Zitat von "Markus Verza"Wie Ihr hier miteinander um geht ist in jedem Fall unter alles Sau.
Vielleicht nicht alle, aber leider doch viele... :roll:
Zur Sache, jetzt mit dem 63A-Stecker: Das Vorschriftenwerk (Gesetze, BG, DIN VDE...) ist nicht vollständig einheitlich.
Da gibt es beispielsweise Schriften, die sehr streng sind:
Zitat von "BGV A3"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Das klingt ja noch harmlos. Schauen wir uns an, was den elektrische Anlagen sind:
Zitat von "BGV A3"Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.
Und nur elektrische Betriebsmittel:
Zitat von "BGV A3"Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.
Nehmen wir mal an, ich habe da zwei elektrische Betriebsmittel, beispielsweise ein Shure SM 58 und eine XLR-Leitung, mehr nicht. Nehmen wir auch mal an, für beides hätte es auch regelmäßigen 0702-Prüfungen inkl. Prüfbuch und so gegeben.
Jetzt kommt jemand daher und steckt beider zusammen, errichtet also eine elektrotechnische Anlage. Dann muss es also Elektrofachkraft sein oder zumindest von einer solchen beaufsichtigt werden...
Frei nach dem Motto: Warum sollte man mit Kanonen auf Spatzen schiessen, wenn man auch Raketenartillerie zur Verfügung hat. :wink:
Da nun aber nicht auszuschließen ist, dass sich mal irgendein weltfremder Jurist (die sind gar nicht so selten, wie man sich zu hoffen erlaubt...) mit dem eigenen Tun beschäftigt, kann man eigentlich nur empfehlen, einen Lehrgang als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik zu machen.
Am Rande: Zu den Mehrfachsteckdosen, siehe DIN VDE 0100 – 718 Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Teil 718: Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen.
Zitat von "DIN VDE 0100-718.55.3 "ANMERKUNG Werden Mehrfachsteckdosen nach DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1) verwendet, dürfen diese nicht hintereinander geschaltet werden. Mehrfachsteckdosen mit integriertem Stecker dürfen nicht verwendet werden.
Und als kleiner Buchtipp für solchen Themen: