Aha...
Micha Ebner
Dolgenseestraße 22
10319 Berlin
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Zitat von "Sven Hornig"mir wurde allerdings von dem Anwalt herrn Poetschke verboten den bereits integrierten firmen des Fussball Domes zu benachrichtigen das wir die firma moonlight-club-events-berlin nun raus aus dem fussball dome ist.
Hat der Herr Anwalt auch verraten, auf welcher Rechtsgrundlage er da verbietet?
Micha Ebner
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Zitat von "Oliver/ RodeVT"Steffen ... du musst bei dem Bell Thema mal lockerer werden.
Vielleicht müssten erst mal ein paar andere hier lockerer werden und nicht gleich aus dem vermeintlichen Ruf auf die Qualität der Produkte schließen.
Zitat von "guessi"wird hier die Neufassung der DIN 15905-5 behandelt, oder "nur" die bisherige Vorgehensweise?
Wir werden uns die bisherige Fassung und den Normentwurf ansehen, und wer genau zuhört, der wird hinterher auch wissen, was vom Normentwurf bleibt und wo noch ein wenig korrigiert wurde. (Erst muss das DIN die Norm veröffentlichen, dann darf man Klartext reden, ist leider so...)
Übungen wird's zu beiden Werken geben.
Zitat von "Peerless"jetzt bin ich ein wenig irritiert, zumal es bei Amazon sowohl VDE-Bücher zur A2 wie zur A3 Prüfung gibt...
Früher hieß das A2, das wurde umbenannt.
Zitat(Ich gehe mal von DIN0701/0702 aus)
DIN VDE 0702
Zitatoder kann ich für die BGV Prüfung pauschal jedes Gerät nehmen, welches 0701/0702 kann ?
Ja
ZitatKalibrierung dieser kann ich bei jedem Elektrofachbetrieb machen lassen ?
Nein.
Aber wenn man bedenkt, welche Toleranzen bei diesen Prüfungen zugelassen sind, dann ist die Kalibrierung nicht das dringendste Problem...
Bei Interesse wird es sicher noch weitere Termine geben.
Zitat von "Eliminator"Oder haben die nur gleichzeitig auf "Play" geklickt?
Wie die das gemacht haben, entzieht sich meiner Kenntnis, es wäre aber in diesem Fall auch vorstellbar, dass eine der Berliner Radiostationen das Signal allgemein gesendet hat und alle beteiligten Wagen über UKW empfingen.
Zitat von "Peerless"vorallem auf welcher Gesetzes- oder Verordnungsgrundlage ist diese Prüfpflicht angesiedelt ?
Beginnen wir mit der letzten Frage: Es geht hier um die wiederkehrende Prüfungen nach § 34 BGV C1. Selbst dort, wo keine Unfallversicherten arbeiten, ist die BGV C1 als anerkannte Regeln der Technik zu betrachten. Eine gesetzliche Grundlage ergibt sich auch aus dem ArbSchG und insbesondere § 10 (2) BetrSichV.
Zitat von "Peerless"Welche Person fällt unter den Sachkundebereich für die Jährliche Prüfung ?
Zitat von "BGV C1 Durchführungsanweisung"Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten ...) so weit vertraut ist, daß er den arbeitssicheren Zustand von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen beurteilen kann.
Die Media Academy führt am 1./2. März 2007 in Berlin ein Seminar zum Thema Schallpegelmessung durch, Referent werde ich sein, und man teilt mir gerade mit, dass es noch ein paar Plätze gibt.
Inhaltlich gibt es den großen Rundumschlag mit grauer Theorie, praktischen Übungen, allen drei Regelungswerken (DIN 15905-5, BGV B3, TA Lärm) sowie Schallprognoserechnungen.
Details: http://www.media-academy.de/uploads/media/…egelmessung.pdf
EDIT ADMIN: Seminarort hinzugefügt
Zitat von "soundworx"Max Pegel an der Hornöffnung: 160 dB :shock:
Das dürfte leicht übertrieben sein.
ZitatPegel in 250 m Entfernung: 105 dB
Wenn dieser Wert stimmt, dann hätten wir bei einem reinen Kugelstrahler in 1m Abstand 153 dB. Nun wirkt das Teil im Nahbereich als Flächenstrahler...
Bevor ich jetzt mir falsche Vorstellungen mache: Das "U"
a) liegt im Raum (auf Traversenliften aufgeständert, mit Zügen aufgehangen...)
b) steht im Raum (wie ein "n"), und wird irgendwie gegen Kippen gesichert?
Leistungsabhängige Vergütungsanteile bei Beamten... das war mir neu.
Mike von Sachsensound findet in letzter Zeit leider nicht mehr die nötige Zeit, sich um "seine" Bretter zu kümmern. Er bleibt uns als Moderator erhalten, wird jedoch keine speziellen Bretter mehr betreuen.
Die Moderatorengruppe "Boxen und Amps" wird durch Oliver /RodeVT ergänzt.
Zitat von "Nils Reher"Falls mein Post hier falsch ist tut mir das leid, bin grad erst neu hier.
Genaugenommen ist es sogar das falsche Forum: Unser Schwesterforum http://www.party-pa.de ist für solche Vorhaben der deutlich sinnvollere Diskussionsort.
Zitat von "mringhoff"Wenn etwas zu Pfänden gibt, dann erhöhen sich auch die GV-Gebühren, also einen kleinen Anreiz hätte er schon...
Der gerichtsvollzieher ist meines Wissens Beamter und kein Freiberufler, die Gebühren flißen letztlich nicht in seine Tasche.
Zitat von "DirkB"Kann man denn die Verträge nicht entsprechend ausgestalten?
Wenn eine Band also meint, daß sie unbedingt 140dB fahren muß, sollte der Veranstalter sie dann auch darauf hinweisen, daß es möglich ist, daß die komplette Truppe nicht nur eine Nacht angenehme alk-, drogen- und nikotinfrei gesiebte Luft atmen könnte (und hinterher zu einer ordentlichen Strafe verdonnert wird).
Hier geht es um (versuchte?) Körperverletzung. Wenn ich auf meinen Nachbarn losgehe, werde ich schließlich auch kassiert.
Nein, es geht nicht um Körperverletzung (= Strafrecht), sondern um Schadensersatz (= Zivilrecht), nach meiner Beobachtung ist das strafrechtlich noch nie etwas passiert (ok, ich bekomme auch nicht jedes Verfahren mit, das gegen 100,- Euro an eine mildtätige Stiftung eingestellt wird...), wohl aber zivilrechtlich.
Die Rechtssprechung tendiert im Moment dazu, die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht an die Gefahrenquelle selbst (also die Musiker und ihre Erfüllungsgehilfen) als nicht zulässig zu betrachten. Das ist für den veranstalter etwas "unschön", aber der kann das ja vorher wissen und entsprechend handeln.
Zitat von "timotimo"(kann man als GV so blöd sein?)
Das muss nichts mit Blödheit zu tun haben, das kann auch der Arbeitseifer desjenigen sein, dessen Geld das nicht ist, und der sich von verschlossenen Türen weniger anhören muss als von denen, die sie öffnen könnten...
Zitat von "Daniel Marchwinski"Wir haben auch schon eine Lösung für das Problem gefunden. Wir haben ein 3-punkt Traversen-quader 3*3m in U-Form gekauft (also zu einer Seite offen).
Das ist - statisch gesehen - so ziemlich das Übelste, was Du Traversen an Konstruktion zumuten kannst. Wenn die Lifte ungleichmäßig fahren (und das tun alle Lifte), dann wirken enorme Kräfte auf die Ecken. Lieber zu einem vollständigen Rechteck schließen.
Zitat von "DJofSilence"Erschreckend war mal ein Fall einer Festinstallation. Baumarktketten durch die Truss an die Griffe der Box ohne jegliche weitere Sicherung.
Von den Sachen, die so nicht gehen, gehört dieser Fall sicher zu den harmloseren Varianten: Auch eine ungeprüfte Kette hält etliches und ist temperaturstabil. Wenn sie verschweisste Glieder haben, dann setze ich selbst oft Baumarktketten ein (so belastet, dass ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite bin...)
Boxen an den Griffen fliegen... nein, eigentlich nicht. Aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich mal eine Box getragen hätte und bloß nur noch den Griff in der Hand hatte. Und in einer Festinstallation treten so gut wie keine dynamischen Lastanteile auf, das ist nur die statische Last. Und wenn dann noch an zwei Griffen geflogen wird...
Klar: Man macht das nicht. Aber die Leute, die sich darüber aufregen, machen oft auf ihren eigenen Jobs gleich mehrere Sachen, die mindestens zehnmal so gefährlich sind - man sieht's nur nicht gleich.
Zitat von "AlphaC"99dB ist seeeeeeeehr knapp bemessen. Und hier feilscht niemand an einem halben dB. Bei uns hier sind 102dB Standart - und die 3dB im L(A)eq hört man deutlich...
Das hängt ein wenig davon ab, was man genau macht (Musikrichtung, Anlage...). Es gibt etliche Fälle, da sind 99dB tatsächlich ein erhebliches Problem, das mit 102 dB deutlich entschärft wäre.
Es gibt leider noch keinen Präzedenzfall darüber, wie eine geringfügige Pegelüberschreitung zu bewerten ist.
ZitatSind die Pegel in dem Frequenzbereich daher automatisch weniger gefährlich?
Nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis hält sich das Schädigungspotential einigermaßen an die A-Bewertungskurve. Abgesehen davon: Die Norm schreibt A-Bewerung beim Leq vor. (die 135 dB peak sind dann C-bewertet)
Zitat
Bitte genau lesen - ich schrieb Subwooferstack - und um gleich ein praktisches Beispiel anzubringen. Ich hab hier in einer Installation (500-Pax-Location) zwei Subwooferstacks mit je drei Doppelfünfzehnern stehen. Jedes Stack macht bei 1m Entfernung fast 145dB Peak im Halbraum. Um auf geforderten L(C)peak 135dB zu kommen müsste ich um jedes Stack eine "Gefahrenzone" absperren mit einem Radius von reichlich 3 Metern. Das entspräche in meinem Fall einer Fläche von jeweils ca. 28m² Tanzfläche "toter" Gastraum - Platz für jeweils bis zu 80 Gäste. Dies wäre für den Betreiber dieser Halle inakzeptabel.
1.) Man kann auch einen Limiter einsetzen und das auf 135 dB begrenzen. Es ist ohnehin die Frage, was man mit 145 dB LCpeak möchte, wenn der Leq irgendwo zwischen 99dB und 102 dB liegen soll.
2.) Sind die 145 dB exakt gemessen, oder wurde das vielleicht in größerem Abstand gemessen und dann auf 1m heruntergerechnet? Da wäre dann zu berücksichtigen, dass Stacks im Nahfeld als Flächenstrahler wirken, der Pegel nimmt dann nicht mehr zu, je näher man rangeht.