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  1. PA-Forum
  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Rider-Auslegungsfragen

    • ADMIN
    • 19. Februar 2007 um 21:02
    Zitat von "Seven"

    Aussage: Das am Telefon zugesagte Equipment wäre auf einer lukrativeren Veranstaltung und der Veranstalter hier würde doch eh nicht merken was hier steht. --> :evil:

    Das provoziert doch die Frage, ob die bessere Marge da 100,- Euro Schmerzensgeld erlaubt...

  • Kann es sein, dass das Party-PA Forum viel belebter ist?

    • ADMIN
    • 19. Februar 2007 um 19:17

    1.) Ich habe jetzt nur die Zahlen seit der Abspaltung: PA-Forum 141425 Beiträge, Party-PA-Forum 116993 Beiträge. Da inzwischen das Biete-Brett des PA-Forums ausgelagert wurde, könnte das Party-PA-Forum inzwischen leicht vorne liegen.

    Aber wir sind uns ja einig, das QUalität und Quantität verschiedene Sachen sind...

    2.) Wenn wir die Zugriffszahlen (Pages) vom Januar vergleichen: PA-Forum 1 169 810, Party-PA-Forum 566 780, da hier die qualitativ hochwertigeren Information sind, wird hier auch mehr gelesen. (Zumal es etliche Profis gibt, die hier viel lesen, aber selten oder gar nicht schreiben, die Zielgruppe des Party-PA-Forums kennt solche Zurückhaltung deutlich weniger)

  • Wer haftet auf welcher Rechtsgrundlage bei Gehörschädigung?

    • ADMIN
    • 19. Februar 2007 um 08:03
    Zitat von "AlphaC"

    Fakt ist doch eins: Selbst WENN die Pegel gemessen und die Grenzwerte eingehalten werden schützt dies in der Praxis KEINESFALLS vor Gehörschädigung!!! Selbst bei Pegeln unterhalb der Grenzwerte kann es zu Schäden kommen - vor allem wenn die betreffende Person schon Vorschädigungen hat. Ist also nun der Veranstalter per sé der "Gear***te" und muss dafür den Kopf hinhalten?

    1.) Es ist kein 100%iger Schutz, aber es ist ein sehr weitgehender Schutz. Man kann sich ja schließlich auch zu Tode rasen, wenn das Auto Sicherhheitsgurt und Airbag hat...

    2.) Nach meiner Beobachtung ist es übereinstimmende Rechtssprechung, nicht zu Schadensersatz zu verurteilen, wenn gemessen wurde und die Richtwerte eingehalten sind.


    Zitat

    Das nächste ist, wie sich die Einhaltung der Grenzwerte praktisch lösen lassen soll (auch wenn Sinn und Unsinn der Einhaltung entspechend meinem vorhergenendem Absatz noch fraglich ist)?! Selbst mit gewaltigem technischen Aufwand ist es in der Praxis kaum möglich zu garantieren, dass an keiner für den Gast zugänglichen Stelle des Raumes / Zeltes / Veranstaltungswiese die Richtwerte nicht überschritten werden.

    Natürlich ist es möglich.

    Zitat

    Schließlich fordert ja selbst der Gast eine gewisse Mindestlautstärke, damit sich der "Spaßfaktor" (neudeutsch "Entertainmentwert") einstellt. Und nach meiner Erfahrung liegt diese bei den meisten 20 - 30 Jähringen Disco- / Konzertbesuchern in einem engen "Band" zwischen 99 und 102 dB(A).

    Was man ja mit einem Richtwert von 99dB ja noch einhalten könnte, und jetzt soll hier keiner behaupten, ein halbes dB sei irgendwo wesentlich.

    Zitat

    Niemand baut um ein Subwooferstack in einer Disco einen 10m Sicherheitsbereich! Statt dessen können die Gäste bis an die Boxen herantreten - was zur Folge hat, dass sie sich selbst Spitzenpegeln von weit über 135dB aussetzen(!).

    1.) Die Subwoofer interessieren bei A-bewerteter Messung praktisch nicht.

    2.) Welcher Sub macht denn weit über 135 dB?

    Zitat

    Als nächstes geben die Grenzwerte nur gemittelte "Beurteilungspegel" an. Ein L(A)eq von 99dB schließt aber ein, dass Pegelspitzen von über 10dB akzeptabel sind (>109dB). Nimmt man nun noch die A-Bewertung raus um auch tieffrequenten Lärm zu beurteilen ist man locker nochmal 10dB - 20 dB darüber (>119-129dB). Allesamt Schalldruckpegel die von der Schulmedizin als "sehr gesundheitsschädlich" bezeichnet werden - dort gilt ja bereits jeder Pegel über 85dB über längere Zeit als gehörschädigend...

    Ja, nicht alle Schulmediziner sind mit der Neufassung der DIN 15905-5 glücklich.

    Zitat

    Das nächste wäre dann die Schalldosis... gerade bei Diskotheken. Soll ich den Gast nach 2 Stunden rauswerfen, weil er dann seine Dosisgrenze erreicht hat?

    Die Neufassung der DIN 15905-5 stellt um von Dosis- auf Pegelbeschränkung.

    Zitat

    Entschuldigt bitte die Polemik...

    Die Polemik sei Dir entschuldigt, die Kombination mit sehr geringer Sachkenntnis schon weniger...

    Zitat

    Ein Überschreiten dieser Werte gilt Strafgesetzlich als vorsätzliche Körperverletzung und ist demensprechend zu bestrafen.

    Aha, Strafrecht... :roll:

    Zitat

    2. Hinweistafeln, dass Pegel über 85dB gesundheitsschädlich sind, sind anzubringen. Ein Versäumnis dessen gilt strafgesetzlich als vorsätzliche Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und ist dementsprechend zu bestrafen.
    3. Gehörschutz ist gegen geringes Entgeld an den Eintrittskassen zur Verfügung zu stellen. Ein Versäumnis dessen gilt strafgesetzlich als grobfahrlässige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und ist dementsprechend zu bestrafen.
    4. Bei Einhaltung der Punkte 1. bis 3. sind die Veranstalter und Techniker aus der Verantwortung für Gehörschäden entlassen.

    Das beschreibt halbwegs exakt die Neufassung der DIN 15905-5

    Zitat

    Was ist daran so kompliziert, dass da Komissionen ewig herumtüfteln müssen?

    DIN-Normen werden im Konsens der interessierten Kreise erarbeitet. Da sitzen Mediziner (die mit den 85 dB...) und Discothekenbetreiber am selben Tisch. Das dauert halt ein wenig, bis die sich einig sind...

  • MEINUNG UEBER LA CLIA

    • ADMIN
    • 18. Februar 2007 um 22:23

    Die Hochton-Sektion als "Hifi-Wandler" zu bezeichnen trifft es wohl nicht ganz. Ich sehe auch nicht dort den schwächsten Bereich, sondern in den Lo Mids.

  • Halle einmessen

    • ADMIN
    • 17. Februar 2007 um 18:02
    Zitat von "Tobias Sieburg"

    oder kann ich das auch alles in einem Abwasch machen?

    Radio Eriwan würde antworten: Im Prinzip könnte man das auch mit einem Equalizer machen. So wird es sich dann aber auch anhören...

  • Anwenderkreis Powercon

    • ADMIN
    • 16. Februar 2007 um 18:35

    1.) Wenn wir im Bereich "Strom" das Vorschriftenwerk der BGV 1:1 umsetzen, dann hat der Cynch-Klinken-Adapter ein Prüfbuch und das Anstecken eines Mikrofons an eine XLR-Leitung findet zumindest unter Aufsicht einer Elektrofachkraft (für Veranstaltugnstechnik) statt.

    Kurz: Man muss da einfach ein wenig pragmatischer rangehen.

    2.) Wir erreichten auf dem Job eine elektrotechnische Anlage (meist aus steckerfertigen Komponenten), das muss unter Aufsicht einer Elektrofachkraft (für Veranstaltugnstechnik) passieren (es muss dann ja auch eine Erstprüfung vorgenommen werden...). Unter deren Aufsicht könenn dann ja auch Powerconstecker gezogen werden.

    3.) Wenn ich eine "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" vornehme, dann sehe ich keine bseondere Gefährdung durch Powercon in der Hand von Laien. Wer das anders sieht, darf das gerne begründen.

  • Mahnverfahren, aus Warnungen

    • ADMIN
    • 16. Februar 2007 um 18:16
    Zitat von "Mnyut"


    Hier zu eine Anmerkung: wenn der gemahnte Kunde das Einschreiben erst gar nicht annimmt hat man genau so verloren. Deshalb...

    Wenn der Empfänger eine solche Sendung ablehnt, gilt sie als zugegangen, das ist nicht das Problem. Wenn er aber behauptet, da wäre nur ein leeres Blatt Papier drin gewesen, dann ist nur schwer das Gegenteil zu beweisen.

    Bei der Zustellung per Gerichtsvollzieher nimmt der eine Kopie zu den Akten, zudem hat diese auch eine gewisse psychologische Wirkung...


    Michael Ebner
    Dolgenseestraße 22
    10319 Berlin

  • Namensänderung lorn -> SoundUnion

    • ADMIN
    • 15. Februar 2007 um 20:59

    Namensänderung lorn -> SoundUnion

  • DIN 15905-5: Fragen zur Umsetzung

    • ADMIN
    • 15. Februar 2007 um 20:57
    Zitat von "thc"

    eine geeichte Schallquelle als Referenz,

    Geeicht muss das nicht sein, es reicht ein Klase-2-Kalibrator

    Zitat

    Kann ich entweder zwischen Mikro und Messgerät oder zwischen Messgerät und Computer verlängern, idealerweise per MuCo?

    Steckverbinder ist BNC.

  • OT: Russland droht USA mit Kündigung des Abrüstungsvertrages

    • ADMIN
    • 15. Februar 2007 um 20:48

    Eben

  • ProDay - Netzwertechnik am 07.03.2007

    • ADMIN
    • 15. Februar 2007 um 10:39

    Die Media Academy veranstaltet mal wieder einen ProDay:

    http://www.media-academy.de/index.php?id=7&backPID=7

  • Wer haftet auf welcher Rechtsgrundlage bei Gehörschädigung?

    • ADMIN
    • 14. Februar 2007 um 20:27

    1.) Ich will nicht bestreiten, dass die Situation für den Veranstalter nicht immer ganz einfach ist. Bis zu einer gewissen Liga ist die Band froh, dass sie spielen darf, und tut alles, was der Veranstalter verlangt, und ab einer bestimmten Liga ist es umgekehrt.

    2.) Größere Veranstaltungshallen haben in der Regel eine akustische Notfallwarnanlage. Damit die im Notfall zu hören ist, muss eine Möglichkeit geschaffen werden, die PA (die Monitoranlage, die Insrumentenverstärker...) leise zu bekommen. Die Methode "dann geht man halt zum Mischpult und macht leise" dürfte aus Geschwindigkeitsgründen ausscheiden.

    Nehmen wir mal an, der Veranstalter nimmt dieses Problem wirklich ernst und schafft seinem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik die Möglichkeit, die PA stummzuschalten, dann könnte man das ja auch so gestalten, dass man dort den Pegel runterregeln kann. Natürlich hat man dann Streß mit dem Künstler. Aber dann, wenn die auf der Bühen stehen, haben die ihre Gage schon kassiert, da muss Kooperationsbereitschaft nicht zwingend vorhanden sein.

    3.) Das europäische Ausland kennt mehrheitlich auch Pegelbeschränkungen. Irgendwie scheint's da ja auch zu funktionieren...

  • Unterstellungen & mehr

    • ADMIN
    • 13. Februar 2007 um 23:07

    1.) Es soll ja gar nicht bestritten werden, dass das Warnungen-Brett auch seine Schattenseiten hat. Angefangen von einem deutlich erhöhten Betreuungsaufwand bis hin zu der Gefahr, dass jemand völlig zu Unrecht beschuldigt wird.

    Ich halte es aber unter Abwägung aller schutzwürdigen Interessen für sinnvoll.

    2.) Zu den schutzwürdigen Interessen zähle ich nicht, dass der Name einer unseriös arbeitenden Firma sauber und somit "werthaltig" gehalten wird. Seriös arbeitende Geschäftsleute erarbeiten sich ihren guten Ruf lieber selbst und haben es nicht nötig, einen etablierten Namen aufzukaufen. Dass es in diesem Fall - sofern die Darstellung stimmen sollte - auch der Fall war, stützt nur diese These.

    3.) Die These, die Erlöse aus dem Verkauf des Firmennamens würden zur Bedienung vorhandener Gläubiger genutzt, halte ich für gewagt.

    4.)

    Zitat von "Manuela"

    Der Umgang mit unbeglichenen Forderungen sollte allen und jedem bekannt sein, zumindest aus den einschlägig bekannten Schulbüchern der Kaufleute. In dem Moment wo man den geschäftsüblichen Weg verläßt muß man auch mit der zugehörigen Kritik leben...

    a) die Erfahrung lehrt, dass man die Quote seiner Forderungsausfällle deutlich senken kann, wenn man sich nicht auf die Wege aus den Schulbüchern beschränkt.

    b) Die Schulbücher der Kaufleute berücksichtigen die Gegebenheiten der Veranstaltungsbranche nur sehr unzureichend.


    5.)

    Zitat

    Meine persönliche Meinung zur Existenzberechtigung des Warnungen-Boards wäre damit eindeutig definiert, dazu stehe ich....

    Aha...

    6.)

    Zitat

    Denn auch unser geliebtes Gesetz sieht keine "Warnung vor Gesetzesbrechern" vor, es gibt nur die strafrechtliche und die zivilrechtliche Verurteilung ohne vorhergehende oder anschließende öffentliche Diskussion darüber.

    a) Unser Gesetz sieht auch kein Cynch -> Klinke-Adapter vor. Sollen wir deshalb künftig darauf verzichten.

    b) Für die "vorhergehende oder anschließende öffentliche Diskussion" gibt es etliche Paragraphen sowie entsprechende Präzendenzfälle.

  • DIN 15905-5: Fragen zur Umsetzung

    • ADMIN
    • 13. Februar 2007 um 20:45

    Da haben wir wohl jetzt etwas aneinander vorbei kommuniziert.

    Die dBmess-Systeme sind Software-Lösungen, die es nur im Bundle mit der Hardware gibt. Da gehe ich von einem Gesamtsystem aus, und das ermittelt natürlich den A-bewerteten Leq.

    Bezüglich der Aussage "muss Leq ermitteln können" meine ich: Handelsübliche Handschallpegelmesser können das mehrheitlich nicht. Leq in der Klasse 2 geht dort bei etwa 1000,- Euro los.

  • Wer haftet auf welcher Rechtsgrundlage bei Gehörschädigung?

    • ADMIN
    • 13. Februar 2007 um 20:36
    Zitat von "Ralf Marx"

    Von Veranstalterseite aus unterschreiben wir, wie jeder Veranstalter das tut, den Vertrag mit der Band, in dem steht, dass der Veranstalter keinen Einfluss auf Länge, Lautstärke, und Art und Umfang der Darbietung des Künstlers hat.

    So gibt man sich natürlich die Mittel aus der Hand, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

    Zitat

    Solange in diesem unserem Lande diejenigen zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden, die in der Regel absolut unbeteiligt sind an der Laustärkegestaltung, so lange braucht sich doch auch kein Toni dieser Welt an irgendwelche Begrenzungen oder Richtinien halten.

    Solange die Veranstalter nur jammern statt ihrer Organisationsverantwortung nachzukommen, solange braucht sich tatsächlich kein Toni an irgendwelche Begrenzungen halten.

    Zitat

    Hab ich die Fader hochgezogen?

    Die Gesetzeslage siedelt die Verantwortung klar beim Hallenbetreiber und beim Veranstalter an, das ist nicht neu und auch kein Geheimnis, das weiß man seit Jahrzehnten. Wenn diese ihrer Verantwortung nicht nachkommen, dann müssen sie halt den daraus entstehenden Schaden tragen. Der Eigenheimbesitzer braucht ja auch nicht fragen "habe ich es schneien lassen?", sondern er muss räumen und streuen.

  • DIN 15905-5: Fragen zur Umsetzung

    • ADMIN
    • 12. Februar 2007 um 23:09
    Zitat von "thc"

    Aber in einem der Beiträge weiter oben hat der Admin die Behauptung aufgestellt, nicht alle Klasse-2-Geräte seien geeignet, ohne diese Behauptung durch Fakten zu untermauern.

    Zumindest muss das Gerät einen Leq ermitteln können, ohne das geht gar nichts. Wenn man ein stabiles rosa Rauschen hat, kann man die Korrekturwerte auch in "Handarbeit" ermitteln, aber schöner ist es, wenn die Software das selbst macht, und insbesondere ist es hilfreich, wenn die gleich anständig protokolliert.

    Zitat

    stelle ich mir die Kalibrierung vor und nach jeder Messung auch ziemlich spannend vor.

    Das Levelmax-System beinhaltet keinen Kalibrator, das misst in Anlehnung an DIN 15905-5, macht aber keine wirklich normgerechten Messungen. (Man kann jedoch sich einen Kalibrator besorgen und sich dann auch noch die Korrekturwerte ermitteln lassen, dann hat man die Norm vollständig eingehalten)

    Wenn man ein wirklich "amtliches" Messsystem (also die vollständige Umsetzung der Norm) haben möchte, dann geht das halt erst bei 2000,- Euro los.

  • Gestohlen D&B D12 Verstärker, DBOpera Monitorbox, Linz

    • ADMIN
    • 12. Februar 2007 um 22:31
    Zitat von "georgenomex"

    Seriennummer folgt morgen!!

    Ich hoffe, die vollständige eigene Adresse folgt auch noch...

    Bitte auch hier reinstellen: http://www.vtb2b.de/vg_liste.aspx


    Michael Ebner
    Dolgenseestraße 22
    10319 Berlin

  • Irgendwie unehrenhafte Frage bzgl. Diskothek

    • ADMIN
    • 12. Februar 2007 um 08:23

    Also, kleiner Grundkurs in Jura (vielleicht liest ja auch der Wirt mit...): Es gibt das Straf- und das Zivilrecht.

    Beim Strafrecht würde der Wirt anzeigen (beispielsweise wegen übler Nachrede), ein Staatsanwalt bekommt das auf den Tisch und ist dann "Herr des Verfahrens". Vorsichtig geschätzte 70% aller Staatsanwälte schoieben das gleich in die Rundablage, weil sie wirklich Besseres zu tun haben, ein paar haben noch so viel Verantwortungsgefühl (oder Kinder, die jedes Wochenende in die Disco rennen...), dass sie sich mal genauer über die Zustände in dem Laden erkundigen, vielleicht geht das auch mit kollegialen Grüßen zur Baubehörde. Die Wahrscheinlichkeit, dass Anklage wegen übler Nachrede erhoben wird, ist seeeeehr gering, dass verurteilt wird, noch viiiiieeeel geringer.

    Am Rande: Der Wirt wird wissen, wo seine "Leichen im Keller" liegen, der wird den Teufel tun, das RIsiko einzugehen, dass das an die große Glocke gehängt wird. Bei so einem Strafverfahren könnte ja Presse anwesend sein.


    Zivilrecht: Das wäre vermutlich eine Unterlassungsklage, es sollte Dir - bei entsprechender Strafe - verboten werden, solche Äußerungen zu wiederholen. Dort ist kein Staatsanwalt Herr der Verfahrens, sondern die Sache kommt gleich vor den Richter, und der ist an die Anträge der Parteien gebunden. Wenn man sich nicht selbst auskennt, dann wird man wohl einen Anwalt brauchen. Das ist unangenehm, insbesondere deswegen, weil man (beispielsweise im Falle eines Vergleichs) selbst auf den Kosten sitzen bleiben kann. Trotzdem sind auch hier die Chancen für den Wirt nicht gut.


    Nach nun ein paar Jahren PA-Forum (dazu noch mit Warnungen-Brett) weiß ich, dass doch recht oft mit Richter/Staatsanwalt/Rechtsanwalt gedroht wird, bislang wurden solche Drohungen aber noch nicht umgesetzt.


    Und: Wenn da wirklich etwas kommen sollte, dann würde ich mich eher an die Medien (regionale Presse) wenden...

  • Irgendwie unehrenhafte Frage bzgl. Diskothek

    • ADMIN
    • 12. Februar 2007 um 00:32
    Zitat von "hpaudio"

    Aber nun habe ich leider einen Ansporn bekommen, da mich ein Gastwirt unter Drohung einer Klage wegen übler Nachrede wegen eines Tatsachenberichts, der nicht einmal speziell gegen seinen Laden sprach in einem Forum praktisch mundtot machen wollte.

    Schon diese Drohung (wenn sie denn so formuliert wurde) zeigt deutlich, wie weit dieser Herr die Rechtslage kennt...

  • DIN 15905-5: Fragen zur Umsetzung

    • ADMIN
    • 10. Februar 2007 um 23:25

    Alle Programme arbeiten als HTTP-Server, man kann sie also per Webbrowser fernabfragen.

    dBmess Disco (demnächst auch die anderen Versionen) arbeitet als TSP-Client (http://www.lightcontrol-mini.de/TSP.html), man kann also alle Programme, die TSP verstehen, in Abhängigkeit vom Pegel steuern. Normalerweise wird das verwendet, um eine Relaisplatine anzuschließen, die beim Überschreiten eines Pegels eine Warnlampe anschaltet und beim Überschreiten des nächsten Grenzwertes den Strom abschaltet. Ds TSP ein universelles Protokoll ist, könnte man aber auch Lichtstimmungen aufrufen, Tondateien einspielen, Powerpoint-Präsentationen starten...

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