Die technischen Details findet man hier: DIN VDE 0702, Ausgabe:2004-06
Beiträge von ADMIN
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8.0 L53, Hauptaussteller ist dBmess
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Zitat von "thc"
Und Stand der Technik ist heute, dass Class-2-Geräte grundsätzlich zugelassen sind, obwohl sie das vorgesehene Messverfahren nicht beherrschen, also benötige ich für das Messverfahren derzeit eben einen PC mit entsprechender Software.
Bitte nicht verwechseln: Das Messsystem muss mindestens Klasse 2 sein. Das heißt aber noch lange nicht, dass alle Klasse-2-Geräte geeignet sind.
Zitat von "BGR VI ZR 142/0"In diesem Fall wäre der Beklagte seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, wenn er nur gelegentliche Messungen mit einem Handmeßgerät, statt in der von der technischen Regel vorgesehenen Weise hat durchführen lassen.
ZitatBTW: Welche Ausgabemöglichkeiten hat denn dbMess so - da habe ich nix Konkretes zu gefunden auf der Internetpräsenz?
dBmess Touring / dBmess Theater: kann die Software ein normgerechtes Messprotokoll ausdrucken. Sobald die neue Norm veröffentlicht ist, gibt's eine neue Software, die auch ein Messprotokoll drucken kann (eines, was dann normgerecht ist), dazu kommen Exportmöglichkeiten von Minuten- und Halbstunden-Werten (Excel-Format) sowie als Grafik die Minuten-Mittel.
dBmess Disco (die Software vom Levelmax) hat die Exportmöglichkeiten jetzt schon.
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1.) Der Markt für solche Schallpegelmessanlagen wird im Prinzip von drei Firmen abgedeckt:
a) Für die Discotheken, Jugendclubs und sonstige Einrichtungen, wo's nicht teuer werden darf: http://www.monacor.de/de/produktseite_suche.php?artid=5632&spr=DE&typ=full
b) Für mobile Systeme (derzeit hauptsächlich die öffentlich-rechtlichen Rundfunksanstalten und deren Umfeld) und für Theater, preisliche Mittelklasse: http://www.dbmess.de/touring/index.html
c) Für große Hallen und Arenen, preisliche (und qualitative) Oberklasse: http://www.amt-ig.de/start.htm
Diese Firmen sind es schon gewohnt, dass ihre Arbeit sehr beratungsintensiv ist...
2.) Zum Pegelmesser:
Zitat1. Das Messinstrument soll an einem Ort sein, wo es manipulationssicher ist. Hmm, wir (Kirchengemeinde) haben zwei Tops auf Stativen - wie bekomme ich einen Schallpegelmesser in ca. 1 Meter Entfernung davor, an welchen das Publikum nicht so einfach dran kommt? Eine erste Idee wäre ein Flugrahmen am Top, daran ein Mikrostativgalgen und daran ein Winkel nach unten und da dran dann den Pegelmesser.
a) Welcher Pegelmesser ist denn vorgesehen? Beherrscht der überhaupt das Messverfahren? (Die üblichen Handschallpegelmesser, egal, ob sie nun 50,- Euro kosten oder 5000,-, beherrschen das Verfahren nicht)
b) üblicherweise wird indoor das Messmikrofon von der Decke abgehängt.
3.) Zur Information des Publikums: Da wird die Norm doch etwas vom Normentwurf abweichen.... (nein, präziser darf ich das jetzt noch nicht formulieren.)
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D8 würde heißen, dass man zusätzlich safen müsste. Das wird bei einem Lift manchmal etwas schwierig.
D8+ gab's früher noch nicht, und es ist ja auch keine "Erfindung" der Berufsgenossenschaft, sondern des VPLT.
C1 heißt noch lange nicht, dass man damit szenische Bewegungen machen darf, sondern nur, dass man nicht zusätzlich safen muss. Für szenische Bewegungen (oder auch für geführte Lasten, also klassische Ground-Support-Systeme !!!) sind gewisse Zusatzausstattungen nötig.
Näheres siehe BGI 810-1 SP 25.1/2-1)
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Zitat von "Tonguru"
Der Gerd Mayer in Bad Kreuznach hat die Deutschland-Distribution für BELL)
Der stellt sogar selbst her...
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Zitat von "Waldschrad99"
Ich frag mich nur, welcher Nutzen daraus dem amtlichen PA-Dienstleister entstehen soll, zwischen Teenagern zu wurzeln.
Welcher Nutzen entsteht dem Lehrherrn, dass er ausbildet? Welcher Nutzen entsteht den vielen ehrenamtlichen Helfern hier im Lande? Welcher Nutzen entsteht den Moderatoren hier, dass sie sich regelmäßig durch nicht immer qualifizierte Beiträge quälen?
Vielleicht sollte man umgekehrt fragen: Welcher Nutzen entsteht der gesellschaft durch diejenigen, die nicht immer nur nach dem eigenen Nutzen fragen? Und welcher Nutzen entsteht dadurch, dass jemand auf andere hinabschaut (und alle anderen noch darauf hinweisen muss)?
Am Rande: Ich bin sehr froh, dass nicht im Detail bekannt ist, welchen Unsinn ich in meiner "Strum- und Drang-Zeit" verbrochen habe.
Ja, auch ich bin froh, dass es das Party-PA-Forum gibt - damit sich solche Diskussionen in Grenzen halten und nicht das Forum zerlegen.
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So, fünf der Systeme sind bereits da, den Rest bringen die Hersteller am Sonntag selbst mit...
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Ein Tragsicherheitsnachweis für einen Traversenlift ist nicht ganz einfach zu führen, weil so viele unterschiedliche Punkte zum Versagen führen können. So etwas hätte den Rahmen dieses Buches etwas gesprecht. Die Gefahr der Knickens des Liftes wird ja auf Seite 392 ausdrücklich angesprochen.
Zitat von "Privateer"Hättest du diesen Tragsicherheitsnachweis geführt, wäre dir aufgefallen, dass es (ich behaupte mal) unmöglich ist einen Tower outdoor derart einzusetzen. Diese kleinen Profile (selbst bei einem Genie) sind für Windlasten einfach zu schwach. Selbst Abspannungen helfen in diesem Fall nicht, da der Schlankheitsgrad der Profile einfach viel zu hoch ist.
Bei überschlägiger Berechnung von Mast und Auslegern würde es gerade noch so gehen (immer vorausgesetzt, es treten keine anderen Schwachstellen auf).
Der maßgebliche Schwachpunkt sind die Ausleger, wenn der Wind ungünstig steht, dann tragen nur zwei davon mit, die anderen liegen quer zur Windrichtung.
Für das Moment berechnen wir 702 Nm + 249 Nm = 951 Nm.
Für die Ausleger setze ich jetzt mal ein Hochprofil mit 2mm Wandstärke und 40mm Kantenlänge an. Es ergibt sich als Flächenmoment 2. Ordnung (40^4 + 36^4)/12 = 73365 mm^4
Das Moment verteilt sich auf zwei Ausleger, ergibt eine Biegespannung von
Sigma = ((951 000 Nmm / 2) * (40mm / 2)) / 73365 mm^4 = 130 N/mm²
Die zulässige Biegespannung bei St 37 wäre 140 N/mm², im Lastfall HZ sogar 160 N/mm². (Zudem wäre nicht auszuschließen, dass die Hersteller einen etwas besseren Stahl verwenden...)
Der Mast hat unten (wo's drauf ankommt) eine Kantenlänge von 70 mm, bei einer Wandstärke von 2mm ergibt das ein Flächenmoment 2. Ordnung von 419605 mm^4, das Biegemoment teilt sich hier nicht auf, trotzdem kommen wir auf eine Spannung von nur etwa 80 N/mm². Nach oben verjüngt sich der Querschnitt, aber es nimmt auch der Hebelarm am, so dass das Moment deutlich sinkt.
Noch zwei Anmerkungen:
1.) Eine mittelgroße Lautsprecherbox ist so in etwa das Äußerste, was man einem Traversenlift outdoor zumuten kann. So etwas wie 12m bestückte Traverse auf 2 Liften geht dann über das Zulässige deutlichst hinaus (Nachweis demnächst unter ISBN 3-9100098-33-9)
2.) Die Formeln sind im "Sicherheit für die Veranstaltungstechnik" und auch im demnächst erscheinenden "das Rigging Handbuch" natürlich ordentlich gesetzt...
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Das Gelaber kann im offenen Brett fortgesetzt werden.
Michael Ebner
Dolgenseestraße 22
10319 Berlin -
Das System von Coda liegt preislich in etwa beim doppelten des übrigen Testfeldes.
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Und im nächsten Jahr wird dann das Funkmikrofon in die Flasche gebaut - Methode Buddelschiff...
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Es handelt sich um eine Kooperation mit tools4music, ein entsprechender Testbericht soll dort auch veröffentlicht werden. Würde man dort fabrikneue Ware gegen evt. schon abgerpckte Systeme spielen lassen, dann wäre das etwas unfair.
Zudem: Es geht hier um Systeme, die in das Spektrum tools4music und Party-PA-Forum fallen. Auf riderfeste Namen bin ich da ja gerade nicht angewiesen...
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Zitat von "F.A.Bi.A.N."
wenn ich mir überlege, ob ICH für das bestehende testfeld mehrere hundert kilometer fahren würde...
Mehrere hundert Kilometer war nie vorgesehen, nur der Nahverkehrsbereich Berlin und angrenzendes Brandenburg...
Zitatschade ist, dass kein wirkliches "highend"-system (fohhn, k&f...) als vergleich steht, aber das nur am rande.
In einem der beiden Fälle war das ja vorgesehen, aber der Hersteller wollte nicht... Grundsätzlich war vorgesehen, dass alle Systeme preislich in derselben Liga spielen, plus eines etwa halb so teuer und eines etwa doppelt so teuer.
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Kann die Traverse auf die Balken aufgelegt werden?
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So, nächsten Sonntag ist der Test, und es dürfen gerne noch ein paar Anmeldungen mehr werden...
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Ich habe ja manchmal so zwanghafte Handlungen, unter anderem, Traversen-Belastungstabellen, die mir so über den Weg laufen, nachzurechnen.
Hier jetzt TAF TQ4-290
Wenn ich ich Belastungstabelle zurückrechne, komme ich auf eine Querkraft von 6779,2 N, das entspricht 4800 N pro Diagonale, und ein Biegemoment von 9017,35 Nm, das entspricht einem Zug pro Obergurt von 18786 N.
Zulässiger Zug in der Wärmeeinflusszone der Gurtrohre nach DIN wäre 15538 N (+20%), in den Diagonalen 3870 N (+ 24%), Durchstanzung der Gurtrohre 3412 N (+ 40%).
Über die Verbinder habe ich keine Angaben gefunden.
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Zitat von "DSLmedia"
- Leute die mir erzählen wollen das Ihr HK Monitor doch weitaus besser als ne PS15 sei
Ich habe das beim Forumstag bei HK mal gegeneinander gehört (nebst noch einigen anderen Kandidaten), und da waren alle anwesenden HK-Wedges der damals anwesenden PS 15 klar überlegen.
(Um einem entsprechenden Verdacht vorzubeugen: Nein, das war kein Gerät, das bei HK immer zu solchen Vergleichen herangezogen wurde, das hat einer der Teilnehmer aus eigenem Bestand mitgebracht.)
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Natürlich arbeitet ein parametrischer EQ genauer als ein Terzband-EQ. Um das aber einsetzen zu können, braucht man ein entsprechendes Meßsystem (und jemand, der sich damit auskennt...).
Das Grundproblem kann man auch einfach dadurch lösen, das Mr. 110% das Passwort bekommt, und wenn danach etwas kaputt ist, dann geht das ohne Diskussion auf seine Rechnung.
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Zitat von "JamSound"
und zum anderen eine Menge an Werbung.
Und das ist noch sehr zurückhaltend formuliert...
Mal zum Vergleich: vtb2b.de ist völlig kostenlos, hat über die kopierte Benutzerdatenbank rund 10 000 registrierte Nutzer und wird von der größten deutschsprachigen Internet-Community in dieser Branche massiv promoted. Trotzdem sind dort nicht mal 10% so viele Angebote drin wie bei eBay.
Auf dem Marktplatz des VPLT - immerhin einer der beiden Branchenverbände - sind die Angebote auch völlig kostenlos, trotzdem sind da nur etwa 10% so viele Angebote drin wie bei vtb2b.de
Jetzt kommt ein neues Angebot, bislang völlig unbekannt, ohne den "Rückenwind" eines Forums oder Branchenverbands, und möchte dann auch noch Gebühren und Provisionen kassieren. Wie groß müsste denn der Werbeetat sein, um das mit klassischem Marketing zum Laufen zu bringen? Reichen 100 000,- Euro? Meiner Meinung nach eher nicht.
Allenfalls wäre denkbar, dass man anfangs keine Gebühren und Provisionen verlangt und für die ersten 10 000 Angebote, die reingestellt werden, jeweils 10,- Euro spendiert.