Zitat von "martin.riesch"Bei Veranstaltungen (Lesung, Konzert, Ausstellung, Aufführung, etc.) die in einer Kirche stattfinden, gelten die MVStättV / VStättV wieder!
So allgemein formuliert ist das dann auch wieder nicht ganz richtig.
Zitat von "martin.riesch"Bei Veranstaltungen (Lesung, Konzert, Ausstellung, Aufführung, etc.) die in einer Kirche stattfinden, gelten die MVStättV / VStättV wieder!
So allgemein formuliert ist das dann auch wieder nicht ganz richtig.
Schaut Euch mal das System vom Turbosound Aspect an. Ich schätze, dass es noch einfacher dann wirklich nicht mehr geht, und es steht auch nix über...
Zitat von "donut"-> ähm, ob ich ein Signal mit 90° Inkohärenz nun am Ende der Signalkette per akustischem Kurzschluss vor den Stereo-Bassboxen auslösche, oder bereits vorher in der Signalkette beim Mono Summieren, das Ergebnis ist in beiden Fällen ziemlich nix.
180°...
Nachsatz: Das schließt natürlich nicht aus, dass andere von ihren Erfahrungen mit dieser (oder auch einer ganz anderen) Firma berichten. Aber bitte nur nachprüfbare Fakten und schön bei der Wahrheit bleiben...
Zitat von "threadstarter per PM"Hallo,
muss leider entgegen meines Willens den eintrag Probleme mit Envirel
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=xxxx
rausnehmen lassen, da sich mein Chef mit (*irgenein Name*) geeinigt hat und dieser sehr darum bittet den eintrag wieder zu entfernen. Verstehe zwar nicht, warum er sich drauf eingelassen hat, aber ich muss mich seinem Wunsch dazu beugen, obwohl ich finde, dass das unfair ist, andere nicht zu warnen.
Naja, trotzdem schon mal danke,
(*threadstarter*)
Wer sich mal ein wenig mit dem Thema "Haftung des Forenbetreibers" auseinandergesetzt hat, der weiß, dass ich "in Teufels Küche" kommen kann, wenn ich mich einem solchen Wunsch verweigere. Üblicherweise versuche ich, nur gezielt die betreffenden Beiträge rauszuziehen, manchmal - so auch hier - würde dann jedoch nichts Sinnvolles mehr übrig bleiben.
Am Rande: Wer der Ansicht ist, die gesetzliche Situation (und die Rechtspraxis...) würden die Forenbetreiber dazu zwingen, zu stark die Meinungsfreiheit zu beschneiden, der möge sich nicht hier beschweren, sondern bei seinem Wahlkreisabgeordneten...
Zitat von "donut"1. die Bässe laden sich gegenseitig auf, ergo mehr Druck. +6db pro doppelter Anzahl. also bei 32 Kisten wären das ca. 27db Pegelgewinn, + ca. 3dB Zugewinn durch Bodenkpopplung. macht ungefähr + 30 db !!!
Tatsächlich?
1.) Wenn wir uns in dem Bereich bewegen, bei dem eine Verdopplung der Bässe auch noch eine Verdopplung des Wirkungsgrades bedeutet (also 3dB mehr, sowie 3dB aus der doppelten Leistung, macht insgesamt 6dB), würde die Verteilung von 32 Bässen auf ein statt auf 4 Stacks ein Zugewinn von 6dB bringen.
2.) Das mit der Verdopplung des Wirkungsgrades funktioniert natürlich nicht endlos (siehe Energieerhaltungssatz). Schon gar nicht, wenn man eine lange Linie legt.
3.) Auf 27 dB komme ich mathematisch überhaupt nie, entweder 5 * 3 dB = 15 dB oder 5 * 6 dB = 30dB...
Zitatvölliger Schwachsinn, vier Punkt Subs, weil:
1. die Dinger sind Direktstrahler ohne jeden Bündelungsfaktor
2. sich bekannter maßen Bässe kugelförmig ausbreiten
3. tiefe Töne lange Wellen machen
und sich damit nicht sagen läßt, wo in der Halle die Interferenzen zu Anhebungen und wo zu Auslöschungen führen werden. also quasi unkontrollierbare Diffusion.
Es gibt zur Vermeidung des störenden Einflusses destruktiver Interferenzen zwei Strategien:
1.) Interferenzminimierung: Also jedes Stück Raum wird nach Möglichkeit nur von einer Quelle beschallt.
2.) Interferenzmaximierung: Jedes Stück wird von möglichst vielen Quellen beschallt, so dass sich die verschiedenen Kammfilterkurven überlagern und ausmitteln.
Gerade im Bassbereich und innterhalb reflektierender Räume würde ich eher zu 2.) tendieren.
Am Rande: Noch werden Schallpegelbeschränkungen zum Schutz des Publikums noch nicht überall so ganz ernst genommen. Aber ich würde mich schon mal an den Gedanken gewöhnen, gleichmäßig beschallen zu müssen...
Zitat von "Mucker"Übrigens hat's die "Sitzpisserin" das überlebt??? (Kanns mir kaum vorstellen :shock: )
Wenn der Stromkreis über die Beine geschlossen wird, dann dürfte nur ein sehr unwesentlicher Anteil über's Herz geflossen sein. Eine akute Lebensgefahr sehe ich hier nicht. (Und wenn ein RCD auslöst, tut der das meist auch schnell genug...)
Allerdings haben wir "in der Gegend" andere wichtige Organe, von daher wäre es wohl nicht verkehrt gewesen, die zur weiterehn Beobachtung in's Krankenhaus einliefern zu lassen.
Zitat von "Stephan Graeske"Tatsache ist doch - korrigiert mich wenn das nur bei uns in der Gegend so ist - dass jede zweite dieser Art von Veranstaltungen Sicherheitsrisiken hat: kein Potentialausgleich, überlastete Stative, überlastete Traversen, Ablegereife Traversen, ungeprüfte Geräte, ...
Jein.
Ich bekomme ja nun wirklich die komplette Bandbreite der Veranstaltungstechnik mit, von den ganz kleinen HKS-Mucken bis hin zu den ganz großen und amtlichen Produktionen. Nach meiner Einschätzung nimmt sich das (im Durchschnitt !) alles nicht viel, sowohl was die Befolgung der formalen Vorschriften wie auch die Sicherheitsrisiken betrifft. Pfuscher gibt es auf allen Ebenen, ordentlich arbeitende Leute ebenso.
Was soll genau eine Fluchttür sein? Ich vermute mal "Tür in einem Rettungsweg". Da gibt es jetzt zwei Szenarien:
a) Türen in raumabschließenden Innenwänden, die (die Wände) gewissen Anforderungen unterliegen, beispielsweise feuerbeständig sein müssen. Solche Türen müssen rauchdicht und selbstschließend sein, wenn die Wand feuerbeständig sein muss, muss die Tür mindestens feuerhemmend sein. Nähere Anforderungen siehe DIN 4102 (insbesondere die Teile 1, 4, 5 und 18), DIN 18093 und DIN 18095
b) Andere Türen, diese dürfen vor allem die Entfluchtung nicht behindern.
Zitat von "Lisa F."Was ist mit Höhe?
2m sollten ausreichen, ohne dass ich jetzt gleich eine Quelle habe.
ZitatDicke?
Erst mal egal.
ZitatMuss es eine Feuerschutztür sein?
Vielleicht, siehe oben.
ZitatWie passt Feuerschutztür zu Schallschutztür?
Wenn es überhaupt eine feuerhemmende Tür sein muss, dann ist diese zumindest mal stabil gebaut und rauchdicht. Das ist auch beim Schallschutz schon mal die "halbe Miete".
ZitatGibt es eine Materialvorschrift für Fluchttüren oder ergibt sich dies aus der Vorschrift der Brand- oder wasauchimmer-Schutztür? Unter welchen Bedingungen muss es eine Brandschutztür sein?
Siehe oben. Material ist eigentlich egal, wenn die Tür die Brandprüfung besteht. Man wird aber oft bei Stahl in Kombination mit nichtschmelzenden Baustoffen landen.
ZitatUnter welchen eine Schallschutztür?
Wenn man anders die Immissionsgrenzwerte nicht einhalten kann. Eigentlich nur bei Außentüren, und da muss sie ja nicht feuerhemmend sein...
Zitat von "PA-Peter"Natürlich Disco....
So natürlich finde ich das nicht, wenn Vokabeln wie "Bühne" und "vorne" fallen. Wäre zumindest als gemischte Veranstaltung denkbar (bei reinem Konzert hätte ich mich dann über 4-Punkt-Beschallung gewundert...).
Wenn es keine Vorzugsrichtung gibt, dann sehe ich auch keinen Grund, die Bässe nicht symmetrisch zu verteilen.
Und die Idee mit 6 Punkten halte ich für nicht verkehrt, sofern das Material dafür da ist.
Zitat von "Zappa-un-der-kleine-Tiger"Europaverlag Elektrotechnik Praxis, 8. Auflage, Seite 177, DIN VDE 0470...
Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: VDE 0470 ist veraltet und durch DIN EN 50102 und DIN EN 60529 ersetzt.
1.) Abstand 40 - 50 m nur zwischen vorne und hinten, oder auch zwischen links und rechts?
2.) Disco oder Konzert?
Zitat von "Crossfader"Wird da an den Würfel im Prinzip ein Konusverbinder aufgeschraubt an dem dann die Truss per Bolzen und Splint befestigt wird oder wie muss man sich das vorstellen. Konnte aus den Bildern nicht ganz schlau werden.
An bis zu 6 Ecken des Dado-Würfels können halbe Konusverbinder angeschraubt werden, so dass dann dort eine Traverse angebolzt werden kann. Somit kann man sich immer das Verbindungsstück basteln, das man gerade braucht.
Zitat von "mattes"Gleichzeitig soll aber im Hintergrund der Leq entsprechen der kommenden DIN geloggt werden.
Ich bin mit Smaart nicht vertraut:
- Habe ich da ein A-Bewertungsfilter in der Aufzeichnung?
- Kann das Teil Korrekturwerte berücksichtigen? und ermitteln?
- Vermute ich richtig, dass man das Messprotokoll dann auch selbst schreiben muss?
Gerade bei Messen halte ich Litec für eine Überlegung, da
- Abschlussplatten, lässt sich problemlos auch ohne Bodenplatte stellen
- Wenn's schnell gehen soll, nimmt man Konusverbinder, wenn's publikumssicher sein muss, kann man's auch verschrauben.
Mit Sonderbauteilen sehe ich bei Litec nicht das Problem. Eine Überlegung wäre auch, auf Ecken ganz zu verzichten und alles mit Dado zu machen.
3mm Trussrohr ist auch möglich, heisst dann QD. Und natürlich auf jeden Fall 4-Gurt-Truss.
Nachteil von Litec ist, dass die nominale Belastbarkeit geringer ist. Bei der Größe von dem Messestand dürfte das aber völlig egal sein.
Zitat von "Stephan Graeske"Davon abgesehen werden die Betreiberpflichten nicht verändert - auch nicht die Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters.
So herum wird langsam ein Schuh daraus. Der Betreiber hat dann ja hoffentlich auch einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, der könnte ja die Sicherheit des Betriebsmittels prüfen...
ZitatEr selber ist fachlich ja nicht in der Lage, den Aufbau der Traverse zu beurteilen.
Ausschließen kann man das nicht.
Aber als Coverband kann man sich ja mal ganz pragmatisch auf den Standpunkt stellen, dass der Veranstalter und der Betreiber schon die nötige Sicherheitsorganisation aufbauen und somit Fachkräfte vorhanden sein werden, die gegebenenfalls prüfen, oder andernfalls der Veranstalter oder sein für die Sicherheit zuständiger Erfüllungsgehilfe die Anweisung geben werden, das Teil wieder abzubauen.
Wenn eine Coverband - wie so oft - als GbR organisiert ist (explizit oder implizit), dann habe ich so meine Zweifel, ob die in den Anwendungsbereich ArbSchG fallen...
Wenn das alles so einfach wäre...
1.) Der rechtliche Status des SR 1.0 scheint mir immer noch ungeklärt.
2.) Ob die "handelsübliche" Coverband in den Bereich des ArbSchG und somit der BetrSichV fällt, ist ebenfalls eine Frage, über die man lange und breit diskutieren könnte. Gesicherte Rechtsprechung dazu dürfte es nicht geben.
Das hängt jetzt ganz stark davon ab, was man damit genau machen möchte.
In jedem Fall ist die Wandlung des Kaufvertrags die elegantere Lösung...
Für welche Lasten soll das denn verwendet werden?
Rein vom Gefühl her würde ich die beiden Schlitze noch ein wenig nach unten setzen, nicht dass das irgendwann mal ausreisst.
Zitat von "dr.knick"Betreibst Du USB-Version mit Sunlight 2006 bzw. Magic 3d easy view??
Nein.