Zitat von "Christian_Thomas"Daher sind einschlägige Vorschriften penibel umzusetzen. Zu den einschlägigen Vorschriften gehören die BGV-C1 und die Schriftenreihen des VPLT, z.B. SR 1.0, als anerkannter Stand der Technik.
1.) Wir befinden uns im Zeitalter der Deregulierung. Also nicht mehr "Vorschriften penibel umsetzen", sondern "Gefährdungsanalyse und daraus nötige Maßnahmen ableiten".
Steht inzwischen auch in jeder BGV, dass andere, ebenso sichere Lösungen, nicht ausgeschlossen sind.
2.) Es gibt die Termini "Stand der Technik" und "anerkannte Regeln der Technik". ("Stand der Wissenschaft" gibt's auch noch, aber wir wollen ja keine Atomkraftwerke bauen...)
Ob die SR-Reihe des VPLT "Stand der Technik ist", hängt auch ein Stück weit davon ab, welche Definition man verwendet. Kann man ja mal den Dozenten fragen: Wie ist das definiert, und wo steht das...
ZitatEs wurden an diesem Tage verschiedene Stativarten (Wind-up, Tower, Traversenlifte, Hand- und Motorkettenzüge, und die zugehörigen BGV 08, BGV 08+, BGV C1 durchgesprochen.
Da kannst Du jetzt vermutlich Deine eigene Handschrift nicht mehr lesen: Das heisst D8 (D wie Dora...).