Hallo Falco,
Ich glaube das erste was deine Antwort aufzeigt ist, das wir uns in einem Prozess befinden, der bereits vor mindestens 10 Jahren begann und jetzt erst im Bewusstsein der Eventbranche angekommen ist. Aufgrund der aktuellen Rechtslage wird es sicherlich keine weiteren 10 Jahre benötigen bis sich das Verfahren der AÜG in der Branche verfestigt bzw. andere Alternativen in praktikable Konzepte umgesetzt und angewandt werden. Das Beispiel von Per4Mance, auf das Du per Link hingewiesen hast, zeigt das egal für welche Alternative man sich entscheidet, der Betrieb eines Systems das alle Vorgaben berücksichtigt, mit sehr viel Aufwand an Zeit, Energie und auch Geld verbunden ist.
Gerade die von Per4mance praktizierte Agenturvariante ist sehr Arbeitsintensiv und funktioniert nur dann wenn man sich intensiv mit dem Statusfeststellungsverfahren auseinander setzt und genau das tut was Per4mance tut.
In unserem Fall reden wir jedoch über das „Berufsbild“ Stagehand, also Helfer. Das ist nach Definition der DRV ein Niederschwelliges, weisungsgebunden arbeitendes und somit ein sozialversicherungspflichtig zu beschäftigendes Profil oder Problem, je nach dem aus welcher Richtung wir es betrachten. Der Versuch diesen Umstand anders aussehen zu lassen steht auf wackeligen Beinen und bringt im Zweifelsfall unterschiedliche Probleme mit sich. Aus unserer Sicht ist es empfehlenswert Nägel mit Köpfen zu machen. Das spart Zeit und Energie.
Du wirfst verschiedene Fragen auf. Soviel sei an dieser Stelle gesagt:
Wir sind ordentliches Mitglied des BZA und arbeiten auf der Grundlage des aktuellen Manteltarifvertrages des BZA. Alle unsere Arbeitnehmer sind festangestellt und erhalten den sich aus dem BZA Manteltarifvertrag ergebenen Lohn bzw. werden übertariflich bezahlt.
Viele Grüße
Martin