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  2. Martin Kühnemund

Beiträge von Martin Kühnemund

  • ILMC 21 - Thema Scheinselbständigkeit

    • Martin Kühnemund
    • 19. März 2009 um 16:58

    Hallo Falco,

    Ich glaube das erste was deine Antwort aufzeigt ist, das wir uns in einem Prozess befinden, der bereits vor mindestens 10 Jahren begann und jetzt erst im Bewusstsein der Eventbranche angekommen ist. Aufgrund der aktuellen Rechtslage wird es sicherlich keine weiteren 10 Jahre benötigen bis sich das Verfahren der AÜG in der Branche verfestigt bzw. andere Alternativen in praktikable Konzepte umgesetzt und angewandt werden. Das Beispiel von Per4Mance, auf das Du per Link hingewiesen hast, zeigt das egal für welche Alternative man sich entscheidet, der Betrieb eines Systems das alle Vorgaben berücksichtigt, mit sehr viel Aufwand an Zeit, Energie und auch Geld verbunden ist.

    Gerade die von Per4mance praktizierte Agenturvariante ist sehr Arbeitsintensiv und funktioniert nur dann wenn man sich intensiv mit dem Statusfeststellungsverfahren auseinander setzt und genau das tut was Per4mance tut.

    In unserem Fall reden wir jedoch über das „Berufsbild“ Stagehand, also Helfer. Das ist nach Definition der DRV ein Niederschwelliges, weisungsgebunden arbeitendes und somit ein sozialversicherungspflichtig zu beschäftigendes Profil oder Problem, je nach dem aus welcher Richtung wir es betrachten. Der Versuch diesen Umstand anders aussehen zu lassen steht auf wackeligen Beinen und bringt im Zweifelsfall unterschiedliche Probleme mit sich. Aus unserer Sicht ist es empfehlenswert Nägel mit Köpfen zu machen. Das spart Zeit und Energie.

    Du wirfst verschiedene Fragen auf. Soviel sei an dieser Stelle gesagt:

    Wir sind ordentliches Mitglied des BZA und arbeiten auf der Grundlage des aktuellen Manteltarifvertrages des BZA. Alle unsere Arbeitnehmer sind festangestellt und erhalten den sich aus dem BZA Manteltarifvertrag ergebenen Lohn bzw. werden übertariflich bezahlt.

    Viele Grüße

    Martin

  • ILMC 21 - Thema Scheinselbständigkeit

    • Martin Kühnemund
    • 18. März 2009 um 11:31

    Das Thema Scheinselbständigkeit scheint in unserer Branche immer mehr an Bedeutung zu gewinnen.
    Anbei eine Info von uns für alle die sich mit der Problematik auseinander setzen müssen oder wollen.
    Wie sind eure Erfahrungen?


    Das Problem Scheinselbständigkeit in der Eventbranche als Thema auf der ILMC 21

    Auf der diesjährigen International Live Music Conference (ILMC) in London steht für die 60 Teilnehmer des Production Meeting als wichtiges Thema das Problem Scheinselbständigkeit und Arbeiternehmerüberlassung für Helfer-Crews auf der Agenda. Vor dem Hintergrund von Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (vormals Bundesanstalt für Angestellte/BfA) im Eventbereich verwundert es nicht, dass die Erörterung der problematischen Beschäftigungsverhältnisse im Fokus der ILMC 21 steht. Mit der Infrage-Stellung der auf Selbständigkeit aufgebauten Personalprofile steht das Selbstverständnis einer ganzen Branche auf dem Prüfstand.

    Die ADVENTURE CLUB COLOGNE GmbH, Agentur für Eventsupport und Crewmanagement in Hürth, wird auf der ILMC 21 nicht vertreten sein, begrüßt aber, dass das Thema Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) ins Bewusstsein des internationalen Veranstaltungsmarktes rückt. Die Fragen nach Haftung, Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Strafen betreffen alle Unternehmen, die Fremdpersonal für die Umsetzung ihrer Produktionen beschäftigen - unabhängig davon, über wen sie das Personal beziehen.

    Die Fragen nach der eigenen Haftung im Falle vorliegender Scheinselbständigkeit setzten für die ADVENTURE CLUB COLOGNE GmbH umfangreiche Recherchen und Gespräche mit Spezialisten in Gang. Schnell wurde klar, dass die ungeregelten Arbeitsweisen und Haftungsfragen zu schwerwiegenden Konsequenzen für alle beteiligten Parteien führen.

    Der Crewprovider aus Hürth hat daher seine Personaldienstleistung bereits im Jahre 2008 auf AÜ umgestellt: „Wir leisten somit trotz der großen unternehmerischen Verantwortung einen ersten Beitrag zugunsten rechtlich klarer Arbeitsverhältnisse, dem Schutz unserer Kunden und verbesserten sozialen Rahmenbedingungen für unsere Mitarbeiter“, heißt es zu diesem Schritt aus der Geschäftsleitung. Die Konfiguration der Arbeitnehmerüberlassung erforderte die Zusammenarbeit mit Fachanwälten aus der Zeitarbeitsbranche. Als größte Herausforderung erwies sich, das stark reglementierte Vertragssystem der AÜ an die flexiblen Gegebenheiten der Eventbranche anzupassen.

    Zur Verbesserung der Informations-Situation hat die ADVENTURE CLUB COLOGNE GmbH für Unternehmen der Veranstaltungsbranche zwei Fact Sheets publiziert mit den Themen:
    1) „Gefahr Scheinselbständigkeit: Wer ist wirklich betroffen?“ und
    2) Arbeitnehmerüberlassung: Das Prinzip kurz erklärt“.
    Die beiden PDF-Dokumente sind kostenlos abzurufen unter http://www.adventure-club-cologne.de

    Bei fragen zu der Problematik könnt Ihr mich gerne kontaktieren.

  • crewspace

    • Martin Kühnemund
    • 26. Februar 2009 um 17:37

    Hallo,

    ist noch eine Einladung frei?

    Würd mich freuen und bedanken!

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