Zitat von "TBF"Da der "der Karren wohl ziemlich tief im Dreck steckt", wird mir wohl nichts anderes übrigbleiben, als die Forderung zu zahlen
* ????????!!!!!!!!!! TuuuuuutTuuuuutTuuuuut! *
Närrisch geworden oder hab ich den Sarkasmus überlesen???!!! Du wirst das doch nicht wirklich zahlen?! Wenn ja, sag mir Bescheid, dann schick ich dir 10 Tonnen bombalesischen Bromberbomerlunder und lass dich dafür auch abdrücken... irgendwann wirst du ja sicher mal bei mir bestellt haben! Böse gesagt muss ich da grad an die Simpsons denken:
1. Die dichten dir einen Vertrag an und sind in der Beweislast (sie fordern Bezahlung aus §433 II BGB). Das du bei Ihnen bestellt hast, sollen die dir hieb- und stichfest beweisen.
2. Ein Schweigen ist im Privatrecht NIEMALS eine Zustimmung! Siehe Thema unaufgeforderte Leistung! Das gilt maximal zwischen Kaufleuten, jetzt wäre interessant ob die Schimmel-Ware (hey, geiles Wortspiel!) dein gewerbliches Umfeld überhaupt tangiert.
3. riecht das Ganze stark nach organisiertem Betrug. Die Staatsanwaltschaft in unserem schönen München intressiert sich immer für solche Sachen. Deiner Beschreibung nach findet da ordentlich Wettbewerbsverzerrung statt.
BEZAHL NIX, LASS ES DRAUF ANKOMMEN!
Ich wette, die verschwinden genauso schnell wieder, wie sie gekommen sind!