so sieht´s aus.
ein nebenerwerb ist ja eine zusätzliche verdienstquelle, wofür man zusätzlich zum normalen broterwerb und vor allem freiwillig arbeit leistet. in der regel macht man es freiwillig, um entweder seinem hobby nachzugehen, oder um mehr geld in der tasche zu haben. im idealfall kombiniert man damit beides.
es wäre gegenüber den anderen bürgern unfair, die bürgergemeinschaft (=staat) dafür bezahlen zu lassen, dass man das hobby nicht weiter ausführen kann. so sehe ich das jedenfalls.
Das sehe ich nicht unbedingt so. Die Soforthilfe und das Überbrückungsgeld zahlt ausschließlich die betrieblichen Fixkosten, und kein Geld für die privaten Kosten. Auch wenn dies inzwischen ein alter Hut ist, so muss man das immer wieder gedanklich differenzieren.
Die betrieblich Kosten sind für beide Firmenformen (nebenberuflich/hauptberuflich) gleich. In beiden Firmen können Kosten für Lagermiete, Finanzierung, Versicherung etc. entstehen. Auch bei nebenberuflichen Firmen kann dies eine deutlich 4-stellige Summe im Monat seien. Darum ist es nicht ganz verständlich, dass die private Lebenssituation darauf Einfluss hat.
Vielleicht wäre es fair, wenn den Nebenberuflern nach der Berechnung der Fördersumme ein fixer oder prozentualer Eigenanteil abgezogen wird, den sie dann aus ihrem Hauptberuf bezahlen müssen.
Um die ganz kleinen Nebeberufler, die das fast nur als Hobby machen, nur 3 Boxen und 5 Lampen im Keller stehen haben, und eh kaum Streuern bezahlen, müssen wir uns keine Gedanken machen. Da entstehen fast keine förderfähigen Fixkosten.
Fördergeld, wie z.B. die NRW+ Hilfe (Geld für privaten Lebensunterhalt) darf den Nebenberuflern natürlich nicht zukommen.
In meinem persönlichem Umfeld gibt es nebenberufliche Jungs mit 400m² Lager, geleasten französischen braunen Kisten, halbwegs neuer LKW etc. Da gibt es bestimmt größere Sorgen als bei so mancher 1-Mann Haupterwerbsvermietungsfirma.
