Zitat von "ADMIN"in der BGV C1 gibt es den Angang 2,
Eigentlich wäre es Zeit, dass dieser Punkt überarbeitet wird, oder deutlich auf die SP 25.1/2-0 verwiesen wird. Die BGV C1 stammt aus dem Jahr 1998, und da steckte die Ausbildung „Fachkraft f.VT“ und der „IHK Meister“ noch in den Kinderschuhen. Soweit wie ich weis, werden die in Abs.2 genannten „alten“ Meister (Beleuchtungs-, Bühnenmeister etc.) mit Befähigungszeugnis inzwischen nicht mehr ausgebildet (oder täusche ich mich da).
Die VStättVO (2002) und SP 25.1/2-0 (2003) nutzt sinnvoller die aktuelle Qualifizierungsstruktur.
Sogar die Ausbildung zum „Veranstaltungs-Operator“ (VPLT/DEA) findet hier Verwendung, während in den ersten Jahren dies gerade mal mit einer VHS Qualifizierung gleichzusetzen war.