Zitattimotimo schrieb:
Habe es schonmal erlebt, dass beim runterkurbeln sich die offenen Coupler verkantet haben, der Kurbelnde nicht bemerkt hat, daß das kopfstück noch oben hing, bis es neben ihm im Boden einschlug! Also vorsicht!
Ich zitiere, wie schon im Beitrag zu Spanngurten, die BGV A1:
"Versicherte haben Einrichtungen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß
und im Rahmen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben zu benutzen." (Versicherte = Arbeitnehmer)
Darunter fallen auch Lifte und Stative!
Wenn Bauteile weggelassen werden oder nicht wie vorgesehen verwendet werden, ist dies nicht bestimmungsgemäß und somit unzulässig.
@all:
Ich verstehe nicht, dass immer alles bis aufs letzte irgendwie ausgereizt werden muss. Wieso können Arbeitsgeräte,
technische Einrichtungen und sonstiges Material nicht einfach so genutzt werden, wie es vorgesehen ist!?
Auch wenn man durch manch geschickte Bastelei Arbeitsschritte vereinfachen kann, geht dies in die Hose,
wenn irgendjemand anderes dies sieht, der mit der Materie nicht vertraut ist und auf der nächsten Baustelle "Murphys Law"
zuschlägt, weil gerade dieser Kollege meinte: "warte, das hab ich letztens viel einfacher gesehen".
Ich wünsche niemandem technische Pannen oder gar einen Unfall - aber jeden (mich, dich, meinen Bruder, deinen besten Kumpel, meine Kinder, deine Kinder, ...)
kann es treffen, wenn wieder jemand was "einfacher, schneller oder billiger" machen wollte!
Danke, dass ich das mal loswerden konnte.
Und es heißt Innensechskant-Schraube.
Gruß,
Martin